Beiträge von fossi74

    Jetzt überlegen wir einmal ganz scharf, wer die ältesten Schulen in Deutschland gegründet und geleitet hat und danach schenken wir uns die Diskussion darüber, ob die Kirche sich "in dem Bereich breit macht" oder ob es nicht eher umgekehrt im 19. der Staat mit einer ganz klaren Agenda war.

    Und dann schauen wir auf den Kalender (grobes Erfassen des Jahrtausends reicht) und überlegen einmal ganz scharf, was einem an Deiner Aussage ganz kurz den Atem stocken lässt.

    wie traurig es ist, dass dies erst die höchste Instanz so entschieden hat

    Das ist der falsche Maßstab für Gerichtsentscheidungen. Du implizierst damit, dass die Vorinstanzen leichtfertig oder gar fahrlässig entschieden hätten oder die nun sanktionierten Verhaltenweisen gar insgeheim (oder offen) billigten. Das aber ist Argumentation auf - sorry - Stammtischniveau. Denn:

    Ohne Details können wir nicht nachvollziehen, warum erst die höchste Instanz so entschieden hat.

    Eben.

    Ich war im September bei der Einschulung von einem meiner Neffen. Der hat eine junge fertige Grundschullehrerin, welche nicht verheiratet ist und keine Kinder hat. Ich wollte sie schon fragen, wie sie es geschafft hat, hier was zu bekommen und nicht in München zu landen

    ... und dann hätte sie dich angestrahlt und gesagt, dass sie da wohl einfach Glück gehabt habe und dass es selbstverständlich tooootaaaal egal sei, dass sie gaaaanz zufällig so heißt wie der örtliche CSU-Grande...

    gerade weil die außerunterrichtlichen Aufgaben schlecht oder gar nicht entlastet werden (können).

    Das "können" kannst Du Dir getrost sparen. So gut wie alles, was angeblich nicht geteilt werden kann, ist völlig überflüssiges Gedöns. Und wenn man die ach so unteilbaren Aufgaben partout nicht teilen will, gäbe es eine ganz einfache Lösung, nämlich zu sagen: 50% Teilzeit = 50% der zu leistenden Wochenstunden, aber nur (sagen wir) 40% des Deputats. Ergebnis: Echte 50% Teilzeit. Ganz einfach. Wird nur nicht gewollt.

    Und plötzlich sind Schüler nicht mehr nur für sich alleine im Unterricht schwach, sondern bekommen für ihr Versagen auch noch Druck von der ganzen Klasse.

    Das ist ja nun nix entscheidend neues. Das Phänomen wussten meine Sportlehrer vor 30 Jahren schon trefflich für sich zu nutzen.

    Ich staunte nicht schlecht, als ich das hier heute las:

    O-o, kommt da was auf uns zu? Ich bin dagegen!

    Was könnten unsere Gegenargumente sein? Gibt es dazu schulgesetzliche Aussagen?

    Ich habe mal die entscheidende Passage markiert und stelle fest:

    1. Selbstverständlich kann der Bürger erwarten, dass die Verwaltung seine Anliegen so zügig wie möglich bearbeitet und sie nicht über Wochen verschleppt.
    2. Inwiefern sollte das für Schulen nicht gelten?
    3. Inwiefern ist es neu oder überraschend, dass das auch für Schulen gilt?
    4. Ich kenne keine Schule, die über die Ferien komplett unbesetzt ist.

    Der RA weiß um diese "Lücke" des nicht festgelegten Urlaubs und findet es normal, dass Anfragen umgehend beantwortet werden. Da kann er dann vor oder in den Ferien etwas schicken und erwartet, dass es umgehend bearbeitet wird und Fristen eingehalten werden.

    Ich stelle fest:

    1. Jeder kann Anfragen stellen. Jederzeit. An jeden. (Wie ja auch - OT - jeder jeden jederzeit verklagen kann, wenn er da gerade Lust drauf hat)
    2. Jeder kann alles "normal" finden.
    3. Jeder kann in den Ferien irgendeinen Schrieb an jede Schule schicken.
    4. Jeder kann jederzeit von jedem alles erwarten.
    5. Anwälte setzen gern Fristen ("Für Ihre Antwort habe ich mir den ... vorgemerkt"). Diese sind in etwa so bindend wie die Zusage eines 13-jährigen, "sofort" sein Zimmer aufzuräumen.

    Reicht das dem RA

    Ich stelle fest:

    Das ist einzig und allein das Problem des RA (der sich im Übrigen nie an die Lehrkraft als Privatperson wendet, sondern immer an die Behördendienststelle "Schule". Dem einzelnen Lehrer kann daher auch kein Nachteil aus der Tatsache erwachsen, dass er in den Ferien nicht erreichbar war - es sei denn, es gäbe darüber eine konkrete Vereinbarung, gegen die er dann verstoßen würde. Aber das ist eine Sache zwischen Dienstherr und Lehrkraft und geht den Herrn Advokaten nichts an).

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