Beiträge von fossi74

    Ich wage zu behaupten, dass ein großer Teil der Lehrerschaft nicht wirklich Ahnung vom Geld anlegen hat. Da braucht man nicht kollektiv auf einen Lehramtsstudenten eindreschen.

    Streiche "Lehrerschaft", setze "Menschheit". Mit allem anderen hatte Anna Lisa recht. Was sollte denn noch alles in der Schule gelernt werden? "Wie bringe ich mein Auto zum TÜV?" "Wie eröffne - und nutze - ich ein Bankkonto?" "Wie beauftrage ich einen DSL-Anschluss?" "Wie trete ich aus der Kirche aus?"... alles lebenspraktische Dinge, die jeder, der nicht auf der Brennsuppe dahergeschwommen ist, irgendwie mitbekommt.

    Übrigens ist auch die maximale tägliche Arbeitszeit gesetzlich geregelt.

    Ja, stimmt. Also, natürlich nicht für Lehrer.

    Und wie Dein Bildschirmarbeitsplatz im Büro aussieht. usw usw

    Ja, stimmt. Also, natürlich nicht für Lehrer.

    Bitte lass die Lehrerin meines Sohnes nicht so naiv sein! Bitte...

    Hm, wenn ich so zurückdenke an meine Schulzeit - da gabs schon ein paar solcher Mäuschen. Sind aber meist nicht alt geworden.

    Naja, da würde ich jetzt entgegensetzen "Woher sollte ich es denn wissen?". Mal von Schul-/Semesterferien abgesehen, habe ich mir noch nie Urlaub genommen (und das Thema Urlaub aus rechtlicher Sicht wurde weder in meiner Schule, noch meiner Uni behandelt) und der letzte Urlaub meiner Eltern war vor meiner Schulzeit. Selbstverständlich habe ich Arbeitskollegen, die sich schon Urlaub nahmen. Ich ging jedoch bislang (entsprechend meine vorangegangenen Beiträge) davon aus, dass man sich Urlaub nehmen kann, jedoch nicht muss (wobei sich mir auch nicht so recht erschließt, warum man das unbedingt muss, aber gut...).

    Man kann offensichtlich - und diese wertvolle Erkenntnis sollten wir gestandenen Lehrer aus diesem Thread mitnehmen - NICHTS mehr voraussetzen.

    Vielleicht nochmal zur Klarstellung, @Leeramtsstudent: "Urlaub" im hier gebrauchten, landläufigen Sinne meint nicht "Reise", sondern "freie Tage/Wochen unter Weiterzahlung des Gehalts durch den Arbeitgeber". Darauf hat jeder Arbeitnehmer (das sind die Leute, die arbeiten gehen) einen Anspruch, und zwar für mindestens so viele Tage, dass 20 freie Werktage, also vier Wochen dabei rauskommen (wer nur einen Tag in der Woche arbeitet, hat dann halt Anspruch auf vier Arbeitstage Urlaub); bei den meisten Arbeitnehmern sind es sechs Wochen. Krankheit unterbricht den Urlaub; wer während des Urlaubs krankgeschrieben wird, bekommt die Urlaubstage nicht abgezogen.

    Und warum man Urlaub nehmen muss? Ganz einfach - weil so verhindert werden soll, dass ein Arbeitgeber sagt, "Tja, wenn Du unbedingt Urlaub nehmen musst, Deine Entscheidung, aber ob dann Dein Arbeitsplatz noch da ist..."

    - Aber was tipp ich mir hier einen ab? Wahrscheinlich roflst Du lollend vor dem Computer rum, weil Du uns so schön verarscht hast. Übrigens: Am Sonntag sind Bundestagswahlen. Noch wäre Zeit, hier Unklarheiten auszuräumen, falls Du das in Deinem Umfeld auch nie erlebt hast - you're welcome!

    @fossi: Ich habe das so formuliert, weil ich dachte, wollsocken hätte mich missverstanden und es so aufgefasst, dass man in Deutschland im Todesfall eines nahen Verwandten nicht frei bekommt.

    So ohne Zusammenhang zitiert zu werden kann so manche Äußerung verzerren. Und da finde ich meinen eigenen Satz auch katastrophal.

    Oh je, ich muss mich erklären: Manche Begriffe verlinkt dieses Forum automatisch auf das hier zu findende Wörterbuch. Das sind Begriffe wie "Kumist", "NwT" oder auch "BASS". Und eben auch "tot" für "Tag der offenen Tür". Ergebnis: Immer wenn der Begriff "tot" fällt, erzeugt das Programm einen Link auf den entsprechenden Lexikoneintrag.

    DAS fand ich unpassend - nicht Deine Formulierung! Die war absolut unverfänglich.

    Ich sage mal so: Solange während dieser 6 Wochen eine adäquate Vertretung die Arbeit übernimmt und es den Betroffenen nichts ausmacht, 6 Wochen lang auf Gehalt zu verzichten, sehe ich darin kein großes Problem.

    Ich sage mal so: Die Dir bekannte Teilmenge deutscher Betriebe scheint mir nicht repräsentativ zu sein. "Adäquate Vertretung", muhaha. Warum soll es den Angestellten in der freien Wirtschaft auch besser gehen als den Lehrern...

    Als ich an meiner Privatschule angefangen habe, dachte ich: Oh Gott, keine Ferien mehr, wie schrecklich, wie soll ich denn mit 30 Tagen Urlaub auskommen?! Nach sechs Jahren weiß ich: Der komplett entfallene Ferien-End-Blues macht das mehr als wett. Es ist so ein himmelweiter Unterschied, nach zwei Wochen Urlaub in einen Betrieb zurückzukehren, der weitergelaufen ist, gegenüber der Rückkehr in eine Schule, wo alle gleichzeitig wieder neu anfangen und einer den anderen runterzieht... ich würde es nicht mehr haben wollen. Die Möglichkeit, Brückentage als solche zu nutzen und zum Beispiel am 2. Oktober frei zu nehmen, mal ganz außer acht gelassen.

    Wobei ich zugeben muss, dass die völlige Abwesenheit von Noten und Korrekturen bei uns da auch eine gewaltige Rolle spielt. Das war eine wahnsinnige Befreiung nach fünf Jahren Oberstufe mit Deutsch und Englisch.

    Jein! Du hast recht, das der Arbeitsgeber so den Urlaub nicht stückeln darf, andererseits dient der Urlaub dazu, die Arbeitsfähigkeit des Arbeitnehmers zu erhalten, daher ist der Arbeitsnehmer quasi dazu "verpflichtet", sich zu erholen, wozu nach Ansicht des Gesetzgebers und der Arbeitsgerichte ein zusammenhängender Urlaub notwendig ist. Diesen Fall haben wir übrigens auch gerade mit einer Schulsekretärin, die ihren Urlaub stückeln wollte, und dies nun untersagt bekam. Interessanterweise ergibt sich daraus aber nicht, dass man als Arbeitnehmer seinen Urlaub nehmen muss, was das ganze natürlich wieder etwas unsinnig macht.

    Hast Du für diese - hm - interessanten Ansichten auch Belege? "Nicht stückeln" hieße ja in Konsequenz, dass ich meine sechs Wochen am Stück zu nehmen hätte - in nahezu jedem Betrieb hierzulande praktisch ein Ding der Unmöglichkeit. Dahingegen ist es gemeinhin kein Problem, auch mal nur einen Tag zu nehmen. Und ich muss mich da auch nicht erholen, sondern kann durchaus langwierige Behördengänge, Familienfeiern (das krasse Gegenteil von Erholung) oder sonstige Termine auf so einen Urlaubstag legen.

    Ach ja, und noch was: Der VW-Arbeiter oder die Rewe-Kassiererin bekommt durchaus auch dann noch in dringenden Fällen einen Tag frei, wenn der Urlaub aufgebraucht ist. Läuft dann halt über Minusstunden oder einen im Voraus gewährten Tag. Die einzigen "Betriebe", die so einen unglaublichen Terz um einen freien Tag außer der Reihe machen, sind Schulen (bzw. eine ganz bestimmte Art Schulleiter). Nicht alle, wohlgemerkt. Meine Frau hat zur Einschulung beider Kinder problemlos jeweils am ersten Schultag frei bekommen; an zwei verschiedenen Schulen.

    Aber das BUrlG ist ja ohnehin eine geheimnisvolle Welt, für beide Seiten. Das fängt ja schon mit dem weit verbreiteten Irrglauben an, der AN müsse seinen Urlaub "beantragen"... nehmen muss er ihn aber schon; zur Not muss der AG den Urlaub anordnen (§ 7 Abs. 3 BUrlG).

    Mal ne Frage aus reinem Interesse: Ein angestellter Lehrer wäre hiervon aber nicht betroffen, oder?

    Ich kann nur aus eigener Erfahrung sprechen: Meine Angestelltenverträge beinhalteten immer die konkrete Schule als Dienstort. Versetzungen sind dann zwar durchaus vom Arbeitsrecht gedeckt, können aber nur aus dringenden Gründen erfolgen. "Ein hoffnungsvoller Junglehrer würde gern an die Schule kommen" dürfte ein Grund sein, der beim Arbeitsgericht eher für Erheiterung sorgt.

    Versetzungen können natürlich auch tarifbeschäftigte Lehrer treffen....(jene können bei 'Weigerung' oder Vorgehen gegen eine Versetzung allerdings viel leichter in Gefahr laufen, gekündigt zu werden)

    Es ist ein besonders unter Beamten weit verbreiteter Irrglaube, dass man einen Angestellten "einfach so" kündigen könnte, wenn man gerade Lust darauf hat. Einen unbefristet angestellten Lehrer wird der Staat keineswegs leichter los als einen Beamten.

    Sowas gilt vor Gericht als Nötigung. Privatgelände oder öffentliche Straße ist da unerheblich.

    Mich hat kürzlich mal ein Anwohner mit seinem KFZ an der Weiterfahrt gehindert, weil ich verbotenerweise seine Anliegerstraße benutzt habe [1]. Er wollte sich mein Kennzeichen notieren, um mich anzeigen zu können. Hat er auch gemacht. Hat mich 20 Euro gekostet. Blöd für ihn: Ich hab ihn auch angezeigt. Nötigung. Strafbefehl. Hat ihn knapp 1000 Euro gekostet (woher ich das weiß? Nun, man kennt sich halt auf dem Dorf). Hab ich gelacht... eine Glückwunschkarte konnte ich mir gerade noch verkneifen.
    - Didaktischer Ertrag: Mit dem StGB ist nicht zu spaßen, mit Staatsanwälten, die Hilfssherrifs nicht mögen, auch nicht.


    [1] Ja, ein bisschen asozial ist es schon, Anliegerstraßen zu benutzen, obwohl man gar kein Anliegen hat. Im vorliegenden Fall war ich aber der Meinung, dass die Anwohner auch mal temporär auf ihre Friedhofsruhe verzichten müssen, wenn auf der Hauptstraße gebaut wird und die vorgesehene Umleitung mehr als einen Kilometer länger ist.

    Ich schlafe Nachts sehr gut, was vor allem daran liegt, dass ich mir keine Sorgen machen muss, wo am Monatsende mein Geld zum Leben herkommt

    Schön für Dich - mit dicker Betonung auf "für Dich". Frag mal jemanden, der Lehramt studiert und die falsche Phase des "Schweinezyklus" erwischt hat. Wenn der Staat Dich nämlich partout nicht will, sieht es, direkt proportional zur außerschulischen Verwertbarkeit Deiner Fächer, mit (akzeptablen) Alternativen sehr, sehr mau aus. Und mit dem ruhigen Schlaf dann auch.

    Danke für den guten Tipp!

    Kriegst auch gleich noch einen, komplett gratis (bin halt Lehrer): Wenn ich nochmal vorne dran wäre - ich würde nie, nie, nie mehr einen Beruf wählen, der mich so sehr von faktisch einem einzigen Arbeitgeber abhängig macht. Ich würde IMMER eine Ausbildung vorziehen, die mich in einen der (nicht aus Spaß so genannten) freien Berufe führt. Das Schöne ist, Du kannst es Dir aussuchen: Eigene Praxis oder irgendwo für nicht ganz so gutes, aber meist immer noch ordentliches Geld angestellt. Denk drüber nach.

    Und? War auch ein Grund bei der Berufswahl. Ich steh da ganz offen zu. Wer sich darüber erheben möchte, weil er sich dadurch moralisch überlegen fühlt, den will ich daran nicht hindern 8)

    Meine Einlassung bezog sich nicht auf eventuelle moralische Bedenken hinsichtlich des Anlegens besagter Kriterien an die Berufswahl (das halte ich für absolut legitim - warum auch nicht? Kann schließlich jeder versuchen, Lehrer zu werden!), sondern auf die Tatsache, dass weder das Lehrerleben noch ein sonderlich bequemes noch die Pension eine in-Stein-gemeißelt garantierte ist.

    Wenn du auf Sicherheit und guten Verdienst aus bist, werde Ingenieur, da hast du die besten Karriere- und Verdienstmöglichkeiten.

    NACK. Für Ingenieure ist alles drin - von 25.000 p.a. bis zum zehnfachen. Wer als Arzt weniger als 60.000 p.a. heimbringt, ist entweder Berufsanfänger oder zu miesesten Konditionen bei einem sozialen Verein angestellt. Ein sechsstelliges Gehalt zu erreichen sollte eigentlich für jeden Arzt drin sein (vorausgesetzt er kann ein bisschen was). Selbst eine Landarztpraxis im hintersten Brandenburg sollte einen Reingewinn von um die 100.000 abwerfen.

    Erst wenn der ordnungsgemässe Vertrag zwischen Bezirksregierung und Lehrkraft unterzeichnet wird, ist das so korrekt?

    Jepp. Und immer dran denken: Sobald Du vor Vertragsunterzeichnung das erste Mal zu einer Klasse "Guten Morgen" gesagt hast, bist Du in einem unbefristeten Arbeitsverhältnis (und damit beim Staat praktisch unkündbar). Der Pferdefuß steckt natürlich wie immer im Detail - was in der Vorvereinbarung drinsteht, kann ich von hier aus nicht beurteilen. Allerdings herrscht in Behörden aller Art oft erschreckender juristischer Unverstand vor.

    googelst du nach "ablieferungspflicht nebentätigkeit".

    Die gilt für Nebentätigkeiten im öffentlichen Dienst.

    Ich zitiere:

    "Die Ablieferungspflicht besteht grundsätzlich - also unbesehen der rechtlichen Details und der gesetzlich vorgesehenen Freigrenzen - ausschließlich bei Vergütungen, die im Rahmen folgen-der Nebentätigkeiten bezogen werden (§ 64 Abs. 3 LBG):
    - Nebentätigkeiten, die im öffentlichen Dienst ausgeübt werden
    - Nebentätigkeiten auf Verlangen des Dienstherrn
    - Nebentätigkeiten, die den Beamten „mit Rücksicht auf die dienstliche Stellung“ übertragen wurden"

    Quelle: "Das Nebentätigkeitsrecht in Baden-Württemberg", https://www.gpabw.de/fileadmin/user…3/mit012013.pdf

    - zumindest für Bayern ist die Regelung weitgehend identisch, für die Restländer wird sie sich kaum grundlegend unterscheiden.

    Das von Dir zitierte BVerfG-Urteil ist u.a. schon deswegen nicht verallgemeinerbar, weil im vorliegenden Fall die Steuerberaterkammer als öffentlich-rechtliche Einrichtung eingestuft wurde. § 64 Abs. 3 LBG B-W ist da sehr eindeutig.

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