[quote]Original von Jorge
[quote] Frage: Wie schreibt man einen PC über zwei Jahre ab?
Grundsätzlich wird die AfA steuerlich nur berücksichtigt, wenn Anlagegüter höchstens zu 10 % privat, also mindestens zu 90 % beruflich genutzt werden. Bei der genannten Ziffer gilt jedoch eine Ausnahme: Das Finanzamt geht bei Lehrern davon aus, dass diese Güter jeweils hälftig privat und beruflich genutzt werden, erkennt also 50 % des Anschaffungswertes an, die auf drei Jahre ab dem Monat der Lieferung (nicht dem Rechnungsdatum) zu verteilen sind.
Natürlich kann man mit entsprechender Begründung auch den vollern Betrag absetzten. Ein Nachweis, dass ein zweiter Rechner, der privat genutzt wird im Haus vorhanden ist, sollte dfür ausreichen.
Zu den Krankenkassenbeiträgen:
Die Krankenkasse hat dir doch bestimmt ein Formular geschickt aus welchem Hervorgeht, wieviel du wöfür bezahlt hast. Einen Teil der Summe ist auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Ein Teil ist höher als der Basissatz und kann entsprechend anders abgesetzt werden (aussergewöhnliche Ausgaben?). Macht mein Steuerprogramm für mich.
Gruß
Peter