Beiträge von fossi74

    Wenn du verbeamtet bist, zahlt dein Gehalt doch eh das Land. Insofern ist mir nicht klar, aufgrund welchen Vertrages du eine bestimmte Gehaltshöhe bekommst und mit welcher Berechtigung der Schulträger deine Versorgungszuschläge - die er nun wohl selbst zahlen muss - offensichtlich deinem Gehalt entnimmt.

    Ich würde rasch zum Anwalt gehen und eine Erstberatung in Anspruch nehmen. Alternative - um @CDLs erwartbaren Einwand vorwegzunehmen - ist natürlich die Gewerkschaft, ich fürchte aber, dass dein Fall so speziell ist, dass die notwendige Expertise dort nicht gegeben ist. Einen Versuch ist es natürlich wert, falls du Gewerkschaftsmitglied bist.

    Off-topic:

    Ein inzwischen pensionierter Kollege wurde mal von der Schulleitung aufgefordert, den Kühlschrank im Lehrerzimmer nicht mit seinen Bieren voll zu stellen.

    Er hat sein Auto darauf hin stets sehr nah am Schulgebäude geparkt, um so in den großen Pausen schnell zum Bierkasten im Kofferraum zu kommen.

    Ich stehe ja dazu, gern alkoholische Getränke zu mir zu nehmen. Das von dir geschilderte läuft aber mindestens unter "bedenkliches Trinkverhalten", das weder bagatellisiert noch gar heroisiert oder belächelt werden sollte. Bei dem Thema habe ich ungefähr so viel Humor wie Karl Lauterbach.

    Bei mir schafft es der gelegentlich gekaufte Kasten Pils schon mal bis kurz vor Ablauf des MHD. Ich stelle dann meist schon eine deutliche Geschmacksveränderung fest - die ist weder positiv noch negativ; Pils bekommt dann eine Sherry-artige Note. Bier mit einem MHD zu versehen (ist ja auch erst seit 1981 so) hat also durchaus seine Berechtigung.

    Das Internet nennt übrigens neben dem Alkoholgehalt auch den PH-Wert als Grund dafür, dass Bier auch Jahre über das MHD hinaus eigentlich nicht schlecht wird (im Sinne von "verdirbt").

    Zudem finde ich es schon ziemlich schräg seinem Kind die Möglichkeit zu nehmen, ein Gymnasium zu besuchen, wenn es die entsprechende Empfehlung hat, weil man als Eltern selbst mal schlechte Erfahrungen gemacht hat vor 20 Jahren oder weil man sonst wie diffuse Ängste hat vor vermeintlichem Leistungsdruck oder zu wenig Kindheit, weil die Schwester der Cousine des Schwippschwagers auch immer erzählt wie fürchterlich anstrengend das Gymnasium für ihren Sohn war.


    Das ist keineswegs schräg, sondern zutiefst menschlich - eigene Erfahrungen werden verallgemeinert, Unbekanntes wird gefürchtet. Ist leider so und ist in diesem konkreten Fall auch eine Folge des gegliederten Schulsystems.

    Ich würde auch zu "nicht angeben" tendieren. Die Einstellung nach § 170 erfolgt, wenn schon kein hinreichender Tatverdacht vorliegt. Da gibt es dann auch keine Auflagen.

    Die Formulierung "anhängig war" ist schon unglücklich gewählt - entweder das Verfahren ist gerade anhängig, oder es ist (mit Freispruch, Urteil oder Strafbefehl) abgeschlossen.

    Das ist der höchste Bildungsabschluss, mit dem man später am meisten verdient.

    Das hängt stärker von dem ab, was man draus macht, als vom Abi an sich. Der KFZ-Meister mit fünf, sechs Mitarbeitern hängt 90% der Akademiker genauso locker ab wie der dito Heizungsbauer. Natürlich braucht es dafür Köpfchen und etwas Unternehmergeist. Aber den lernt man am Gymnasium genauso wenig wie an der Gesamtschule.

    Das (Lehramts-)Referendariat fällt in den Zeitabschnitt, der eigentlich für den staatlichen Teil des ersten Staatsexamens vorgesehen war, dann werde ich das wohl zwischen Ref. und Aufnahme der Tätigkeit „quetschen“.

    Führt das ReWi-Studium in Hagen mittlerweile zum Staatsexamen? Zu "meiner Zeit" war das im Gespräch, aber wohl noch nicht möglich. Ich habe es dann beim LL.B belassen, war auch eine Zeitfrage.

    Allerdings bleibt m.E. das Problem des spezifisch auf Schule ausgerichteten Studiums

    Ich sehe das nicht so eng. Eine Ausbildung bei der Polizei eröffnet auch nur sehr eingeschränkte alternative Möglichkeiten, dito in der öffentlichen Verwaltung, und es gibt noch mehr Beispiele. Es wird also zumindest nicht schlechter.

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