Wenn ich mich nicht irre, gelten diese Regelungen nicht für Lehrkräfte. Die Diskussionen darüber, wieso Arbeitszeitgesetze nicht für Beamte bzw. Lehrkräfte gelten, hatten wir doch hier irgendwo schon einmal...
Ja, für Beamte. Angestellte können auf der Einhaltung der Pausen bestehen. Im ArbZG ist nicht die Rede von Lehrern, und Bundesrecht bricht Landesrecht. Da kann in irgendwelchen Tarifverträgen oder Dienstordnungen stehen, was will.