In Bayern gibt es städtische Berufsschulen. Hier sind manche Lehrkräfte, (zeitlich begrenzt?) im öffentlichen staatlichen Schuldienst beurlaubt, wenn sie an eine Privatschule gehen.
Gehören die beiden Sätze zusammen? Falls ja, stimmt der Zusammenhang so nicht - städtische Schulen sind keine Privatschulen, die dort tätigen Lehrkräfte sind städtische Beamte.
Die Beurlaubung in den Privatschuldienst geht in den meisten Ländern, aber meines Wissens nicht länderübergreifend (sprich ein bayerischer Lehrer kann sich nicht an eine hessische Privatschule beurlauben lassen) und ist zudem vom Goodwill des Dienstherrn abhängig (#Lehrermangel).