Fragen zum Tarifbeschäftigtenverhältnis (Verträge, Einstufung, Planstelle, Teilzeit und Co.) in Bayern

  • Hallo!


    Aufgrund mehrerer Fragen, die sich nun schon seit einiger Zeit in meinem Kopf ansammeln, habe ich mich hier im Forum angemeldet und hoffe, dass mir der bzw. die ein oder andere weiterhelfen und mir meine Fragen beantworten kann.


    Zu mir: Ich bin 34 Jahre alt, komme aus Bayern und habe vor kurzem mein Zweitstudium „Lehramt an Gymnasien“ in den Fächern Physik, Mathematik sowie in der Erweiterung Chemie mit dem ersten Staatsexamen erfolgreich bestanden, so dass ich in Kürze den Vorbereitungsdienst im gleichen BL antreten darf und werde.


    Meine Fragen drehen sich vor allem rund um das Tarifbeschäftigtenverhältnis (inkl. der daraus resultierenden Verträgen, Eingruppierung nach TV-L, Arbeitszeitregelung und Teilzeit), die Planstelle und Versicherung VOR und NACH dem Ref, da ich eine Verbeamtung aus diversen familiären Gründen [kürzlich erbautes Haus = Ortsgebundenheit, Kleinkinder inkl. Baby, verwitwet und Kinderbetreuung durch meine (Urgroß-)Eltern] ablehnen und mich im Voraus gerne gründlich über das Beschäftigungsverhältnis nach dem TV-L informieren möchte:


    • Verträge: Stellt mir nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch die Schulleitung oder die Bezirksregierung den Vertrag für die Planstelle aus?
    • Eingruppierung und Einstufung: In welche Stufe wird man in Bayern nach dem Ref eingruppiert? Laut meines aktuellen Kenntnisstandes starte ich mit der Entgeltgruppe E13 - Starte ich dann nach dem zweijährigen Vorbereitungsdienst mit der Stufe 2 oder 3?
    • Planstelle: Ich nehme an, dass ich mich bei Ablehnung einer Verbeamtung direkt an den Schulen bewerben Miss oder über bestimmte Verfahren (Listenverfahren etc.) an eine Planstelle komme - liege ich mit meiner Annahme richtig?
    • Arbeitszeit: Wie wird die Arbeitszeit bei Tarifbeschäftigten bei Konferenzen/Fachsitzungen eingehalten/geregelt?
    • Teilzeit: Wenn ich Teilzeit beantragen wollte, müsste ich diese direkt bei der Schulleitung melden/beantragen, damit diese den Antrag im Anschluss zur Genehmigung an das Schulamt und dann an die Bezirksregierung zur endgültigen Genehmigung weiterleitet oder ließe sich die TZ-Beschäftigung über die SL alleine regeln? Ich vermute, dass man diese in Bayern jedes Jahr (6 Monate im Voraus) neu beantragen muss, oder? Gibt es hier jemanden aus Bayern, mit dem/der ich mich über TZ austauschen könnte?
    • Weiteres: Gibt es etwas, dass ich als Tarifbeschäftigte beachten muss (das ich gerade vielleicht nicht auf dem Schirm habe?) z. B. etwaige Stolperfallen?


    Sollte sich mein Beitrag im falschen Reiter/Ordner befinden, so kann dieser selbstverständlich auch gerne entsprechend verschoben werden.


    Ich danke recht herzlich im Voraus für das Sichten meiner Fragen und freue mich außerordentlich über deine/eure Hilfe - gerne auch per Privatnachricht. Herzlichen Dank!


    Freundliche Grüße

    Mara L.

    • Verträge: Stellt mir nach einem erfolgreichen Bewerbungsgespräch die Schulleitung oder die Bezirksregierung den Vertrag für die Planstelle aus?

    Die obere Dienstbehörde.


    In welche Stufe wird man in Bayern nach dem Ref eingruppiert?

    Stufe 1 mit einer Restlaufzeit von 6 Monate bis zur Stufe 2.


    Planstelle: Ich nehme an, dass ich mich bei Ablehnung einer Verbeamtung

    Das geht aus den Einstellungsunterlagen hervor.


    Arbeitszeit: Wie wird die Arbeitszeit bei Tarifbeschäftigten bei Konferenzen/Fachsitzungen eingehalten/geregelt?

    Es gelten auch für die Tarifbeschäftigten die gleichen Regeln wie Beamte. Es gibt keinen Unterschied.


    Teilzeit: Wenn ich Teilzeit beantragen

    Die Schulleitung kann ein Votum abgeben, entschieden wird bei der oberen Dienstbehörde.



    Weiteres: Gibt es etwas, dass ich als Tarifbeschäftigte beachten muss (das ich gerade vielleicht nicht auf dem Schirm habe?) z. B. etwaige Stolperfallen?

    Es gelten 1:1 die gleichen Regeln wie für Beamte. Auch bei der Ortsgebundenheit.

  • Mit Ph, M und Ch würde ich mir keinerlei Gedanken über einen Ortswechsel wegen der verbeamtung machen. Für sämtliche Umstände, die du anführst, ist die verbeamtung kein Nachteil.

    Eines würde mich aber noch interessieren :

    Kinderbetreuung durch meine (Urgroß-)Eltern

    Du sprichst von deinen Großeltern, oder? Betreuung von Ur-Urenkeln wäre ja fast etwas fürs Guinness-Buch...

  • Hallo undichbinweg ,


    vielen Dank für deine aussagekräftigen und sehr hilfreichen Antworten. Mit diesen hast du mir sehr weitergeholfen.


    Tatsächlich hatte ich eine kleine Verständnis- bzw. Rückfrage hinsichtlich Einstufung:

    Stufe 1 mit einer Restlaufzeit von 6 Monate bis zur Stufe 2.

    Das bedeutet, dass ich nach 6 Monaten in Stufe 1 bereits in die Stufe 2 rutsche und von diesem Punkt an dann jeweils die entsprechenden Stufenlaufzeiten zur Höhergruppierung (z. B. Zwei Jahre in Stufe 2 bewirkt HG in Stufe 3) gelten, oder?


    Wie sieht es während des Referendariats aus? Die Verbeamtung kann ich meines Wissens erst nach dem Ref ablehnen, richtig? Das bedeutet, dass ich als Referendarin gehaltstechnisch mit den ganz regulären Anwärterbezügen A13+Z starte? Das TBV würde dann erst nach dem zweiten Stex interessieren, so wie ich das verstanden habe. Sollte mein bisheriger Kenntnisstand falsch sein, so kann dieser gerne korrigiert werden.


    Beste Grüße und nochmals herzlichen Dank!

    Mara

  • Hallo fossi74 ,


    vielen Dank auch für deinen ermutigenden Beitrag. Es freut mich sehr zu lesen, dass du mir anhand meiner Fächer etwas die Sorge nimmst, durch die Verbeamtung einen erheblichen Ortswechsel vornehmen zu müssen. Der Ortswechsel wäre tatsächlich der einzige Grund, weshalb ich die Verbeamtung nicht antreten wollte - aus gesundheitlicher Sicht wäre nämlich alles in Ordnung. Ich werde mir das Thema auf jeden Fall nochmal durch den Kopf gehen lassen. Wichtig wäre mir, wegen meiner Kinder möglichst ortsnah unterrichten zu können.


    Eines würde mich aber noch interessieren :

    Du sprichst von deinen Großeltern, oder? Betreuung von Ur-Urenkeln wäre ja fast etwas fürs Guinness-Buch...

    Hoppla, da warst du sehr aufmerksam! Danke der Nachfrage. Tatsächlich ist da in meinen Zeilen etwas der Wurm drin^^. Ja, ich meinte selbstverständlich meine Großeltern. Guinness-Buch reif ist meine Verwandtschaft dann leider nicht mehr.

  • Die Verbeamtung kann ich meines Wissens erst nach dem Ref ablehnen, richtig? Das bedeutet, dass ich als Referendarin gehaltstechnisch mit den ganz regulären Anwärterbezügen A13+Z starte?

    Theoretisch kannst du das Ref auch im Angestelltenverhältnis absolvieren. Ich weiß aber nicht mehr, ob das auch in Bayern geht - und ein Exot wärst du damit auf jeden Fall. Ich würde mich hüten, gleich zu Beginn mit so etwas aufzufallen. Auch danach würde ich wie gesagt auf jeden Fall die Verbeamtung anstreben. Im staatlichen Schulwesen bist du als Angestellte auf jeden Fall immer benachteiligt. Bedenke, dass deine Kinder in (auf deine Berufslaufbahn gerechnet) wenigen Jahren groß sein werden, und dann wäre ja vielleicht doch noch Luft für eine Fachbetreuung oder eine andere Beförderungsstelle. Die kannst du dir in Bayern als Angestellte aber abschminken (ganz davon abgesehen, dass es sich nicht lohnt).

    • Offizieller Beitrag

    Kurze Verständnisfrage für mich von mir:

    ist es in Bayern so,

    dass Planstellen MIT Verbeamtung nach Liste zugewiesen werden und

    dass Planstellen im Angestelltenverhältnis von den Schulen direkt ausgeschrieben werden, so dass man da flexibler ist?


    Sorry - zu deinen Fragen kann ich nichts sagen. Aber: viel Erfolg im Referendariat.

  • Herzlichen Dank für deine aufschlussreichen Zeilen und informativen Hinweise, fossi74 ! Es hilft sehr, auch mal die andere Seite beleuchtet zu bekommen. Deine Tipps erscheinen mir sehr einleuchtend, so dass ich mir den Gedanken bzgl. der Tarifbeschäftigung wirklich nochmal gründlich durch den Kopf gehen lassen muss, zumal ich bisher gar nicht so weit in die Zukunft gedacht hatte, später -nachdem die Kinder groß sein werden- evtl. auch eine Beförderungsstelle anzunehmen. Vielen Dank für die Gegenüberstellung der Verbeamtung und des TBV. Damit hast du mir sehr geholfen!


    Liebe Grüße

    Mara

  • Hallo kleiner gruener frosch ,


    vielen Dank für deine guten Wünsche zum bevorstehenden Ref. Darüber freue ich mich sehr!:)


    Danke auch für deine Verständnisfragen. Ich hatte bisher den Eindruck, dass es tatsächlich so ist, wie du es beschrieben hast. Ich hoffe, dass vielleicht noch jemand grünes Licht dafür geben und die Annahme bestätigen kann.


    Liebe Grüße

    Mara

  • Hallo @Laborhund ,


    vielen Dank für das nette Angebot. Das ist nett, dass du dich extra gemeldet hast. Ich werde deinem Angebot gerne nachkommen.


    Vielen Dank und liebe Grüße

    Mara

    • Offizieller Beitrag

    bei Vorliegen der sonstigen beamtenrechtlichen Voraussetzungen (deutsche Staatsangehörigkeit, gesundheitliche Eignung, Bekennung zur freiheitlich demokratischen Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes, Altersgrenze 45) in das Beamtenverhältnis auf Probe berufen werden.

    ... ich hoffe, dass in Bayern auch gilt: europäische Staatsbürgerschaft.

  • Hallo @Laborhund ,


    herzlichen Dank sowohl für deinen ausführlichen und sehr informativen Beitrag als auch für deine Zeit und Mühe, die du jeweils aufgebracht hast, um mir einen guten Überblick zu geben, über das, was mir bevorsteht und mit entsprechende Links zur weiteren Recherche rausgesucht hast. Recht herzlichen Dank!!!


    Kleine Rückfrage: Ich nehme an, dass man bei der Bewerbung um eine Planstelle in den Unterlagen, die einem die Seminarschule aushändigen wird, (auf einem Beiblatt?) angeben kann, dass man aufgrund von diversen Gründen (die dann entsprechend begründet aufgezählt werden) möglichst Ortsnamen eingestellt wird (sei es nun als Angestellte oder Beamtin auf Probe)?


    Liebe Grüße

    Mara

  • So ist es. Am Ende des Refs musst du einen Antrag auf Übernahme in den Staatsdienst stellen. Dabei bekommst du ein Blatt auf dem alle Schulstandorte (NICHT Einzelschulen) im Freistaat nach Regierungsbezirken gelistet sind und musst deine Prioritäten in Zahlen von 1 (bestes) bis 4 (bloß net) angeben.


    Die Ortswunschbegründung ist optional und muss separat auf einem extra Blatt beigelegt werden.


    Auch hier (analog zum Ref) richtet sich die Zuteilung (Planstelle/Supervertrag/Angestellt) nach deinem Prüfungsergebnis und dem Bedarf der Schulen (genauer gesagt, welche Bedarfe vom KuMi wo gedeckt werden).

  • Was ist denn bitte ein "Supervertrag"? Klingt super, ist es das auch und wenn ja, warum?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Was ist denn bitte ein "Supervertrag"? Klingt super, ist es das auch und wenn ja, warum?

    Das ist ein Angestelltenverhältnis mit Zusage der Verbeamtung nach IIRC in der Regel zwei Jahren.

  • Das interessiert aber Entscheider herzlich wenig, da wir uns das ja alle wünschen. Mit der Kombi und einem guten Schnitt sowie Sozialpunkten könntest aber Glück haben. :)

  • Kleine Rückfrage: Ich nehme an, dass man bei der Bewerbung um eine Planstelle in den Unterlagen, die einem die Seminarschule aushändigen wird, (auf einem Beiblatt?) angeben kann, dass man aufgrund von diversen Gründen (die dann entsprechend begründet aufgezählt werden) möglichst Ortsnamen eingestellt wird (sei es nun als Angestellte oder Beamtin auf Probe)

    Ich weiß nicht, ob in Bayern tatsächlich noch die Seminarschulen Bewerbungsformulare ausgeben, da ich aus BW komme. Wenn ich aber von der Vorgehensweise hier ausgehe, dann wird es wohl auch in Bayern heutzutage ein Online-Formular geben, welches man digital bearbeitet und ergänzt um eigene Unterlagen als Scans dann auch digital verschickt.

    Hier in BW kann man seine Bewerbung tatsächlich auch limitieren auf bestimmte Einstellungsbezirke. Das bedeutet, dass man dann eben auch kein Angebot erhält, wenn es in den angegebenen Bezirken keine passende Stelle gibt. Ob das in Bayern ähnlich ist weiß sicherlich WillG oder auch laleona. Gründe für diese Beschränkung muss man in BW nicht angeben, kann aber über ein Freitextfeld meine ich explizit auf eben diese hinweisen. So habe ich damals auf meine Schwerbehinderung hingewiesen und darauf, dass ich im Hinblick auf z. B. erforderliche ärztliche Behandlungen, Fahrtwege, etc. in den Einstellungsbezirken gebunden bin an die Städte xyz. Das habe ich dann natürlich auch durch entsprechende Nachweise unterstützt. Zusätzlich kann es hilfreich sein, das Gespräch mit dem Personalrat zu suchen (sich möglicherweise auch im Vorfeld der Bewerbung von diesem beraten zu lassen), um die Gründe für die örtliche Begrenzung zu besprechen (wie angeben, mit welchen Nachweisen?).


    Gibt es in Bayern eigentlich auch schulscharfe Bewerbungen oder nur das Listenverfahren? Sonst wäre erstwres ja ebenfalls ein Weg, den Dienstort gezielt auswählen zu können (so die Bewerbung erfolgreich ist).

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ob die TE eure letzten Beiträge hier wohl überhaupt noch liest? Sie hat sich ja als aktive Teilnehmerin aus diesem Forum abgemeldet und ihre letzten Posts in diesem Thread im Juli 2022 verfasst.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Danke für den Hinweis.:top:

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

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