Beiträge von Susannea

    Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.

    Ja, aber das kann eben nach dem Schulrecht auch jeder Lehrer, der ist nur dafür zuständig geeignete Personen (und warum sollte das nicht die Putzfrau sein, die kann doch dafür gut geeignet sein) für die Unterstützung zu suchen.

    So steht es in der AV Aufsicht.

    Meine Erfahrung mit Untis ist, dass es einfacher wird, je größer die Schule wird, weil sich dadurch auch mehr Spielräume eröffnen. Zumindest war das bei uns so.

    DAs könnte sein, dass die 500 Schüler und die nur 3-4 zügige Grundschule (wenn auch 6 Jahrgangsstufen) einfach zu klein ist, damit vernünftig was rauskommt.

    Abbilden konnten wir übrigens dann unsere Pläne hinterher auch, die sind dann nachträglich eingetragen worden, ob das der Sinn ist?!? Auch Vertretungspläne werden wieder an der Stecktafel gemacht.

    neugier-Modus: wir haben kein Untis aber in wiefern stößt es an die Grenzen?

    Bei uns stößt es schon an einer viel kleineren Grundschule mit jahrgangsübergreifend usw. dermaßen an seine Grenzen (es kamen völlig untragbare Pläne raus), dass wieder per Hand gesteckt wird-

    Bei meinem Kinder sind es über 700 Schüler und wie gesagt, da wird das problemlos so eingetragen

    Die Verschiebung von Stunden ist keine Minusstunde für den Kollegen.

    Es hat ja auch niemand von Minusstunden gesprochen, sondern Freizeitausgleich für Mehrarbeit in einer Woche (die hier eindeutig gegeben ist, wenn man dann später kommen muss)

    Verantwortung bleibt Verantwortung. Ich kann nicht die Putzfrau bitten, mal die Aufsicht über die Klasse zu übernehmen, weil ich kopieren und Kaffee trinken möchte oder dringend zum Arzt muss. Ob die Putzfrau 17 oder 77 ist, bleibt unerheblich. Die Verantwortung ist nur an eine/n Kolleg:in delegierbar.

    Aber eben nicht in allen Bundesländern, in Berlin kannst du das problemlos oder kann die Schulleitung (hat sie auch schon an die Sekretärin delegiert z.B.), delegiert sie regelmäßig an Sozialarbeiter und Erzieher.

    Direkt im Schulgesetz steht aber, dass die Aufsichtsführung Aufgabe von Lehrkräften ist, woraus dann eben abgeleitet wird, dass insofern Leute ohne entsprechendes arbeitsrechtliches Verhältnis, wie Praktikantinnen und Praktikanten, diese Aufsicht in letzter Verantwortung nicht übertragen bekommen können.

    DA steht danach noch was von Hilfskräften als Aufsichtspersonen, hatte ich für BW gefunden.

    Aber da geht es um 10. Klasse, da würde ich als Grundschullehrerin gar nicht lesen, selbst wenn mich das Thema "Arbeitszeit auf KF" interessiert. Ich verstehe nicht, warum die Beiträge dort besser aufgehoben sein sollten, als in dem anderen Thread.

    Weil sich daraus die Diskussion entwickelt hat.

    Bei meinen Kindern wird das übrigens in Untis sehr schön dargestellt.

    Lehrer A hat in Klasse 4 a Unterricht, aber eigentlich nicht Montags 3. Stunde, da hat er frei. Nun muss er aber in Klasse 4a in der Stunde vertreten, dann wird seine reguläre Stunde aus der 1. Stunde am Mittwoch z.B. einfach in die 3. Stunde Montag vorgezogen, somit hat er seine Stunde gleich wieder und ja, die reguläre Stunde Mittwoch 3. Stunde fällt aus.

    Wenn du in Woche 1 vertrittst, soll in Woche 2 eine reguläre Stunde für dich ausfallen, damit du es ausgleichen kannst?


    Das ist weder organisatorisch noch bildungspolitisch umsetzbar.

    Nein, muss ja nicht in Woche 2 sein, kann aber in Woche 3 o.ä. sein, wenn es bei mir z.B. notwendig ist früher zu gehen o.ä.

    Und doch, das ist umsetzbar ;)

    Hier in BW ist völlig klar, dass Studierende niemals alleine eine Aufsicht übernehmen dürfen, sondern aus rechtlichen Gründen eine fertige Lehrkraft zumindest eine Nebenaufsicht übernehmen muss für den Raum, in dem Studierende/ Praktikanntinen/ Praktikanten tätig sind. Erst der Status als Vertretungskraft ermöglicht es, dass entsprechende Personen- selbst wenn sie noch studieren sollten- auch im rechtlichen Sinn als aufsichtsführende Personen offiziell verantwortlich sein dürfen.

    DA bringst du aber auch Sachen durcheinander. Wenn jemand die Aufsicht übertragen bekommen hat, ist er nicht mit dem Status Student unterwegs, das ist etwas anderes als Studenten, die ein Praktikum machen usw. die natürlich genau wie andere Praktikanten das nicht ohne Aufsicht dürfen, aber die Personen werden eben genau mit der Aufsicht (nicht mit Unterricht!) beauftragt.

    und wie du vielleicht siehst, ist dies auch in Niedersachen möglich und das es das in BW gar nicht geben soll, kann ich mir nicht vorstellen.

    Ich war beim letzten Kind nach 10 Monaten wieder da, würde ich heute nicht mehr machen, hat mich viel Elterngeld gekostet, würde also dann lieber ein Jahr nehmen.

    Bin dann mit 50% eingestiegen an erstmal zwei Tagen, dann drei und bei den dreien bin ich inzwischen immer noch mit 60,7%.

    Das verstehe wer will und ich würde sowas niemals in Untis eingeben wollen.

    Na ist doch ganz einfach. Wenn ich diese Woche eine Stunde mehr arbeite und die dann durch Freizeit nächste Woche ausgleiche, muss sie jemand anders vertreten, also hat er sie dann als Plusstunde usw.

    Ist doch bei den Bögertagen eigentlich nicht anders, wenn wir einen ganzen Tag innerhalb des Schuljahres frei haben, müssen andere die Arbeit machen, also bekommen sie dann die Plusstunden, die sie dann auch wieder abbummeln können usw.

    Mehrarbeit wird zumindest in NRW auf den Monat und nicht auf das SJ gerechnet. Daher sind die Möglichkeiten Mehrarbeit durch Freizeit auszugleichen sehr begrenzt.

    Aber nicht, wenn die durch Verschiebung dadurch, dass dann der nächste vertritt usw. immer weiter geschoben werden.

    Klar, dass man das bei einem nicht am Ende abrechnen kann (außer eben bei Abikursen usw.), aber innerhalb des Monats reicht ja schon oft.

    Mehrarbeit mit Freizeitausgleich auszugleichen, der seinerseits wieder Mehrarbeit erzeugt, macht wenig Sinn.

    Ist aber in der Regel genau so vorgesehen und wartet dann eben irgendwann auf Ausgleich durch Abwesenheiten von Klassen durch Projekte, Klassenfahrten, Wandertage o.a. Ausflüge usw.

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