Beiträge von fossi74

    Ein paar Tage später kam dann seitens der Bezirksregierung die Aufforderung die Note zu begründen. Das habe ich einem Schreiben getan (ich habe 1,5 Seiten geschrieben). Ich habe dabei kurz und knapp das zustande kommen meiner Note beschrieben (viele denken irgendwie immer, dass man da Unmengen schreiben muss als ob man sich rechtfertigen müsste). Das ging dann an die Bezirksregierung.

    Wow, 1,5 Seiten nennst Du "kurz und knapp"?! Was hast Du denn da geschrieben?

    Weil dann z.B. die Arbeitszeiten bzw Ruhezeiten nicht eingehalten werden können? Als Grundschullehrer mit kompakten Plan mag das evtl leichter gehen, wenn ich aber so einige Gymnasiallehrer, Berfusschullehrer oder Abendrealschuellehrer höre, wie lang schon ihre normalen Tage sind und das ggf. sehr Grenzwertig bzgl. Ruhezeiten ist, dann würde ich es logisch finden es zu verbieten. Oder soll der Stundenplaner so einem Lehrer dann am Vormittag frei geben, damit er die Ruhezeiten einhalten kann? Wochenende bzw. unterrichtsfreie Zeit in den Ferien wären hingegen (meiner Meinung nach) problemlos.

    Es ging mir bei dem Beispiel weniger um die Arbeitszeiten als um die ominösen "berechtigten Interessen des Arbeitgebers", die der User "wossen" hier immer wieder angeführt hat und auf deren Grundlage seiner Meinung nach offensichtlich jede außerberufliche Tätigkeit [Achtung! Ironie!] inklusive Essen, Atmen und Schlafen [/Ironie] untersagt werden könnte.

    Klingt erstmal absolut logisch was du schreibst Volker, aber führt nicht @plattyplus immer mal wieder aus, dass gerade an seiner Schule, mit Arbeitszeiten bis 21 Uhr und ab 7 (?) Uhr die gesetzlichen Ruhezeiten gar nicht beachtet werden bei der Stundenplanerstellung. Wenn also schon der Arbeitgeber selbst diese nicht für beachtenswert hält, kann er dann mit diesem Argument dennoch eine Nebentätigkeit untersagen oder würde er sich damit am Ende nicht ins eigene Fleisch schneiden?

    Vor allem müsste sich der AG hier entgegenhalten lassen, dass nach seinem Verständnis - in nahezu allen deutschen Lehrer-Dienstordnungen so geregelt - die Bestimmungen des ArbZG für Lehrer gar nicht gelten sollen. Ob eine schlichte Landes-Dienstordnung das ArbZG (immerhin Bundesrecht) aushebeln kann, sei dahingestellt, aber immerhin kann niemand sich auf Regelungen berufen, die er selbst nicht für gültig hält.

    Und im Rahmen einer selbstständigen Nebentätigkeit, um die es hier ja ursprünglich ging, gilt das ArbZG sowieso nicht.

    Und die Ruhezeiten gelten doch nicht für mehrere Arbeitgeber, oder?
    Ein angestellter Kollege von mir arbeitet in seinem ‚Zweitjob‘ (Nebenjob ist es kaum, es sind schon sehr viele Stunden) hauptsächlich am Wochenende (Kirche). Damit hat er offiziell gar keinen Ruhetag.

    Äh, doch, natürlich. Gerade für solche Fälle sind ja die Schutzbestimmungen des ArbZG da. Dein Kollege ist entweder nicht bei der Kirche angestellt, sondern arbeitet auf Honorarbasis o.Ä., oder es liegt ein massiver Verstoß gegen die Bestimmungen vor (oder es sind gar nicht so viele Stunden, wie Du annimmst).

    OT: Ich finde das ganz faszinierend - das Lehrerforum als Spiegel der Gesellschaft?

    Jemand reagiert auf eine Frage mit einer simplen und Bildzeitungskompatiblen Antwort im besten Facebookstil:

    Wurde bei uns in NRW abgeschafft, weil die Gesundheitsämter Kosten bzw. Personal einsparen wollten.

    Ein anderer versucht, diese Antwort richtigzustellen, und zwar mit einer durchaus überzeugenden Argumentation:

    Die Schluckimpfung wurde abgeschafft, weil das eine Lebendimpfung war und man in Deutschland, seit Polio hier ausgerottet ist, nur noch den Totimpfstoff verwendet. Der Lebendimpfstoff ist zwar geringfügig wirksamer, wird zusätzlich über die Fäkalien ausgeschieden wird und immunisiert damit in der Regel auch Familienmitglieder, kann aber zum echten Virus rückmutieren und dann tatsächlich Polio auslösen. Das Risiko ist bei vollständiger Ausrottung nicht vertretbar.

    Woraufhin ihm ein Dritter ein fröhliches "Scheiß auf die Fakten, wenn ich gegen die-da-oben lästern kann!" entgegenschmettert:

    Ich denke auch, dass der Kostenfaktor eine Rolle spielt. Wir haben ja nicht mal mehr Schulkrankenschwestern!


    :autsch:

    Natürlich ist es ein "berechtigtes Interesse des Arbeitgebers", dass der tarifbschäftigte Lehrer nicht per Nebenerwerb der Prostitution nachgeht (ausdrücklich steht ja im zitierten Kurzkommentar drin, dass schon die 'abstrakte Befürchtung des Arbeitgebers einer Beeeinträchtigung reicht').

    Ach Bubi, das war doch nur ein pointiertes Beispiel... Hatte ich nicht gesagt, dass das wohl kein Lehrer in D macht? Außerdem möchtest Du vielleicht mal darlegen, inwiefern eine Tätigkeit im horizontalen Gewerbe die berechtigten Interessen des Arbeitgebers tangiert.

    Aber ok, extra für Dich:

    Tja, das sind natürlich etwas abstraktere Formulierungen, da steht halt nicht drin, der tarifbeschäftigte Lehrer darf im Nebenerwerb, keine Berufskilleragentur betreiben, als Zuhälter tätig sein. jede Nacht in der Diskothek vor der Schule Nachtdienst verrichten, vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten usw...

    Berufskilleragentur: Darf niemand betreiben, weil verboten.
    als Zuhälter tätig sein: Darf niemand, weil verboten.
    Das waren jetzt aber mal zwei alberne Beispiele!

    Die folgenden Fragen sind ernst gemeint:
    Jede Nacht in der Disko vor der Schule Nachtdienst verrichten: Warum nicht? Wenn er dann trotzdem um acht in der Schulstube steht, sehe ich da nicht das große Problem.
    Vor Schulbeginn im Kiosk gegenüber der Schule arbeiten: Warum nicht? Ist es irgendwie ehrenrührig, in einem Kiosk zu arbeiten?

    Du scheinst irgendwelchen überkommenen Vorstellungen anzuhängen bezüglich eines dem Lehrer angemessenen und vom Dienstherrn einforderbaren Lebenswandels. Lass es Dir nochmal gesagt sein: Das gibt es nicht mehr. So wie es auch den Lehrerinnenzölibat und die Residenzpflicht nicht mehr gibt. Letztere de jure schon, de facto nicht mehr.

    Hier noch eine klare Aussage zum Thema Nebentätigkeiten im TV-L:

    Neuregelung des Nebentätigkeitsrechts
    Die Regelung zur Nebentätigkeit gilt einheitlich für alle Tarifbeschäftigten (Arbeiter und Angestellte), die vom Geltungsbereich des TVöD bzw. TV-L erfasst sind. Die wesentlichen Regelungspunkte sind:

    • Nur entgeltliche Nebentätigkeiten sind dem Arbeitgeber anzuzeigen.
    • Die Anzeige hat schriftlich und vor Aufnahme der Nebentätigkeit zu erfolgen.
    • Der Arbeitgeber kann die Nebentätigkeit nur untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn durch die Nebentätigkeit seine berechtigten Interessen oder die arbeitsvertraglichen Pflichten des Beschäftigten beeinträchtigt werden.

    Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:

    Was denn für "Selbstverständlichkeiten", Teufel nochmal?! Die Selbstverständlichkeit, dass ich in meiner Freizeit machen kann, was ich will? Die Selbstverständlichkeit, dass ich mir was dazuverdienen darf? Oder welche Selbstverständlichkeit meinst Du?

    Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(

    Wo habe ich das behauptet? Der angestellte Lehrer hat den gleichen Kündigungsschutz wie jeder Angestellte "draußen" auch. Das ist aber schon ganz ordentlich. Betriebsbedingte Kündigungen sind dem Staat praktisch unmöglich, weil das ganze Land als "Betrieb" gilt und es IMMER irgendwo eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben wird. Verhaltensbedingte Kündigungen sind mit ganz hohen Hürden behaftet; und hier ist der Beamte kaum besser geschützt als der Angestellte.

    DU behauptest fortwährend, Angestellte dürften dies nicht, dürften das nicht, seien schlechter gestellt als Beamte usw. usf. Deshalb meine Aufforderung an Dich, diese Deine Behauptungen zu belegen. Bitte zeig mir mal die Stellen sowohl im TV-L als auch in den einschlägigen Gesetzen, die sich überhaupt mit Nebentätigkeiten beschäftigen. Schon da wirst Du Schwierigkeiten haben. Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! - dass er es NICHT dürfe. Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.


    an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar

    Auch das wieder so ein unbelegtes Geraune von Dir. Gibt es einen extra-TV-L für Lehrer? Wäre mir neu. Worin bestehen denn diese "noch" höheren Anforderungen, und warum ist das Deiner Meinung nach nachvollziehbar?

    Puhhh....Puhhh

    Ohjeohje,

    Ich glaube, mehr hast Du argumentativ nicht zu bieten, oder?

    Hier übrigens noch eine ganz nette Zusammenfassung: https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI1434884.html

    Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....

    Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)

    Wossen: Langsam wirds echt unangenehm mit Deinen ständigen Halb (eher Un-!)wahrheiten über Beamten- und Angestelltendasein.

    (Zum wiederholten Male) zu Deiner Info: Ja, auch der tarifbeschäftigte Lehrer hat Anzeigepflicht. Ab da wird es aber für den Angestellten komfortabel - erst wenn die Haupttätigkeit NACHWEISLICH unter der Nebenbeschäftigung leidet, kann der AG überhaupt einschreiten [1]. Vorher GEHT IHN DAS AUSSERBERUFLICHE VERHALTEN SEINES MITARBEITERS EINEN SCHEISSDRECK AN. Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte. Sämtliche Regelungen über außerdienstliches Verhalten gelten de jure nicht für Angestellte! Gegenüber der angestellten Lehrkraft ist der Staat genauso gut (eher noch schlechter) gestellt wie jede Feld-Wald-und-Wiesen-Firma.

    Ein Kündigungsgrund ist eine nicht angezeigte Nebentätigkeit schon mal gar nicht. Ich wiederhole gern, was Dir hier schon etliche Kollegen gesagt haben: Einen unbefristet angestellten Lehrer zu kündigen ist fast genau so schwer wie einen Beamten loszuwerden. Gegenbeispiele darfst Du natürlich gern anführen - bitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.

    Herzliche Grüße
    Fossi

    [1] nachweislich heißt hier z. B.: Der Lehrer hält seine Unterrichtszeiten nicht ein, weil er erst noch seine Taxi-Fahrgäste heimbringen muss oder ähnliches.

    Fossi, MeikePaula gibt gerade eine Straftat bzw. einer strafrechtlichen Beihilfe zu da Sie nur solange strafrechtlich sicher ist, wie sie nicht zugibt, zu wissen, dass mit ihrer Arbeit betrogen wird. Und genau da liegt der Punkt.

    Nein, ganz so ist es nicht. Strafrechtlich relevant ist die falsche Versicherung an Eides Statt, nicht die Tatsache, dass die Arbeit (oder den Prüfling?) ein ghost gewritten hat. Siehe dazu § 156 StGB.
    Und zu der falschen Versicherung leistet der Ghostwriter ja eben keinen Beitrag.
    Ein Wissen des Ghostwriters bezüglich der illegalen Nutzung der von ihm erstellten Arbeit ist praktisch nicht nachweisbar.
    Typische Grauzone...

    Als Norddeutscher werfe ich mal ein, dass man im Süden und Südwesten oft auch nur glaubt, dass man Hochdeutsch rede. ;)

    Wieso? Hochdeutsch ist hier. Bei Euch ist Niederdeutsch.

    Was übrigens Schwäbisch und Bayerisch angeht: ein sicherer Weg, um von diesen Dialekten verschont zu bleiben, ist ein Besuch in Stuttgart respektive München. Da hörst du mittlerweile nur noch so ein affektiertes Hochdeutsch auf der Straße.

    Ich hab eine Idee, warum das Thema hier auftaucht: Da zeigt mir doch tatsächlich meine Werbeleiste Dr. Sommers (o.ä.) Ghostwritingdienste an.

    Was verdient man denn so bei dieser redlichen Tätigkeit?

    Hat Kapa doch schon geschildert. Bei kompletter Erstellung der Arbeit ca. 100 € pro Seite.

    Endlich einmal Gleichberechtigung, wie ich sie mir vorstelle!
    Lesen hier auch Ärztinnen mit? PM genügt!

    Gruß !

    Hast Du hier das unscheinbare, aber entscheidende Wörtchen "alleinstehende" vergessen?

    Und jetzt sei doch mal ganz ehrlich...du weißt genau, das die Aufträge die du annimmst, gerade bei Abschlussarbeiten oder Seminararbeiten eins zu eins übernommen werden. Aus diesem Umstand ergibt sich dann übrigens auch der Blick zu §§ 156, 27 StGB.

    Sind beide hier nicht einschlägig. Nochmal: die Tätigkeit des Ghostwriters ist strafrechtlich nicht zu beanstanden.

    In meiner Refzeit in Thüringen hatten wir mal eine Schülerin, die von Baden-Württemberg nach Thüringen umzog. Die hatte genau 5 Tage Sommerferien. Das was krass.

    Ich habe zur Zeit Anmeldungen für ca. zehn Schüler, die zu Beginn der Ferien zu uns kommen und uns zum Ende der Ferien wieder verlassen werden... such is life. Frustrationstoleranz ist aber doch ein schönes Lernziel, da sollte keiner meckern :teufel: .

    Absicht war es nicht fossi oder vielleicht doch?
    Fakt war zu der Zeit: ich hab den Kunden immer erst gefragt wofür das ist und was davon letztendlich wirklich als Kunden Leistung ausgegeben wird. Der Herr hatte mir dann erklärt, dass er einfach kein Bock hat sich damit zu beschäftigen weil er hauptsächlich an den WEs Party macht ohne Ende. Mein Hinweis darauf das ich fachfremd bin und er definitiv drüber schauen muss um sich die guten Sachen rauszupicken hatte er mit der Versicherung abgetan, dass er eh nur ne Anregung braucht und das dann doch noch selbst macht.
    Selbst schuld also.

    Ok, so liest es sich schon anders. Übrigens verurteilt es sich aus sicherer theoretischer Warte natürlich auch anders. Ich hätte wahrscheinlich auch die 500 € genommen und den Hirsch auflaufen lassen.

    Davon abgesehen ist es mir unbegreiflich, wie man als Student solche Dienste in Anspruch nehmen kann, ohne das so Gewonnene nur als Anregung und Steinbruch zu benutzen. Mir wäre das Risiko viel zu groß, dass da Jahre später noch kleine, aber regelmäßige "Nachforderungen" kommen, die ich tunlichst erfüllen sollte, will ich meinen Job behalten.

    - Sorry fürs Vollzitat. Kürzen geht so schlecht am Handy. -

    Wie weiter oben schon erwähnt: meiner Ansicht nach sehen wir hier die Auswüchse eines immer hemmungsloseren Kapitalismus, der letztendlich von seiner Amoralität lebt (nicht in dem Sinne, dass er die Moral ablehnt, sondern dass er einfach außerhalb der Moralität steht).
    Ghostwriting, Gaffen und Gonsorten sind nu Symptome eines viel tiefer sitzenden und viel umfassenderen Problems.


    Also, ich bin kein Sozialist, aber das wird man ja wohl noch sagen dürfen!

    Viele Kunden die ich hatte waren einfach schlicht zu faul, zu unselbstständig oder zu blöd eine Arbeit zu verfassen. Ich sollte bei einem Auftrag sogar mal Prüfungsstunden für das 2. Staatsexamen entwerfen. 500€ Gans dafür. Habe ich auch gemacht, mit fachlichen Fehlern die dem Kunden bei der Kontrolle hätten auffallen müssen (immerhin war ich nicht vom Fach). Sind sie aber nicht und die Mailkorrespondenz nach dem Nichtbestehen war spannend.

    Einen solchen Auftrag anzunehmen, um dann vorsätzlich (? - klingt aber so) eine Schlechtleistung abzuliefern, die noch dazu gravierende Konsequenzen hat - das ist natürlich ein moralisches Kabinettstückchen. Chapeau!

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