Beiträge von fossi74

    Moin,
    von welchem Netto redest Du? Als Beamter habe ich bei mir immer das "gesetzliche Netto" auf der Soldabrechnung (vgl. Gehaltsabrechnung). Klar ist das höher als das Netto bei den Angestellten. Allerdings muß ich von diesem "gesetzlichen Netto" noch die Krankenkasse bezahlen. Da gehen also in meinem Fall noch 700,- € für die GKV (muß ja den Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteil zahlen) runter, die bei dir schon vorher abgezogen wurden.

    Von daher sage ich immer: Vergleicht den Beamtensold "nach Krankenkasse" mit dem Netto des Angestellten.


    Ach Gottchen, ja, wenn Du natürlich einer der bundesweit ca. (Achtung, Hyperbel!) 100 verbeamteten Lehrer bist, die in der GKV sind, dann mag Dein KK-Beitrag das höhere Netto auffressen und ich nehme alles zurück und behaupte das Gegenteil.

    Allerdings ist das Gros der verbeamteten Lehrer (99%?) privat krankenversichert, und die Beiträge sind dank Beihilfe wesentlich niedriger. Ergänzend verweise ich auf meine Ausführungen zu Pension vs. Rente.

    Bitte hier nicht einfach Pension und Rente gleichsetzen. Es gibt hier eine Ungleichbehandlung, das bestreite ich nicht, aber du kannst es trotzdem nicht 1:1 gleichsetzen.

    Eben, sage ich ja. In den meisten Fäller eher 2:1, bis ich soweit bin wohl eher 2,5 bis 3:1. Ach so - mit der VBL-Rente bekäme ich dann ca. 2.300 Euro; bleiben also in 23 Jahren nur 700 weniger als das, was mein Vater als ehemaliger A12er heute schon bekommt. Wie gesagt: Die Regelungen für Hinterbliebene sind ähnlich "gerecht", einfach mal nachgucken.

    Der Lehrer war zu schlecht, um eine Planstelle zu ergattern.

    Was allerdings nichts zu heißen hat - sprich: auch 1,2 kann derzeit "zu schlecht" sein.

    edit: "LAss" oder Lehramtsassessor ist allerdings auch die Berufsbezeichnung, die zu führen derjenige berechtigt ist, der das 2. Staatsexamen für den höheren Dienst erfolgreich absolviert hat, egal ob er als Lehrer arbeitet oder nicht. Insofern ist auch jeder StR, OStR, StD, OStD oder Ltd. OStD nach wie vor auch LAss.

    Dass wir Beamte dabei irgendwie in den Arsch gekniffen sind, ist klar, inwiefern genau, kann ich dir so nicht sagen.

    OT: Das kannst Du auch ausdrücken als "Dass die Angestellten durch diese Regelung nun ein ganz kleines bisschen weniger in den Arsch gekniffen sind gegenüber den Beamten, ist klar." - Nicht dass ich den Beamten ihr um einige hundert Euro höheres Netto und ihre um die Hälfte bis das Doppelte höhere, dafür früher gezahlte Pension, von der auch der länger lebende Ehegatte mehr hat, neiden würde, also bitte nicht falsch verstehen.

    Viele Grüße
    Fossi
    - der gestern seine aktuelle "Renten"information bekommen hat. Bislang eingezahlt: 116.000 Euro. Erwartbare Rente in 23 Jahren (bei weiterhin gleichbleibender Einzalung, notabene!): 1.500 Euro.

    Disclaimer: Wenn Du das unten zitierte freiwillig machst, sind meine folgenden Ausführungen hinfällig. Bitte unterlasse dann aber dein verallgemeinerndes "Klar geht das".

    Bin jedenfalls von 7.00 - 21.00 Uhr in der Schule mit 12 Schulstunden und Aufsichten im Plan, keine Springstunden. Klar geht das.

    Naja, § 2 Abs. 5 S. 3 der Arbeitszeitverordnung NRW sagt zwar, dass die "durchschnittliche" tägliche Arbeitszeit zehn Stunden täglich nicht überschreiten "soll", enthält also gleich zwei Einschränkungen. Das kann aber nun nicht bedeuten, dass ein Tag mit 14 (!) Stunden planmäßiger Anwesenheit (wie viele echte Pausen?) zulässig wäre. In anderen Worten: Entweder du hast diesen Monstertag willentlich in Kauf genommen, um dafür an anderen Tagen Boni zu genießen (freier Tag o.ä.) oder du solltest dringend um Abhilfe ersuchen, die dir in diesem krassen Fall kaum verwehrt werden könnte. Der Beamtenstatus hat zwar viel mit Leibeigenschaft zu tun, aber so viel nun auch wieder nicht. Kein Kollege kann gezwungen werden, sein halbes Deputat an einem Tag runterzureißen.

    Und ja, das Arbeitsschutzgesetzt mit den täglichen Arbeitszeiten gilt für Angestellte und sogar für Beamte, aber nicht für verbeamtete Lehrer.

    Meine diesbezügliche Einlassung war eher ironisch zu verstehen (in dem Sinne, dass für Lehrer die entsprechenden Bestimmungen meist großzügig ausgelegt werden), mea culpa, s.u. Davon abgesehen gilt das ArbZG (Arbeitszeitgesetz, mit Arbeitsschutz hat das nix zu tun) nicht für Beamte. Die haben entsprechende Verordnungen (Landesrecht), die aber ihrerseits selbstverständlich für alle Beamte gelten (Ausnahmen sind dann extra geregelt, betreffen aber meist den Vollzugsdienst und nicht die Lehrer). So, genug juristisch geschwafelt.

    Ich wage zu behaupten, dass ein großer Teil der Lehrerschaft nicht wirklich Ahnung vom Geld anlegen hat. Da braucht man nicht kollektiv auf einen Lehramtsstudenten eindreschen.

    Streiche "Lehrerschaft", setze "Menschheit". Mit allem anderen hatte Anna Lisa recht. Was sollte denn noch alles in der Schule gelernt werden? "Wie bringe ich mein Auto zum TÜV?" "Wie eröffne - und nutze - ich ein Bankkonto?" "Wie beauftrage ich einen DSL-Anschluss?" "Wie trete ich aus der Kirche aus?"... alles lebenspraktische Dinge, die jeder, der nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen ist, irgendwie mitbekommt.

    Übrigens ist auch die maximale tägliche Arbeitszeit gesetzlich geregelt.

    Ja, stimmt. Also, natürlich nicht für Lehrer.

    Und wie Dein Bildschirmarbeitsplatz im Büro aussieht. usw usw

    Ja, stimmt. Also, natürlich nicht für Lehrer.

    Bitte lass die Lehrerin meines Sohnes nicht so naiv sein! Bitte...

    Hm, wenn ich so zurückdenke an meine Schulzeit - da gabs schon ein paar solcher Mäuschen. Sind aber meist nicht alt geworden.

    Naja, da würde ich jetzt entgegensetzen "Woher sollte ich es denn wissen?". Mal von Schul-/Semesterferien abgesehen, habe ich mir noch nie Urlaub genommen (und das Thema Urlaub aus rechtlicher Sicht wurde weder in meiner Schule, noch meiner Uni behandelt) und der letzte Urlaub meiner Eltern war vor meiner Schulzeit. Selbstverständlich habe ich Arbeitskollegen, die sich schon Urlaub nahmen. Ich ging jedoch bislang (entsprechend meine vorangegangenen Beiträge) davon aus, dass man sich Urlaub nehmen kann, jedoch nicht muss (wobei sich mir auch nicht so recht erschließt, warum man das unbedingt muss, aber gut...).

    Man kann offensichtlich - und diese wertvolle Erkenntnis sollten wir gestandenen Lehrer aus diesem Thread mitnehmen - NICHTS mehr voraussetzen.

    Vielleicht nochmal zur Klarstellung, @Leeramtsstudent: "Urlaub" im hier gebrauchten, landläufigen Sinne meint nicht "Reise", sondern "freie Tage/Wochen unter Weiterzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber". Darauf hat jeder Arbeitnehmer (das sind die Leute, die arbeiten gehen) einen Anspruch, und zwar für mindestens so viele Tage, dass 20 freie Werktage, also vier Wochen dabei rauskommen (wer nur einen Tag in der Woche arbeitet, hat dann halt Anspruch auf vier Arbeitstage Urlaub); bei den meisten Arbeitnehmern sind es sechs Wochen. Krankheit unterbricht den Urlaub; wer während des Urlaubs krankgeschrieben wird, bekommt die Urlaubstage nicht abgezogen.

    Und warum man Urlaub nehmen muss? Ganz einfach - weil so verhindert werden soll, dass ein Arbeitgeber sagt, "Tja, wenn Du unbedingt Urlaub nehmen musst, Deine Entscheidung, aber ob dann Dein Arbeitsplatz noch da ist..."

    - Aber was tipp ich mir hier einen ab? Wahrscheinlich roflst Du lollend vor dem Computer rum, weil Du uns so schön verarscht hast. Übrigens: Am Sonntag sind Bundestagswahlen. Noch wäre Zeit, hier Unklarheiten auszuräumen, falls Du das in Deinem Umfeld auch nie erlebt hast - you're welcome!

    @fossi: Ich habe das so formuliert, weil ich dachte, wollsocken hätte mich missverstanden und es so aufgefasst, dass man in Deutschland im Todesfall eines nahen Verwandten nicht frei bekommt.

    So ohne Zusammenhang zitiert zu werden kann so manche Äußerung verzerren. Und da finde ich meinen eigenen Satz auch katastrophal.

    Oh je, ich muss mich erklären: Manche Begriffe verlinkt dieses Forum automatisch auf das hier zu findende Wörterbuch. Das sind Begriffe wie "Kumist", "NwT" oder auch "BASS". Und eben auch "tot" für "Tag der offenen Tür". Ergebnis: Immer wenn der Begriff "tot" fällt, erzeugt das Programm einen Link auf den entsprechenden Lexikoneintrag.

    DAS fand ich unpassend - nicht Deine Formulierung! Die war absolut unverfänglich.

    Ich sage mal so: Solange während dieser 6 Wochen eine adäquate Vertretung die Arbeit übernimmt und es den Betroffenen nichts ausmacht, 6 Wochen lang auf Gehalt zu verzichten, sehe ich darin kein großes Problem.

    Ich sage mal so: Die Dir bekannte Teilmenge deutscher Betriebe scheint mir nicht repräsentativ zu sein. "Adäquate Vertretung", muhaha. Warum soll es den Angestellten in der freien Wirtschaft auch besser gehen als den Lehrern...

    Als ich an meiner Privatschule angefangen habe, dachte ich: Oh Gott, keine Ferien mehr, wie schrecklich, wie soll ich denn mit 30 Tagen Urlaub auskommen?! Nach sechs Jahren weiß ich: Der komplett entfallene Ferien-End-Blues macht das mehr als wett. Es ist so ein himmelweiter Unterschied, nach zwei Wochen Urlaub in einen Betrieb zurückzukehren, der weitergelaufen ist, gegenüber der Rückkehr in eine Schule, wo alle gleichzeitig wieder neu anfangen und einer den anderen runterzieht... ich würde es nicht mehr haben wollen. Die Möglichkeit, Brückentage als solche zu nutzen und zum Beispiel am 2. Oktober frei zu nehmen, mal ganz außer acht gelassen.

    Wobei ich zugeben muss, dass die völlige Abwesenheit von Noten und Korrekturen bei uns da auch eine gewaltige Rolle spielt. Das war eine wahnsinnige Befreiung nach fünf Jahren Oberstufe mit Deutsch und Englisch.

    Jein! Du hast recht, das der Arbeitsgeber so den Urlaub nicht stückeln darf, andererseits dient der Urlaub dazu, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten, daher ist der Arbeitsnehmer quasi dazu "verpflichtet", sich zu erholen, wozu nach Ansicht des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte ein zusammenhängender Urlaub notwendig ist. Diesen Fall haben wir übrigens auch gerade mit einer Schulsekretärin, die ihren Urlaub stückeln wollte, und dies nun untersagt bekam. Interessanterweise ergibt sich daraus aber nicht, dass man als Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen muss, was das ganze natürlich wieder etwas unsinnig macht.

    Hast Du für diese - hm - interessanten Ansichten auch Belege? "Nicht stückeln" hieße ja in Konsequenz, dass ich meine sechs Wochen am Stück zu nehmen hätte - in nahezu jedem Betrieb hierzulande praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Dahingegen ist es gemeinhin kein Problem, auch mal nur einen Tag zu nehmen. Und ich muss mich da auch nicht erholen, sondern kann durchaus langwierige Behördengänge, Familienfeiern (das krasse Gegenteil von Erholung) oder sonstige Termine auf so einen Urlaubstag legen.

    Ach ja, und noch was: Der VW-Arbeiter oder die Rewe-Kassiererin bekommt durchaus auch dann noch in dringenden Fällen einen Tag frei, wenn der Urlaub aufgebraucht ist. Läuft dann halt über Minusstunden oder einen im Voraus gewährten Tag. Die einzigen "Betriebe", die so einen unglaublichen Terz um einen freien Tag außer der Reihe machen, sind Schulen (bzw. eine ganz bestimmte Art Schulleiter). Nicht alle, wohlgemerkt. Meine Frau hat zur Einschulung beider Kinder problemlos jeweils am ersten Schultag frei bekommen; an zwei verschiedenen Schulen.

    Aber das BUrlG ist ja ohnehin eine geheimnisvolle Welt, für beide Seiten. Das fängt ja schon mit dem weit verbreiteten Irrglauben an, der AN müsse seinen Urlaub "beantragen"... nehmen muss er ihn aber schon; zur Not muss der AG den Urlaub anordnen (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

    Mal ne Frage aus reinem Interesse: Ein angestellter Lehrer wäre hiervon aber nicht betroffen, oder?

    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen: Meine Angestelltenverträge beinhalteten immer die konkrete Schule als Dienstort. Versetzungen sind dann zwar durchaus vom Arbeitsrecht gedeckt, können aber nur aus dringenden Gründen erfolgen. "Ein hoffnungsvoller Junglehrer würde gern an die Schule kommen" dürfte ein Grund sein, der beim Arbeitsgericht eher für Erheiterung sorgt.

    Versetzungen können natürlich auch tarifbeschäftigte Lehrer treffen....(jene können bei 'Weigerung' oder Vorgehen gegen eine Versetzung allerdings viel leichter in Gefahr laufen, gekündigt zu werden)

    Es ist ein besonders unter Beamten weit verbreiteter Irrglaube, dass man einen Angestellten "einfach so" kündigen könnte, wenn man gerade Lust darauf hat. Einen unbefristet angestellten Lehrer wird der Staat keineswegs leichter los als einen Beamten.

    Sowas gilt vor Gericht als Nötigung. Privatgelände oder öffentliche Straße ist da unerheblich.

    Mich hat kürzlich mal ein Anwohner mit seinem KFZ an der Weiterfahrt gehindert, weil ich verbotenerweise seine Anliegerstraße benutzt habe [1]. Er wollte sich mein Kennzeichen notieren, um mich anzeigen zu können. Hat er auch gemacht. Hat mich 20 Euro gekostet. Blöd für ihn: Ich hab ihn auch angezeigt. Nötigung. Strafbefehl. Hat ihn knapp 1000 Euro gekostet (woher ich das weiß? Nun, man kennt sich halt auf dem Dorf). Hab ich gelacht... eine Glückwunschkarte konnte ich mir gerade noch verkneifen.
    - Didaktischer Ertrag: Mit dem StGB ist nicht zu spaßen, mit Staatsanwälten, die Hilfssherrifs nicht mögen, auch nicht.


    [1] Ja, ein bisschen asozial ist es schon, Anliegerstraßen zu benutzen, obwohl man gar kein Anliegen hat. Im vorliegenden Fall war ich aber der Meinung, dass die Anwohner auch mal temporär auf ihre Friedhofsruhe verzichten müssen, wenn auf der Hauptstraße gebaut wird und die vorgesehene Umleitung mehr als einen Kilometer länger ist.

    Ich schlafe Nachts sehr gut, was vor allem daran liegt, dass ich mir keine Sorgen machen muss, wo am Monatsende mein Geld zum Leben herkommt

    Schön für Dich - mit dicker Betonung auf "für Dich". Frag mal jemanden, der Lehramt studiert und die falsche Phase des "Schweinezyklus" erwischt hat. Wenn der Staat Dich nämlich partout nicht will, sieht es, direkt proportional zur außerschulischen Verwertbarkeit Deiner Fächer, mit (akzeptablen) Alternativen sehr, sehr mau aus. Und mit dem ruhigen Schlaf dann auch.

    Danke für den guten Tipp!

    Kriegst auch gleich noch einen, komplett gratis (bin halt Lehrer): Wenn ich nochmal vorne dran wäre - ich würde nie, nie, nie mehr einen Beruf wählen, der mich so sehr von faktisch einem einzigen Arbeitgeber abhängig macht. Ich würde IMMER eine Ausbildung vorziehen, die mich in einen der (nicht aus Spaß so genannten) freien Berufe führt. Das Schöne ist, Du kannst es Dir aussuchen: Eigene Praxis oder irgendwo für nicht ganz so gutes, aber meist immer noch ordentliches Geld angestellt. Denk drüber nach.

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