Das war keine Herabwürdigung von nichtehelichen Lebensgemeinschaften, sondern eine Herabwürdigung von völlig unzeitgemäßen Auswüchsen des unseligen Alimentationsprinzips.
Beiträge von fossi74
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Das wäre ja auch noch schöner, wenn dieser Anachronismus jetzt schon fürs Konkubinat ausgekehrt würde...
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Jetzt überlegen wir einmal ganz scharf, wer die ältesten Schulen in Deutschland gegründet und geleitet hat und danach schenken wir uns die Diskussion darüber, ob die Kirche sich "in dem Bereich breit macht" oder ob es nicht eher umgekehrt im 19. der Staat mit einer ganz klaren Agenda war.
Und dann schauen wir auf den Kalender (grobes Erfassen des Jahrtausends reicht) und überlegen einmal ganz scharf, was einem an Deiner Aussage ganz kurz den Atem stocken lässt.
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wie traurig es ist, dass dies erst die höchste Instanz so entschieden hat
Das ist der falsche Maßstab für Gerichtsentscheidungen. Du implizierst damit, dass die Vorinstanzen leichtfertig oder gar fahrlässig entschieden hätten oder die nun sanktionierten Verhaltenweisen gar insgeheim (oder offen) billigten. Das aber ist Argumentation auf - sorry - Stammtischniveau. Denn:
Ohne Details können wir nicht nachvollziehen, warum erst die höchste Instanz so entschieden hat.
Eben.
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Freut mich, dass die Sache geklärt ist und du jetzt wieder beruhigt schlafen kannst.
Leg dir eine passende Antwort zurecht, denn die Mitarbeiterin wird dich früher oder später sicher wieder ansprechen.Ich würde ihr den Amorelie-Adventskalender empfehlen. Version "selflove".
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Nein, aber ich lege mehrere Bücher der Norton Anthology of Englisch bzw American Literature gerne als mögliche Waffen mit aus.
Uh-oh. Ich würde meinen, die fallen unters Kriegswaffenkontrollgesetz.
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es gibt auch parteibuch-geschichten, aber das sind geschichten.
Leider definitiv im Sinne von "Geschichtsschreibung", nicht im Sinne von "Gruselgeschichten"...
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. Nächstenliebe und Gottvertrauen haben nichts, aber auch gar nichts
mit dem zu tun, was die "christlichen" Kirchen so leben? Ja, da hast Du aber mal recht.
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Gott, der Killy... das ist so dermaßen 90er - zumindest in meiner persönlichen Germanistikbiographie!
Den "goldenen Schuss" würde ich dann mit Wolfgang Kayser setzen - "Das sprachliche Kunstwerk". Jemand Interesse an einer ungelesenen Ausgabe?
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Ich finds so irre.
Sag mal, hast Du wirklich noch nie was davon gehört, wie sogenannte Tendenzbetriebe nicht nur das Arbeitsrecht, sondern auch Grund- und Menschenrechte sehr großzügig auslegen dürfen?
Falls nein: Jetzt hast Du es sogar selbst erfahren. Darum gehe hin in Frieden... und wende dich mit Grausen.
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Ich würde meine Kontrahenten mit Kindlers Neuem Literaturlexikon unter Dauerfeuer nehmen, notfalls gefolgt vom "Killy".
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Ich war im September bei der Einschulung von einem meiner Neffen. Der hat eine junge fertige Grundschullehrerin, welche nicht verheiratet ist und keine Kinder hat. Ich wollte sie schon fragen, wie sie es geschafft hat, hier was zu bekommen und nicht in München zu landen
... und dann hätte sie dich angestrahlt und gesagt, dass sie da wohl einfach Glück gehabt habe und dass es selbstverständlich tooootaaaal egal sei, dass sie gaaaanz zufällig so heißt wie der örtliche CSU-Grande...
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12 Stunden an der GS sind fast ein halbes Deputat. Damit kommst Du definitiv über 450 € und bist damit sozialversicherungspflichtig.
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Da gibts so viele...
Gibt es außer mir eigentlich noch jemanden, der Monty Python's Flying Circus liebt, den aber die Filme der Truppe völlig kalt lassen?
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gerade weil die außerunterrichtlichen Aufgaben schlecht oder gar nicht entlastet werden (können).
Das "können" kannst Du Dir getrost sparen. So gut wie alles, was angeblich nicht geteilt werden kann, ist völlig überflüssiges Gedöns. Und wenn man die ach so unteilbaren Aufgaben partout nicht teilen will, gäbe es eine ganz einfache Lösung, nämlich zu sagen: 50% Teilzeit = 50% der zu leistenden Wochenstunden, aber nur (sagen wir) 40% des Deputats. Ergebnis: Echte 50% Teilzeit. Ganz einfach. Wird nur nicht gewollt.
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Und plötzlich sind Schüler nicht mehr nur für sich alleine im Unterricht schwach, sondern bekommen für ihr Versagen auch noch Druck von der ganzen Klasse.
Das ist ja nun nix entscheidend neues. Das Phänomen wussten meine Sportlehrer vor 30 Jahren schon trefflich für sich zu nutzen.
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Alle Schulen, an denen ich bisher war, waren in den Ferien unbesetzt, was Lehrer und Schulleitung anbelangt - von der letzten Woche abgesehen.
Das mag mal wieder so eine bundeslandspezifische Sache sein. Ist dann halt so und ist auch nicht schlimm. Völlig unabhängig davon, was so ein Internetanwalt sich einbildet.
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Ich staunte nicht schlecht, als ich das hier heute las:
O-o, kommt da was auf uns zu? Ich bin dagegen!
Was könnten unsere Gegenargumente sein? Gibt es dazu schulgesetzliche Aussagen?
Ich habe mal die entscheidende Passage markiert und stelle fest:
1. Selbstverständlich kann der Bürger erwarten, dass die Verwaltung seine Anliegen so zügig wie möglich bearbeitet und sie nicht über Wochen verschleppt.
2. Inwiefern sollte das für Schulen nicht gelten?
3. Inwiefern ist es neu oder überraschend, dass das auch für Schulen gilt?
4. Ich kenne keine Schule, die über die Ferien komplett unbesetzt ist.Der RA weiß um diese "Lücke" des nicht festgelegten Urlaubs und findet es normal, dass Anfragen umgehend beantwortet werden. Da kann er dann vor oder in den Ferien etwas schicken und erwartet, dass es umgehend bearbeitet wird und Fristen eingehalten werden.
Ich stelle fest:
1. Jeder kann Anfragen stellen. Jederzeit. An jeden. (Wie ja auch - OT - jeder jeden jederzeit verklagen kann, wenn er da gerade Lust drauf hat)
2. Jeder kann alles "normal" finden.
3. Jeder kann in den Ferien irgendeinen Schrieb an jede Schule schicken.
4. Jeder kann jederzeit von jedem alles erwarten.
5. Anwälte setzen gern Fristen ("Für Ihre Antwort habe ich mir den ... vorgemerkt"). Diese sind in etwa so bindend wie die Zusage eines 13-jährigen, "sofort" sein Zimmer aufzuräumen.Reicht das dem RA
Ich stelle fest:
Das ist einzig und allein das Problem des RA (der sich im Übrigen nie an die Lehrkraft als Privatperson wendet, sondern immer an die Behördendienststelle "Schule". Dem einzelnen Lehrer kann daher auch kein Nachteil aus der Tatsache erwachsen, dass er in den Ferien nicht erreichbar war - es sei denn, es gäbe darüber eine konkrete Vereinbarung, gegen die er dann verstoßen würde. Aber das ist eine Sache zwischen Dienstherr und Lehrkraft und geht den Herrn Advokaten nichts an).
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Zum anderen - und das ist für mich der zentrale Aspekt - enthält dieses Spiel ein Element vieler kommerzieller Handyspiele, nämlich ein süchtigmachendes Belohnungssystem.
Dafür habe ich gleich mal ein "gefällt mir" vergeben!

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Reicht das dem RA und reicht das für die Kooperation im Kollegium oder Wartung der Technik?
Wer ist denn der RA?
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