Die gilt - soweit ich weiß - bis du vom Amtsarzt für Dienstunfähig erklärt wirst und in den vorläufigen Ruhestand versetzt wirst. Das kann Monate dauern.
Ergänzungen:
1. Für Angestellte im Geltungsbereich des TV-L sind es 39 Wochen Gehaltsfortzahlung. Das ist schon ganz ordentlich, wie ich finde; die Wenigsten dürften jemals von 39-wöchiger Krankheit betroffen werden.
2. Es soll Bundesländer geben, die mittlerweile sehr schnell versuchen, die Leute in den vorzeitigen Ruhestand zu schicken (natürlich nicht ohne die Verpflichtung, den Dienst bei Besserung oder Heilung wieder aufzunehmen); dagegen kann der Beamte dann recht wenig machen, ist aber
3. auch nach kurzer Dienstzeit (fünf Jahre, soviel ich weiß) im Vergleich zum Angestellten nicht ganz schlecht abgesichert.