Komisch, eigentlich gelten Saarländer doch nicht als so maulfaul, oder?
Beiträge von fossi74
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Zumal die Universitäten auch in Bayern auf ihre Autonomie großen Wert legen. Unterscheiden mögen sich die Anforderungen in den staatlichen Prüfungen. Aber auch da habe ich in Bayern von" unglaublich banal" bis "so speziell, dass kein normaler Mensch das Thema bearbeiten kann" alles erlebt.
Im Normalfall ist das Staatsexamen aber dank vorher bekannter Themenbereiche gut machbar.
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Und wegen Latein: Das klingt nach Aufwand - aber wie du schon sagst, haben es andere auch schon geschafft. Weiß jemand, wie sehr man in diesen (zwei?) Semestern, in denen man Latein belegt, noch andere Module belegen kann? Oder ist das eher schwierig?
Hängt natürlich von vielen Faktoren ab. Ein Freund (nicht übermäßig sprachbegabt) hat es in einem Semester geschafft, neben anderen Seminaren. Die Prüfung hat damals ein Lateinlehrer abgenommen (also kein Uni-Dozent), der wohl recht wohlwollend war. Die wissen schon auch, dass die Kandidaten halt das Latinum brauchen und nicht Altphilologen werden wollen. "Können" wirst du Latein dann aber nicht
.Es gibt übrigens zumindest in Bayern kein großes oder kleines Latinum mehr.
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Es kann dann aber auch keine Nichtbewährung festgestellt werden. Wer nicht arbeitet, macht auch keine Fehler.
Nochmal: wenn das System vorsieht, dass ich mit Antritt einer Planstelle jahrelang in Elternzeit gehen kann, dann muss auch dafür gesorgt sein, dass irgendwelche vorgesehenen Formalien trotzdem erfüllbar sind.
Allerdings ist Elternzeit kein Muss. Man kann auch einfach nach Geburt eines Kindes nach angemessener Zeit wieder arbeiten gehen. Sogar Vollzeit!
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Zur Nichtbewährung gehört aber - wie in dem Urteil ersichtlich - einiges mehr als nur ein paar nicht durchführbare Unterrichtsbesuche. Die Zahl der Lehrkräfte, die die Probezeit nicht bestehen, dürfte ohnehin sehr gering sein. Ich kenne keinen einzigen Fall.
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In NDS ist das gerade geändert worden, man muss innerhalb der 5 Jahre die Bewährung absolvieren, schwanger oder nicht, der Zeitraum wird danach nicht mehr verlängert, auch wenn man in Elternzeit o.a. wäre.
Das ist für die Familienplanung - sofern geplant - schon wichtig.
So ein Unsinn. Das sind G'schichten aus dem Paulaner-Garten, sonst nichts.
Erstens ist das nicht "gerade geändert worden", sondern steht mindestens seit 2009 im NBG, zweitens ist das eine völlig übliche Regelung, die auch in anderen Bundesländern gilt. Wer ohne eigenes Verschulden in der Probezeit nicht beurteilt werden kann, wird definitiv nicht entlassen. Sagen aus dem Lehrerzimmer...
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Wo siehst du bei Lehrkräften "regelmäßig und in erheblichem Umfang Arbeitsbereitschaft oder Bereitschaftsdienst"? Sorry, das sind arbeitsrechtlich exakt definierte Begriffe, mit denen man hier gar nicht weiterkommt.
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Mal abgesehen davon, dass das vermutlich von Schulamt und Regierung abhängt: Das kann dir doch sonstwo vorbeigehen, wann deine "Probezeit" rum ist.
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Da ist NRW aber großzügig. In BW geht es nicht.
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Angesichts der sanften, mit Baumruinen bestandenen Hügel und des Kanals würde ich spontan raten: Oberharzer Wasserkunst.
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12 Stunden ist nicht das maximum. Theoretisch muss nur eine Ruhezeit von 11h eingehalten werden
So. Ist das so. Dann ist es wohl nur ein Vorschlag, was hier steht?
Zitat von Arbeitszeitgesetz§ 3 Arbeitszeit der Arbeitnehmer
Die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer darf acht Stunden nicht überschreiten. Sie kann auf bis zu zehn Stunden nur verlängert werden, wenn innerhalb von sechs Kalendermonaten oder innerhalb von 24 Wochen im Durchschnitt acht Stunden werktäglich nicht überschritten werden.
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Da steht aber nichts über die tägliche Höchstarbeitszeit drin. Deshalb gilt ArbZG §3 unverändert weiter.
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Die Verbeamtung kann ich meines Wissens erst nach dem Ref ablehnen, richtig? Das bedeutet, dass ich als Referendarin gehaltstechnisch mit den ganz regulären Anwärterbezügen A13+Z starte?
Theoretisch kannst du das Ref auch im Angestelltenverhältnis absolvieren. Ich weiß aber nicht mehr, ob das auch in Bayern geht - und ein Exot wärst du damit auf jeden Fall. Ich würde mich hüten, gleich zu Beginn mit so etwas aufzufallen. Auch danach würde ich wie gesagt auf jeden Fall die Verbeamtung anstreben. Im staatlichen Schulwesen bist du als Angestellte auf jeden Fall immer benachteiligt. Bedenke, dass deine Kinder in (auf deine Berufslaufbahn gerechnet) wenigen Jahren groß sein werden, und dann wäre ja vielleicht doch noch Luft für eine Fachbetreuung oder eine andere Beförderungsstelle. Die kannst du dir in Bayern als Angestellte aber abschminken (ganz davon abgesehen, dass es sich nicht lohnt).
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Selbst ein Friseur schafft es nicht, montags vor 10 Uhr so viele Gerüchte in die Welt zu setzen, wie das Kollegium eines Lehrerzimmers
Das ist definitiv sig-würdig!
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Doch. Das ArbZG steht über den Regelungen des TV-L.
Für die Lateinerin: Lex superior derogat legi inferiori.
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Mit Ph, M und Ch würde ich mir keinerlei Gedanken über einen Ortswechsel wegen der verbeamtung machen. Für sämtliche Umstände, die du anführst, ist die verbeamtung kein Nachteil.
Eines würde mich aber noch interessieren :
Kinderbetreuung durch meine (Urgroß-)Eltern
Du sprichst von deinen Großeltern, oder? Betreuung von Ur-Urenkeln wäre ja fast etwas fürs Guinness-Buch...
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Ich benutze keine Fertigprodukte zum Kochen. Woraus bitte schließt du das (und auch, dass ich Dosenravioli mögen würde)?
Gar nicht, ich wollte dich nur ein bisschen aufziehen.
Dosentomaten sind OK. Ich glaube, selbst die italienische Mamma benutzt keine frischen Tomaten zum Kochen.
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Sorry, aber auf solch eine ewig lange Kochzeit habe ich weder Zeit noch Lust
Kochen tut das Ragout völlig ohne Aufsicht. Der Aufwand ist also überschaubar.
Aber Zackifix hat ja auch seine Berechtigung. Magst du eigentlich Büchsenravioli?
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Nanu, wie kann denn das passieren? Falsch gewürzt?
Das gültige Rezept Eines der besten Rezepte für Ragù alla Bolognese, das ich kenne, findet man hier:
https://www.chefkoch.de/rezepte/772011…-Bolognese.html
Da stinkt garantiert auch nichts. Allerdings - wie man dem Rezept unschwer entnehmen kann - kann laleona unmöglich ein echtes Ragù (wie der Kenner kurz sagt) um 12 fertig haben, zumal sie ja am Vormittag in der Schule gewesen sein müsste...
Scherz beiseite: Egal, welches der vielen alleinseligmachenden Rezepte man für das Ragù nimmt - es kommt tatsächlich (fast) allein auf die Kochzeit an. Drei Stunden sind Minimum, mehr geht immer. Der Geschmack kommt durchs lange Kochen, nicht durch Gewürze. Wir machen das Ragù immer von drei oder vier Kilo Fleisch und kochen es in Gläsern ein. Hat uns schon manchmal gerettet, wenn die Zeit nicht fürs Kochen gereicht hat.
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Wobei - ich bleibe dabei - das vom TE geschilderte Verfahren schon aufgrund der dadurch versäumten Unterrichtszeit so dermaßen absurd ist, dass eigentlich ein Hinweis an die Schulaufsicht reichen sollte.
Von der unsachgemäßen Verwendung der Arbeitszeit der kuk will ich mal gar nicht sprechen.
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