Beiträge von fossi74

    Das bedeutet, wenn jemand verbeamtet ist, sich eine zeitlang beurlauben lässt, dann an eine staatliche Schule zurückkehren will, aber keine Stelle findet (z. B., weil seine Fächer Deutsch und Geschichte sind und er eine Sek II-Stelle sucht) - dann bekommt er dennoch so lange ein Gehalt, bis er wieder eine Stelle findet? Und wenn das erst 2019 geschieht, dann bekommt er eben bis 2019 seine Gehälter?

    Der Denkfehler bei dieser Überlegung ist der, dass ein aus der Beurlaubung zurückkehrender Beamter sich eine Stelle "suchen" müsste - er HAT ja eine Planstelle und kann problemlos auf diese zurückkehren. Dass das auch am anderen Ende des Landes oder an einer anderen Schulform oder beides sein kann, steht auf einem anderen Blatt.


    Viele Grüße
    Fossi

    Die Bezüge hatte doch die Privatschule gezahlt.


    Aber nur indirekt - solche Stellen werden refinanziert. Und es bleibt dabei: Nach der Beurlaubung (die zum Schuljahresende endet, also zum 31.7.) ist er Beamter und damit bezügeberechtigt.

    War bei einer Kollegin von mir ganz genau so: Privatschule gekündigt zum Schuljahresende (bzw. einfach die Beurlaubung fürs kommende Schuljahr nicht mehr beantragt), neue Stelle konnte erst Anfang Oktober geschaffen werden --> acht Wochen Sommerferien.


    Viele Grüße
    Fossi

    Hust, hust...Eier wachsen lassen? Gelassener werden?

    Das hab ich in 34 ununterbrochenen Berufsjahren nicht gelernt, da wirds in den letzten drei Jahren und 7 Monaten wohl auch nix mehr damit. Ich will hier nur lebend raus.

    Warum lässt ein über 60-jähriger Beamter, dem im Leben zumindest beruflich nichts mehr passieren kann, so etwas mit sich machen? Manchmal kann ich nur schwer glauben, was ich hier so lese. Du willst da lebend raus? Gegenfrage: Ist das ein Leben?


    Viele Grüße
    Fossi

    ich bin neu hier und habe daher noch nicht so viel Ahnung wie ihr das hier im Forum so handhabt.

    Ich soll demnächste eine Exkursion mit einer Gruppe mit jungen Leuten organisieren. Das ganze findet im Rahmen einer Studienfahrt statt. Wir wollen uns Geheimtipps im Chiemgau anschauen.

    Hat jemand da ein paar Tipps für mich wo man da hinfahren könnte und auf was sonst noch zu achten ist?

    Ich versuch mich mal an einer Übersetzung:

    "Ich bin Schüler/in und weiß genau, dass ich mich hier nicht anmelden darf.

    Ich muss im Rahmen des P-Seminars mit meinen Mitschülern eine Exkursion ins Chiemgau organisieren. Leider weiß unser Lehrer auch nicht so recht, was wir da genau machen sollen (oder welchen Sinn das P-Seminar eigentlich hat und dass die Organisation einer Klassenfahrt eigentlich genau keine geeignete Aufgabenstellung fürs P-Seminar ist), deshalb die Schnapsidee mit den 'Geheimtipps'.

    Kann mir jemand sagen, wie man so eine Klassenfahrt organisiert? Denn als Schüler hab ich davon natürlich keine Ahnung. Vom Bitte-Danke-sagen auch nicht, aber ich will ja hier nicht zu überzeugend den Lehrer faken."


    HTH
    Viele Grüße
    Fossi

    Selbst wenn man nicht die Sicherheit einer Beamtenstelle im Hintergrund hat, so hat man, wenn man selbst kündigt, keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld.


    Dann wirst du von deinen Rücklagen die wenigen Wochen leben müssen.


    Er hat ja nicht gekündigt. Er hat nur seine Beurlaubung in den Privatschuldienst widerrufen bzw. nicht verlängert.

    Ich bin zu Beginn des laufenden Schuljahres an eine Privatschule in BW gekommen. Ich wurde sogleich verbeamtet und in den Privatschuldienst beurlaubt.
    Nun habe ich gemerkt, dass diese Schule nicht das wahre für mich ist und habe fristgerecht gekündigt. In meinem Vertrag steht nun, dass bei Kündigung das
    Beschäftigungsverhältnis mit der Privatschule
    zum 31.7. (letzter Tag vor den Sommerferien) endet.

    Die für Deine Situation relevanten Gesichtspunkte hast Du bereits sehr schön selbst zusammengefasst. Hab ich Dir nochmal markiert. Mit anderen Worten: Du bist vom 31.7. bis zum Ende der Sommerferien genauso "arbeitslos" wie alle verbeamteten Lehrer. Übrigens bleibst Du es auch bis zur Pensionierung, denn der Beamte arbeitet nicht und kann daher auch nicht arbeitslos werden - er übt ein Amt aus; das wiederum tut er rund um die Uhr, auch wenn er über die Hälfte des Tages nicht im Dienst ist...

    Ach so, um Dir die letzte Angst vielleicht noch zu nehmen: Ja, Du bekommst am 1.8. und am 1.9. Dein ganz normales Gehalt.


    Viele Grüße
    Fossi

    Elternabende, Kinderarztbesuche, Elternsprechtage, Elternbastelabende im KiGa, Weihnachtsfeiern in KiGa und Grundschule.... alles mein Metier.

    Bis auf die Kinderarztbesuche (die leider nicht, im Gegenteil) haben wir das alles jetzt konsequent reduziert und auch unseren Kindern klargemacht, dass sie sehr gern jede Aktivität mitnehmen können, auf die sie Lust haben und die uns nicht ruiniert (und so ist die Große jetzt eifrig in Basketball, Jazzdance und Kinderclub aktiv), dass wir aber beide nicht die Zeit haben, zum Einen ständig Taxi zu spielen (da muss halt mal gelaufen werden, und zwei Kilometer sind gar nicht so weit, wie man denkt) und zum Anderen auf jede Weihnachtsfeier zu hocken (und ja, es gibt bei JEDEM Pupsverein eine!) beziehungsweise für selbige irgendwelches Backwerk beizusteuern. Die Kinder dürfen sich aussuchen, welche Weihnachtsfeier wir besuchen und bebacken (je eine), und das funktioniert sehr gut.

    Im Übrigen halte ich es (immer öfter) mit dem bewährten Spruch "Ich/wir konnte/n / durften / sind doch früher auch nicht..." Und wir sind trotzdem groß geworden. Das wird man ja wohl nochmal sagen dürfen!!!!111!!


    Viele Grüße
    Fossi

    Auch wenn mir mein Mann damals teilweise zur Hand ging (er kochte gerne *grrrrrrrr*) und auch mal nachts aufstand-- er war dennoch nciht der Hauptansprechpartner in der Familie.

    Ach ja, so ein Leben als Enid-Blyton-Vater [1]... ich würds (als Mann!) auch genießen, glaube ich. Zumindest wenn ich ganz ehrlich bin.


    Viele Grüße
    Fossi


    [1] Prototypisch (nicht nur) für diese ganzen Fünf-Freunde-Bücher und Ähnliche: Der immer in seinem Arbeitszimmer hockende, immer mit hochwichtigen Forschungsprojekten und/oder geheimnisvollen Besuchern beschäftigte und immer ruhebedürftige Vater, der - wenn er denn mal auftaucht - entweder nach Ruhe schreit oder sich nach den Schulleistungen der Kinder erkundigt. Natürlich nur in den Ferien, wenn sie nicht im Internat sind.

    Zitat von »Firelilly«
    Ich wünschte mir so sehr ich könnte auch mal einfach mich morgens, nachdem ich das Frühstück gemacht habe, noch einmal für ne Stunde oder zwei hinlegen. Oder ich könnte bei strahlendem Sonnenschein auf den Markt radeln und da einkaufen.


    Und woran hapert es?

    Keine Beleidigung, sondern eine ernst gemeinte Frage:

    Sag mal, Claudius - bist Du eigentlich nur intellektuell herausgefordert, bist Du ein den dem untersten Ende der Wirbelsäule benachbarten Weichteilen vergleichbarer Zeitgenosse oder bist Du beides gleichzeitig? Nicht, dass die Unterschiede signifikant wären, allerdings wärest Du im ersteren (und in geringerem Maße auch im letzteren) Falle exkulpiert.


    Fassungslos
    Fossi

    edit: Ich habs ja gleich gewusst... jetzt besser?

    edit II: Dieses vordergründig so harmlos-naive Nachfragen, wie es in Post #85 so schön zu sehen ist... ja, ich denke, genau das ist es, was einen (mich) an Claudius' Aussagen so aggressiv macht.

    edit III: Die (gerade gelesenen) letzten Aussagen von Claudius im Thread "Eure Meinung zu dieser Petition..." lassen es mich schon wieder bereuen, der Aufforderung von Immergut so schnell Folge geleistet zu haben. Ich bin nämlich durchaus und nach wie vor der Meinung, dass auf einen groben Klotz (auch wenn er sprachlich gewandt und mutmaßlich im flotten Cordsakko mit Lederflicken auf den Ellenbogen daherkommt wie Claudius) eben auch ein grober Keil gehört. Bestandteil davon ist es, unzweifelhaft vorhandene ******** auch als solche zu benennen und nicht höflich-verschämt drumherumzureden. Irgendwann schweigt des Sängers Höflichkeit eben nicht mehr! - So, und wem das nicht passt, der möge diesen Post melden oder, so er kann, gleich löschen. Und meinen Account dazu.

    ich habe gelesen, dass im Saarland die Eingangsbesoldung für verbeamtete Lehrer vermindert ist. Für Gemeinschaftsschullehrer gibt es gemäß § 3 b des Saarländischen Besoldungsgesetzes in den ersten zwei Jahren 350€ weniger. Jetzt würde mich interessieren, ob die Zeit, die man vorher als Lehrer im angestellten Verhältnis in einem anderen Bundesland gearbeitet hat anerkannt wird und sich damit die Zeit der verminderten Besoldung verkürzt?

    Ich kenne das Saarland nur aus dem Saarbrücker Tatort, würde Dir jedoch aufgrund allgemeiner Erfahrung mit dem Staat als Arbeitgeber aus vollem Herzen sagen wollen: "Natürlich nicht! Wovon träumst Du?" Sollte ich Unrecht haben, würde mich das natürlich freuen. Ich glaub es aber nicht.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ich habe eure Kommentare sehr eindringlich rezipiert und komme zum Schluss, dass ich da durch will und es auch kann.


    Das, wo Du "durch" must, existiert nur in Deinem Kopf. Das sollte vielleicht die erste Einsicht sein, die Du gewinnst.


    Viele Grüße
    Fossi


    PS. Ich bin gestern an einem Verkehrsunfall vorbeigekommen. Der Polizist, der die Straße sicherte, trug Rastalocken, Ohrring und Vollbart - die Zeiten haben sich eben sogar in Bayern geändert!

    PPS. Ich glaube auch nicht so recht an das flächendeckende "googeln" von Bewerbern; weder in der freien Wirtschaft noch in öffentlichen Stellen. Das ist so unglaublich zeitraubend und (sobald jemand einen nicht völlig ungewöhnlichen Namen trägt) wenig zielführend, dass jede Personalverantwortlichen die Zeit dafür zu schade sein dürfte, zumindest solange es nicht um hochdotierte Leitungsstellen geht.

    Das normale "Mahnverfahren" per Rechtsbeistand ist mir nicht völlig fremd,

    mir fehlt jedoch der passende Rechtsbeistand :( Ja, ich weiß es gibt die GEW und nein, ich bin noch kein Mitglied, weil ich es mir momentan schlicht nicht leisten kann so viel Geld abzudrücken, kämpfe so schon mit meinen Altlasten, die ich als Alleinverdiener über sieben Jahre Nichtverbeamtung gesammelt habe.

    Pech gehabt?

    Edit: Kämpfe mich eben durch deinen Link, interessant, danke. Das Ganze kostet mich also Minimum 30-40 € Gerichtsgebühr plus X, das würd ich gern vermeiden wollen, bleibt dann doch auch gar nix mehr übrig von den 200. Ach Mensch, warum kann es nicht auch mal einfach gehen bei mir.

    Gruß Jenny


    1. Du brauchst keinen Rechtsbeistand, sondern einen amtlichen Antrag auf Erlass eines Mahnbescheides. Gibts im Schreibwarenladen. Den füllst Du aus und schickst ihn ans zuständige Amtsgericht. Dann musst Du warten, was passiert.

    2. Sämtliche Kosten des Mahnverfahrens sind selbstverständlich von der Schuldnerseite zu bezahlen.

    3. Eine gewisse Portion Mut gehört natürlich dazu, die Hand zu beißen, die einem die Brosamen spendet. Ein roter Punkt in der Akte wäre Dir wohl gewiss... (nein, das sage ich natürlich nur, um Dir ein bisschen Angst zu machen. Geht mit Lehrern halt immer so schön leicht).

    4. Sollte das oben beschriebene Mahnverfahren nicht fruchten, solltest Du in der Tat einen Anwalt hinzuziehen. Auch diese Kosten sind vom Schuldner zu tragen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ich möchte nur darum bitten, den Arbeitgebern/Dienstherren nicht den Gefallen zu tun, sich gegeneinander ausspielen zu lassen. Auch wenn die Beamten an der Reihe sind, ihre Solidarität zu zeigen, so wäre es doch schön, wenn Arbeitnehmervertretung ein gemeinsames Projekt über die Statusgrenzen hinweg sein könnte, bei man nicht immer fragt "Was habe ich davon?" sondern "Was bringt das in der Sache."

    "Divide et impera". Sehr altes Prinzip.

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