Beiträge von fossi74

    Im Australienurlaub würde mir mal gesagt (von Briten), dass sie immer Deutsche um Rat fragen würden auf der Reise, die wären so organisiert und wüssten welche Sehenswürdigkeiten wo seien, wo man gut übernachten könne etc.

    Wenn ich in Dänemark unterwegs bin (ca. alle zwei Jahre) und werde gefragt, wo ich herkomme, sage ich mittlerweile immer "Bavaria" statt "Germany". Das schafft sofort Sympathien, denn - so hat mal eine Museumsführerin wortwörtlich zu mir gesagt - "oh, how nice! We have a common enemy!" Gemeint waren natürlich die Preußen.

    Deine Zitierweise ist irreführend, aber das nur am Rande...

    Ok, Punkt 1: Du hast Recht. Es gibt keine Entgeltfortzahlung von 39 Wochen Dauer, sondern das Krankengeld wird entsprechend erhöht, so dass die bisherigen Nettobezüge erreicht werden. Dürfte dem durchschnittlichen TV-L-Opfer weitgehend egal sein, wie das Kind heißt. Ein professioneller Haarspalter legt natürlich auf die korrekte Nomenklatur Wert. Und ich gebe Dir sogar noch in einem weiteren Punkt Recht (bin heute großzügig): Natürlich gehen diese 39 Wochen schon von der Krankengeldbezugshöchstdauer von 78 Wochen ab.

    Punkt 2: Ein "wichtiger Grund" nach § 626 BGB ist nach üblicher Lesart ein Grund, der in den strafrechtlichen Bereich fällt. Jedem halbwegs verständigen Angestellten dürfte klar sein, dass strafrechtlich relevantes Verhalten nicht unter den Kündigungsschutz fällt. Wie bei Beamten natürlich auch.

    Den letzten Punkt magst Du belegen. Wenn Kollegien verkleinert werden müssen, gehen zuerst die Beamten, zunächst natürlich per Abordnung.


    PS: Selber Puhhh!

    Neulich fühlte sich eine urdeutsche Familie auf den Schlips getreten, weil wir im Unterricht geübt haben, die eigene Adresse zu schreiben. Meine Schüler können das nicht richtig, also übt mans. Holla, war da was los! ob ich sie aushören wolle und wen das was anginge und wer noch die Adresse zu lesen bekäme, die ins Arbeitsheft sollte...

    Für langjährige Leser meiner Beiträge vielleicht ungewohnt, aber hier mal eine ganz unironische Anmerkung: Ich bin immer wieder dankbar für die Erfahrungen, die mir meine Wir-unterrichten-jeden-Klinikschule bietet. Bis vor kurzem hätte ich es nicht für möglich gehalten, dass es 14-Jährige gibt, die ihre eigene Adresse nicht kennen und eigentlich keine Vorstellung haben, was so eine "Adresse" eigentlich ist. War glaube ich nicht schlecht, aus dem BiotopElfenbeinturm "bayerisches Gymnasium" rauszukommen...

    Ok, jetzt doch noch ein Portiönchen Sarkasmus: Sollte ich jemals wieder dorthin zurückkehren, bin ich zumindest auf alles vorbereitet, was - wenn ich nur die Hälfte von dem glaube, was meine Tochter so erzählt - kein Schaden sein dürfte.

    Angestellte können viel leichter gezwungen werden 'rauszugehen' - auch bei langjährigster Beschäftigung

    Wie das? Nach fünfzehn Jahren ist auch der Angestellte "unkündbar" (Anführungszeichen wegen entschiedenen "kommt darauf an"s). Einen Beamten wegzuekeln ist wahrscheinlich einfacher (wird er halt jedes Jahr versetzt, wogegen er fast nichts tun kann; wird er halt nur noch in seinem weniger bevorzugten Fach in der von ihm weniger bevorzugten Stufe oder fachfremd eingesetzt, wogegen er nichts machen kann, etc. pp.). Dass das nicht getan wird, heißt nicht, dass es nicht ginge.
    Ein Angestellter hat hinsichtlich Einsatzort, -umfang und -art viel mehr Rechte als ein Beamter, auch wenn die Landesregierungen es sehr gern mögen würden, wenn Angestellten-Bezahlung sich mit Beamten-Pflichten koppeln ließen.

    4. Familienzuschlag, wenn man Kinder hat (kann je nach Kinderzahl mehrere hundert Euro ausmachen)

    5. meistens private Krankenkasse, also Bevorzugung bei Terminen und Behandlung (kann lebensrettend sein)

    Dazu noch zwei Anmerkungen: Der Familienzuschlag ist natürlich noch so ein Relikt aus Olims Zeiten, als Papa ins Amt ging und Mutti für Nest- und Brutpflege zuständig war. Immerhin wird er nur einmal pro Paar ausgezahlt.

    Die private Krankenversicherung mit Beihilfe ist toll, wenn man praktisch nie zum Arzt geht (dann winkt Beitragsrückerstattung), für einen halbwegs gesunden Menschen ist sie ein nerviges Ärgernis (wegen des Verwaltungsaufwands), für chronisch Kranke kann sie ein teures Vergnügen sein. Ob die Behandlung wirklich besser ist, ist äußerst umstritten; als Privatpatient muss man durchaus aufpassen, dass nicht ständig irgendwas lukratives, aber unnötiges mit einem gemacht wird.
    In komplizierten Fällen ist man als gesetzlich Versicherter natürlich gut beraten, wenn man einen kompetenten, gut vernetzten Hausarzt hat (den sollte man sich schon in gesunden Zeiten suchen). Der kann einem nämlich ruck, zuck einen Termin beim Spezialisten besorgen, wenns dringend ist.

    Die gilt - soweit ich weiß - bis du vom Amtsarzt für Dienstunfähig erklärt wirst und in den vorläufigen Ruhestand versetzt wirst. Das kann Monate dauern.

    Ergänzungen:

    1. Für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L sind es 39 Wochen Gehaltsfortzahlung. Das ist schon ganz ordentlich, wie ich finde; die Wenigsten dürften jemals von 39-wöchiger Krankheit betroffen werden.
    2. Es soll Bundesländer geben, die mittlerweile sehr schnell versuchen, die Leute in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken (natürlich nicht ohne die Verpflichtung, den Dienst bei Besserung oder Heilung wieder aufzunehmen); dagegen kann der Beamte dann recht wenig machen, ist aber
    3. auch nach kurzer Dienstzeit (fünf Jahre, soviel ich weiß) im Vergleich zum Angestellten nicht ganz schlecht abgesichert.

    Na ja, ganz egal ist es nicht. Das Ruhegehalt ("Pension") hängt später schon auch davon ab, wie lange man gearbeitet hat.Das muss nun kein Hinderungsgrund sein. Mit A12/A13/A14 kann man durchaus auch ausreichend privat vorsorgen, um das später auszugleichen, aber es sollte einem bewusst sein.

    Ja, ich weiß, dass ich damit nerve - aber trotzdem :teufel: :

    Die Pension ist für jemanden, der nur 25 Jahre als Beamter gearbeitet hat, genauso hoch oder höher wie/als für jemanden, der 35 Jahre lang für das gleiche Gehalt als Angestellter unterwegs war. Einfache Rechnung: 25 mal 1,78% sind 44,5% des letzten Gehalts, die als Ruhegehalt gezahlt werden. Das Rentenniveau liegt aktuell bei 48% und kennt naturgemäß nur eine Richtung... ergo: Private Vorsorge ist für Beamte unnötig. Entsprechende Angebote von privaten Versicherern nutzen nur die unter Beamten (und vor allem solchen, die es werden wollen) verbreitete Lebens- und Existenzangst aus.

    Ja, genau, irgendwo las ich von 170,- Euro Ausgleichszahlung für die nicht-verbeamtungsfähigen Kollegen in Sachsen und dass das lächerlich sei. Ist ja kaum die Hälfte von den 300,- Euro als Zulage für Lehrer an Brennpunktschulen (mit 80% Hartz-IV-Kindern) in Berlin. Und das brutto.

    Andererseits bekommen angestellte Lehrer doch sowieso schon ein höheres Brutto (weil netto weniger bleibt als bei Beamten), oder?

    Übrigens finde ich heute bei Google News immer noch nichts dazu, @Krabappel. Hast du einen Presse-Link dazu? Wie kann das sein, dass sächsische Lehrer das mündlich gesagt bekommen haben, aber die Medien wissen nichts davon???

    (Naja, wie immer aber geht es nur ums Geld ..... ) :(

    Und wieder mal fragt man sich, wie im Unterricht: Kapiert der Kippelfritze das wirklich nicht, muss man es ihm vielleicht noch mal runtergebrochen erklären, oder verarscht er einen und lacht sich innerlich einen über die immer hilfloseren Erklärungsversuche?!

    Ich habe im Rahmen meiner neuen Tätigkeit auch gerade einen Fall, der eine ganz andere Dimension (eine viel kleinere) erhalten hat, nachdem ich die Schilderung beider Seiten auf dem Tisch hatte.

    Ach, das kennen wir doch alle... wobei es immer wieder interessant ist, wie schnell man in die Elternrolle fällt, wenn man es als Elter mit unfähigen Kollegen zu tun bekommt. Mein Lieblingsfeindbild: Die ältere Grundschulrektorin, die in ca. drei Jahren in Pension geht und nicht nur abwehrend, sondern geradezu panisch reagiert, wenn sie jetzt noch etwas "neues" (also seit weniger als zehn Jahren allgemein eingeführtes) umsetzen soll - ich spreche von Ungeheuerlichkeiten wie "Schüler sollen während des Unterrichts trinken dürfen" oder "Die Schule endet nicht mehr um 13.00 Uhr" oder "Wir sollenjetzt warmes Mittagessen anbieten"...

    Das ist schlicht und einfach falsch....(und ich habe schon mehrere Male drauf aufmerksam gemacht - glaube auch den/die Fossi). AG und AN-Anteil auf der Basis des Bruttolohns des Beamten werden auf Kosten des AGs nachversichert....(und nee, ich such jetzt nicht nochmal einen link raus)

    Ok, I stand corrected. Nachzulesen hier. Am Ende: was solls, auf eine ungerechte Sauerei auf Kosten des Steuerzahlers mehr oder weniger kommt es eigentlich nicht an.

    tarifvertragoed.de/tv_l_paragraf_34

    Zu lesen: "Tarifver-Tragöd[ie]/..."

    Habt ihr zu Hause "bunte Wände" und Mustertapeten oder nur klassisch weiß?

    Letzteres. Weiße Wände gehen gar nicht, das ist ja sowas von zwanzigstes Jahrhundert. Ausnahme: Man hat eine Gemäldesammlung, die nicht von den Kindern stammt.

    Kannst Du gut mit Werkzeug umgehen oder brauchst Du den Schreiner, wenn die Küchenschublade klemmt?

    Der Beamte hat in 20 Jahren auch rund 120.000 Eur mehr Verdient als sein angestellter Kollege... keine Ahnung ob man das alles so gegenrechnen kann.

    Theoretisch schon. Praktisch wird das Konto des Beamten kurz vor der Gehaltszahlung genauso aussehen wie das des Angestellten... sag ich mal so aus eigener Erfahrung. Erstaunlicherweise ist es dabei auch völlig wurscht, ob man E11 Stufe 1 bekommt oder E13 Stufe 5.

    Als Beamter kannst du dich genauso entlassen lassen, wie du im öD kündigen kannst.

    Naja, dass das das Vorgehen mit ungleich schlechteren Bedingungen für Beamte ist, das wird wohl keiner bestreiten (das habe ich bewusst so formuliert; ich weiß, dass das sch... klingt. Aber wir hatten doch den schönen Rechtschreibthread. Ist das jetzt Interthreadualität?).

    Zum Thema: Wenn Du Dich als Beamter entlassen lässt (kündigen geht ja nicht), wirst Du in der Rentenversicherung nachversichert - aber NUR MIT DEM ARBEITGEBERANTEIL. Du kannst dann den Arbeitnehmeranteil selbst einzahlen (sind für einen Lehrer über den dicken Daumen gerechnet um die 5.000 € pro Dienstjahr) oder Dich mit der Rente zufriedengeben, die Du mit einer halben Stelle über die Jahre erwirtschaftet hättest. Das Ganze noch vom niedrigeren Beamtenbrutto her gerechnet... da heißt es dann "Hund verkaufen, selber bellen". Heißt in nuce: Nach fünf oder sieben Dienstjahren kann man sich das noch überlegen - ein Ex-Kollege von mir hat nach fünf Jahren den Hut genommen und ist heute glücklich und zufrieden als Reporter beim BR. Nach zwanzig Dienstjahren wird man sich das im Normalfall schwer überlegen.

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