Mia, schön, dass wir dir helfen können. Meinen Text haste aber nicht beantwortet.
Beiträge von *Jazzy*
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Hallo Mia,
ich rate dir ganz stark davon ab, in einer Klasse eine Deutschstunde zu zeigen, in der du kein Deutsch unterrichtest. Du musst in deiner Stunde/deinem Entwurf auf die Vorerfahrungen der Kids eingehen (welche Kompetenzen/Methoden sind bereits bekannt) und differenzieren (Kind XY braucht diese und jene Hilfe...). Und wie willst du dann die Reihe unterrichten? Lässt du dir nen neuen Stundenplan bauen?
Und wie kann man bitte nur mit gelernten Buchstaben schreiben? Schreiben die nur Unsinnwörter? So etwas wie "mimi, lala, momo...". Falls es so ist, würde ich auf gar keinen Fall meine Stunde dort abhalten, da das nicht der aktuellen Didaktik entspricht. Diese Kinder wären dann auch mit einem freien Schreibanlass völlig überfordert. Wie sollen sie denn frei schreiben, wenn sie nur bestimmte Buchstaben verwenden dürfen? Eine ehemalige Mit-Referendarin war damals an einer Schule, an der nach der Silbenmethode unterrichtet wurde. Das hat riesige Probleme ausgelöst.
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Wortgliederung:
Wie schon erwähnt, würde ich auch das Silbenklatschen ganz stark durchgehen. Auch Silbenbögen einzeichnen und natürlich die Silbenkapitäne (Vokale) benennen.
Zur Unterscheidung ähnlicher Laute würde ich zunächst Wörter die verlängert werden können einführen. Also bei denen der Plural den Endlaut bestimmbar macht.
Kennst du die Fresch-Methode? Kann ich dir nur ans Herz legen. Hilfreich wäre bestimmt, wenn die Kids ein Heftchen anlegen würden und die Wörter der einzelnen Strategie zuordnen würden:
Verlängern (Hund - Hunde); Ableiten (Räder - Rad); Silbenklatschen (gehst - ge - hen); Merkwörter (und, sie...)
Lautgetreues Schreiben ist am Anfang der 1. Klasse toll, wenn die Kids erste Schreiberfahrungen sammeln. Daran erkennt man, ob die Kinder überhaupt in der Lage sind Laut und Buchstabe zu kombinieren. Wenn das klappt, muss man ihnen jedoch schon erste Hinweise und Strategien anbieten, damit sich ein gutes Rechtschreibgespür entwickeln kann. Ansonsten bleibt die deutsche Rechtschreibung auf ewig ein Mysterium.
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Ich kenne es so, dass die Schulleitung dir mitteilt, dass eine ansteckende Krankheit vorherrscht und dich "aus der Gefahrenzone" nehmen muss. Also Büroarbeit wäre quasi noch okay, aber du dürftest nicht in Kinderkontakt kommen. Eine Bekannte von mir war zum Schluss ihres Refs schwanger und musste 3x die UPP verschieben und die Schule wechseln, weil ständig Röteln auftauchten.
Warst du denn beim Arzt, als ein Kind in deiner Klasse erkrankte? Dann hätte sie es dir auf jeden Fall sagen müssen. Weiß sie, dass du Lehrerin bist? In der Regel weisen einen die Frauenärzte dann bereits auf die üblichen Krankheiten hin und erwähnen, dass man dann Zuhause bleiben sollte.Ich wünsche dir für deine Schwangerschaft auf jeden Fall alles Gute!!!
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Ich habe dieses Jahr einen Weihnachtsstern, eine Karte und selbstgebackene Plätzchen bekommen
Das finde ich toll und freut mich auch sehr. Mehr sollte man auch nicht investieren (meine Meinung). Bei mir Klasse verwaltet eine vertrauenswürdige Mutter übrigens die Klassenkasse (Konto). Somit können sich die Eltern daran "bedienen" und es müssen nicht extra 30cent pro Kind eingesammelt werden. -
Erzählhilfen:
Einfache Karteikarten, Roter Faden, Schachtelgeschichten, Schautafeln, Kamishibai, Papier-Ziehharmonika, ErzählbüchleinStrukturierung:
Mit Kinder besprechen, dass es eine Einleitung, einen Hauptteil und einen Schluss gibt. Jeder Teil muss zusammengefasst erzählt werden. Die W-Fragen müssen beantwortet werden. Bei 2. Klässlern würde ich den Text gemeinsam strukturieren, dann gemeinsam die wichtigsten Dinge klären und markieren und im Anschluss eine Erzählhilfe gestalten lassen. Wenn das Prozedere verstanden wurde, eigene Geschichten, Märchen etc. auswählen lassen um selbstständig zu arbeiten. Für schwache SuS einen vorstrukturierten Text bereit halten.
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Oh man. So ähnlich tickt meine 5. Klasse auch! Aber ich kann mir sparen, so einen Brief aufzusetzen, da die Hälfte der Eltern ihn nicht verstehen würde...
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Ich werfe das echt nicht allen Lehrern vor. Mei mir hat eine Lehrerin quasi durchgängig in allen Fächern 4er verteilt. Sehr auffällig. Die Kids gehören von den Leistungen leider eher in die 3. Klasse. Ich war ja bis zu den Sommerferien selber noch ne Grundschullehrerin
Ich hab keine Noten verschenkt und mich auch nicht von Elternwünschen beeinflussen lassen (ist ne echt anstrengende Zeit).
OT: Heftig finde ich auch, wenn die Kids nicht mal irgendwo eine Förderung/Nachhilfe etc. erhalten haben. Muss ja auch nicht, denn sie stehen ja überall "4".
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Ich wüsste nicht, ob du da überhaupt Einsicht bekommst. Du kannst klagen und dann wird geklärt, ob ein Verfahrensfehler vorliegt. Dir wird das Schriftstück, meines Wissens nach, nicht ausgehändigt. Vielleicht weiß hier jemand mehr...
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Du tust keinem Kind damit einen Gefallen, eine falsche Empfehlung auszustellen. Ich rege mich derzeit darüber auf, dass in der GS anscheinend viele Noten verschenkt wurden. Der schriftliche Teil des Zeugnisses zeigt deutlich die wahren Leistungen der Kinder, die Noten passen überhaupt nicht dazu. Lass dich bloß nicht bequatschen, sonst hast du später die Lehrer von der weiterführenden Schule an der Backe, die von dir noch ne Rechenschaft verlangen.
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Mary Anne, das ist das normale Vorgehen nach einem Bewerbungsgespräch. Dieses Schreiben ist quasi ein Vordruck. Du kannst dich einklagen, wenn du z.B. weißt, dass die besagte Kandidatin nicht die angegebenen Qualifikationen besitzt oder du mehr Qualifikationen besitzt etc.
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In NRW ist es auf jeden Fall nicht so. Da darfst du während des Vorstellungsgespräches auch nicht gefragt werden, ob du voll arbeitest. Erst bei der Unterschrift trägst du ein, wie viele Stunden du arbeiten möchtest.
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Die Fresch Materialien sind wirklich gut und ich kann nur empfehlen, die Symbole früh einzuführen. Ich habe nun mit meinen 5ern damit angefangen und es zeigt bei vielen schon Wirkung. Allerdings merke ich auch, dass dieser Prozess viel eher hätte starten müssen.
Ansonsten kann ich dir noch Hörbuchlesen vorschlagen. Bei Kindern mit Leseproblemen hilft das Wunder. Die Kinder sollen das auch ruhig Zuhause machen, also das Hörbuch hören und gleichzeitig mitlesen. Wenn das Hörbuch als MP3 Version vorliegt, kann man sogar meist beim Player das Abspieltempo variieren. Frage einfach mal in deiner Stadtbücherei nach, welche Hörbücher vorliegen und ob in diesem Feld nicht eine Erweiterung stattfinden könnte. (Infos: http://www.integrative-lerntherapie-koeln.de/2011/11/20/les…h-horbuchlesen/)
Weiterhin empfehle ich das Silbenlesen für leseschwache Kinder und natürlich die "Norddruck" Schrift. Wie wäre es als Zusatzmaterial mit den "Lies mal" Heften?
Das Hörbeeinträchtigte Kind besitzt eine Hörhilfe?
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Um euch kurz den Ausgang des Vorfalls zu erzählen:
Der Mittefußknochen ist gebrochen. Die Eltern sind aber erst am Samstag zum Arzt gegangen. Das Kind tut mir furchtbar leid! Laut eigener Aussage konnten sie nicht am Freitag zum Arzt, da sie Besuch hatten und der Vater arbeiten war. Als ich erwähnte, dass man mit gebrochenem Fuß nicht spielen könnte und der große Bruder doch auch Zuhause war (mit Führerschein), hat das Kind nur noch verschämt zu Boden geschaut. Das arme Kind!
Ich habe mich bereits mit dem Direktor abgesprochen. Wir werden das Jugendamt einschalten.
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Ich gucke vor den Elternsprechtagen die Mappen nach und zwar mit den Schülern. Die Kids bekommen eine Aufgabe und ich rufe sie nacheinander nach vorne. Dann bespreche ich kurz, wie sie derzeit mündlich stehen und was ich ihnen für ihre Mappe geben würde. Besonders bei ruhigen Kids helfen mir die Ergebnisse in der Mappe sehr, mir ein Urteil über ihr Können zu bilden. Dazu gibt es einen Tipp für die Weiterarbeit. Falls die Kids eine gruselige Mappe auf Vordermann bringen, revidiere ich auch mal eine schlechte Note.
Alles was besprochen wurde, kann dann ausgeheftet werden. Dadurch behalte ich auch immer den Überblick, ob Arbeitsblätter/Hausaufgaben fehlen. Bei 60 Blättern (ganz schön viel....) wüsste ich nicht, ob die Mappe wirklich vollständig ist.Wenn du Sachen ausheften lässt, die du noch nicht bewertet hast, kommt bei SuS häufig der Gedanke: "Warum gebe ich mir eigentlich Mühe? Die guckt das eh nicht nach". Trotzdem kannst du natürlich sagen, dass du die letzte Unterrichtsreihe bewerten möchtest und deshalb nur diese AB sehen möchtest. Der Rest darf ausgeheftet werden.
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Ulrira, du kannst dir in NRW nur 5 Stunden genehmigen lassen.
Du könntest noch darüber nachdenken, ob du irgendwann Fachleiter werden möchtest. Allerdings ist dann eher deine pädagogische als deine sprachliche Fähigkeit gefragt...
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Zitat
Jazzy, vielen Dank für die ausführliche Antwort! Blöde Frage, aber ist
denn eine Gemeinschaftshauptschule auch eine Gesamtschule? Oder gilt für
die ein anderer LP?Sorry, da hab ich falsch gelesen. Gilt allerdings auch für die Hauptschule.
Auszug aus dem Lehrplan NRW Hauptschule:
ZitatAlles anzeigen
In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im Beurteilungs-
bereich „Sonstige Leistungen imUnterricht“ schriftliche, mündliche und praktische
Formen der Leistungsüberprüfung zum Tragen. Schülerinnen und Schüler müssen
Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale Mittel, sondern auch
über vielfältige Handlungen nachweisen zukönnen. Dabei ist im Verlauf der Se-
kundarstufe I durch eine geeignete Vorbereitung sicher
zustellen, dass eine An-schlussfähigkeit für die Überprüfungsformen weiterführender Ausbildungsgänge gegeben ist.Viele Grüße!
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Nein, das ist nicht erlaubt. Auszug aus dem Kernlehrplan NRW für Gesamtschulen. Achtung, wird lang:
ZitatAlles anzeigenDa im
Pflichtunterricht der Fächer des Lernbereichs
Naturwissenschaften in
der Sekundarstufe I keine Klassenarbeiten und Lernstandserhebungen
vorgesehen sind, erfolgt die Leistungsbewertung
ausschließlich im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“.In den Fächern des Lernbereichs Naturwissenschaften kommen im
Beurteilungsbereich „Sonstige Leistungen im
Unterricht“ schriftliche, mündliche und
praktische Formen der Leistungsüberprüfung zum
Tragen. Schülerinnen und Schüler müssen
Gelegenheiten bekommen, Leistungen nicht nur über verbale
Mittel, sondern auch über vielfältige Handlungen
nachweisen zu können. Dabei ist im Verlauf der Sekundarstufe I
durch eine geeignete Vorbereitung
sicherzustellen, dass eine Anschlussfähigkeit für die
Überprüfungsformen weiterführender
Ausbildungsgänge gegeben ist.Bestandteile der „Sonstigen Leistungen im Unterricht“ sind u. a.
- Leistungen, die zeigen, in welchem Ausmaß
Kompetenzerwartungen des Lehrplans bereits erfüllt werden.
Beurteilungskriterien sind
- die inhaltliche Geschlossenheit und sachliche Richtigkeit
sowie die Angemessenheit fachtypischer qualitativer und quantitativer
Darstellungsformen bei Erklärungen und beim Argumentieren, - die zielgerechte Auswahl und konsequente Anwendung von
Verfahren beim Planen, Durchführen und Auswerten von
Experimenten und bei der Nutzung
von Modellen, - die Genauigkeit und Zielbezogenheit beim Analysieren,
Interpretieren und Erstellen von Texten, Graphiken oder Diagrammen, - die Richtigkeit und Klarheit beim Darstellen erworbenen
Wissens in kurzen schriftlichen oder mündlichen
Überprüfungen.
- die inhaltliche Geschlossenheit und sachliche Richtigkeit
- Leistungen, die im Prozess des Kompetenzerwerbs erbracht
werden. Beurteilungskriterien sind hier
- die Kreativität kurzer Beiträge zum
Unterricht (z. B. beim Generieren von Fragestellungen und
Begründen von Ideen und Lösungsvorschlägen,
Darstellen, Strukturieren und Bewerten von Zusammenhängen), - die Vollständigkeit und die inhaltliche und
formale Qualität von Arbeitsprodukten (z. B. Protokolle,
Materialsammlungen, Hefte, Mappen,
Portfolios, Lerntagebücher, Dokumentationen,
Präsentationen, Lernplakate, Funktionsmodelle), - Gewissenhaftigkeit, Engagement und Lernfortschritten im
Rahmen eigenverantwortlichen, schüleraktiven Handelns (z. B.
Vorbereitung und
Nachbereitung von Unterricht, Lernaufgabe, Referat, Rollenspiel,
Befragung, Erkundung, Präsentation), - die Qualität von Beiträgen zum Erfolg
gemeinsamer Gruppenarbeiten (z. B. eigener Teilprodukte sowie
Engagement, Sorgfalt, Zuverlässigkeit und
Übernahme von Verantwortung für Arbeitsprozesse und
Gruppenprodukte).
- die Kreativität kurzer Beiträge zum
Der Bewertungsbereich „Sonstige Leistungen im Unterricht“ erfasst die Qualität, die
Quantität und die Kontinuität der
mündlichen, schriftlichen und
praktischen Beiträge im unterrichtlichen Zusammenhang. Diese
werden in einem kontinuierlichen Prozess vor allem auf der Grundlage
von Beobachtungen
während des Schuljahres beurteilt. Den Lernenden muss dabei
deutlich werden, in welchen Situationen die Nutzung erworbener
Kompetenzen von ihnen
erwartet wird. Es müssen jedoch auch bewusst
Unterrichtssituationen geschaffen werden, in denen
Schülerinnen und Schüler außerhalb von
Bewertung
Fehler machen dürfen. - Leistungen, die zeigen, in welchem Ausmaß
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Nö, du darfst und kannst das machen. Allerdings rate ich dir stark davon ab. Mal abgesehen von den oben genannten Gründen, würdest du nicht 8-10 Stunden arbeiten. Als Klassenleitung hast du doch viel mehr Termine und Verantwortung. Da biste dann doch ganz schnell bei 14-20 Stunden.
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Ja!
Ich war auch schon in einem Vorstellungsgespräch, in dem die Direktorin erwähnte, dass es sehr traurig wäre, wenn man die Erstwahl telefonisch nicht erreicht. Dann würde man automatisch die Zweitwahl anrufen, da man ja die Stelle besetzen möchte. Daraufhin sprang sofort die Dame vom Personalrat ein und erklärte, dass es so nicht funktioniert.
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