Dann ist jedoch die Schulleitung dafür verantwortlich, geeignete Personen ausgewählt - und diesen entsprechende Handlungsvollmachten ausgestellt zu haben.
Ja, aber das kann eben nach dem Schulrecht auch jeder Lehrer, der ist nur dafür zuständig geeignete Personen (und warum sollte das nicht die Putzfrau sein, die kann doch dafür gut geeignet sein) für die Unterstützung zu suchen.
So steht es in der AV Aufsicht.