Beiträge von turtlebaby

    Ich versuche es mal :

    - du musst unterscheiden zwischen der Entscheidung der GKV /PKV und der Entscheidung pauschale Beihilfe oder “normale Beihilfe”. Es sind zwei Entscheidungen und betrifft zwei verschiedene Systeme ( Versicherung und Dienstherr als Gegenüber). Wechsel von der GKV in die PKV ist theoretisch möglich, wenn dich eine PKV versichert. Die Möglichkeit sich günstig in der PKV zu versichern, ist jedoch oft nur zur Verbeamtung gegeben, später kann es mit Risikoaufschlag etc. sehr teuer werden.

    Andersherum kannst du nicht mehr wechseln (es sei denn, du wechselst deinen Status zum Angestellten, deine Arbeitsstelle etc.)

    Auch bei einem Wechsel in die PKV kannst du nicht mehr die “normale” Beihilfe erhalten, deine Entscheidung gegenüber dem Dienstherren ist irreversibel, du bekommst nie mehr als die pauschale Beihilfe gewesen ist.

    - als freiwilliges Mitglied der GKV hast du die Möglichkeit deine Familienmitglieder ohne Einkommen (Ehefrau / eigene Kinder ) in der Familienversicherung beitragsfrei zu versichern. Kinder der Ehefrau gehören nicht dazu.

    Eine Entscheidung, die man sich gut überlegen sollte.

    Na ja neben dem Unterricht gibt es eben auch noch andere Forderungen , teils auch mit Fristen - Abi Korrekturen , Erstellung von Prüfungsaufgaben mit Erwartungshorizont etc.

    Und ja angeordnete Quarantäne, wird kontrolliert und nein , es betrifft bei den KuK immer nur den Betroffenen , der Rest der Familie darf da raus ( es ist immer nur die Kontaktperson ersten Grades und nicht die weiteren Kontakte).

    Ja genau , Quarantäne bedeutet eben , dass sie gar nicht raus und keiner rein kann - kein Einkauf , kein Spaziergang, keine Entlastung 14 Tage lang und ggf eben noch beengte Wohnverhältnisse ... - ich finde es schon heftig . Die Schulleitung hat klare Erwartungen, die deutlich über Buch S. 12 Aufg. 5b hinaus gehen formuliert . Daher kam die Frage auf , ob das so sein kann, darf , soll ...

    Nun ja , es gibt ja Gerichtsurteile, wonach eine Infektion nach Zeckenbiss als Dienstunfall bei Lehrern anerkannt wurde . Auch da gab es ja keine Garantie , sondern nur eine sehr hohe Wahrscheinlichkeit, dass es im Dienst zum Zeckenbiss und in der Folge zur Infektion kam ...


    Quarantäne alleinerziehend mit Kleinkind hat definitiv eine andere Qualität als normales Homeoffic. Hinzu kommt, dass die Quarantäne aufgrund der Arbeit in der Schule ausgesprochen wurde. Ich finde das schon heftig für die Betroffene, dass sie mit allen Folgen alleine umgehen muss.

    Hallo,

    hat evtl. schon jemand Erfahrungen gesammelt, wie die Lage ist, wenn eine Lehrkraft aufgrund eines Coronafalls in der Schule in Quarantäne muss ? Kann der Dienstherr erwarten, das die Lehrkraft dann von zuhause aus die Klassen weiter beschult? Auch wenn dann z.B. eigene Kinder nicht mehr in die Notbetreuung gehen können, die Lehrkraft alleinerziehend ist etc. ? Gibt es irgendwelche Arten der Unterstützung, die der Dienstherr übernimmt im Falle der Quarantäne oder der (ernsthaften) Erkrankung, wäre dies als Dienstunfall einzustufen?

    Hallo zusammen , wie ja vermutlich viele mitbekommen haben wurde die Grundschule in Hessen für die Klassen 4 heute nicht geöffnet mit der Begründung der fehlenden Gleichberechtigung. Das Gericht hat den 4. Klassen keinen besonderen Status - wie z.B. den Prüfungsklassen zuerkannt. Der Übergang sei keine ausreichende Begründung und daher dürfe im Sinne der Gleichberechtigung keine Klassenstufe früher oder später beschult werden.

    Ursprünglich hieß es ja, dass es ab Mai sukzessive mit anderen Jahrgängen weiter geht und ich weiß, dass dies in einigen Bundesländern( NRW und Niedersachsen z.B.) auch schon konkreter geplant ist. Nun frage ich mich :

    a) ist dieser Beginn mit klasse 4 und der stufenweise gestaffelte Beginn außerhalb von Hessen nur machbar , weil keiner geklagt hat ?

    b) wenn ich Stufe 4 nicht ungleich behandeln kann, gibt das ja auch für alle anderen , bedeutet im nächsten Schritt kommen alle oder eben keiner außer den Prüfungsklassen und der Q2 ?

    Bei uns organisiert sich gerade die Gemeinde - ältere Schüler und Studenten bieten Kinderbetreuung an. Ältere Mitbürger sollen zuhause bleiben und Nachbarn bringen Einkäufe vorbei ... wird über Nachbarschaftshilfe , online und über die Kirchengemeinde in Angriff genommen . Das ist vielleicht für diejenigen von euch, die die Kids nicht betreut bekommen such eine Lösung ?

    Bei uns ist es durchaus üblich , dass KollegInnen auch mal eigene Kinder mit in die Schule bringen, wenn sie keine Betreuung haben. Gerade wenn nur wenige Kids die Notbetreuung wahrnehmen und kein Unterricht stattfindet , kann man doch durchaus die Kinder mal mitnehmen. Mir wäre es lieber meine Kinder im

    Blick zu haben , als sie wiederum woanders in die notbetreuung zu geben - Abstand halten , Händewaschen, möglichst viel an die frische Luft und ich weiß , dass wir als Familie dem gleichen begrenzten Personenkreis begegnet sind ....

    Besondere Situationen erfordern eben auch mal kreative Lösungen ...

    Hi, das war hier schon öfter in der Diskussion und ja, man kann in einem Bundesland um Entlassung bitten und in einem anderen neu verbeamtet werden .
    Ich habe das gemacht und es gab lediglich das Risiko , dass mir etwas passiert und ich nicht antreten kann, denn man ist natürlich erst bei Dienstantritt wieder neu verbeamtet.
    Zudem sollte man bezgl. der Verbeamtung fragen , welche Zeiten für die Lebenszeitverbeamtung anerkannt werden . Ob man überhaupt eine Stelle bekommt , kann man ja herausfinden . Einfach beim Schulamt vor Ort anrufen und fragen - das Leben kann so einfach sein.
    Für die Pension wurde alles anerkannt - gar kein Problem - warum auch ?

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