Widerspruch schreiben, die GEW hat dafür ein Musterscchreiben, wo das dann keine 5 Minuten dauert!
Beiträge von Susannea
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Was steht denn in deinem Vertrag, wer AG ist? HIer ist es sowohl in Brandenburg als auch Berlin das Land vertreten durch das Schulamt, die Schule ist nur die Dienststelle. Somit müßten hier die Schulämter das ausfüllen!
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Original von Anja82
Krankengeld ist eine Leistung für mich, ich möchte ja meinen Verdienstausfall bezahlt haben.
Wie gesagt, sehe ich etwas anders, ist ja Kinderkrankengeld, nicht Krankengeld.
UNd ich denke immer noch zu vergleichen mit Haushaltshilfe, die ja auch mein Mann bezahlt bekommt von meiner KK.
Aber wenn die nicht zahlen, dann ist das natürlich blöd. Guck mal in die Bestimmungen für Beamten, ich kenne es auch dort mit einigen Tagen bezahlter Freistellung und Anrecht auf Unbezahlte darüber hinaus, aber das ist Ländersache! -
Das hängt davon ab, was bei euch die Aufsichtsbehörde sagt! Ich hatte sie auch nicht und ich durfte weiterarbeiten Hier war nur Röteln und Windpocken-Titer (Brandenburg) bei der Einstellung nachzuweisen, in Berlin gar nichts davon!
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Original von Anja82
Warum sollte die KK meines Kindes mein Krankengeld (privatversichert) zahlen.Dass es unbezahlt geht, ist mir natürlich klar.
LG Anja
Weil ja z.B. auch meine KK den Verdienstausfall meines Mannes als Haushaltshilfe zahlt. Es ist eine Leistung für dein Kind, nicht für dich!
Und das es unbezahlt geht, ist ja auch nicht immer klar! Denn meist ist das eine freiwillige Sache vom AG, hier muss er!
Sonderurlaub kommt darauf an, wonach die bezahlt wirst. Beamten unterliegen ja meist dem Bundesland und jedes hat eigene Regelungen, Angestellte haben in der Regel nach dem TVL 5 Tage (wenn mich nicht alles täuscht).
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Wieso sollte es kein Krankengeld geben? Das gibts doch von der KK der Kinder, oder? Du kannst auf jeden Fall unbezahlten Urlaub bekommen, wenn alles andere nicht geht.
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Hier steht auch schon etwas dazu: Vera M
Vielleicht kann ja jemand mit entsprechender Berechtigung beide Thread zusammenfügen.
Modedit: Schon geschehen, ich hoffe, es ist nix verloren gegangen.
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Ich habe einem Mädchen, was die ganze Unterrichtsstunde nur am quatschen mit ihrer Nachbarin in der 5. Klasse in NaWi ins Hausaufgabenheft eingetragen, dass sie den Unterricht stört.
Antwort der Eltern:
In wie weit stört sie den Unterricht, sie hat nur ihre Banknachbarin etwas gefragt.Wie würdet ihr darauf reagieren? Ich habe ihr nur bisher gesagt, dass bei mir keine Fragen an den Banknachbarn gestellt werden, sondern nach Melden laut gefragt wird und das sie ja scheinbar viele Fragen hätte, immerhin würde sie die ganze Stunde quatschen.
Nachdem ich sie und ihre Banknachbarin heute für die Stunde auseinandergesetzt habe, war Ruhe und in den anderen Fächer ist es laut Klassenlehrerin ähnlich!
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Mit den Punkten sind sie auch gar nicht klar gekommen, trotz Erklärung, dass sie es wie Kästchen behandeln sollen. Das halbieren war auch ein Problem, aber bei vielen alleine deswegen, weil sie nicht richtiog gelesen haben.
Bei uns gabs Zeitprobleme, bei 1 reichte die Zeit nur knapp und bei 2 waren fast alle nach 20 Minuten fertig! Echt blöd, dass sie die Zeit nicht mehr nutzen konnten.
Bin gespannt, ist viel dabei, was sie nicht hatten!
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Ich denke, der Artikel betriofft wohl auch den Teil: http://www.spiegel.de/schulspiegel/w…,624531,00.html
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Als nicht Referendar, nur Vertretungslehrer sammel ich z.B. alle möglichen kostenlosen Unterlagen der Verlage. Oft gibts da schöne Sachen bei.
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Original von flecki
Das Gleiche haben wir uns heute bei der Sichtung der Aufgaben auch gedacht
Ist schon Hammer, was da erwartet wird und auch bei uns werden die meisten Themen erst im 4. Schuljahr bearbeitet.
Nun kamen die Aufgaben bei uns auch gestern an, nichts davon haben die Schüler bearbeitet. Ich weiß zwar, da ich schon die dritte Mathelehrerin diese Schuljahr bin, dass wir zurück sind, aber den Parallelklassen geht es nciht viel besser. Morgen haben wir noch eine Doppelstunde, da kommt dann noch Wahrschienlichkeit, Diagramme und Spiegelachsen dran und wenn die Blätter alle leer sind, ist s auch noch so. Dieses Teil ist wirklich in die Tonne zu treten, aber das ists in Mathe wohl jedes Jahr wurde mir berichtet!Achso, sie haben sich ja an Bildungsstandards gehalten (laut Rahmenlehrplan), aber die sind für 3/4 hier festgelegt und leider sind sie damit erst Ende KLasse 4 erreicht, schade, dass erst 3/4 KLasse 3 vorbei ist

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Original von Tiggy02
Den Webrahmen selber zu machen ist dann doch etwas zu aufwändig. Hab nur eine Stunde in der Woche in der Klasse.
Werde nächste Woche vielleicht anfangen. Muss aber erst nach Wolle gucken.
Mehr als zwei Stunden hatten wir auch nicht. Einfach vier Leisten, als Rahmen und in regelmäßigen Abständen Nägel eingeschlagen. -
Ich würde mich wohl krankschreiben lassen, so zählt es nicht als Urlaub, zu Terminen mußt du dann auch nicht antreten usw.
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@Tiggy: Wir haben damals in der Schule problemlos erst im Werken den Webrahmen selber gebaut und dann mit Wollresten einen kleinen Läufer gewebt. Konnte man auf den Tisch packen oder in die Puppenstube o.ä. ging ganz toll und ich habs heute noch (den Webrahmen natürlich auch).
Ansonsten kannst du aber auch Stoffreste nehmen und in Steifen reißen.
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Original von Mikael
Es wäre interessant zu wissen, wieviele Kollegen und Kolleginnen die von so einer Situation betroffen sind, diesen Anspruch wirklich geltend machen... Die meisten hoffen wohl auf eine feste Stelle.Genau das habe ich dazu als Hinweis von der GEW-Berlin gefunden zu den PKB-Sachen, dass eben viel gemacht wird, was man nciht muss usw. nur weil man hofft damit eine feste Stelle zu bekommen. Die Hoffnung brauche ich mir ohne Abschluß aber wohl kaum machen.
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Auch Lehrer haben ja Anspruch auf Urlaub, im Normalfall ist der ja mit den Ferien abgegolten, wie ist es aber, wenn der Vertrag nur die Zeiten außerhalb der Ferien betrifft? Kann mir da jemand weiterhelfen?
Mein Arbeitsverhältnis geht vom 4.5. bis 15.7., sprich ist über zwei Monate lang. Laut TVL (Variante Berlin) (dem ich unterliege) habe ich somit für 2 Monate Urlaubsanspruch (da hier Monate und nicht Kalendermonate genannt sind), oder?
Zudem werde ich dieses Jahr 31, habe also 29 Tage im Jahr, wieviel Tage stehen mir nun zu? Ich arbeite 4 von 5 Tagen die Woche.
Ich komme auf 4 Tage. Nun werden die Ferientage ja als erstes als Urlaub abgezogen, gilt das auch für Feiertage (außerhalb der Ferien)?
Edit: Wahrschienlich sollte ich die Frage als erstes mal der GEW stellen, dazu hat man dort ja eine Rechtschutzversicherung und Rechtsberatung

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Original von alias
http://www.gew.de/Binaries/Binar…dnung200712.pdfDanke dir alias für die Tabelle. Mir hilft sie im Moment nicht wirklich weiter, weil ich einfach die Einstufung noch nicht kenne, da Berlin Vertretungslehrer vorläufig alle in E6 einstuft und dann erst die Einstufung vornimmt. Außerdem ist noch nicht klar ob 10 oder 12 Stunden usw.
Aber du wiederholst sonst genau dass, was ich auch gesagt habe. Ich bekomme nirgends als Geringverdiener eine so günstige Rechtschutzversicherung, wie in der Gewerkschaft!
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Original von alias
Die Mitgliedschaft in der GEWerkschaft ist zwar teurer als eine reine Rechtsschutzversicherung, dafür beinhaltet der Mitgliedsbeitrag eine Schlüsselversicherung, Rechtsbeistand, zwei Zeitschriften pro Monat (Landes- und Bundesausgabe), kostenlose Fortbildungen (incl. Verpflegung und Unterkunft), Gemeinschaftsveranstaltungen und Bildungsfahrten und vieles mehr.
Nicht zu vergessen das gute Gefühl, solidarisch für die gemeinsamen Interessen einzustehen
Das ist eine ziemlich pauschale Aussage, der ich so nicht zustimmen kann.
Ich habe bis vor kurzem 2,50 Euro im Monat für die GEW bezahlt, nun kenne nun die Neuberechnung nicht, gehe aber von 5 Euro ca. aus. dafür kriege ich keine reine Rechtschutzversicherung. Unsere Angebote fangen bei 10-15 Euro im Monat an.Ich gehe davon aus, dass es noch mehr Leuten in den unteren Gehaltsklassen so gehen wird.
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Ich denke auch, da ist dann doch eindeutig die Maximale Arbeitszeit überschritten.
Interessant wirds dann noch, wenn Schwangere oder Stillende Mütter dabei sind (die überhaupt keine Mehrarbeit leisten müssen und die nach 20 Uhr sowieso nicht mehr arbeiten dürfen
), aber gut, dass führt zu weit 
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