Beiträge von fossi74

    Das ist im Übrigen bei Angestellten aller Branchen nicht so viel anders.

    Im ÖD vielleicht. Normale Arbeitgeber stellen zum 1. des Monats ein und zahlen am letzten Tag des Monats das erste Gehalt. Das ist dann auch kein "Abschlag" (warum zum Teufel auch?!), sondern das arbeitsvertraglich geschuldete Gehalt, abzüglich der gesetzlich festgelegten Einbehalte.

    Warum das im ÖD nicht funktioniert? Man kann nur spekulieren...

    Dieses hat leider vor den Sommerferien auch eine Kollegin an meiner Schule trotz intensiver Beratung beendet.

    Warum "leider"? Und bestand die Beratung, außer ihr die immensen Nachteile des Ausstiegs vor Augen zu halten, noch aus anderen Aspekten? Es würde mich ehrlich interessieren, warum die Kollegin schlussendlich keinen anderen Ausweg gesehen hat.

    Liebe Mitstreiter:innen!

    Ich stelle fest, dass ich große Schwierigkeiten habe, Arztrechnungen, Beihilfebescheide sowie eingeloeste Rezepte zu vernichten.

    Beihilfebescheide vernichte ich nach 5 Jahren aber die Rechnungen bzw. Rezepte gar nicht.

    Wie handhabt ihr das?

    Als GKV-Patient bekomme ich gar keine Rechnungen und sehe insofern auch keine Notwendigkeit, diese aufzubewahren.

    Ich würde allenfalls die Rechnungen mit einem "bezahlt"-Stempel versehen und drei Jahre aufbewahren. Die Beihilfe-Abrechnungen aber nicht.

    Verstehe ich das jetzt richtig? Das war jetzt wirklich ein Fake? Krass. Ich hatte das ja vermutet, aber war mir nicht sicher.

    Dann müssen wir uns ja jetzt eine andere Spielwiese für unsere Empörung, was das Verhalten eines/einer TE angeht, suchen. :flieh:

    Naja, seien wir ehrlich — mittlerweile kennen doch viele von uns einen oder mehrere junge Menschen, dem/denen wir solches Verhalten durchaus zutrauen würden. Ich fand die Story gar nicht unglaubwürdig, inklusive der ständigen „Kuh Elsa“-mäßigen Erweiterungen.

    [Wäre die TE schlauer gewesen, hätte sie geschrieben „der Punto sieht ungefähr so aus wie der auf dem Bild“. Und schon wäre ein elementarer Verdachtspunkt entkräftet gewesen.]

    OT: Der Punto in der Ebay-Anzeige sieht übrigens fast genauso aus wie mein Auto nach einem ähnlichen Unfall. Hätten bei mir damals die Airbags nicht ausgelöst, wäre das durchaus noch reparaturwürdig gewesen (neues Armaturenbrett inkl. Airbagmodule kommt auf mindestens 5000). Wenn tatsächlich keine Flüssigkeiten ausgetreten sind, wie in der Anzeige beschrieben, sieht das Ganze wahrscheinlich schlimmer aus, als es ist.

    Angenommen ich gehe nach RLP oder Bawü und kriege dort plötzlich E12 /Stufe 3,..

    Wäre jetzt nicht so geil

    Tatsächlich ist es noch ungeiler. A12 entspricht nämlich E11... allerdings ist zumindest BW recht großzügig mit der Anerkennung von Erfahrungsstufen. Stufe 4 sollte ohne große Diskussion drin sein.

    Wäre ich an verantwortlicher Stelle in einem Kultusministerium - ich lehnte mich spätestens jetzt genüsslich zurück, beruhigt, dass die Lehrkräfte es auch in dieser Sache in bewährter Weise verstehen werden, sich auch weiterhin verarschen zu lassen.

    Ich meine, dass es erst einmal keinen Grund dafür gibt, sich schon im Vorfeld fertig zu machen.

    Ich verstehe dein Vorgehen nicht. Wenn er/sie für das Korrigieren länger braucht als andere? Soll er/sie dann zum Schulleiter gehen und die Liste mit den korrigierten Stunden vorzeigen mit dem Hinweis, nicht am Sommerfest teilzunehmen?

    Ja, warum nicht? Dabei kann am Ende natürlich auch herauskommen, dass der Kollege tatsächlich ein Problem mit dem korrigieren hat und daran arbeiten sollte, diese effizienter zu gestalten. Das ist nicht schlimm, denn selbstverständlich wird bereits jetzt

    [...] Für das Korrigieren von Klausuren je Fach und Jahrgang [...] eine bestimmte Zeit veranschlagt. Dasselbe gilt für Elternabende, Förderpläne usw.

    Anders geht es ja nicht. Sprich: Wenn ich an jeder Deutschklausur sagen wir 120 Minuten sitze, dann läuft bei mir etwas schief, und ich muss es ändern.

    Das ist aber kein Problem der Arbeitszeiterfassung, sondern meiner Effizienz.

    Such dir einfach eine psychosomatische Klinik heraus. Ich denke nicht, es relevant ist, dass die Klinik auf Lehrkräfte spezialisiert ist, sondern nur, dass sie Erfahrung in der Behandlung von Burnouts hat.

    Eine Burnout-Klinik zu finden, die nicht voller Lehrer ist, wird aber eher schwierig. Ungeachtet dieser flapsig formulierten Erkenntnis schließe ich mich meiner Vorrednerin aber uneingeschränkt an.

    Jaja, erstes Semester Jura. ;)

    Verfassungskonforme und richtlinienkonforme Auslegung nicht vergessen.

    Dass bei deinen Überlegungen einige Denkschritte fehlen und du deshalb zu einem unzureichenden Ergebnis kommst, weißt du selbst.

    So, welche Denkschritte fehlen denn deiner Meinung nach? Dass meine Auslegung nur eine von mehreren möglichen ist, versteht sich von selbst. Schließlich ist Jura eine Geisteswissenschaft, keine Naturwissenschaft.

    Am Ende siegt ohnehin die pragmatische Auslegung und keiner scheißt sich ernsthaft was drum, ob die Klausuren nach drei, vier oder auch mal fünf Wochen rausgegeben wird.

    Verfassungs- und richtlinienkonforme Auslegung begleiten übrigens die anderen vier von Anfang an, sozusagen als Basso Continuo. Deshalb gehören sie nicht im engeren Sinne zum Auslegungskanon.

    Da steht "soweit wie möglich"

    Ich will niemanden enttäuschen, aber das ist wie alle Gesetze auslegungsbedürftig. Dafür gibt es vier Möglichkeiten:

    • historisch ("was wollte der Gesetzgeber ursprünglich mit dem Gesetz erreichen?") - bringt uns hier nicht weiter.
    • grammatikalisch - hilft auch nicht viel, weil der Wortlaut gerade nicht eindeutig ist
    • systematisch - dito, wir sind nicht im Strafrecht
    • teleologisch ("was ist der Zweck des Gesetzes?") - und hier wird es interessant, denn es wird wohl kaum gemeint sein, dass Klausuren auch nur "soweit wie möglich" rechtzeitig anzukündigen, zu benoten und zu besprechen sind. Lediglich die Verteilung über das Schuljahr ist verhandelbar.

    Ergebnis: Klausuren sind innerhalb von drei Wochen zurückzugeben, auch wenn es nicht möglich ist. Puh, das Leben kann kompliziert sein.

    An die Fragestellung kann ich mich auch erinnern und fand es damals spannend, dass man das exakt berechnen kann. Aber Physik war eh ziemlich cool. Und die Grundlage für mein Hobby "Niederspannungsinstallation" wurde definitiv im Physikunterricht angelegt.

    Disclaimer 1: Nein, das ist natürlich kein Hobby im klassischen Sinn, ich bin ja kein Schrat, sondern ist mehr aus der Notwendigkeit heraus entstanden.

    Disclaimer 2: Auch Niederspannung (im Haushalt: <= 400 V AC) kann lebensgefährlich töten. Wer nicht genau weiß, was er tut, sollte die Finger davon lassen.

    In Bayern und BW (und meines Wissens in den meisten anderen Ländern) dürftest du es nicht, sondern musst eben ein bis zwei Jahre nachqualifiziert werden. Wie auch immer die "Ausbildung" dann aussieht.

    Es gibt übrigens bei diesen Sondermaßnahmen etliche Gymnasiallehrer, die am Ende als "nicht bewährt" entlassen werden. Meist solche, die es nicht von ihrem hohen Ross "Bayerisches Gymnaaaaahaasium" runterschaffen. Um eine Frage gleich vorwegzunehmen: Folgen für die Berufslaufbahn hat das nicht, sie können sich immer noch am Gymnasium bewerben und verbeamtet werden.

    Zumindest, was die Anwesenheit in der Schule vor Ort betrifft, werden viele Konferenzen online stattfinden müssen, wobei natürlich die zeitliche Komponente nicht zu beeinflussen ist. Wenn bis 15:30 Unterricht, dann auch erst später Beginn der Konferenz

    Dann ist die Konferenzteilnahme aber trotzdem Arbeitszeit. Oder verstehe ich deine Anmerkung falsch?

    ob die Schulleitung allerdings wegen eines Gesprächs wegen einer 2. Mahnung eingeschaltet werden sollte, glaube ich eher nicht.

    Und das ist eben der falsche Ansatz, auch in Bezug auf die Sozialarbeit, die für den betreffenden Bildungsgang "eher nicht zuständig" ist - es geht nämlich bei deinem Anliegen nicht um das Thema des Gesprächs, sondern um die Tatsache, dass der Vater sich schon im Vorfeld problematisch gezeigt hat und du bei dem Gespräch Unterstützung brauchst.

    Das ist eine Frage der Fürsorgepflicht und nicht der Relevanz des Besprochenen.

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