Beiträge von Susannea

    Ich habe letztes Jahr sowohl mit meiner 2. Klasse, als auch den beiden 3. Klassen von Rolf Zuckowski "Drachen im Wind" gesunden. Die Empfehlung kam von der langjährigen Musiklehrerin dort. Hat wunderbar geklappt.

    Ich arbeite ja erst seit gut einem Jahr an der Schule (immer nur kurze Zeit als Vertretung) und mir hilft ungemein, dass ich von einigen Grundschullehrerinnen Material geerbt habe, ich habe also somit auch schon einen ganzen Schrank voller Bücher, Arbeitslätter usw. UNd dann hat ja Brandenburg ein System mit viel Praxisarbeit schon während des Studiums, also auch da liegen mir diverse Stundenplanungen vor. Ohne die und das Material wäre ich wohl in der Vollzeitbeschäftigung ohne vorher Refrendariat verloren gewesen!

    Zitat

    Original von Mia

    Das stimmt so natürlich nicht. Wie der Name schon sagt, ist die Mutterschutzzeit eben Mutterschutzzeit. Dafür brauchst und kannst du gar keine Elternzeit nehmen. Elternzeit kannst du frühestens nach den 8 Wochen Mutterschutz beantragen. Im Mutterschutz bekommst du dein volles Gehalt (also zumindest das, was du auch vor dem Mutterschutz bekommen hast) weiter gezahlt.

    Vielleicht für euch auch noch zu bedenken: Wenn ihr die Partnermonate beim Elterngeld nehmt, dann bekommt ihr 2 Monate länger Elterngeld. Das heißt, du müsstest dafür aber dann auch mind. 2 Monate in Elternzeit gehen. In dieser Zeit kannst du aber eben auch mit einer dreiviertel Stelle arbeiten, nur dass eben der Verdienst wie von meinen Vorrednern beschrieben auf das Elterngeld angerechnet wird. Unter'm Strich kommt dabei auf jeden Fall mehr raus, als wenn du nicht arbeiten würdest.

    Viel Glück für die Geburt! :)

    LG
    Mia

    Ich glaube, er wollte damit etwas anderes sagen. Die Mutterschutzzeit wird auf jeden FAll als Elterngeldzeit bei der Mutter angerechnet (ob das auch bei mehr als 2 Monaten zulässig ist, liegt noch als KLage vor Gericht). Somit sind die zwei Monate für die MUtter verbraucht (und das können dann evtl. auch die Partnermonate sein), sprich wenn die Mutter Mutterschaftsgeld oder als Beamtin Gehalt weiter bekommt nach der Geburt, gibts eh höchstens 12 weitere Monate für die ganze Familie, wenn der Partner mindestens 2 nimmt.

    Elternzeit ist übrigens generell nicht notwendig fürs Elterngeld!

    Zitat

    Original von MrsX
    Dürfte bei einer vollen Stelle an jedem Tag eine sein - vielleicht hilft dir das im ersten halben Jahr?


    Selbst bei nur 10 Stunden an 3 Tagen habe ich pro Tag eine Stunde Ermäßigung bekommen!

    Zitat

    Original von flecki
    Hallo,

    du kannst zusätzlich arbeiten gehen (bis zu 30 Wochenstunden). Allerdings wird dir der Verdienst VOLL vom Elterngeld abgezogen. Also hast du durch die Arbeit nicht mehr Geld zur Verfügung.

    DAs stimmt glücklicher Weise nicht! Es bleibt immer 1/3 des Verdienstes zusätzlich übrig!


    Altes Einkommen (maximal 2777) minus neues Einkommen und davon 67% gibts dann an Elterngeld.

    PeterKa: Seit 1.1.09 kannst du ohne Begründung die Entscheidung beim Elterngeld einmal ändern!

    Ich habe momentan einen Arbeitspass für die Kinder, der bei der Herbstwerkstatt, die wir machen, dabei ist. Sprich, es stehen alle Arbeitsblätter dort aufgelistet und die Kinder müssen nur noch ein Kreuz ins entsprechende Kästchen machen.

    Die Unterteilung der einzelnen Kapitel ist mit jeweils einem BIld (was auf den Arbeitsbögen auch ist) kenntlich gemacht.

    Zitat

    Original von Hawkeye
    Also mein Geheimtipp: Mindmap.

    Für den Geschichtsunterricht unheimlich gut. Aufgabenstellung: Lies dir das Kapitel aufmerksam durch und gestalte zum Inhalt eine Mindmap. Danach: 45 Minuten Ruhe. Die Schüler arbeiten selbständig (ist das nicht das Ziel?).


    Ich denke, das kann zwar in höheren Klassen ganz gut funktionieren, aber wenn ich dies in meiner momentanen 4. Klasse ansagen würde, würden die ersten schon daran scheitern, dass sie den Text gar nicht in einer Stunde schaffen, der nächste müßte erst einen anderen Schüler fragen, wie die Übersetzung des Textes ins polnische ist usw.

    Also von solchen Aufgabestellungen kann ich nur träumen.
    Schon alleine für die zwei Schüler, die in Mathe "nur" 4 Einmaleinsreihen bzw. keine Malaufgaben können, etwas pro Stunde zu finden, ist etwas langwieriger. denn sie sollen ja auch so beschäftigt werden, dass sie wenigstens erst nach 15 Minuten durch die KLasse turnen ;)

    Hawkeye:

    Ich habe mir angewöhnt, solche Zeiten, wenn denn mal alle arbeiten (wie gesagt, meist nur maximal 10 Minuten) zu nutzen, um schon wieder etwas weiter zu planen, dann brauche ich die Zeit nicht woanders zusätzlich.

    Zitat

    Original von Antigone
    Unter der Woche bis max. 8 - je nachdem was anliegt - meistens aber bis 6 Uhr, weil mir freie Abende unter der Woche meist noch wichtiger sind als komplett freie Wochenenden.


    Da fängt bei mir der abend erst an, wenn die Kinder schlafen.

    Meine Große (2 3/4) ist bis 16 Uhr (bzw. 15.30 Uhr) betreut, die Kleine 9 Monate hole ich gleich auf dem Rückweg von der Schule.

    Stundenlohn ist bei den Vertretungslehrerstellen besser nicht auszurechnen, Bei 8h/Woche blieben mir am Monatsende 150 Euro!

    Ich habe ja nur 15 Stunden, also etwas mehr als eine halbe Stelle an 4 Tagen. Ich versuche das Wochenende zumeist frei zu lassen. Ich habe dreimal eine Freistunde und habe es z.B. am Freitag geschafft die Grobplanung für diese Woche inklusive der Kopien für Montag zu machen. Mußte nicht mehr viel machen. Hoffe, dass das so bleiben kann, dass ich an meinem freien Tag während des Mittagsschlafes meines Kindes was mache und ansonsten an 4 Abenden in der Woche.

    Dumm nur, dass meine ganze Wochenplanung hin ist, weil ich krank und meine Kinder sind für die ganze Woche! Und danach sind Ferien, also muss stegreif Unterricht an dem Montag danach passieren (weiß ja nicht, was gemacht wurde), wird aber auch funktionieren.

    Ich kriegte ähnliches Brief, habe aber den Einspruch nicht zurückgenommen, da in meinem Einspruch von ruhen lassen stand und dem meiner Meinung nach abgeholfen war. Wenn das FA der Meinung ist, sie können meinem Antrag nicht entsprechen, sollen sie ihn ablehnen. Bei mir war nämlich noch ein zweiter Punkt in dem Einspruch und ich sollte den komplett zurück ziehen, kaum habe ich dies abgeleht, wurde dem entsprochen. Aha!

    Also habe ich daraus gelernt, dass man nicht einfach Einsprüche zurückziehen sollte!

    Zitat

    Original von Jürgen Amandus
    Hallihallo,

    so viel ich weiß ist manl, wenn man das erste Staatsexamen endgültig nicht bestanden hat, bundesweit für die Staatsexamina aller Fächer und Schularten gesperrt und muss auf einen anderen Abschlusstyp umsatteln.


    Derm ist definitv nicht so. Nur in dem nicht bestandenen Fach bist du gesperrt!

    Es funktioniert, wie Loreley sagt, mit dem einzigen Unterschied, dass du oft nur noch BA/MA machen kannst und die Anerkennung dazu ein echter Kampf ist und dafür einen Studienplatz als Quereinsteiger zu bekommen zumindest hier auch. Warte seit einem Jahr bei zwei Berliner Unis vergeblich auf einen PLatz im 4. bzw. 5. Semester.

    Bei Kopfverletzungen wäre ich auch immer vorsichtig. Mit ca. 6 hatte ich eine Mitspielerin in der Handballmannschaft, die auch angeblich nur leicht mit dem Kopf aufgekommen ist.
    Wenn das heute jemand ihren Eltern sagen würde, möchte ich nicht in seiner Haut stecken, sie ist nur 7 Jahre alt geworden, mit Hinrblutung in der Schule dann zusammengebrochen und auf dem Weg ins KKH gestorben.

    Zitat

    Original von pinacolada
    Ansonsten Kopfrechnen bis 1000, schriftliche Addition und Subtraktion, Wiederholungen zu Wortarten und grammatikalischen Inhalten des 3. Schuljahres (da bist du dann ja auf der sicheren Seite).
    Lass dir doch auch erzählen, was sie schon in Sachunterricht gemacht haben, lass dir Mappen zeigen.
    LG und einen guten Star
    pinacolada

    Danke, den werde ich mir gleich mal suchen. Beim Wiederholen aus KLasse 3 ist ja das Problem, dass Berlin keinen Rahmenlehrplan für KLasse 3 hat sondern du nur Inhalte für 3/4 dort hast und in welcher Reihenfolge, dass macht jeder Lehrer und jedes Buch anders. Da kann dann also alles rankommen.

    Ich denke, ich werde dann mit ihnen mit Namensschilder malen, den Klassenregeln (ob wiederholen oder neu machen, müssen wir dann mal gucken, aber ich muss ja wissen, was sie für Regeln haben) und dem Steckbrief starten.

    Mal sehen ob dann noch Zeit bleibt, dann könnte man mit der Herbstwerkstatt anfangen.

    Ich habe ab Donnerstag eine 4. klasse. Leider konnte mir bisher keiner sagen, was sie schon gemacht haben, wie weit sie sind usw.
    Da die Vertretung bis Ende November geht, sollte ich natürlich möglichst schnell mit "ordentlichem Stoff" anfangen, was ja nciht ganz so einfach ist, zumal ich die Klasse ja auch noch nicht kenne.

    Am Donnerstag habe ich also gleich mal 4 Stunden in der Klasse, wo ich ja vom eigentlichen Stoff nicht viel vorbereiten kann (wenn die Sekretärin nicht noch was rauskriegt) und davon 3 Stunden Deutsch und eine Sachkunde.

    Hat jemand eine Idee, wie ich die Stunden sinnvoll rumbringe? Was sie für Bücher usw. haben erfahre ich wohl auch erst Donnerstag, evtl. kann mir der Schulleiter aber da schon weiterhelfen!

    Da ich auch Mathe in der Klasse gebe, könnte ich davon evtl. auch eine Stunde einbauen, wenn das einfacher ist.

    Was der Rahmenlehrplan sagt, habe ich mir angeguckt,aber der ist ja für 3/4 somit ist eigentlich viel offen, aber evtl. hat ja jemand eine generelle Idee.

    Ich habe in der 5. Klasse zwei 6er vergeben, weil die arbeiten original den selben Blödsinn inklusive rechtschreibfehlern beinhalteten. Da stand allerdings die Shculleitung und die KLassenlehrerin voll hinter mir, es hat sich aber niemand wirklich beschwert!

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