Beiträge von fossi74

    Zum Threadthema : Die Begriffe Karriere und Schuldienst schließen sich gegenseitig aus ! 8_o_)


    Na, na - GANZ so schlimm ist es sicher nicht. Ein A16-Schulleiter (und das ist doch eine halbwegs erreichbare Position, wenn man entsprechende Ambitionen hat) bezieht durchaus ein Gehalt, für das ein Angestellter ca. 100.000 Euro brutto bekommen müsste. Das will erstmal verdient sein! In Bayern gäbe es außerdem die Möglichkeit (das ist dann aber schon das Sahnehäubchen), vom (Gym-)Schulleiter (OStD) zum Ministerialbeauftragten (Ltd. OStD) befördert zu werden (eine Art Außenposten des KM und Aufsicht über die Gymnasien in einem von sieben Regierungsbezirken). Die werden nach B 3 besoldet, und spätestens da sollte sich dann keiner mehr beschweren.

    Ach so, und auch jenseits des schnöden Mammon ist Gym-SL durchaus eine respektable Karrierestufe - immerhin ist man dann der Leiter einer Dienststelle mit (im Normalfall) 60 bis 100 Bediensteten. Das ist im beamtischen Kontext schon was.


    Viele Grüße
    Fossi

    Der von Mikael angeführte Unterschied ist nicht wichtig für Leute, die ihre Rechte deshalb nicht kennen, weil sie am liebsten keine hätten.


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    [...]

    Für mich ist abschließend und zusammenfassend einfach zu sagen, dass ich es als Horror empfinden würde, in 30 Jahren die selbe Aufgabe ausüben zu müssen, wie es heute beim Einstieg in den Lehrerberuf der Fall ist.

    Nun, eines können wir alle hier Dir wohl garantieren: Die Aufgabe wird formal vielleicht dieselbe sein - aber sie wird sich sehr, sehr anders anfühlen als heute. Frag mal jemanden, der vor 30 Jahren schon Lehrer war.


    VIele Grüße
    Fossi

    Hi!
    Pfui rufe ich da natürlich nicht. Aber wenn jemand noch nicht einmal "bis zur Verbeamtung die klassische Lehrertätigkeit ausüben" will, also schon vorher Karrieregelüste in den Vordergrund stellt, dann finde ich das befremdlich. Wie will man denn Seminartätigkeit, Schulleitung oder Schulaufsicht ausüben, wenn man gar keine Lust aufs Unterrichten hat und den Umgang mit SchülerInnen eher nebensächlich findet?

    Ohne StephanNRW persönlich zu kennen, würde ich hier blind unterstellen, dass er nicht die Verbeamtung, sondern die Pensionierung gemeint hat. "Bis zur Verbeamtung" wird er wohl schon unterrichten müssen - und zwar in exzellenter Qualität so, dass es seinen Ausbildern gefällt.


    Viele Grüße
    Fossi


    edit: Mist, zu langsam.

    Wer hat denn hier Pfui gerufen und dem Threadersteller die Pest an den Hals gewünscht?

    Letzteres: niemand (habe ich auch nicht behauptet!); ersteres: z.B. Postings # 2, 3, 5, 6, 10.


    Zitat

    Falls er aus rein karrieretechnischen Gründen nun abwägt in den Schuldienst einzusteigen, dann wird das nach hinten losgehen


    Das steht natürlich außer Frage - aber wer verbindet denn den Schuldienst schon mit dem Begriff "Karriere" in dem Sinn, wie er im von Dir erwähnten Frankfurter Bankenviertel verstanden wird?


    Viele Grüße
    Fossi

    Ich habe heute einen Wandertag mit meiner Klasse veranstaltet, dabei sind für mich Kosten angefallen:
    - Parkgebühr am Bahnhof
    - Bahntickets
    - Leihgebühr von Schlittschuhen

    Kann ich davon etwas bei der Steuer geltend machen, sprich lohnt es sich, Belege davon aufzubewahren?

    Nein, bei der Steuer kannst Du das selbstverständlich nicht mehr geltend machen, nachdem Du die Beträge vom Dienstherrn ersetzt bekommen hast. Dafür wirst Du die Belege aber brauchen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Für mich heißt es trotzdem jeden Tag wieder, mit frischer Energie im Lehrerberuf zu starten.

    Das kannst Du doch auch als Angestellter. Warum willst Du unbedingt Beamter sein und Dich einem starren Regelkorsett unterwerfen, das Dich (jaja, fast nur theoretisch) rund um die Uhr bindet, auch in Deiner Freizeit? Wenn es Dir um die Pension geht - da würdest Du jetzt eh nicht mehr allzu viel reißen. Ich weiß nicht, ob es in S-H eine verpflichtende Zusatzversorgung für den öffentlichen Dienst gibt (hier im Süden ist das die VBL); das kann unter Umständen die Lücke zwischen Rente und (voll erreichter!) Pension so gut wie schließen.


    Viele Grüße
    Fossi

    Als Karriere würde ich den Aufstieg vom "normalen" Lehrer zum "Seminarlehrer" nicht unbedingt bezeichnen (um Missverständnisse zu vermeiden: natürlich ist es ein Aufstieg, bedeutet auch mehr Einkommen, aber mit Karriereschritten in anderen Berufen ist das wohl eher nicht zu vergleichen)


    Mehr Einkommen bedeutet der Seminarlehrerposten in Bayern aber nicht. Eher weniger, weil die Arbeit mehr wird. Schadet aber nichts, das mal gemacht zu haben - ein Großteil der Schulleiter an Gym und RS war vorher mal Seminarlehrer.


    Viele Grüße
    Fossi

    Liebe Kollegen,


    ohne etwas zu den Karrierechancen des Threaderstellers sagen zu können, wirft es IMHO ein bezeichnendes Licht auf unseren Berufsstand, wenn einer zugibt, AUCH Ambitionen auf Leitungsaufgaben zu haben und dann von allen Seiten fast nichts anderes zu hören bekommt, als dass das doch ganz "pfui" sei und man doch deswegen nicht Lehrer werde... Leute, überlasst es doch bitte jedem Einzelnen, warum er Lehrer wird. Und die ohnehin mageren Karrierechancen nutzen zu wollen, die einem der Beruf bietet, ist überhaupt nicht verwerflich. Da kann die "Wir-sind-doch-alle-Lehrer-wir-machen-doch-alle-das-gleiche"-Fraktion noch so laut meckern.

    Davon abgesehen finde ich es durchaus begrüßenswert, wenn die Leute auf Funktionsstellen kommen, die das auch wollen. Und nicht die, die nicht schnell genug "nein" sagen konnten.


    Just my two cents!


    Viele Grüße
    Fossi

    Der "Mindeststandard" bei der Dokumentationlässt sich vielleicht aus vergangenen Gerichtsurteilen ablesen. Aus der Erinnerung heraus: Ein Gericht sah es (in den Hauptfächern) auch als ausreichend an, wenn sich die Lehrkraft gar keine Aufzeichnungen zur Mitarbeit/mündlichen Note macht. Begründung: Man ist mit so vielen Stunden in der Klasse, dass man sich das auch so merken kann.


    Hoffentlich geht das betreffende Gericht bei länger dauernden Prozessen nicht genau so vor.


    Viele Grüße
    Fossi (der sich früher oft nicht hätte merken können, was er in der letzten Stunde gemacht hat)

    Ich kann kein Japanisch. Wenn man aber davon ausgeht, dass jede Sprache immer die Dinge beschreiben kann, die für ihre Sprecher eine Bedeutung haben (siehe die berühmten, aber ebenfalls erfundenen 33 Bezeichnungen der Inuit für Schnee), dann muss man wohl annehmen, dass sich "Ein Gleiches" sicher ohne größere Probleme ins Japanische übertragen lassen müsste - Gipfel, Baumwipfel, Wald, Schweigen/Ruhe, Vögelei(e)n: all das gibt es sicher auch in Japan (eigentlich mutet das Gedicht selbst schon ein wenig japanisch an, wenn ich es recht bedenke). Insofern wären sicher noch ein paar Zwischenübersetzungen nötig, bevor aus den Goetheschen "Gipfeln" ein "Pavillon aus Jade" wird.
    Sollten an den Übertragungen allerdings Schüler mitgewirkt haben, nehme ich alles zurück. Dann klingt alles sehr plausibel... :grins:


    Viele Grüße
    Fossi

    Ist wie egsagt auf keinen persönlich bezogen!

    Trifft aber leider auf einen ganzen Haufen Kollegen zu und funktioniert durchaus auch innerhalb von Kollegien ("Ach, Sie sind dann in den Sommerferien arbeitslos? Interessant, kann ich mir gar nicht vorstellen, wie das ist").


    Viele Grüße
    Fossi

    Wird das Arbeitslosengeld auch ein paar Monate rückwirkend genehmigt, wenn die Ämter das nicht zeitnah auf die Reihe bekommen?

    Die Ämter HABEN das zeitnah auf die Reihe zu bekommen! Es geht hier um Existenzen! Notfalls zum Anwalt und denen auf die Füße treten lassen!

    Und wieder mal zeigt sich: Jedes privatwirtschaftliche Unternehmen, das so schlampig und unprofessionell arbeitet und seine Beschäftigten dermaßen schofel behandelt wie der Staat, wäre zu recht nach kürzester Zeit pleite... aber es gilt wohl auf fast allen Ebenen staatlichen Wirkens: Behindertenwerkstätten sind gut und schön für Menschen, die auf dem ersten Arbeitsmarkt nicht bestehen können. Haben solche Menschen noch dazu zwei linke Hände, bleibt ihnen nur noch ein Job in der Verwaltung.


    Viele Grüße
    Fossi

    Ja, das alles steht in dem Leistungsbewertungserlass von Sachsen-Anhalt. Und tatsächlich wird dann in den Klausuren/ Klassenarbeiten oft das Niveau heruntergesetzt, damit man dann die Klassenarbeit nicht noch einmal schreiben muss. Am schlimmsten sind jedoch die landesweiten vergleichenden Klassenarbeiten. Da ist das Niveau ganz weit unten.

    Nimm am besten ein geometrisches Mandala, nicht so eins mit vielen Schnörkeln... :weinen:


    Viele Grüße
    Fossi

    Was den SL zunächst 60 Tagessätze kostete (Amtsgericht), dann 90 (Landgericht) und demnächst mit einiger Wahrscheinlichkeit den Job (Oberlandesgericht). Und das - wohlgemerkt - in Bayern.

    Selbstzitat, weil die Editierfunktion für den Beitrag abgelaufen ist: Interessant bei den Urteilen übrigens die Tagessatzhöhe, die für den Schulleiter (OStD, A 16) auf 100 Euro festgesetzt wurde. Der Mann muss entweder einen Stall voll Kinder haben, oder A 16 ist nicht halb so attraktiv, wie ich bisher dachte.


    Viele Grüße
    Fossi

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