Mein Schulleiter macht alles was ich will, und vor Verwaltungsgerichten habe ich keine Angst: erstens klagt von meinen Schülern keiner, zweitens dauert das Verfahren Jahre, drittens sind Klagen gegen Einzelbewertungen nicht zulässig (da kein Verwaltungsakt), viertens was soll mir groß passieren? Wenn mir ein Richter dann nach 2 Jahren sagt, ich soll die Note ändern, stört mich das doch auch nicht! Die Angst vieler hier vor Verwaltungsgerichten kann ich sowieso nicht nachvollziehen, aber das wäre jetzt OT.
Ganz abgesehen davon ist dieses Verfahren ja ein Entgegenkommen, ohne Atlas (bei mir eher Wörterbuch) 0 von 10 Punkte vs. mit Atlas dann x>0 von 8 Punkten ist ja eindeutig eine Verbesserung für den Schüler.
Dass Du selbst der Schulleiter bist, ist schon klar, danke. Es geht übrigens nicht darum, dass eine einzelne Note angegriffen würde (was in der Tat nicht geht), sondern die Art der Notenfindung - und ja, die ist justiziabel. Einem Schüler, der kein Wörterbuch hat, keines leihen (zu können) ist eine Sache. Ihm ein Wörterbuch zu geben und dann zu sagen, "Hey, dann gibts für dich aber von vornherein keine Eins mehr", ist eine andere Sache und in meinen Augen höchst fragwürdig.
Übrigens: Ich will keineswegs die Angst vor Verwaltungs- oder sonstigen Gerichten schüren, wie ich es ja auch immer wieder bedaure, dass der Lehrerberuf ängstliche Menschen anzuziehen scheint. Ein Richter ist am Ende auch nur jemand, der einem sagt, ob man richtig oder falsch gehandelt hat. Eigentlich eine tolle Sache!
Übrigens II: So ein Verfahren wegen Kleinscheiß wie Leistungsbewertung dauert keineswegs Jahre. Je nach Gewichtung der Note (in Bayern habe ich es durchaus schon erlebt, dass eine Klausurnote über das Bestehen des Fachabiturs entschieden hat) kriegst Du hier sehr schnell bis relativ bald eine Entscheidung. Länger als drei, vier Monate sollte das nicht dauern.
kannst du nicht der einfachheit halber die arbeitsblätter für leitungsnachweise vorher ausdrucken, kopieren, verteilen, fertig bzw. in die mappen einheften lassen, fertig? in bayern gibt es dafür extra papier, das in der schule lagert und nur für leistungsnachweise verwendet wird.
Und so gehört das auch. Egal, wie hinterher mit den Arbeiten verfahren wird, aber ordentliches, einheitliches Klausurpapier sollte schon sein.