Rentenansprüche führen zu Abzügen bei der Pension, allerdings erst, wenn die Höchstgrenze überschritten wird: lbv.bwl.de/fachlichethemen/bea…and/anrechnungeinerrente/
Im Klartext: Der Beamte erhält als Rente + Pension maximal das, was er auch als maximale Pension erreichen würde. Nachvollziehbar, aber dennoch eine der üblichen linken Touren des Staates gegenüber seinen Beamten. Bestärkt mich in meiner im Grunde ziemlich festgefahrenen Einstellung, mich mit dem Staat möglichst wenig einzulassen. Würde mich aber nicht betreffen, falls nicht die Renten um 50% steigen, bis ich so weit bin.
- was allerdings die Versicherung angeht: Der Online-Rechner der HUK-Coburg sagt mir was von knapp 600 Euro im Basistarif; insofern wäre das Ganze ein Nullsummenspiel, wenn ich mal davon ausgehe, dass ich ca. 3600 Euro rauskriegen würde. Sobald ich in den staatlichen Schuldienst gehe (i.e. meine Beurlaubung nicht verlängere), bin ich natürlich beihilfeberechtigt, dann sieht die Sache wieder anders aus.