Du fragst in diesen Dingen am besten deine Schulleitung. Ich würde da keinesfalls in der Bezirksregierung irgendeinen Wind machen. Die beklagen sich höchstens, dass du den Dienstweg nicht einhältst, und in dem Fall hätten sie ja auch Recht - das sollte schon von der Schulleitung geklärt werden.
Die Prüfungsvorschläge gehen natürlich über den Dienstweg. Dort werden die beteiligten Lehrkräfte aufgeführt und sie unterschreiben. Es ist üblich, dass Klausuren für mehrere Klassen gleich gestellt und parallel geprüft werden. Da wird nicht angegeben, wer welche Klasse unterrichtet. Das könnte höchstens von Belang sein, wenn es später eine Klage geben sollte, weil sich Schüler vielleicht nicht ausreichend vorbereitet fühlen.
Ich habe dazu schon unterschiedliche Aussagen gehört. Bei uns haben Seiteneinsteiger weder eine eigene Klassenleitung noch unterrichten sie Abschlussklassen, in denen sie Prüfungen abnehmen.
Ich wurde damals dazu nicht befragt und musste mich schon gar nicht selbst erkundigen, ob ich nun die Prüfung machen darf oder nicht. Und ich war auch froh, dass ich das in der Ausbildungszeit nicht machen musste. Das verträgt sich nämlich nicht gut mit Unterrichtsbesuchen, eigenen Prüfungsvorbereitungen etc. Von daher würde ich an deiner Stelle nicht dein Herz an eine Klasse hängen und mich im Zweifel lieber raushalten.