Beiträge von PeterKa

    Hallo


    Ich habe seit Februar eine feste Stelle als Sonderpädagogin im Gemeinsamen Unterricht an einer Grundschule. Ich habe eigentlich nur für meinen Freund hier die Stelle angenommen. Doch nach unserer Trennung hält mich hier nichts mehr und ich würde gerne wieder zurück zu Freunden und Familie. Ist ein Schulwechsel innerhalb NRWs als Beamtin auf Probe überhaupt möglich?

    "Grundvoraussetzung für eine Versetzung ist immer die Freigabe der abgebenden oberen Schulaufsichtsbehörde zur Versetzung. Innerhalb der ersten drei Jahre nach der Neueinstellung werden Versetzungen nur in Ausnahmefällen erfolgen, damit eine Kontinuität bei der Unterrichtsversorgung gewahrt werden kann."
    So zu finden auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/OLIVER/index.html Der massgeblichen Seite für Versetzungen in/aus und nach NRW, mit allen Terminen, Vorschriften und dem entsprechen Onlineantrag. :) Vor der Versetzung schadet ein Gespräch mit dem Personalrat übrigens nicht.

    Grüße
    Peter

    therapien werden zT von der Beihilfe nicht voll übernommen (zB Krankengymnastik muss ich pro Sitzung 7 Euro selbst zahlen), dann hat sie keine Kita aufgenommen aufgrund ihrer Behinderung, nur mit Integrationshelfer hätten wir einen Platz bekommen, aber den bekommen wir nicht weil sie dazu wieder zu wenig behindert ist, zumindest solange sie ein Baby ist und die gefundene tagesmutter kostet mich pro Monat 500 Euro, Windeln und Nahrung noch extra.... dann brauchte sie einen Therapiestuhl, den die beihilfe nicht übernimmt und fast wären wir auch noch auf den Kosten einer Impfung im Wert von 1200 Euro sitzen geblieben, wenn man nicht großzügig gewesen wäre un wenn wir nicht

    Habt ihr mal versucht mit der Krankengymnastik einen anderen Satz zu vereinbaren bzw. eine andere zu suchen? Habt ihr wegen der Kita mal mit den Vertretern der Behindertenverbände gesprochen und die Stadt darauf hingewiesen, dass es einschlägige Gesetze gibt, die eine Diskriminierung verhindern soll? Klar braucht man dazu einen langen Atem und sollte entsprechenden Konfrontationen nicht abgeneigt sein, aber 500 € pro Monat sind ja kein Pappenstiel.
    Denk daran die ganzen Anschaffungen und Extrakosten zumindest bei der Steur als außergewöhnliche Belastungen anzugeben.

    Wenn du nur zwei Stunden fehlst benötigst du auch nicht unbedingt einen Krankheitstag, eventuell kannst du mit Kollegen und Schulleitung die Möglichkeit erörtern, dass die ausgefallenen Stunden zu anderer Gelegenheit nachgeholt werden können. Ich würde an deiner Stelle aber nicht nur den Personalrat mit ins Boot holen, sondern auch die Gleich stellungsbeauftragte und die Schwerbehindertenvertretung. Von denen kommt eventuell noch anderer Input.

    Grüße
    Peter

    Für jede der beiden Untergruppen kannst du dir doch bestimmt eine Note anzeigen lassen. Diese beiden musst du dann nur entsprechend gewichtet in einer neuen Spalte zu einer neuen Noten zusammenfassen lassen. (=0.33*Note 1 + 0.66*Note 2). Falls du das nicht hinbekommst, kannst du mir die Tabelle auch gerne zukommen lassen und ich füg das kurz für dich ein.

    Grüße
    Peter

    Eine Frage hinterher für NRW: Ich habe die Ausführungen im Netz bzw. auch die Nicht-Erstattung meiner Kontaktlinsen so verstanden, dass es für 'normal' schlechtsichtige Menschen keine Erstattung gibt, oder? (Es hieß, dass man quasi auf einem Augen blind sein müsse, damit es erstattungsfähig sei)


    Genauso ist es, Kontaktlinsen bekommst du nur in wenigen Fällen erstattet. Brillenübrigens auch, Fassungen gar nicht, bei Gläsern nur die allereinfachste Ausführung.

    @pint
    Ich habe die Kurssprecherwahl in meinem LK Englisch am Weiterbildungskolleg (junge Erwachsene) so durchgeführt:

    In NRW ist das Verahren für solche Wahlen doch eigentlich relativ genau vorgegeben. In einem der letzten Amtsblätter war sogar ein nettes Plakat mit Erläuterungen dazu. Aber auch hier findet man natürlich wieder die Unterschiede zwischen Theorie und Praxis ;)


    Gruß
    Peter

    Ganz lieben Dank für deine Antwort!

    Soweit ich aber weiß, ist das Elterngeld an die Elternzeit gebunden. Und er müsste dann komplett 2 Partnermonate nehmen. Da sein Vertrag aber Ende November schon beginnt, würde das nicht ganz funktionieren.

    Lieben Gruß

    Elterngeld ist von der Elternzeit unabhängig. Du kannst Elternzeit haben ohne Elterngeld zu bekommen. Umgekehrt funktioniert das auch, dann wird allerdingst dein Einkommen auf das Elterngeld angerechnet und es wird entsprechend gemindert.
    Dein Mann kann selbstverständlich, wenn er will auch nur einen Monat Elterngeld beantragen er muss nicht notwendigerweise zwei Monate beantragen. Aber auch zwei Monate kann er nehmen, ist nur für die Berechnung im Monat im dem er arbeitet dann etwas komplizierter.

    Gruß
    Peter

    Frag doch mal in der nächsten Uni nach oder in Nachbarschulen ;) Auch selber anfertigen kannst du die relativ einfach, dazu braucht ihr nicht soviel Material in der Sammlung und die älteren Kolleginnen können dabei bestimmt auch helfen und machen das gerne.
    Online gibt es natürlich Bilder dazu in Hülle und Fülle, ob die Schüler demgegenüber bei Fertigpräparaten wirklich einen Mehrwert haben, wage ich eh zu bezweifeln.

    LG
    Peter

    Das kann eigentlich nicht sein.
    Da der maximale Bezugszeitraum endet, fängst du dann am Tag danach wieder an.
    Ich würde ich mal juristisch beraten lassen, das kann nicht sein.
    Lass es dir schriftlich geben und geh zum Anwalt, dafür hängt zu viel Geld dran.


    Die Elternzeit ist doch unabhängig vom Elterngeldbezug. Selbstverständlich kann man auch während des Elterngeldbezuges arbeiten oder Elternzeit haben ohne Elterngeld zu beziehen.

    Eine juristische Beratung über einen erfahrenen Fachanwalt ist aber auf jeden Fall nicht schlecht. Dazu sollten dir die Gewerkschaft bzw. die Verbände helfen können und Ansprechpartner nennen können.

    Viel Erfolg
    Peter

    Teilzeit in Elternzeit ist afaik immer von den dienstlichen Belangen abhängig und da macht die Entscheidung des Amtes Sinn und ist meiner Meinung nach nicht zu beanstanden.

    Hast du die Elternzeit bereits für zwei Jahre beantragt und genehmigt? Wenn nicht, dann beantrage doch erst einmal ein Jahr. Arbeite die letzte Ferienwoche und die Ferien in Vollzeit und erst im neuen Schuljahr Teilzeit. Was spricht denn dagegen?
    .

    Grüße Peter

    Hat es noch keine Klagen dagegen gegeben, dass nur diejenigen, die in Bayern Ref gemacht haben, dort fest angestellt werden? Wie ist das mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz und der gleichwertigkeit von Abschlüssen?

    Grüße
    Peter

    Kurz und knapp, dir steht das volle Weihnachtsgeld zu. Erst im 2. Jahr Elternzeit ohne Teilzeitarbeit wäre dies nciht mehr so!

    Hmm, das steht da so ja nicht ;) wenn das Kind älter als ein Jahr ist, wird die Sonderzahlung gekürzt. Kommt vielleicht in einigen Fällen für den Partner, der Parnermonate nimmt, oder bei anderen Aufteilungen zum Tragen.

    Grüße
    Peter

    Du hast doch nicht nur die Herstellergarantie, sondern auch noch eine Gewährleistung von 2 Jahren. Nimm die doch erst mal in Anspruch und sieh, was da raus kommt.

    Ansonsten kann ich dir nur den HP Officejet Pro empfehlen ich habe den 8500A, den gibt es aber auch ohne Fax und Kopierer. Sparsam und große Patronen, die mehrere Hundert Seiten abkönnen, nicht so wie bei der Konkurrenz, wo man bei 200 Seiten schon Probleme bekommt, gute Handhabung usw.

    Gruß
    Peter


    Naja, wenn mein Mann 3 Monate beantragt und ich dann nach dem Mutterschutz die verbleibenden 9 Monate, dann endet die maximale Bezugsdauer des Elterngeldes nun mal schon im Juli und nicht erst im August.

    Nervig finde ich ja auch die Benachteiligung von Beamten gegenüber Angestellten. Würde ich tatsächlich erst zu Beginn des neuen Schuljahres bezahlt werden, wären wir einen Monat ohne Einkommen. Nicht zu reden von der privaten Krankenversicherung für mich und das Kind, die mit 250 Euro im Monat zu Buche schlagen, während Angestellte derweil freigestellt sind...

    Ich denke, du musst auch die Zeiten in denen du Mutterschutz hast und Lohnfortzahlung erhälst als Elterngeldzeitraum beantragen, angerechnet werden die ja auf jeden Fall. Die maximale Bezugsdauer sind 14 Monate nach der Geburt. Das wäre bei euch nicht in den Ferien oder? Ob und wie die BezReg-berücksichtigt, dass die Partnermonate bei euch früher genommen werden solltest du vielleicht abklären. Ich habe mich damals wegen der Elternzeit immer an die Sachbearbeiterin bei der BezReg gewandt und nicht ans LBV, die Genehmigungen kommen ja schliesslich alle von der BezReg. Denen solltest du also auf jeden Fall in deinem Elternzeitantrag erläutern warum du so kurz nach/vor/in den Ferien wiederkommst und das eben mit dem Ende des Elterngeldbezuges begründen. Hat bei mir damals dann funktioniert.

    Bist du in dem von dir erwähnten einen Monat nicht über deinen Mann mitversichert? Also entweder gesetzlich in der Familienmitversicherung oder über seine Beihilfe als berücksichtigungsfähiger Angehöriger? Die Private kann man doch für die Zeit dann kurz ruhend stellen.

    Grüße
    Peter


    Peter: Kennst du die Kinderbetreuungssituation in allen Städten Deutschlands? Es gibt Städte und Gegenden, da ist es nicht möglich, eine vernünftige Kinderbetreuung zu bekommen. Ich spreche jetzt nicht von der speziellen Situation der Threaderstellerin, aber hier ist es zum Beispiel so, dass man fast keine Tagesmütter findet, man nur sehr wenig Betreuungszeiten bekommt, Kinder unter 2 Jahren kann man im Kindergarten gar nicht unterbringen, Kinder unter 3 Jahren de facto auch so gut wie nicht, die meisten Kindergärten öffnen um halb 8, was mit Schulbeginn nicht zu vereinbaren ist, viele schließen schon am frühen Nachmittag und in anderen bekommt man - trotz rechtzeitiger Anmeldung und obwohl mal arbeitet - keinen Platz bzw. keinen Ganztagsplatz, weil man nicht nah genug an der Einrichtung wohnt.
    Ich ärgere mich immer wieder über solche Allgemeinplätze, dass man ja das Kind so einfach betreuen lassen könnte. :X:

    Klar kenne ich die Situation nicht aus ganz Deutschland, aber ich weiss, dass man selber Möglcihkeiten der Betreuung schaffen kann. Wenn deine Stadt (welche ist das denn= keine U3 Plätze anbietet, wird es Zeit, dass das geschieht. Rechtsansprüche kann man einklagen, habt ihr daran mal gedacht? Nähe zur Einrichtung ist bei euch tatsächlich ein Kriterium, doch sicher nur, wenn andere Sozialpunkte nicht für den Platz sprechen. 7:30 als Öffnungszeit ist für mich schulkompatibel, so dass wir uns noch nicht dazu gezwungen sahen eine frühere Öffnung durchzusetzen/umzusetzen, aber das kann man doch bei vorhandenem Bedarf von mehreren Personen angehen, oder wie werden eure Kitas geleitet?

    Wenn bei euch mehrere Eltern dieselbe Betreuungsproblematik haben, sind Elterninitiativen immer eine gute Möglichkeit die Problematik zu verringen. Es muss nicht direkt ein Kiga als Elterniniative sein, sondern auch die Suche und Einstellung einer eigenen Tagesmutter finanziert von euch allen ist möglich. AuPair Kräfte können z.T. auch genutzt werden. Abgabe mehrerer Kinder durch ein Elternteil ist auch sinnvoll, um der Öffnungszeitenproblematik zu entgehen. Klar kostet der Aufbau solcher Alternativen immer Zeit und Energie, langfristig ist das jedoch sinnvoller, als sich ständig zu ärgern.

    Viele Grüße
    Peter

    Das ist ein Schlag ins Gesicht all derer, die aufgrund der Situation vor Ort den Spagat leisten wollen (!), aber aus von ihnen nicht zu vertretenden Gründen nicht können.
    Wieso ist jemand per se an diesem Problem selbst Schuld?

    Den Spagat will die OPin offensichtlich nicht leisten, sondern versucht einen für sie bequemen Weg zu gehen und sie hatte meiner Meinung nach durchaus andere Möglichkeiten um aus ihrer Misere herauszukommen bzw. gar nicht erst hineinzukommen. Das hätte aber schon etwas nachdenken vor dem Antritt der Elternzeit bzw. direkt nach Auslaufen derselben erfordert. Von daher kann ich ihr Gejammer und ihre Forderungen nicht nachvollziehen.

    Jeder ist seines Glückes (Schicksal, Wohnungs, Arbeits, ... Schmied, niemand außer man selber ist für das eigene Leben verantwortlich.

    Sich erst so spät um wichtige Dinge zu kümmern, die man lange vorher abklären konnte, die man durch Umzug oder andere Maßnahmen hätte vermeiden können ,spricht meiner Meinung nach dafür, dass man selber Schuld ist. Die Schuld bei anderen zu suchen ist eben viel einfacher, aber wird oft nicht de Tatsachen gerecht.

    Grüße
    Peter

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