Beiträge von jotto-mit-schaf


    . Die Kirche vertritt gestützt auf die Heilige Schrift und die christliche Tradition die Position, dass homosexuelle Handlungen an sich gegen die natürliche Schöpfungsordnung Gottes verstossen und deshalb Sünde sind. Und man kann natürlich nicht mal eben die Bibel umschreiben und die christliche Tadition ausradieren, nur weil diese Position gerade in Deutschland mal nicht in Mode ist.Aber das betrifft auch nicht nur die Position der Kirche zur Homosexualität.

    Absolut richtig. Magst du so gut sein und dein Statement, dass ich oben markiert habe, für uns gebannte Leser bitte einmal in einen Kontext bringen mit diesem fantastischen Beitrag von Scooby?
    Oder hältst du dich an diese Vorgaben aus der Bibel etwa nicht? Hast du etwa an diesen Stellen die Bibel für dich umgeschrieben? Darfst du das? Warum?

    @jotto: Eigentlich musst du innerhalb von einer Woche nach der Geburt erklären, wenn du vor hast nach dem Mutterschutz in Elternzeit zu gehen, sonst nicht. Festgelegt auf 2 Jahre. Aber Teilzeit in Elternzeit muss erst 7 Wochen vorher spätestens beantragt werden, das ist unabhängig davon, wie lange du vorher Elternzeit angemeldet hast.

    Scheint wieder so ´ne Ländersache zu sein. Unser Formular ist da eindeutig.

    http://www.schleswig-holstein.de/Bildung/DE/Ser…icationFile.pdf

    Hallo ihr,

    ich bin Grundschullehrerin in BW und befinde mich momentan in Elternzeit, die ich für zwei Jahre beantragt habe. Meine Tochter ist im Juli 2014 geboren. Zuerst wollte ich die zwei Jahre zuhause bleiben. Nun besteht jedoch eventuell die Möglichkeit, meine ehemalige erste Klasse als Drittklässler im Schuljahr 2015/2016 zu übernehmen. Jetzt habe ich mir überlegt in Teilzeit einzusteigen. Nun zu meinen Fragen:
    1.) Wie lange vor dem Schuljahr muss die Teilzeit beantragt werden?
    2.) Gibt es aufgrund des Geburtstermin meiner Tochter im Juli etwas zu beachten?
    3.) Würde Teilzeit in Elternzeit auf eine eventuell nächste Elternzeit (Elterngeld!) angerechnet?


    Liebe Grüße
    Mayine

    Komme aus SH, daher ohne Gewähr:
    1) Hier muss man sich eigentlich innerhalb von sieben Wochen nach der Geburt erklären, was man vorhat, wann wie viel zu arbeiten. Allerdings lässt sich vieles durch ein Telefonat mit unserem Schulamt nochmal hin und her schieben.
    2) Susannea wird sich sicher bald melden und erklären, falls es was zu beachten gibt.
    3) Hattest du denn dein Elterngeld auf zwei Jahre ausgedehnt oder nur ein Jahr normal? Im zweiten Fall ist das halt das Gehalt, dass die zwölf Monate vor Geburt des zweiten Kindes darstellt und aus dem der Mittelwert gebildet wird. Solltest du beispielsweise schon wieder schwanger sein und kein Jahr arbeiten, wird das Jahr dann mit der entsprechender Anzahl Monaten von vor dem ersten Kind aufgefüllt. Und ist halt besser als kein Gehalt. Also für den Mittelwert.

    <Ironie an>
    Wie schön, dass dieser Thread sich mittlerweile davon wegbewegt hat, <strike>"nur"</strike> homophob zu sein, und mittlerweile auch alle kinderlosen Heteros in ihrer Menschenwürde missachtet...
    </Ironie aus>

    Jetzt verwirrst du ihn. Wir haben ja die ganze Zeit über Gleichberechtigung gefordert. Macht er doch jetzt. Und das soll jetzt auch wieder falsch sein?


    .... Ja, auch das war wieder Sarkasmus.

    Das ist sicher Ansichtssache. Ich bin Vater und für mich war es die beste und wichtigste Entscheidung, mich für Kinder zu entscheiden. Partnerschaften, welche diese Möglichkeit nie haben können, sind für mich persönlich in ihrer Entfaltung somit nicht gleichwertig. Dass auch sie in ihrer Weise glücklich sein können, streite ich nicht ab.

    Dann können wir ja deiner Frau ja gratulieren, dass sie nicht unfruchtbar ist. Gut, dass du das auch schon vorher wusstest. Könnte man sie denn eigentlich zurückgeben, wenn sie nicht richtig funktioniert?

    edit: Ich habe nicht gedacht, dass man das falsch verstehen kann, was ich geschrieben habe. Da es aber wohl doch der Fall ist: ACHTUNG! Das ist zutiefst angewiderter Sarkasmus. Nicht meine Meinung.

    Nimm dir nochmal eine Minute und lies deinen Beitrag verstehend durch. Das Zitat stammt weder von mir, noch habe ich mich darauf bezogen.


    Ich fürchte, ich muss dich bitten, für mich zu tanzen. Ich rede mit Plattenspieler, du springst dazwischen und motzt, dass du das doch gar nicht gesagt hast. Ich stimme dir zu, bestätige, dass ich nicht mit dir geredet habe und gebe dir dann recht, dass es inhaltlich schon auf dich passt und du es gerne, wenn du möchtest, auf dich beziehen kannst.

    Und damit Metaebene off.

    1. Stammt der Beitrag nicht von mir und
    2. kannst Du die Menschenrechte gerne so lange tanzen, wie du willst, da sie sicher nicht verletzt werden, nur weil ich eine traditionelle Familie einer homoerotischen Partnerschaft vorziehe bzw. sie als wertvoller erachte.

    Und nun dreh die Musik auf, vielleicht verstehst Du es ja damit besser :aufgepasst:

    Ähm? Und da der Beitrag nicht von dir stammt, wieso beziehst du ihn dann auf dich? Steht doch da, wen ich zitiere? Ist ja der Witz an ´nem Zitat.

    edit: Aber doch, es ist schön, dass du erkennst, dass die Thematik mit dem Diskrimieren durchaus auch auf dich passt.

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