Na ja, ganz egal ist es nicht. Das Ruhegehalt ("Pension") hängt später schon auch davon ab, wie lange man gearbeitet hat.Das muss nun kein Hinderungsgrund sein. Mit A12/A13/A14 kann man durchaus auch ausreichend privat vorsorgen, um das später auszugleichen, aber es sollte einem bewusst sein.
Ja, ich weiß, dass ich damit nerve - aber trotzdem
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Die Pension ist für jemanden, der nur 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, genauso hoch oder höher wie/als für jemanden, der 35 Jahre lang für das gleiche Gehalt als Angestellter unterwegs war. Einfache Rechnung: 25 mal 1,78% sind 44,5% des letzten Gehalts, die als Ruhegehalt gezahlt werden. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48% und kennt naturgemäß nur eine Richtung... ergo: Private Vorsorge ist für Beamte unnötig. Entsprechende Angebote von privaten Versicherern nutzen nur die unter Beamten (und vor allem solchen, die es werden wollen) verbreitete Lebens- und Existenzangst aus.