Beiträge von fossi74

    Kürzlich war ein Fall in der Presse, da wurde ein Kind mit Diabetes mit Freundinnen in der Unterkunft zurückgelassen, es verstarb. Dass dieser Fall, wie auch immer er juristisch ausgehen sollte, nicht ohne psychische Konsequenzen für die Beteiligten bleibt- ich würde keinen zurücklassen

    Nun, für grobe Fahrlässigkeit haftet eine begleitende Lehrkraft natürlich durchaus (und durchaus zu Recht). Ob diese hier allerdings so unstreitig vorliegt wie man es nach Lektüre dieses Artikels annehmen könnte, ist fraglich. Die lange Prozessdauer spricht m. E. dagegen - sollte sich z. B. herausstellen, dass die Lehrkräfte von der Erkrankung des Kindes nichts wussten (bei Diabetes allerdings kaum vorstellbar!), sieht die Sache schon etwas anders aus. Dies als rein juristische Einschätzung.

    Dass eine Begleitperson, die sich bei Erbrechen nicht unverzüglich selbst ein Bild der Lage des betroffenen Kindes macht, mit dem Klammerbeutel gepudert sein muss, steht natürlich außer Frage.

    Prinzipiell ja, nur ist es

    - um halb fünf hell und die Vögel zwitschern, d. h. ich bin da auch wach

    'Zwitschern' impliziert ja so eine gewisse Lieblichkeit. Was die Vögel morgens veranstalten, würde ich eher als "Geplärr" bezeichnen.

    oft laut in der Nacht, besonders wenn irgenwelche Feste sind und gut gelaunte

    Arschlöcher

    nach Hause gehen und es auch jedem mitteilen müssen

    - Wortwahl angepisst, äh angepasst wollte ich natürlich sagen.

    die Humboldt-Universität lässt bei TBs höchstens eine Gesamtarbeitszeit von 48 Stunden zu

    Das ist die gesetzliche Höchstarbeitszeit für abhängig Beschäftigte. Jede selbstständige Tätigkeit fällt da raus. Mit einer selbstständigen Tätigkeit darf man da auch drüberkommen, ohne dass der AG etwas zu melden hätte - so lange die Haupttätigkeit nicht darunter leidet. Das aber muss beim Angestellten der AG beweisen.

    Aber was solls, all das hast du hier im Forum schon x-mal gesagt bekommen.

    Ich bin zwar kein Hobbyjurist, würde mich aber spontan dem Ratschlag anschließen, dich rückzuversichern und anschließend rein nach rechtlichen Grundsätzen zu entscheiden. Eine moralische Verpflichtung zur Ablieferung des Gewinns vermag ich nicht zu erkennen. Zumal das Geld im Zweifelsfall eh bei deinem Dienstherrn landet und nicht in der Klassenkasse.

    Naja, ich könnte mir schon Personalräte vorstellen (solche von der Geschenkkorb-Fraktion), die eine Entfristungsklage irgendwie ungehörig finden und mit so etwas nichts zu tun haben wollen. Man beißt doch nicht die Hand, die einen füttert!

    Wo steht das?

    In der ständigen Rechtsprechung. Dass in Gesetzestexten alles haarklein geregelt sein müsse, ist ein weitverbreiteter Irrglaube. Wenn dem so wäre, bräuchten wir keine Richter.

    Im vorliegenden Fall geht die von dir zitierte Aussage auf den Grundsatz zurück, dass an die Befristung von Arbeitsverträgen strenge Maßstäbe angelegt werden, vor allem an die Schriftlichkeit aller Vereinbarungen. Das bedeutet, dass im Prinzip jede Abweichung von dem, was explizit arbeitsvertraglich vereinbart ist, den vorliegenden (schriftlichen, befristeten) Arbeitsvertrag durch einen neuen, mündlich abgeschlossenen (und damit per se unbefristeten) Arbeitsvertrag ersetzt.

    ... bedenkenlos Flutsch-Finger und Dolomiti gegessen und uns an unseren bunten Mündern erfreut.

    Und wenn wir schon beim Eis sind: Früher sind wir mit Mama in die Stadt gegangen und haben ein Eis für 90 Pfennig bekommen. An guten Tagen sogar eines für 1,20 DM. Das waren dann vier Kugeln!

    OT: Am Samstag war ich in Frankfurt und habe auf dem Römer 1.40 pro Kugel bezahlt. Warum zum Teufel ist das Eis da 10 Cent billiger als in unserer Kleinstadt?!

    Unbestritten. "Realschule minus" wäre auch ganz treffend. Nichtsdestotrotz gilt: Wenn der formale Anspruch besteht, eine Realschule zu sein (und den entsprechenden Abschluss zu verleihen), brauche ich Realschullehrer, schon um die Prüfungen vorzubereiten und abzunehmen.

Werbung