Piraten, Römer, Mittelalter, Länder der Welt, Länder Europas, Brot und Spiele, Kinderbücher, ...
Beiträge von PeterKa
-
-
- Wie viel zählt ein Referat bei euch? Bei uns darf ein Referat max. 2 mündliche Leistungen (also für 2 Stunden) ausmachen. Letztlich kann man so z.B. von einer 5 + auf eine 4 - kommen. Die Frage ist also, ob es sich lohnt, selbst wenn das Referat 1 wäre.Ist das bei euch eine schulinterne Regelung? Habt ihr noch weitere Regelungen zu Referaten und dergleichen?
vielen Dank
Peter -
Was sagen denn eigentlich die Personalräte und die Gewerkschaften dazu? Gibt es wegen der Ausschreibung mit Religionszugehörigkeit noch keine Klagen aufgrund der geltenden gesetzlichen Regelungen (Antidiskriminierungsgesetz)?
Grüße
Peter -
ICh habe mich in Berlin beworben und die meinten auch, dass die Bewerbung für das kommende Schuljahr berücksichtigt wird. Das Problem ist nur, dass mein "großes" Fach Französisch ist und ich deswegen noch keine Schule habe. Im Beo und Beo-v bin ich schon registriert.
LGGeh doch dahin wo Französich eher unterrichtet wird. Also Saarland und BW(?). Da könntest du bestimmt relativ gut unterkommen.
-
Was bedeutet das nun genau? Heißt es, dass sie Freigabe erteilen und mich in die Umsortier-Maschine legen oder heißt es nur, dass sie den Antrag nun bearbeiten??????? Hat da jemand Erfahrung? Übers lange WE kann ich doch da keinen anrufen und nachfragen.
Das heisst, dass dein Antrag beim Sachbearbieter angekommen ist und die Daten im System vorhanden sind. Als nächstes wirst du entweder eien Absage oder ein Versetzungsangebot bekommen. Sinnvoll ist es aber immer vorher mit dem Dezernenten zu sprechen, damit du abklären kannst was möglich ist und dazu beitragen kannst, dass in deinem Sinne entschieden wird.
Grüße
Peter -
ich denke, das wird nirgendwo ausdrücklich drin stehen, weils nicht viel sinn macht. ich kann mir vorstellen, dass die korrektur sich dadurch verändert - z.b. wenn ich sehe, wie schüler auf die herausgegebene schulaufgabe reagieren, bzw. wenn ich sie u.U. mit ihnen bespreche. und dann auf andere ideen komme o.ä. ich denke, dass sich dadurch die korrektur und bewertung verzerrt.Die Arbeit muss doch auf jeden Fall erst einmal vollständig korrigiert sein, bevor man auch nur Teile zurückgibt. Ich sehe auch keine Probleme, die Arbeiten den meisten Schülern zu geben, während einzelne Klausuren noch beim Schulleiter liegen, der diese wohl an allen Schulen zur Einsicht erhält.
Für unmöglich halte ich eine Rückgabe jedoch, wenn noch keine komplette Korrektur vorliegt.
-
Einfach Genial ist natürlcih immer gut, Schach geht auch immer
Das Siedler von Catan Kartenspiel für 2-Personen ist gut, Caesar und Cleopatra ist auch nett, Für welche Altersgruppe soll es denn sein? -
Muss eine Änderung der Note um 2 Noteneinheiten nicht entsprechend gut begründet sein, so dass dein Anwalt relativ problemlos dagegen angehen kann?
-
weiß das zufällig jemand, wie das in NRW mit dem Beamtenrecht ist? kann ich das irgendwo im Internet nachlesen? Vielen Dank für die Infos!
Die Bass sollte in jeder Schule zur Einsicht vorhanden sein, aber auch die GEW usw. haben entsprechende Sammlungen an Vorschriften.Auch beim LBV, bei den BezReg und bei juris.de findest du einiges.
-
Hast du denn bereits ein Gespräch über die ganzen Vorhaltungen, die du ihm machst, mit ihm und eienr übergeordneten Stelle und oder dem Personalrat geführt? Wenn du dich schon anwaltlich beraten lässt, interessiert es mich, wass dein Anwalt sagt.
Unterwelchen Voraussetzungen kann denn bei euch die Probezeit verlängert werden? Ist das bei deiner 2.5 überhaupt so einfach möglich?
Grüße
Peter -
- Ist es wirklich nötig, die DU bis 67 Jahre abzuschließen oder reicht auch 60 bzw. 63 Jahre? Ist das Ruhegehalt in dem Alter eh nicht in einem Rahmen, von dem man dann auch ohne DU-Versicherung leben kann?
- Inwiefern ist es nötig, eine Teildienstunfähigkeit mitzuversichern?
- Ich quäle mich mit der Frage, ob ich die DU über 1000 oder 1500 Euro abschließen soll. Ich werde Anfang 2014 auf Lebenszeit verbeamtet (bin derzeit Beamtin auf Probe mit voller Stelle in NRW), bis dahin hat man ja keine staatliche Absicherung und ich bräuchte 1500 Euro, wenn ich bis dahin dienstunfähig werden würde. Danach hat man ja die Absicherung durch den Staat und dann wären 1500 als DU-Rente zu viel (ich habe mich auch eingehend mit der Dienstanfänger-Police der DBV beschäftigt, die kommt für mich wegen der gekoppelten Altersvorsorge nicht in Frage).
- Stimmt es, dass man bei der DBV Sonderkonditionen bekommt, wenn man Mitglied im VBE ist?Hallo
unter http://www.beamtenversorgung.nrw.de/ kannst dir ausrechnen lassen, wie hoch deine Pension sein wird. ob du mit 63 überhaupt noch arbeiten wirst, kannst du jetzt nicht sagen, Im Alter dürften die Krankheitstage und soweiter sowieso zunehmen. Aber ist der Beitragsunterschied wirklich in deinem Alter schon so gross, dass es sich lohnt darüber nachzudenken? Ich habe damals solange abgesichert wie es nur ging.
Teildienstunfähigkeit ist auf jeden Fall sehr wichtig, Die Versicherung greift dann ja auch, wenn du nur zu 50 % oder so unfähig bist, das passiert bestimmt viel schneller als die komplette Dienstunfähigkeit.
Kannst du die Absicherung bei der DBV nicht flexibel gestalten und im Laufe der Zeit herunterfahren. Du bekommst doch nicht sobald du festbeamtet bist die komplette Absicherung, dafür musst du erst einige Jahre arbeiten, denn sie baut sich erst sukzessive auf.
Wieso glaubst du mit 1500 auszukommen, wenn du Dienstunfähig wirst? Kommt das nicht darauf an, weshalb du unfähig wirst?
und natürlcih weisst du auch nciht, was du und deine Familie dann noch an Belastungen habt, die ihr jetzt noch nicht habt. Also ich würde bei 1500 bleiben.Ob die DBV und derVBE eine Kooperation haben, sonnten die stellen und dein Vermittler dir sagen können

Viele Grüße
Peter -
Eigentlich sollten die Fristen nicht geändert werden können, wenn jedoch Fehler passiert sind, kann das bestimmt mal erfolgen. Interessant wird das jedoch erst, wenn jemand dagegen klagt und das alte Datum belegen kann.
-
Kaufen bei euch denn die Schüler die Mathebücher selber oder wird der Elternbeitrag für andere Bücher ausgegeben. Wenn die Schüler die Bücher nicht selber kaufen, kann man natürlich nut mit den Büchern unterrichten, die auch tatsächlich in der Schule vorhanden sind.
Ansonsten ist das doch erstmal eine Sache der Fachschaft, welche Bücher diese nutzen möchte. Dazu sind natürlich Absprachen der Kollegen nötig. Hast du versucht die betroffenen Kollegen davon zu überzeugen, dein Buch zu nutzen.Gruß
Peter -
was könnte dieses bedeuten, eventuell nach sich ziehen?
was geschieht, wenn die betreffende lehrkraft bereits über 60 jahre alt ist?"ich kenne mich nicht aus mit beschwerden etc., weiß auch nicht, in welchen fällen das schulamt einschreitet.
Kommt wohl auf das Bundesland an
Das Alter spielt dabei doch eher eine untergeordnete Rolle, ob und wie eine Abordnung gegen den Willen des Kollegen erfolgen kann, wird man ohne genaueren Einblicvk in dessen persönliche Situation nicht wissen.
Mir ist auch unklar, warum das Schulamt Vorbereitungen und Klassenarbeiten sehen will und ich glaube nicht, dass dieses etwas gegen den Kollegen unternehmen kann, der ja seid vielen Jahren seinen Unterricht gehalten und vorbereitet hat und dessen Schüler vernünftige Noten schreiben.Gruß
Peter -
Kommt drauf an, wieviel Prozent des Kurses mitgeschrieben haben. Aber Aufgaben auf Folie bzw auf Arbeitsblätter ziehen, verteilen und Stückweise von den Schülern, die die Klausur nicht mitgeschrieben haben bearbeiten lassen, von anderen korrigieren lassen usw. Dabei kann man doch prima Graphen und Diagramme beschreiben über, noch mal auf die Operatoren eingehen, damit die Schüler mal lernen, dass man auch in der Aufgabenstellung Markierungen einbringen könnte, usw.
Was hat den Schülern denn nicht gefallen, wie hätten die das denn gerne gehabt? -
Die Korrekturzeichen sind nicht einheitlich geregelt, sondern unterscheiden sich je nach Bundesland und nach Fach. Ein kurzes googlen nach den entsprechenden Begriffen sollte aber erstmal weiterhelfen, wenn es ein Blick in die Lehrpläne und Prüfungsordnungen nicht ebenfalls tut.
Grüße
Peter -
.
Im Ernst? Du kannst praktisch bis ans Ende deiner Dienstzeit jeden Urlaub in verschiedene (beim zehnten Mal Italien solltest du dich da ja auskennen....) Länder als "Vorbereitung auf eine Studienfahrt/Klassenfahrt" abrechnen lassen? Das sind ja ungeahnte Möglichkeiten
Was schickst du da ein? Hotelrechnungen und Tankstellenquittungen?Ich glaube ganz so einfach ist es nicht, solche Reisen abzusetzen, da du den dienstlichen Charakter nachweisen musst und der private Anlass nicht überwiegen sollte. Vorbereitungsreisen in Museen und zu Wandertagszielen sollten aber gehen.
-
Die anderen 50% übernimmt aber doch die PKV. Hier in NRW gibt es für die "Erstausstatung" von der Beihilfe aber immerhin 300 Euro. Die solltest du auf jeden Fall beantragen.
-
Du hast doch die Tagesordnung erhalten. Wenn dir die dortigen Punkte unwichtig für dich und deine fachliche Zukunft als unwichtig erscheinen, solltest du vielleicht mit der Schulleitung reden und abklären, ob dein Erscheinen wirklich notwendig ist oder ob das Protokoll genug Informationen bereithält.
-
Werbung