Beiträge von fossi74

    Wäre ich an verantwortlicher Stelle in einem Kultusministerium - ich lehnte mich spätestens jetzt genüsslich zurück, beruhigt, dass die Lehrkräfte es auch in dieser Sache in bewährter Weise verstehen werden, sich auch weiterhin verarschen zu lassen.

    Ich meine, dass es erst einmal keinen Grund dafür gibt, sich schon im Vorfeld fertig zu machen.

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen?

    Ja, warum nicht? Dabei kann am Ende natürlich auch herauskommen, dass der Kollege tatsächlich ein Problem mit dem korrigieren hat und daran arbeiten sollte, diese effizienter zu gestalten. Das ist nicht schlimm, denn selbstverständlich wird bereits jetzt

    [...] Für das Korrigieren von Klausuren je Fach und Jahrgang [...] eine bestimmte Zeit veranschlagt. Dasselbe gilt für Elternabende, Förderpläne usw.

    Anders geht es ja nicht. Sprich: Wenn ich an jeder Deutschklausur sagen wir 120 Minuten sitze, dann läuft bei mir etwas schief, und ich muss es ändern.

    Das ist aber kein Problem der Arbeitszeiterfassung, sondern meiner Effizienz.

    Such dir einfach eine psychosomatische Klinik heraus. Ich denke nicht, es relevant ist, dass die Klinik auf Lehrkräfte spezialisiert ist, sondern nur, dass sie Erfahrung in der Behandlung von Burnouts hat.

    Eine Burnout-Klinik zu finden, die nicht voller Lehrer ist, wird aber eher schwierig. Ungeachtet dieser flapsig formulierten Erkenntnis schließe ich mich meiner Vorrednerin aber uneingeschränkt an.

    Jaja, erstes Semester Jura. ;)

    Verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung nicht vergessen.

    Dass bei deinen Überlegungen einige Denkschritte fehlen und du deshalb zu einem unzureichenden Ergebnis kommst, weißt du selbst.

    So, welche Denkschritte fehlen denn deiner Meinung nach? Dass meine Auslegung nur eine von mehreren möglichen ist, versteht sich von selbst. Schließlich ist Jura eine Geisteswissenschaft, keine Naturwissenschaft.

    Am Ende siegt ohnehin die pragmatische Auslegung und keiner scheißt sich ernsthaft was drum, ob die Klausuren nach drei, vier oder auch mal fünf Wochen rausgegeben wird.

    Verfassungs- und richtlinienkonforme Auslegung begleiten übrigens die anderen vier von Anfang an, sozusagen als Basso Continuo. Deshalb gehören sie nicht im engeren Sinne zum Auslegungskanon.

    Da steht "soweit wie möglich"

    Ich will niemanden enttäuschen, aber das ist wie alle Gesetze auslegungsbedürftig. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

    • historisch ("was wollte der Gesetzgeber ursprünglich mit dem Gesetz erreichen?") - bringt uns hier nicht weiter.
    • grammatikalisch - hilft auch nicht viel, weil der Wortlaut gerade nicht eindeutig ist
    • systematisch - dito, wir sind nicht im Strafrecht
    • teleologisch ("was ist der Zweck des Gesetzes?") - und hier wird es interessant, denn es wird wohl kaum gemeint sein, dass Klausuren auch nur "soweit wie möglich" rechtzeitig anzukündigen, zu benoten und zu besprechen sind. Lediglich die Verteilung über das Schuljahr ist verhandelbar.

    Ergebnis: Klausuren sind innerhalb von drei Wochen zurückzugeben, auch wenn es nicht möglich ist. Puh, das Leben kann kompliziert sein.

    An die Fragestellung kann ich mich auch erinnern und fand es damals spannend, dass man das exakt berechnen kann. Aber Physik war eh ziemlich cool. Und die Grundlage für mein Hobby "Niederspannungsinstallation" wurde definitiv im Physikunterricht angelegt.

    Disclaimer 1: Nein, das ist natürlich kein Hobby im klassischen Sinn, ich bin ja kein Schrat, sondern ist mehr aus der Notwendigkeit heraus entstanden.

    Disclaimer 2: Auch Niederspannung (im Haushalt: <= 400 V AC) kann lebensgefährlich töten. Wer nicht genau weiß, was er tut, sollte die Finger davon lassen.

    In Bayern und BW (und meines Wissens in den meisten anderen Ländern) dürftest du es nicht, sondern musst eben ein bis zwei Jahre nachqualifiziert werden. Wie auch immer die "Ausbildung" dann aussieht.

    Es gibt übrigens bei diesen Sondermaßnahmen etliche Gymnasiallehrer, die am Ende als "nicht bewährt" entlassen werden. Meist solche, die es nicht von ihrem hohen Ross "Bayerisches Gymnaaaaahaasium" runterschaffen. Um eine Frage gleich vorwegzunehmen: Folgen für die Berufslaufbahn hat das nicht, sie können sich immer noch am Gymnasium bewerben und verbeamtet werden.

    Zumindest, was die Anwesenheit in der Schule vor Ort betrifft, werden viele Konferenzen online stattfinden müssen, wobei natürlich die zeitliche Komponente nicht zu beeinflussen ist. Wenn bis 15:30 Unterricht, dann auch erst später Beginn der Konferenz

    Dann ist die Konferenzteilnahme aber trotzdem Arbeitszeit. Oder verstehe ich deine Anmerkung falsch?

    ob die Schulleitung allerdings wegen eines Gesprächs wegen einer 2. Mahnung eingeschaltet werden sollte, glaube ich eher nicht.

    Und das ist eben der falsche Ansatz, auch in Bezug auf die Sozialarbeit, die für den betreffenden Bildungsgang "eher nicht zuständig" ist - es geht nämlich bei deinem Anliegen nicht um das Thema des Gesprächs, sondern um die Tatsache, dass der Vater sich schon im Vorfeld problematisch gezeigt hat und du bei dem Gespräch Unterstützung brauchst.

    Das ist eine Frage der Fürsorgepflicht und nicht der Relevanz des Besprochenen.

    Geht die Konferenz bis 16 Uhr, habe ich 3.18 Überstunden gemacht (halbe Stunde Pause muss ja abgezogen werden), die ich irgendwo wieder abfeiern muss.

    Genau so.

    Klingt interessant. Da wird die Belastung der Teilzeitkollegen durch dieses ewig vielen Konferenzen und DB mal wirklich deutlich.

    Ich bin gespannt, ob diese Büchse der Pandora geöffnet wird. Ich bin mir aber auch ziemlich sicher: Wenn die AZ-Erfassung wirklich so kommt, wird es plötzlich kein Problem sein, auch ehemals heilige Kühe wie die "unteilbaren Aufgaben" zu schlachten. Oder sie ins Deputat einzupreisen, so dass 50% TZ eben nicht mehr 50% Deputat plus x bedeutet, sondern tatsächlich 50% AZ. Und der Himmel wird nicht einstürzen...

    Der übrigens auch nicht begeistert war ("Ich verschicke einfach keine Mahnungen, bzw., bin da großzügig, das zieht nur Arbeit nach sich, sieht man ja an dir.") Na danke auch. :angst: Der Kollege ist aber von der Abteilungsleitung mehr oder weniger dazu verdonnert worden, wenigstens als Backup dabei zu sein

    Gibt es dazu kein verbindliches Konzept bei euch? Wenn das jeder nach Gutdünken macht, ist es kein Wunder, dass es da Probleme gibt.

    Zur Schulsozialarbeit hat man mir gesagt, dass die wirklich nicht für die HBF zuständig sei, sondern der Schwerpunkt der Tätigkeit auf dem BVJ sowie BF1 und BF2 liegen würde - und die bei "sowas" eher nicht zu kontaktieren sei

    Ich habe so ein bisschen den Eindruck, dass es dir (noch) schwer fällt, deine Wünsche und Bedürfnisse klar zu formulieren.

    Für dieses Mal ist es wohl zu spät - fürs nächste Mal rate ich zu einer klaren Ansage an die Schulleitung: "Ich habe dann und dann ein Gespräch, das aus dem und dem Grund schwierig werden könnte. Ich werde dieses Gespräch nicht ohne Unterstützung führen. (Die zunächst aus dem und dem Grund angefragten) Kollegen X, Y und Z sind leider nicht bereit, an dem Gespräch teilzunehmen. Bitte benennen Sie rechtzeitig einen Kollegen, der mich unterstützen kann."

    Auch die Schulsozialarbeit ist selbstverständlich für solche Fälle zuständig. Lass dich da nicht abwimmeln.

    Ggf. gibt in Bayern ja ein ähnliches Angebot angesichts des eklatanten Mangels an GPS-Lehrkräften?

    Gibt es. Zwei Jahre im Angestelltenverhältnis, danach Verbeamtung. Keine Prüfung, nur SL-Beurteilung. Nach fünf Jahren Anspruch auf eine Planstelle am Gym.

    - Zumindest war es letztes Jahr noch so.

    Die "Ausbildung" ist ein Witz und beschränkt sich auf insgesamt zwei Seminartage. Learning by doing ist angesagt.

Werbung