Beiträge von Susannea

    Zitat

    Original von Nuffi
    Wir sind gerade dabei! :D

    Wir haben mit einem Generalunternehmer alles vereinbart. Der hat feste Firmen, mit denen er zusammenarbeitet und kümmert sich selber um die Einhaltung der Termine (sehr zu empfehlen !). Er hatte eine Standardausstattung, die im Festpreis mit drin war. Wir konnten uns beim hiesigen Bauausstatter alles aussuchen. Wir haben uns VOR der Unterzeichung des Bauvertrages alles ausgesucht und auch verhandelt, was möglich ist. SEHR NÖTIG !! Denn alles, was nach der Unterzeichnung noch einfällt, lassen sich die Handwerker extrem hoch bezahlen!!

    Genau das würden wir wohl nie wieder tun. UNsere Baufirma meldete während des Baus Insolvenz an, teilte dies nicht mit, wir haben also weiterhin die Bauschritte an sie gezahlt, sie aber nicht an die Frimen, d.h. alle Mängel die waren und teilweise noch sind ändert niemand, Gewährleistung übernimmt auch niemand, denn die haben ja alle keine Geld bekommen und müssen dies nur gegenüber dem Auftraggeber gewährleisten

    Also das würde ich immer alles einzeln vergeben und direkt bezahlen!

    Und niemals Ratenabtretung mitmachen, da ist dann immer was faul!

    Achso und sich nicht irgendwas aufquatschen lassen, was man nicht will oder sich von Kompromissen überzeugen lassen, da ärgert man sich ewig drüber!

    Wenn die Baufirma was falsch macht, sollen sie es richten auf ihre Kosten und nichts mit Preisnachlass usw.

    Verpflichtet sind Leute, die selbstständige Einkünfte haben oder hatten (wenn das Signal nicht gelöscht wurde) und welche mit Steuerklasse 3 und welceh mit Lohnersatzleistungen.

    Trift das alles nicht zu, dann ignorieren.

    Bei mir wars ersteres, es war versehentlich ein Signal gesetzt worden!

    Zitat

    Original von don_lenzo
    "Der erworbene Abschluss Master of Education ist gleichzusetzen mit dem 1. Staatsexamen."

    Impliziert das nicht, dass auch das 1. StEx. mit dem M.Ed. gleichzusetzen ist? Nach meinem Verständnis ist es also das selbe und man dürfte den Titel doch dann tragen.


    Nein, das ist es eben nicht. Hier muss man sogar wirklich den Master erst als 1. Staatsexamen anerkennen lassen wenn man cniht in Berlin studiert hat.
    Master ist nämlich hier auch etwas höher als Staatsexamen weil man mehr Praxis hat und damit weniger Ref machen muss.

    Zitat

    Original von Kiray
    Gibt es bei euch auch diesen einen Moment, oder herrscht in eurem Arbeitszimmer immer Ordnung und Sauberkeit?


    Ich würde sagen, da herrscht immer Chaos. Wann bitte sollte dieser Moment auch sein? Evtl. wenn die Kleine gerade den Wischeimer beim Planteschen umgekippt hat oder die Große meine Unterlagen bemalt und mir erzählt was sie für ein schönes Bild gemalt hat :D
    Achso oder wenn mein Mann gerade seine Sachen sortiert (ach muss man die auch wieder wegräumen?), naja wohl auch eher nicht!

    Ich bin froh, wenn ich da überhaupt treten kann und die Arbeitsplatte ein dinA4 großes Loch aufzeigt :D

    Bei uns werden die PKB-Stellen in der Regel ja alle per Mail ausgeschrieben.

    Meine Antwort enthält immer einen Dank für die Mail, eine maximale Stundenzahl, die ich unterrichten möchte und ob ich zur Verfügung stehe und ein Interesse an einem persönlichen Gespräch. Was ich bisher gemacht habe enthält es nie, allerdings steht dies sowie die Fächer in der Onlinedatenbank wo die Schulen die Adressen her haben von den Leuten, die sie anschreiben.

    Zitat

    Original von krümel2010
    Ist der Start der Elternzeit am Geburtstag des Kindes?
    Oder am ersten Tag nach dem Mutterschutz?


    Am ersten Tag nach dem Mutterschutz.

    Welches Datum du also als Startdatum eintragen musst kann man erst nach der Geburt sagen.

    Das Enddatum ist aber bei ganzen Jahren immer der Tag vor dem entsorechenden Geburtstag!

    Die Anmeldung ist ja erst nach der Geburt abzugeben. Das Ende des Mutterschutzes kann sich ja noch verschieben.

    Wann ist der VET? Denn damit kann man den frühest möglichen Beginn berechnen.

    Und ansonsten trägst du einfach das Ende nur ein, sollen sie selebr ergänzen ;)

    Zitat

    Original von FrauBounty
    die elternzeit läuft ab dem tag der geburt. so endete meine elternzeit nach 3 jahren mit dem 3. geburtstag meiner nun bald mittleren.
    das eine jahr elternzeit (du fragst wg elterngeld, oder?) liefe dann auch bei dir bis zum 1. geburtstag, aber natürlich kannst du auch länger zuhause bleiben. nur dann eben ohne elterngeld, sofern du es nicht auf zwei jahre verteilst.


    DAs stimmt so nicht!

    Die Elternzeit beginnt immer erst nach dem Mutterschutz, aber die Zeit des Mutterschutzes wird auf die Länge angerechnet wenn man sie im Anschluss nimmt.

    Sprich, der erste Arbeitstag bei ganzen Jahren ist wirklcih immer der Geburtstag, aber Elternzeit begonnen hat erst nach dem Mutterschutz!

    Zitat

    Original von wiwi

    das ist nicht mein Problem. Ich werde Wirtschaftswissenschaften das Staatsexamen noch machen können, aber das 2.Fach leider nicht, da meine Uni nicht enstprechende Kurse anbietet, die mich interessieren.


    Bei uns kann man kein Fach einzeln machen, sondern es geht nur eine komplette Kombination, wie gesagt, das Fach wäre sonst auch fertig.

    Guck also mal, ob man überhaupt ein einzelnes Fach bei euch machen kann!

    Zitat

    Original von Olfri
    Hallo,

    es geht hier um die Situation meiner Lebensgefährtin (Bayern, nicht verheiratet!). Sie ist bis zum 13.09.2010 Studienreferendarin, bedeutet Beamtin auf Widerruf und daher privat versichert mit einer Beihilfe von 50%. Nun erwarten wir voraussichtlich zum 01.10.2010 unser zweites Baby. Ein Jobangebot wurde ihr von Regierungsseite aufgrund der Schwangerschaft nicht gemacht,


    Haben sie ihr das so direkt gesagt? Das darf nämlich nicht sein, ist eine Diskriminierung und da müßte man mit Hilfe der Gleichstellungsbeauftragten gegen vorgehen können.

    DAmit hätte sie dann Anrecht auf die GKV wenn sie einen Job hat!

    Zitat

    Original von Anja82
    Titer ändern sich doch aber. Das kann bei Röteln zum Beispiel der Fall sein. ?(


    Das kann man wohl wie Halbwertzeiten in etwas berechnen, denn die sinken doch relativ gleichmäßig. Also höher wird er definitv nur bei einer Erkrankung ;)

    Ich denke, das hängt am Bundesland und der jeweiligen Uni. Bei uns geht gar nichts mehr mit Staatsexamen. Obwohl ich also mit Erziehungswissenschaften usw. im Staatsexamen fertig war wird nun alles BA (um dann hinterher als 1.StEx anerkannt zu werden :rolleyes:).

    Zitat

    Original von katrin34327
    ob das wohl auch für nds gilt? das wäre spitze, dann müsste ich mich nicht entweder für pensionsansprüche oder für den abbau der probezeit entscheiden.


    Jedes Bundesland hat ein anderes Beamtenrecht! Also nein!

    Zitat

    Original von Anja82

    Wieso? Die Elternzeit beginnt mit der Geburt.Die beiden Mutterschutzmonate gehören sowohl zur Elternzeit als auch zur Elterngeldzeit.

    LG Anja


    Elterngeldzeit beginnt mit der geburt, Elternzeit nicht! Aber bei der maximalen Länge von 3 Jahren wird der Mutterschutz mit eingerechnet!

    Zitat

    wenn du im ersten jahr 67% bekommen hast und du im zweiten jahr teilzeit in elternzeit gemacht hast, wurde dir dann im nachhinein von deinem elterngeld aus dem ersten jahr noch was abgezogen oder angerecht (wegen dem verdienst)?


    Nein, was du im 2. jahr machst interessiert nicht fürs Elterngeld, egal wie lange du es auszahlen läßt!

    Ich habe sowohl die kleine Version von der Sparkasse (kostenlos) als auch den Schulplaner den mir die GEW schenkt (vom FLVG-Verlag), ist dann allerdings A5.

    Wenn ich schon zwei kostenlose habe bin ich ehrlich gesagt zu geizig mir noch was zu kaufen ;)

Werbung