Man muss, denke ich, auch Folgendes bedenken: Wenn du eine gewisse Zeit verbeamtet an einer Privatschule arbeitest und dann wieder zurück an eine Staatsschule möchtest, wird das Oberschulamt so tun, als hättest du keinerlei Berufserfahrung. Die an der Privatschule gilt nämlich nicht. Das ist eine Kollegin von mir passiert. Sie arbeitete zwölf Jahre nach dem Ref. an einer Privatschule, wechselte dann wieder zum Staat und bekam dasselbe Gehalt wie die Referendare direkt nach dem Referendariat. Es kommt eben doch offenbar immer darauf an, wer dir dein Gehalt bezahlt. Ist es ein privater Schulträger, stellt der Staat sich dumm.
Mein Gehalt zahlt aber jetzt schon das Land, inklusive Erfahrungsstufen und allem, was ich an einer staatlichen Schule auch kriegen würde. Insofern kann ich das nicht so ganz nachvollziehen - mal ganz davon abgesehen, dass das Beamtengehalt eines Berufseinsteigers höher ist als das Angestelltengehalt kurz vor der Rente.