Id.R. bekommt man doch immer dann eine Abrechnung, wenn sich etwas zum Vormonat ändert.
Als Angestellter bekomme ich jeden Monat eine Abrechnung.
Habe selbst im ersten Jahr, als ich eben noch nichts wusste, ein paar Monate zu viel Geld bekommen, was man mir dann in einem Monat als Gesamtsumme wieder abgezogen hat.
Und als braver Beamter hast Du Dir dieses IMNSHO unglaublich dreiste, gutsherrenartige Vorgehen natürlich gefallen lassen. Zum Vergleich: Ein derzeitiger Kollege von mir (aus dem nicht-schulischen Bereich der Klinik) hat letztes Jahr auch für ca. ein halbes Jahr zuviel Geld bekommen - insgesamt ca. 400 Euro (das ist nicht viel, kann aber je nach persönlicher Situation zu unschönen Effekten am Monatsende führen). Das hat er im Einvernehmen mit der Personalverwaltung über den gleichen Zeitraum dann wieder abgezogen bekommen. Und selbst das war nur Goodwill von ihm; er hätte sich hier ohne weiteres auf Entreicherung (§ 818 BGB) berufen können. Aber die Hirnis auf den Besoldungsstellen können hier natürlich ganz ungeniert agieren.
Und ich habe mal nach den HINZ-Beträgen geschaut, aber dann festgestellt, dass deine Abrechnung von einem Lehrer in Anstellung stammt.
Ja, klar. Von mir. Deshalb kann ich Dir auch noch die Info liefern, dass in dem fraglichen Monat weder Mehrarbeit noch Deputatsänderung noch sonstwelcher Quatsch abzuarbeiten war. Ich war und bin ganz normal in Vollzeit angestellt, habe seit 40 Jahren nicht die Religion gewechselt, und auch die Zahl meiner Kinder ist seit Jahren konstant.
- Es bleibt nach wie vor die Frage, warum Abrechnungen nach dem TV-L auch in vier Zeilen abhandelbar sind, ohne dass irgendein Schaden entsteht.
