Genau das war eben in Berlin die ähnliche Überlegung, daher ist das dort kein Problem mehr. Für Bremen kann ich das aber leider nicht sagen, ob man da inzwischen auch so schlau ist.
Beiträge von Susannea
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Um welches Bundesland geht es? In Berlin geht das auf jeden Fall mit der Kündigung. Die Sperrfrist, die sie mal hatten ist kassiert worden.
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Aber es haben viele erzählt, dass sie Teilzeit in Elternzeit bereits an der neuen Schule gearbeitet haben und danach versetzt wurden oder habe ich die ganzen Posts so falsch verstanden.
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Also geht es nur darum, dass die Kinder bei der Beihilfe über mich laufen müssen (wegen Kindergeld und der Zuschläge)?
Die Kinder werden aber bei der PKV unter der Mutter aufgelistet, also glaube ich nicht, dass sie eigenständig versichert sind.
Und wo liegt das Problem? Das sollte so problemlos gehen, werden in der Beihilfe bei dir abgerechnet und die PKV ist scheinbar die der Mutter und dort wird dann das eingereicht.
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Wie kommst du darauf, dass deshalb die Kinder über dich versichert sein müssen? Bei denen solltest du trotzdem die frei Wahl haben.
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Also spricht zukünftig nichts dagegen, dass ich die Kinderzuschläge und das Kindergeld erhalte (und weiterhin 50% Beihilfe), aber die Kinder über meine Frau (jeweils 80%) beihilfeberechtigt sind und meine Frau 70% Beihilfe erhält, oder?
Doch, ich denke, das widerspricht sich. Also in Berlin und beim Bund ginge das nicht, da muss man die haben, um den höheren Beihilfesatz zu erhalten.
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Ich würde das so verstehen, dass eben bei der deiner Frau der Beihilfesatz nicht durch die Berücksichtigung des Kindes steigen kann, weil es bei dir berücksichtigt wird.
So kenne ich es von Bekannten auch, hat einen Moment gedauert bis sie begriffen haben, dass sie dadurch, dass ein Elternteil für alle vier Kinder Kindergeld und -zuschlag erhalten hat viel Geld für die KK verschenkt haben.
Sie haben dann aufgeteilt, dass jeder zwei Kinder hatte, die berücksichtigt wurden und somit bekam jeder 70% Beihilfe und musste somit weniger KK-Beitrag zahlen. So würde ich das hier auch verstehen.Es kann also nur einer den höheren Beihilfesatz erhalten, nicht beide (wenn ihr nicht vier Kinder habt).
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Kann es dann auch sein, dass ein Schüler/in aufgrund seines Sozialverhaltens in der gewünschten weiterführenden Schule nicht aufgenommen wird?
Schlimmer, das Gutachten in Brandenburg setzt sich zusammen aus dem Arbeits- und Sozialverhalten und der Notensumme der Hauptfächer. Für eine bestimmte Empfehlung braucht man also das Arbeits- und Sozialverhalten, denn wenn das zu schlecht ist, bekommt man das Gutachten nicht und in Brandenburg kannst du dann nur auf z.B. ein Gymnasium, wenn du das Gutachten dazu hast oder aber bei einer Abweichung zwischen dem Wunsch oder dem Arbeits- und Sozialverhalten eine "Prüfung" von der dann abhängt, ob du überhaupt auf diese Schulart gehen kannst.
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Die Ehrenamts bzw. Übungsleiter Variante kenne ich, aber das wurde dann nie abgegolten über Stunden, sondern eben als unversteuertes Einkommen (weil ja steuerfrei bis zu 3000 Euro im Jahr) ausgezahlt. Das war schon lukrativ.
Aber über Stunden finde ich das merkwürdig, allerdings haben wir es ähnlich gemacht, nur nie offiziell auf Papier vor und nach meinem Mutterschutz/Elternzeit. -
Jetzt bin ich offen gestanden verwirrt. Hier melden sich die neuen 5. Klässler natürlich mit ihrem aktuellen (Halbjahres-) Zeugnis an.
Und auch mit dem Arbeits- und Sozialverhalten. Die Übersicht ist in Brandenburg zumindest Teil des Gutachtens.
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Wir setzen unsere 4. Klassen auch so ungefähr zusammen (Wobei die Klassengruppen meist, aber nicht immer, zusammenbleiben schon bei den Klassenteams wird es aber nichts mehr, weil wir 5 Klassenteams aber nur 3 Klassen haben) und verteilen auch so die neuen Erstklässler auf die 10 Klassen. Da dann ja auch noch Besonderheiten der Kinder berücksichtigt werden müssen usw. machen wir das auch per Hand und dann kommt es sogar oft noch zu Änderungen, wenn alle noch mal drüber gucken. Eine einfachere Variante haben wir auch noch nicht gefunden. Tut mir leid.
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Hattest du denn beim Senat gefragt, zu wann sie Verträge machen? Mitten im Schuljahr würde mich nämlich sehr wundern.
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Ja
Der User unter mir geht heute auch noch zum Sport.
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Zumindest über die viele Sonne, etwas weniger warm hätte es in den Sporthallen sein können.
Der User unter mir hat auch am Wochenende einen genauen Zeitplan. -
Bei uns sind ja Konferenzen, gerade Fach- und Stufenkonferenzen auch teilbar. Ich nehme nur an denen mit "wichtigen" Themen statt. Gesamtkonferenzen müssen gerade für die Teilzeitleute nun im Zweifelsfall auch hybrid stattfinden, das klappt auch (wenn auch noch nicht so, wie ich es mir vorstelle, aber wir werden bei der nächsten Gesamt-Elternkonferenz üben.
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Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.
DAmit bist du aber nicht ausgenommen, sondern deine Chefin hat dir überwiesen, was sie für richtig hält. Du musst also in deinen Vertrag gucken und wenn da steht, dass du danach bezahlt wirst, musst du die Erhöhung auch bekommen, dann forderst du deine Chefin auf, dir die Differenz zu zahlen. Deine Chefin kann nicht einfach festlegen für wen sie die Erhöhung nicht zahlt!
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Gegen eine freiwillige Anfrage zur freiwilligen Erhöhung der Stunden an Kollegen mit schwerer Behinderung, Familie oder gesundheitlichen Einschränkungen ohne negative Folgen bei Ablehnung durch ebendiese spricht ja erst einmal nichts - vor allem, wenn betont wird, dass es sich lediglich um eine Übergangslösung für einen kurzfristigen Engpass handelt.
Aber auch da sind eben irgendwann Grenzen und wenn schon alle in Frage kommenden Kollegen Vollzeit sind, dann wird es einfach nicht mehr.
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Ich bin explizit ausgenommen, da ich nun schon zwei Monate wieder mein Netto Einkommen wie vor der Inflationsausgleichsprämie habe und keine Erhöhung erhalten habe. Das ist also definitiv, da muss ich nichts mehr abwarten. Fraglich, ob dies rechtens ist. Hoffe auf GEW, ansonsten Anwalt.
Aber ich denke, du bist freigestellt ohne Bezüge, dann bekommst du doch aktuell gar nichts.
Zumal die Erhöhung doch noch gar nicht gilt.
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Ich würde rasch zum Anwalt gehen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Alternative - um @CDLs erwartbaren Einwand vorwegzunehmen - ist natürlich die Gewerkschaft, ich fürchte aber, dass dein Fall so speziell ist, dass die notwendige Expertise dort nicht gegeben ist. Einen Versuch ist es natürlich wert, falls du Gewerkschaftsmitglied bist.
Die Gewerkschaft hat aber Anwälte und vor allem die übernimmt dann auch die Kosten für den Anwalt, wenn sie einen zu einem anderen weiter schickt (und empfiehlt in der Regel auch welche).
Also schließe ich mich da an, der erste Weg sollte zur Gewerkschaft sein, wenn man dort Mitglied ist. -
in Brandenburg weiß ich, dass das geht. Hier wurde Englisch gekürzt, weil nicht genügend Stunden da waren und das in mehreren Klassen, aber nur für eine begrenzte Zeit (Elternzeit).
Und das war auch mit dem Schulamt so abgesprochen, allerdings Gymnasium
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