Meines Wissens müsste das relativ problemlos möglich sein, vor allem unter Umgehung der Altersgrenze (die ja auch nur eine Soll-Bestimmung ist und z. B. beim Ländertauschverfahren auch nicht greift, soviel ich weiß).
Noch ein Hinweis an Nicht-Bayern (die Rückfrage kommt jedesmal bei solchen Anfragen): Es gibt in Bayern immer noch viele Schulen in kommunaler Trägerschaft. Die Lehrkräfte dort sind - analog zu den Leuten, die z. B. im Passamt sitzen - ganz normale Beamte unter der Dienstherrschaft der Kommune. Die Zahl solcher Schulen ist seit Jahren rückläufig, weil die Kommunen schon lange gemerkt haben, wie teuer der Betrieb einer Schule ist.