Beiträge von fossi74

    Die grobe Fahrlässigkeit bei Schlüsselverlust ist schneller erreicht, als man so gemeinhin denkt. So haben Gerichte eine entsprechende Schadensersatzpflicht u.a. in folgenden Fällen mit Schlüsselverlust bejaht:

    (1) Lehrkraft lässt Schlüssel nach aufschließen der Tür stecken, da sie später die Tür zuschließen wollte. (VG Lüneburg, AZ. 1 A 253/05)

    (2) Lehrkraft verwahrt Schlüssel in Hosentasche in unverschlossener Umkleidekabine (OLG Naumburg, AZ. 6 U 41/96)

    (3) Lehrkraft legt Schlüssel kurz ab und vergisst ihn auf Bank. (VG Augsburg, AZ. 2 K 11.1231)

    Fall 1 und 2 sind - soweit aus der Kürze deiner Schilderung erschließbar, die Urteile habe ich jetzt nicht nachgelesen - klar. "Ich bin zu faul, den Schlüssel aus dem Schloss zu nehmen, später brauche ich ihn eh wieder" ist ebenso grob fahrlässig wie "ich lass den Schlüssel jetzt mal in der Hosentasche, merkt ja keiner". Beides klassische Fälle von "wird schon nichts passieren".

    Bei Fall 3 würde es mich interessieren, ob es ein höherinstanzliches Urteil gibt. Wenn eine Lehrkraft den Schlüssel kurz auf die Bank legt, um z. B. einen Gegenstand entgegenzunehmen, und dann unmittelbar (z. B. durch Schüler) stark abgelenkt wird, würde ich die grobe Fahrlässigkeit verneinen.

    Edit: Lesen bildet. In allen drei Fällen kommen Umstände hinzu, die die Bejahung der groben Fahrlässigkeit geboten erscheinen lassen, insbesondere die jeweils lange Zeitdauer, während der der Schlüssel unbeaufsichtigt war (Fall 1: fast zwei Tage, Fall 3: mehrere Stunden). Bei dem von dir zitierten Urteil zu Fall 2 scheint das AZ nicht zu stimmen. Ich bekomme da nur einen Fall von Mietwucher angezeigt.

    Es gab neulich auch mal eine Studie zu dem Thema. Der Anteil echter Arbeitszeit ist erschreckend gering und liegt wohl tatsächlich weit unter 50%. Das liegt aber sicher nicht an (einzelnen) Menschen, sondern am System.

    In den Gewis gibt es in Bayern die sogenannten "Körbe", also größere Themengebiete, auf die man sich gezielt vorbereiten kann - meist auf 3 oder 4 von 12. Das geht schon ganz gut. Die Themen sind bayernweit die gleichen (also nix mit "schwere Uni vs. leichte Uni), und es gibt schon immer wieder welche, die erkennbar auf das Spezialgebiet eines Profs abzielen. Deshalb bereitet man nicht nur einen Korb vor.

    Insgesamt ist das Staatsexamen aber deutlich abgesetzt von den konkreten Studieninhalten. Theoretisch kann man sich auch ohne das vorgeschaltete Studium darauf vorbereiten. Insofern würde ich einen Wechsel im 6. Semester nicht per se für problematisch halten.

    Zumal die Universitäten auch in Bayern auf ihre Autonomie großen Wert legen. Unterscheiden mögen sich die Anforderungen in den staatlichen Prüfungen. Aber auch da habe ich in Bayern von" unglaublich banal" bis "so speziell, dass kein normaler Mensch das Thema bearbeiten kann" alles erlebt.

    Im Normalfall ist das Staatsexamen aber dank vorher bekannter Themenbereiche gut machbar.

    Und wegen Latein: Das klingt nach Aufwand - aber wie du schon sagst, haben es andere auch schon geschafft. Weiß jemand, wie sehr man in diesen (zwei?) Semestern, in denen man Latein belegt, noch andere Module belegen kann? Oder ist das eher schwierig?

    Hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Ein Freund (nicht übermäßig sprachbegabt) hat es in einem Semester geschafft, neben anderen Seminaren. Die Prüfung hat damals ein Lateinlehrer abgenommen (also kein Uni-Dozent), der wohl recht wohlwollend war. Die wissen schon auch, dass die Kandidaten halt das Latinum brauchen und nicht Altphilologen werden wollen. "Können" wirst du Latein dann aber nicht:aufgepasst:.

    Es gibt übrigens zumindest in Bayern kein großes oder kleines Latinum mehr.

    Es kann dann aber auch keine Nichtbewährung festgestellt werden. Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler.

    Nochmal: wenn das System vorsieht, dass ich mit Antritt einer Planstelle jahrelang in Elternzeit gehen kann, dann muss auch dafür gesorgt sein, dass irgendwelche vorgesehenen Formalien trotzdem erfüllbar sind.

    Allerdings ist Elternzeit kein Muss. Man kann auch einfach nach Geburt eines Kindes nach angemessener Zeit wieder arbeiten gehen. Sogar Vollzeit!

    In NDS ist das gerade geändert worden, man muss innerhalb der 5 Jahre die Bewährung absolvieren, schwanger oder nicht, der Zeitraum wird danach nicht mehr verlängert, auch wenn man in Elternzeit o.a. wäre.

    Das ist für die Familienplanung - sofern geplant - schon wichtig.

    So ein Unsinn. Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten, sonst nichts.

    Erstens ist das nicht "gerade geändert worden", sondern steht mindestens seit 2009 im NBG, zweitens ist das eine völlig übliche Regelung, die auch in anderen Bundesländern gilt. Wer ohne eigenes Verschulden in der Probezeit nicht beurteilt werden kann, wird definitiv nicht entlassen. Sagen aus dem Lehrerzimmer...

    Wo siehst du bei Lehrkräften "regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst"? Sorry, das sind arbeitsrechtlich exakt definierte Begriffe, mit denen man hier gar nicht weiterkommt.

    12 Stunden ist nicht das maximum. Theoretisch muss nur eine Ruhezeit von 11h eingehalten werden

    So. Ist das so. Dann ist es wohl nur ein Vorschlag, was hier steht?

    Zitat von Arbeitszeitgesetz

    § 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer

    Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.

    Die Verbeamtung kann ich meines Wissens erst nach dem Ref ablehnen, richtig? Das bedeutet, dass ich als Referendarin gehaltstechnisch mit den ganz regulären Anwärterbezügen A13+Z starte?

    Theoretisch kannst du das Ref auch im Angestelltenverhältnis absolvieren. Ich weiß aber nicht mehr, ob das auch in Bayern geht - und ein Exot wärst du damit auf jeden Fall. Ich würde mich hüten, gleich zu Beginn mit so etwas aufzufallen. Auch danach würde ich wie gesagt auf jeden Fall die Verbeamtung anstreben. Im staatlichen Schulwesen bist du als Angestellte auf jeden Fall immer benachteiligt. Bedenke, dass deine Kinder in (auf deine Berufslaufbahn gerechnet) wenigen Jahren groß sein werden, und dann wäre ja vielleicht doch noch Luft für eine Fachbetreuung oder eine andere Beförderungsstelle. Die kannst du dir in Bayern als Angestellte aber abschminken (ganz davon abgesehen, dass es sich nicht lohnt).

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