Manchmal meine ich, die meisten Beamten gehen mit dem BGB ins Bett.
Schön wärs. Die meisten Beamten gehen mit kruden Vorstellungen der rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit zu Bett.
Manchmal meine ich, die meisten Beamten gehen mit dem BGB ins Bett.
Schön wärs. Die meisten Beamten gehen mit kruden Vorstellungen der rechtlichen Grundlagen ihrer Arbeit zu Bett.
Wenn Du diese Selbstverständlichkeiten diskutieren willst, okay, leiste dann das zuerst:
Was denn für "Selbstverständlichkeiten", Teufel nochmal?! Die Selbstverständlichkeit, dass ich in meiner Freizeit machen kann, was ich will? Die Selbstverständlichkeit, dass ich mir was dazuverdienen darf? Oder welche Selbstverständlichkeit meinst Du?
Der tarifbeschäftigte Lehrer hat arbeitsrechtlich als ÖDler keinen besonderen rechtlichen Status mehr (auch im Kündigungsrecht), das musst Du auch zur Kenntnis nehmen...(
Wo habe ich das behauptet? Der angestellte Lehrer hat den gleichen Kündigungsschutz wie jeder Angestellte "draußen" auch. Das ist aber schon ganz ordentlich. Betriebsbedingte Kündigungen sind dem Staat praktisch unmöglich, weil das ganze Land als "Betrieb" gilt und es IMMER irgendwo eine Weiterbeschäftigungsmöglichkeit geben wird. Verhaltensbedingte Kündigungen sind mit ganz hohen Hürden behaftet; und hier ist der Beamte kaum besser geschützt als der Angestellte.
DU behauptest fortwährend, Angestellte dürften dies nicht, dürften das nicht, seien schlechter gestellt als Beamte usw. usf. Deshalb meine Aufforderung an Dich, diese Deine Behauptungen zu belegen. Bitte zeig mir mal die Stellen sowohl im TV-L als auch in den einschlägigen Gesetzen, die sich überhaupt mit Nebentätigkeiten beschäftigen. Schon da wirst Du Schwierigkeiten haben. Und natürlich steht nicht in irgendeinem Gesetz, dass ein Angestellter sich neben seinem Hauptjob prostituieren dürfe. Es steht aber vor allem nicht drin - und das ist entscheidend! - dass er es NICHT dürfe. Natürlich war das ein ironisch zugespitztes Extrembeispiel. Ich glaube nicht, dass es eine Lehrkraft in D gibt, die das tut. Aber sie dürfte es.
an tarifbeschäftigte Lehrer werden übrigens noch höhere Anforderungen gestellt als an sonstige TBs im ÖD, ist ja auch nachvollziehbar
Auch das wieder so ein unbelegtes Geraune von Dir. Gibt es einen extra-TV-L für Lehrer? Wäre mir neu. Worin bestehen denn diese "noch" höheren Anforderungen, und warum ist das Deiner Meinung nach nachvollziehbar?
Puhhh....Puhhh
Ohjeohje,
Ich glaube, mehr hast Du argumentativ nicht zu bieten, oder?
Hier übrigens noch eine ganz nette Zusammenfassung: https://www.haufe.de/oeffentlicher-…_HI1434884.html
Vorherige Anzeigepflicht beim Arbeitgeber besteht übrigens auch für dich als tarifbeschäftigter Vertretungslehrer....
Nach der Anzeige kann Dir die Tätigkeit untersagt werden - wenn Du danach dagegen verstoßen solltest bzw die Anzeige unterlassen solltest, können die Konsequenzen natürlich wesentlich tiefgreifender sein als bei einem Beamten (Kündigung - das Beamtenrecht schützt dich bei Verstößen unvergleichlich besser als das Arbeitsrecht des Tarifbeschäftigten)
Wossen: Langsam wirds echt unangenehm mit Deinen ständigen Halb (eher Un-!)wahrheiten über Beamten- und Angestelltendasein.
(Zum wiederholten Male) zu Deiner Info: Ja, auch der tarifbeschäftigte Lehrer hat Anzeigepflicht. Ab da wird es aber für den Angestellten komfortabel - erst wenn die Haupttätigkeit NACHWEISLICH unter der Nebenbeschäftigung leidet, kann der AG überhaupt einschreiten [1]. Vorher GEHT IHN DAS AUSSERBERUFLICHE VERHALTEN SEINES MITARBEITERS EINEN SCHEISSDRECK AN. Ein angestellter Lehrer könnte sich sogar prostituieren, ohne dass der AG in irgendeiner Weise einschreiten könnte. Sämtliche Regelungen über außerdienstliches Verhalten gelten de jure nicht für Angestellte! Gegenüber der angestellten Lehrkraft ist der Staat genauso gut (eher noch schlechter) gestellt wie jede Feld-Wald-und-Wiesen-Firma.
Ein Kündigungsgrund ist eine nicht angezeigte Nebentätigkeit schon mal gar nicht. Ich wiederhole gern, was Dir hier schon etliche Kollegen gesagt haben: Einen unbefristet angestellten Lehrer zu kündigen ist fast genau so schwer wie einen Beamten loszuwerden. Gegenbeispiele darfst Du natürlich gern anführen - bitte mit Verweis auf geltende Bestimmungen, Aktenzeichen der entsprechenden rechtskräftigen Urteile oder Fundstellen in einschlägigen juristischen Kommentaren.
Herzliche Grüße
Fossi
[1] nachweislich heißt hier z. B.: Der Lehrer hält seine Unterrichtszeiten nicht ein, weil er erst noch seine Taxi-Fahrgäste heimbringen muss oder ähnliches.
Fossi, MeikePaula gibt gerade eine Straftat bzw. einer strafrechtlichen Beihilfe zu da Sie nur solange strafrechtlich sicher ist, wie sie nicht zugibt, zu wissen, dass mit ihrer Arbeit betrogen wird. Und genau da liegt der Punkt.
Nein, ganz so ist es nicht. Strafrechtlich relevant ist die falsche Versicherung an Eides Statt, nicht die Tatsache, dass die Arbeit (oder den Prüfling?) ein ghost gewritten hat. Siehe dazu § 156 StGB.
Und zu der falschen Versicherung leistet der Ghostwriter ja eben keinen Beitrag.
Ein Wissen des Ghostwriters bezüglich der illegalen Nutzung der von ihm erstellten Arbeit ist praktisch nicht nachweisbar.
Typische Grauzone...
Als Norddeutscher werfe ich mal ein, dass man im Süden und Südwesten oft auch nur glaubt, dass man Hochdeutsch rede.
Wieso? Hochdeutsch ist hier. Bei Euch ist Niederdeutsch.
Was übrigens Schwäbisch und Bayerisch angeht: ein sicherer Weg, um von diesen Dialekten verschont zu bleiben, ist ein Besuch in Stuttgart respektive München. Da hörst du mittlerweile nur noch so ein affektiertes Hochdeutsch auf der Straße.
Ich hab eine Idee, warum das Thema hier auftaucht: Da zeigt mir doch tatsächlich meine Werbeleiste Dr. Sommers (o.ä.) Ghostwritingdienste an.
Was verdient man denn so bei dieser redlichen Tätigkeit?
Hat Kapa doch schon geschildert. Bei kompletter Erstellung der Arbeit ca. 100 € pro Seite.
Endlich einmal Gleichberechtigung, wie ich sie mir vorstelle!
Lesen hier auch Ärztinnen mit? PM genügt!Gruß !
Hast Du hier das unscheinbare, aber entscheidende Wörtchen "alleinstehende" vergessen?
Und jetzt sei doch mal ganz ehrlich...du weißt genau, das die Aufträge die du annimmst, gerade bei Abschlussarbeiten oder Seminararbeiten eins zu eins übernommen werden. Aus diesem Umstand ergibt sich dann übrigens auch der Blick zu §§ 156, 27 StGB.
Sind beide hier nicht einschlägig. Nochmal: die Tätigkeit des Ghostwriters ist strafrechtlich nicht zu beanstanden.
In meiner Refzeit in Thüringen hatten wir mal eine Schülerin, die von Baden-Württemberg nach Thüringen umzog. Die hatte genau 5 Tage Sommerferien. Das was krass.
Ich habe zur Zeit Anmeldungen für ca. zehn Schüler, die zu Beginn der Ferien zu uns kommen und uns zum Ende der Ferien wieder verlassen werden... such is life. Frustrationstoleranz ist aber doch ein schönes Lernziel, da sollte keiner meckern
.
Absicht war es nicht fossi oder vielleicht doch?
Fakt war zu der Zeit: ich hab den Kunden immer erst gefragt wofür das ist und was davon letztendlich wirklich als Kunden Leistung ausgegeben wird. Der Herr hatte mir dann erklärt, dass er einfach kein Bock hat sich damit zu beschäftigen weil er hauptsächlich an den WEs Party macht ohne Ende. Mein Hinweis darauf das ich fachfremd bin und er definitiv drüber schauen muss um sich die guten Sachen rauszupicken hatte er mit der Versicherung abgetan, dass er eh nur ne Anregung braucht und das dann doch noch selbst macht.
Selbst schuld also.
Ok, so liest es sich schon anders. Übrigens verurteilt es sich aus sicherer theoretischer Warte natürlich auch anders. Ich hätte wahrscheinlich auch die 500 € genommen und den Hirsch auflaufen lassen.
Davon abgesehen ist es mir unbegreiflich, wie man als Student solche Dienste in Anspruch nehmen kann, ohne das so Gewonnene nur als Anregung und Steinbruch zu benutzen. Mir wäre das Risiko viel zu groß, dass da Jahre später noch kleine, aber regelmäßige "Nachforderungen" kommen, die ich tunlichst erfüllen sollte, will ich meinen Job behalten.
Alles anzeigenDas kann man womöglich so sehen.
Diese Entwicklung und die zunehmende Indifferenz, moralische Legitimation oder gar das Gutheißen von Ghostwriting sind nur ein Symptom eines in meinen Augen tieferliegenden Problems.
Wenn ich bestimmte Formen des Anstands nicht mehr als "gesetzt" erachten kann - dann mag das im Einzelfall nicht weiter problematisch sein. Gegenwärtig brechen aber metaphorisch gesprochen nach und nach mehrere Anstandsdämme. Was sich hinter diesen Dämmen nun in die Gesellschaft ergießt, ist in meinen Augen pures Gift. Gift, weil die "Schuld" für den fehlenden Anstand im "System" gesehen wird bzw. die Devise gilt "wenn alle anderen sich mal nicht so anstellen, ist mein Fehlverhalten doch halb so wild." Einige wollen als Ehrlicher nicht der Dumme sein und ziehen erneut daraus eine Legitimation nach dem Motto "wenn die, dann ich auch",Nur ein paar Beispiele:
- "Kavaliersdelikte" im Straßenverkehr (z.B. Drängeln, Rasen, Handy am Steuer)
- Tricksen bei der Steuererklärung (tut doch jeder)
- Haushaltshilfe schwarz beschäftigt (tut doch jeder)
- Versicherungsbetrug (z.B. falsche Angaben bei der PKV)
- Ghostwriting (z.B. die Präsentation des Sprösslings pimpen)
- Krankfeiern (wegen der bösen SL)
- Gaffen (ohne Worte)Gleichzeitig fordern wir Regeln und Moral von unseren Schülern und von unseren eigenen Kindern sowie von den uns umgebenden Menschen ein, wenn wir sonst Gefahr liefen, dadurch Nachteile zu haben.
Davon geht das Abendland nicht morgen unter - aber jeden Tag ein Stück mehr.
- Sorry fürs Vollzitat. Kürzen geht so schlecht am Handy. -
Wie weiter oben schon erwähnt: meiner Ansicht nach sehen wir hier die Auswüchse eines immer hemmungsloseren Kapitalismus, der letztendlich von seiner Amoralität lebt (nicht in dem Sinne, dass er die Moral ablehnt, sondern dass er einfach außerhalb der Moralität steht).
Ghostwriting, Gaffen und Gonsorten sind nu Symptome eines viel tiefer sitzenden und viel umfassenderen Problems.
Also, ich bin kein Sozialist, aber das wird man ja wohl noch sagen dürfen!
Warum? Das klassische Familienmodell Besserverdiener - Schlechterverdiener ist doch immer noch sehr verbreitet.
Davon ab ist es doch vollkommen egal, welche Steuerklasse man zugrunde legt, solange es die gleiche ist.
Viele Kunden die ich hatte waren einfach schlicht zu faul, zu unselbstständig oder zu blöd eine Arbeit zu verfassen. Ich sollte bei einem Auftrag sogar mal Prüfungsstunden für das 2. Staatsexamen entwerfen. 500€ Gans dafür. Habe ich auch gemacht, mit fachlichen Fehlern die dem Kunden bei der Kontrolle hätten auffallen müssen (immerhin war ich nicht vom Fach). Sind sie aber nicht und die Mailkorrespondenz nach dem Nichtbestehen war spannend.
Einen solchen Auftrag anzunehmen, um dann vorsätzlich (? - klingt aber so) eine Schlechtleistung abzuliefern, die noch dazu gravierende Konsequenzen hat - das ist natürlich ein moralisches Kabinettstückchen. Chapeau!
ich mache das Ref in Baden- Württemberg und leider ist hier alles sehr sehr viel konservativer
Als eingeborener Bayer kann ich das kaum bestätigen. Ich muss nur gerade schmunzeln - wie muss man sich den Hinweis Deines dipfelesscheißenden Kollegen vorstellen? Etwa so? "Gelt, Frau Holly, mir ihne Ihrem Deitsch müsset sie ein bissle sorgfältiger sei, weil des fallt denne Schüler scho arg auf, wenn d'r Lehrer koi aschtreins Hochdeitsch schwätze duht!"
- Nimm den Wichtigtuer nicht ernst.
edit: Ich muss mich korrigieren. "Ihne ihrem" wäre eher badisch in Richtung Pfalz.
Irgendwie ist Ghostwriting wie Prostitution. Wer Geld braucht, wird dies hoffentlich auch anders verdienen können.
Welches Problem genau hast Du mit Prostitution? Ehrlich gemeinte Frage.
Wenn es nicht auffliegt, haben die Ehrlichen das Problem.
Willkommen im Kapitalismus.
Alles anzeigen
Beispielrechnung: Alter 45, verheiratet, 2 Kinder, kirchensteuerpflichtig, NRWAngestellter:
Jahresbrutto: 61.356€
Netto/Monat: 3005,48€
Beamter (A13 Stufe 10):
Jahresbrutto: 65903,16€
Netto/Monat: 3806,40€
Ähem, welche Gruppe und Stufe und welche Steuerklasse hast Du denn da für den Angestellten angenommen? Ich bin 45, habe auch zwei Kinder (für den Angestellten egal) und bekomme in B-W mit E13/5 brutto etwas mehr, netto fast genausoviel wie Dein Beispielbeamter. Und bei mir ist die KV schon abgezogen.
Gegenfrage: Was befürchtest du bei einem Verfahrensfehler?
Ich vermute: Was Lehrer halt immer so befürchten - strenge Rüge vom Schäff, Disziplinarverfahren, Rückstufung um eine oder mehrere Gehaltsstufen, fristloser Rauswurf, Verlust der Pensionsansprüche und der bürgerlichen Ehrenrechte, you name it.
Bist du dir sicher? Fachleiter? Bei uns (anders Bundesland) ist das eine A15-Stelle.
Und gleich noch zwei davon. Bekommt man dann A30?
Einige Fragen die mich quälen
Du schreibst, Du würdest an dieser Konferenz "teilnehmen" (also nicht sie leiten). Woher dann die Qual? Quälen müsstest Du Dich nur, wenn Deine Notengebung nicht rechtlich einwandfrei wäre, aber das ist doch sicher nicht der Fall, oder?
Übrigens hättest Du persönlich auch dann nichts zu befürchten, wenn Dir ein Verfahrensfehler nachzuweisen wäre. Chill mal!
Aber auch armer Schulleiter. Ich kann mir nicht vorstellen, jeden Tag in eine Schule zu fahren, wo ich von Lehrern, Schülern, Eltern und letztlich auch der Schulaufsicht Kontra kriege weil der Laden nicht läuft und ich noch nicht mal jemand anderem die Schuld dafür zuschieben kann. Weg kann ich auch nicht. Das ist doch die Hölle auf Erden.
"Mama, Mama, ich will nicht in die Schule!"
"Aber du musst in die Schule!"
"Die Schüler mögen mich nicht, die Lehrer hassen mich, der Hausmeister kann mich nicht leiden, und der Busfahrer kann mich nicht ausstehen."
Jetzt reiß dich bitte zusammen: "Du bist jetzt 45 Jahre alt und der Direktor - du musst in die Schule!"
Werbung