Beiträge von fossi74

    Die gilt - soweit ich weiß - bis du vom Amtsarzt für Dienstunfähig erklärt wirst und in den vorläufigen Ruhestand versetzt wirst. Das kann Monate dauern.

    Ergänzungen:

    1. Für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L sind es 39 Wochen Gehaltsfortzahlung. Das ist schon ganz ordentlich, wie ich finde; die Wenigsten dürften jemals von 39-wöchiger Krankheit betroffen werden.
    2. Es soll Bundesländer geben, die mittlerweile sehr schnell versuchen, die Leute in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken (natürlich nicht ohne die Verpflichtung, den Dienst bei Besserung oder Heilung wieder aufzunehmen); dagegen kann der Beamte dann recht wenig machen, ist aber
    3. auch nach kurzer Dienstzeit (fünf Jahre, soviel ich weiß) im Vergleich zum Angestellten nicht ganz schlecht abgesichert.

    Na ja, ganz egal ist es nicht. Das Ruhegehalt ("Pension") hängt später schon auch davon ab, wie lange man gearbeitet hat.Das muss nun kein Hinderungsgrund sein. Mit A12/A13/A14 kann man durchaus auch ausreichend privat vorsorgen, um das später auszugleichen, aber es sollte einem bewusst sein.

    Ja, ich weiß, dass ich damit nerve - aber trotzdem :teufel: :

    Die Pension ist für jemanden, der nur 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, genauso hoch oder höher wie/als für jemanden, der 35 Jahre lang für das gleiche Gehalt als Angestellter unterwegs war. Einfache Rechnung: 25 mal 1,78% sind 44,5% des letzten Gehalts, die als Ruhegehalt gezahlt werden. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48% und kennt naturgemäß nur eine Richtung... ergo: Private Vorsorge ist für Beamte unnötig. Entsprechende Angebote von privaten Versicherern nutzen nur die unter Beamten (und vor allem solchen, die es werden wollen) verbreitete Lebens- und Existenzangst aus.

    Ja, genau, irgendwo las ich von 170,- Euro Ausgleichszahlung für die nicht-verbeamtungsfähigen Kollegen in Sachsen und dass das lächerlich sei. Ist ja kaum die Hälfte von den 300,- Euro als Zulage für Lehrer an Brennpunktschulen (mit 80% Hartz-IV-Kindern) in Berlin. Und das brutto.

    Andererseits bekommen angestellte Lehrer doch sowieso schon ein höheres Brutto (weil netto weniger bleibt als bei Beamten), oder?

    Übrigens finde ich heute bei Google News immer noch nichts dazu, @Krabappel. Hast du einen Presse-Link dazu? Wie kann das sein, dass sächsische Lehrer das mündlich gesagt bekommen haben, aber die Medien wissen nichts davon???

    (Naja, wie immer aber geht es nur ums Geld ..... ) :(

    Und wieder mal fragt man sich, wie im Unterricht: Kapiert der Kippelfritze das wirklich nicht, muss man es ihm vielleicht noch mal runtergebrochen erklären, oder verarscht er einen und lacht sich innerlich einen über die immer hilfloseren Erklärungsversuche?!

    Ich habe im Rahmen meiner neuen Tätigkeit auch gerade einen Fall, der eine ganz andere Dimension (eine viel kleinere) erhalten hat, nachdem ich die Schilderung beider Seiten auf dem Tisch hatte.

    Ach, das kennen wir doch alle... wobei es immer wieder interessant ist, wie schnell man in die Elternrolle fällt, wenn man es als Elter mit unfähigen Kollegen zu tun bekommt. Mein Lieblingsfeindbild: Die ältere Grundschulrektorin, die in ca. drei Jahren in Pension geht und nicht nur abwehrend, sondern geradezu panisch reagiert, wenn sie jetzt noch etwas "neues" (also seit weniger als zehn Jahren allgemein eingeführtes) umsetzen soll - ich spreche von Ungeheuerlichkeiten wie "Schüler sollen während des Unterrichts trinken dürfen" oder "Die Schule endet nicht mehr um 13.00 Uhr" oder "Wir sollenjetzt warmes Mittagessen anbieten"...

    Das ist schlicht und einfach falsch....(und ich habe schon mehrere Male drauf aufmerksam gemacht - glaube auch den/die Fossi). AG und AN-Anteil auf der Basis des Bruttolohns des Beamten werden auf Kosten des AGs nachversichert....(und nee, ich such jetzt nicht nochmal einen link raus)

    Ok, I stand corrected. Nachzulesen hier. Am Ende: was solls, auf eine ungerechte Sauerei auf Kosten des Steuerzahlers mehr oder weniger kommt es eigentlich nicht an.

    tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_34

    Zu lesen: "Tarifver-Tragöd[ie]/..."

    Habt ihr zu Hause "bunte Wände" und Mustertapeten oder nur klassisch weiß?

    Letzteres. Weiße Wände gehen gar nicht, das ist ja sowas von zwanzigstes Jahrhundert. Ausnahme: Man hat eine Gemäldesammlung, die nicht von den Kindern stammt.

    Kannst Du gut mit Werkzeug umgehen oder brauchst Du den Schreiner, wenn die Küchenschublade klemmt?

    Der Beamte hat in 20 Jahren auch rund 120.000 Eur mehr Verdient als sein angestellter Kollege... keine Ahnung ob man das alles so gegenrechnen kann.

    Theoretisch schon. Praktisch wird das Konto des Beamten kurz vor der Gehaltszahlung genauso aussehen wie das des Angestellten... sag ich mal so aus eigener Erfahrung. Erstaunlicherweise ist es dabei auch völlig wurscht, ob man E11 Stufe 1 bekommt oder E13 Stufe 5.

    Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.

    Naja, dass das das Vorgehen mit ungleich schlechteren Bedingungen für Beamte ist, das wird wohl keiner bestreiten (das habe ich bewusst so formuliert; ich weiß, dass das sch... klingt. Aber wir hatten doch den schönen Rechtschreibthread. Ist das jetzt Interthreadualität?).

    Zum Thema: Wenn Du Dich als Beamter entlassen lässt (kündigen geht ja nicht), wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert - aber NUR MIT DEM ARBEITGEBERANTEIL. Du kannst dann den Arbeitnehmeranteil selbst einzahlen (sind für einen Lehrer über den dicken Daumen gerechnet um die 5.000 € pro Dienstjahr) oder Dich mit der Rente zufriedengeben, die Du mit einer halben Stelle über die Jahre erwirtschaftet hättest. Das Ganze noch vom niedrigeren Beamtenbrutto her gerechnet... da heißt es dann "Hund verkaufen, selber bellen". Heißt in nuce: Nach fünf oder sieben Dienstjahren kann man sich das noch überlegen - ein Ex-Kollege von mir hat nach fünf Jahren den Hut genommen und ist heute glücklich und zufrieden als Reporter beim BR. Nach zwanzig Dienstjahren wird man sich das im Normalfall schwer überlegen.

    Danke fossi für den Hinweis! Ich weiß nur ganz sicher für Niedersachsen, dass es ursächlich sein muss. Kenne jemanden, bei dem mit dieser Begründung die Verbeamtung abgelehnt wurde. In NRW ist es, wie gesagt, jetzt neuerdings nicht mehr notwendig.

    Ich denke, es könnte dann aber lohnend sein, das durchzuklagen, wenn NRW die Regelung schon aufgehoben hat und die Linie in B-W ähnlich zu sein scheint.

    Mich persönlich stört in diesem Forum eine ganz andere Sache - und die scheint gerade für Junglehrer als eher marginal zu gelten - das sind die gravierenden Mängel an Rechtskenntnissen.
    Für Kollegen beispielsweise in NRW sollten doch ADO, die APO SI, die APO-GOSt und das Schulgesetz sowie mittlerweile online abrufbar die BASS mit den lebenswichtigen Verwaltungsvorschriften keine böhmischen Dörfer sein.

    Das lässt sich problemlos erweitern auf das ebenso weite wie unbekannte Feld des Beamtenrechts. Manchmal möchte ich den Mond anheulen, mit welch grenzenloser, ja schafsmäßiger Naivität sich Leute einem System ausliefern, von dem sie kaum andere Vorstellungen haben als dass nur der böse Onkel Amtsarzt ausreichend besänftigt werden muss, um dann lebenslänglich verbeamtet zu werden, und dann ist alles, alles gut in Bullerbü.

    Ich kann dir das nicht genau sagen, aber aus anderen Bereichen kenne ich es so, dass Kindererziehungszeit als solche anerkannt wird , wenn du wirklich ein Kind voll betreut hast , das heißt, dass dein Partner und du eine entsprechende Erklärung abgeben (wird z.B. für die Rente oder Pension auch verlangt und kann auch nicht geändert werden ), dass du das Kind betreut hast und du nicht gleichzeitig einer Beschäftigung/ Ausbildung nachgegangen bist .

    Das stimmt so nicht.

    In allen anderen Bundesländern, z.B. Niedersachsen, muss die Kindererziehungszeit ursächlich für die Verzögerung sein.


    Das auch nicht.

    Mit Urteil vom 15.02.2017 (Az.: 4 S 586/16) hat der VGH Baden-Württemberg nämlich geurteilt, dass

    Zitat von VGH Baden-Württemberg

    der Gesetzgeber bei der Einführung der gesetzlichen Regelung davon aus[ging], dass es bei der Betreuung von Kindern grundsätzlich zu Verzögerungen im beruflichen Werdegang kommt. Anders als bei der Pflege von "sonstigen Angehörigen", der keine entsprechende Regelmäßigkeit zugrunde gelegt werden kann, bedarf es daher bei Betreuungs- und Pflegezeiten für Kinder unter 18 Jahren grundsätzlich keiner näheren Feststellungen im Einzelfall, ob die Versorgung berufliche Auswirkungen hatte bzw. noch hat.


    Das dürfte auf andere Länder - da den entsprechenden Regelungen die gleiche Intention zugrunde liegt - problemlos übertragbar sein.

    Ich bin schließlich auch nur Lehrer, weil ich als Historiker und Literaturwissenschaftler meine Brötchen nicht mehr als Möbellieferant und -monteur verdienen wollte. Es ist ein inordnunger Beruf, aber Lehrer müsste ich auch nicht unbedingt sein...

    Zitat aus einer Veranstaltung "Berufsfelder für Geisteswissenschaftler", ca. 1996: "Seien Sie sich darüber im Klaren, dass das Lehramt finanziell das Maximum dessen darstellt, das Sie mit Ihrem Studium erreichen können." Stimmt wahrscheinlich für den Einzelfall nicht ganz (ich nehme stark an, dass in dieser gut besuchten Veranstaltung auch einige heutige Professoren saßen), generell aber schon.

    Meine Kinder wissen übrigens, dass ich Ihnen mit Freuden jede Ausbildung finanzieren werde, die ich mir leisten kann... außer einer.

    Was Hä, ist klar verständlich, wenn man eben nicht alles aus dem Zusammenhang reißt, du hast ja nur den 2. Teil einer Antwort und den Bezug dazu gar nicht mit zitiert.

    Ok, also nochmal speziell für dich (im Sinne von "abholen, wo sie stehen" und "didaktische Reduktion"): Dass Du als ausgebildete Lehrerin in der Funktion "Elternteil" eine Klassenfahrt begleitet hast, ist löblich, aber mit Sicherheit ein ziemlicher Einzelfall. Quake hier also bitte nichts daher von wegen "irgendwelche Eltern sind grundsätzlich qualifizierter als der Großteil der Berliner Lehrer". Selbst im failed state Berlin dürfte der überwiegende Teil der Lehrerschaft noch berufsentsprechend qualifiziert sein.

    in bayern war das an der gs vor dreißig jahren nicht üblich, wenigstens bei mir nicht.

    Same here (GS 80-84). Meine Töchter fahren allerdings in der 3. ein paar Tage ins Schullandheim; ich meine mich zu erinnern, dass mein Vater um die Jahrhundertwende [1] mit seinen vierten Klassen auch schon gefahren ist.

    dann erst wieder skilager in der 7 (ich bin in den bergen aufgewachsen, skigebiet-schule 15 minuten autofahrt

    Dieser unsägliche und eigentlich nicht mehr vertretbare Unsinn ist leider bayernweit immer noch üblich (und die Eltern findens gut... :autsch: ) . (Sicheres!) Skigebiet - Schule hier allerdings über 400 km.


    [1] Kann man das jetzt so schreiben, ohne zusammenzuzucken? Ich fürchte: Man kann.

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