Genau so. Dies natürlich nur für den Fall, dass es keinen Veranstalter mit Inkassoservice gibt.
Beiträge von fossi74
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Warum nicht einfach Fahrten oder andere mit Geldeinsammeln verbundene Aktivitäten so lange verweigern, bis das Problem endlich einmal "oben" angekommen ist und gelöst wird?
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Naja, man muss halt mit Fingerspitzengefühl vorgehen und fremdländische kulturelle Gepflogenheiten berücksichtigen.
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Weil da alle mit dem Schriftsteller verwandt sind?

Naja, ich konnte damals ein paar Jahre legal keinen Döner mehr essen - der Dönermann hatte über die Jahre vier Kinder bei uns und wäre tödlich beleidigt gewesen, hätte einer von uns Kollegen darauf bestanden, seinen Döner zu bezahlen.
War immer unangenehm, aber gar nicht mehr hinzugehen, war auch keine Option.
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Ich glaube, wer hier schon Abhängigkeiten entdeckt, hat offensichtlich noch nie in einer Kleinstadt gelebt und unterrichtet.
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Naja, bei einer Kollegin kann man es vielleicht noch so abtun. Häufen sich die Überlastungsanzeigen aus dem Kollegium, denke ich aber schon, dass das auch Schulleitungen irgendwann ein wenig zu denken gibt.
Ich denke mal stellvertretend: "Hm, seltsam - was müssen die für anstrengende Familien haben!"
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Warum werden Menschheitsprobleme in dieser Weise personalisiert
Ich denke, es gibt am Ende nur zwei Erklärungsansätze dafür: Große Dummheit oder große Angst.
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nach meiner Freundin hat in der Zeit die Herbergsmutter gesehen und hat sie auch mit Kamillentee und Zwieback versorgt
Ich fürchte, dass dir die "Herbergsmutter" (gibt es so etwas heute noch?) heutzutage unter Verweis auf Haftungsrisiken etwas husten würde.
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Kürzlich war ein Fall in der Presse, da wurde ein Kind mit Diabetes mit Freundinnen in der Unterkunft zurückgelassen, es verstarb. Dass dieser Fall, wie auch immer er juristisch ausgehen sollte, nicht ohne psychische Konsequenzen für die Beteiligten bleibt- ich würde keinen zurücklassen
Nun, für grobe Fahrlässigkeit haftet eine begleitende Lehrkraft natürlich durchaus (und durchaus zu Recht). Ob diese hier allerdings so unstreitig vorliegt wie man es nach Lektüre dieses Artikels annehmen könnte, ist fraglich. Die lange Prozessdauer spricht m. E. dagegen - sollte sich z. B. herausstellen, dass die Lehrkräfte von der Erkrankung des Kindes nichts wussten (bei Diabetes allerdings kaum vorstellbar!), sieht die Sache schon etwas anders aus. Dies als rein juristische Einschätzung.
Dass eine Begleitperson, die sich bei Erbrechen nicht unverzüglich selbst ein Bild der Lage des betroffenen Kindes macht, mit dem Klammerbeutel gepudert sein muss, steht natürlich außer Frage.
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Neinein, ich habe nur den vorherigen post korrigiert
. An Spielen nehme ich grundsätzlich nicht teil, Spiele sind was für Kinder. -
Nein, das ist mir völlig fremd. Wüsste nicht, wie man das anstellt.
Duum hat noch nicht die ganz dünne Sommerdecke im Bett und vermisst sie auch nicht.
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Prinzipiell ja, nur ist es
- um halb fünf hell und die Vögel zwitschern, d. h. ich bin da auch wach
'Zwitschern' impliziert ja so eine gewisse Lieblichkeit. Was die Vögel morgens veranstalten, würde ich eher als "Geplärr" bezeichnen.
oft laut in der Nacht, besonders wenn irgenwelche Feste sind und gut gelaunte
Arschlöcher
nach Hause gehen und es auch jedem mitteilen müssen
- Wortwahl angepisst, äh angepasst wollte ich natürlich sagen.
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Viel kritischer sah die SL die Gutscheine für die SuS. Das wirke etwas zu sehr nach Unternehmens-Sponsoring
Kommt sicher auch auf den Veranstalter an. Öffentlich-rechtliche Institutionen wie die Sparkasse sollten unproblematisch sein, weil die ja auch einen Bildungsauftrag haben.
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Die Ereignisse in den USA sind das schlichte Ergebnis einer Güterabwägung zwischen Freiheit und Sicherheit, bei der am Ende aufgrund der US-amerikanischen Mentalität immer die Freiheit gewinnen wird, egal, welchem kruden Freiheitsbegriff man anhängt.
Sämtliche Debatten um dieses Thema sind überflüssig.
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OT: Zitat aus einer LK(!)-Abiklausur (ich bin dieses Jahr "Zweitkorrekteuse"): "These products are asked." Naaa, was soll das wohl heißen???
Oh, das kann ich toppen: "Soon their expectations were steamed." Auch LK.
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die Humboldt-Universität lässt bei TBs höchstens eine Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden zu
Das ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit für abhängig Beschäftigte. Jede selbstständige Tätigkeit fällt da raus. Mit einer selbstständigen Tätigkeit darf man da auch drüberkommen, ohne dass der AG etwas zu melden hätte - so lange die Haupttätigkeit nicht darunter leidet. Das aber muss beim Angestellten der AG beweisen.
Aber was solls, all das hast du hier im Forum schon x-mal gesagt bekommen.
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Ich bin zwar kein Hobbyjurist, würde mich aber spontan dem Ratschlag anschließen, dich rückzuversichern und anschließend rein nach rechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Eine moralische Verpflichtung zur Ablieferung des Gewinns vermag ich nicht zu erkennen. Zumal das Geld im Zweifelsfall eh bei deinem Dienstherrn landet und nicht in der Klassenkasse.
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Was auch noch zählen könnte, ist die Tatsache, dass das Nebengewerbe in der Landwirtschaft angesiedelt ist. Es kann gut sein, dass es da eigene Regeln gibt; die Landwirtschaft ist in so manchem Bereich etwas privilegiert.
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Naja, ich könnte mir schon Personalräte vorstellen (solche von der Geschenkkorb-Fraktion), die eine Entfristungsklage irgendwie ungehörig finden und mit so etwas nichts zu tun haben wollen. Man beißt doch nicht die Hand, die einen füttert!
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Er betreibt zusammen mit seiner Frau eine Öko-Hühnerzucht
Dann gibt es natürlich etliche Gestaltungsmöglichkeiten. Schon wenn das Gewerbe auf seine Frau läuft und er offiziell nur für wenige Stunden angestellt ist, kräht kein Ökohahn mehr nach der Genehmigung.
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