Beiträge von PeterKa

    Hast du denn bereits ein Gespräch über die ganzen Vorhaltungen, die du ihm machst, mit ihm und eienr übergeordneten Stelle und oder dem Personalrat geführt? Wenn du dich schon anwaltlich beraten lässt, interessiert es mich, wass dein Anwalt sagt.

    Unterwelchen Voraussetzungen kann denn bei euch die Probezeit verlängert werden? Ist das bei deiner 2.5 überhaupt so einfach möglich?

    Grüße
    Peter


    - Ist es wirklich nötig, die DU bis 67 Jahre abzuschließen oder reicht auch 60 bzw. 63 Jahre? Ist das Ruhegehalt in dem Alter eh nicht in einem Rahmen, von dem man dann auch ohne DU-Versicherung leben kann?
    - Inwiefern ist es nötig, eine Teildienstunfähigkeit mitzuversichern?
    - Ich quäle mich mit der Frage, ob ich die DU über 1000 oder 1500 Euro abschließen soll. Ich werde Anfang 2014 auf Lebenszeit verbeamtet (bin derzeit Beamtin auf Probe mit voller Stelle in NRW), bis dahin hat man ja keine staatliche Absicherung und ich bräuchte 1500 Euro, wenn ich bis dahin dienstunfähig werden würde. Danach hat man ja die Absicherung durch den Staat und dann wären 1500 als DU-Rente zu viel (ich habe mich auch eingehend mit der Dienstanfänger-Police der DBV beschäftigt, die kommt für mich wegen der gekoppelten Altersvorsorge nicht in Frage).
    - Stimmt es, dass man bei der DBV Sonderkonditionen bekommt, wenn man Mitglied im VBE ist?

    Hallo

    unter http://www.beamtenversorgung.nrw.de/ kannst dir ausrechnen lassen, wie hoch deine Pension sein wird. ob du mit 63 überhaupt noch arbeiten wirst, kannst du jetzt nicht sagen, Im Alter dürften die Krankheitstage und soweiter sowieso zunehmen. Aber ist der Beitragsunterschied wirklich in deinem Alter schon so gross, dass es sich lohnt darüber nachzudenken? Ich habe damals solange abgesichert wie es nur ging.
    Teildienstunfähigkeit ist auf jeden Fall sehr wichtig, Die Versicherung greift dann ja auch, wenn du nur zu 50 % oder so unfähig bist, das passiert bestimmt viel schneller als die komplette Dienstunfähigkeit.
    Kannst du die Absicherung bei der DBV nicht flexibel gestalten und im Laufe der Zeit herunterfahren. Du bekommst doch nicht sobald du festbeamtet bist die komplette Absicherung, dafür musst du erst einige Jahre arbeiten, denn sie baut sich erst sukzessive auf.
    Wieso glaubst du mit 1500 auszukommen, wenn du Dienstunfähig wirst? Kommt das nicht darauf an, weshalb du unfähig wirst? ;) und natürlcih weisst du auch nciht, was du und deine Familie dann noch an Belastungen habt, die ihr jetzt noch nicht habt. Also ich würde bei 1500 bleiben.

    Ob die DBV und derVBE eine Kooperation haben, sonnten die stellen und dein Vermittler dir sagen können :)

    Viele Grüße
    Peter

    Kaufen bei euch denn die Schüler die Mathebücher selber oder wird der Elternbeitrag für andere Bücher ausgegeben. Wenn die Schüler die Bücher nicht selber kaufen, kann man natürlich nut mit den Büchern unterrichten, die auch tatsächlich in der Schule vorhanden sind.
    Ansonsten ist das doch erstmal eine Sache der Fachschaft, welche Bücher diese nutzen möchte. Dazu sind natürlich Absprachen der Kollegen nötig. Hast du versucht die betroffenen Kollegen davon zu überzeugen, dein Buch zu nutzen.

    Gruß
    Peter

    was könnte dieses bedeuten, eventuell nach sich ziehen?
    was geschieht, wenn die betreffende lehrkraft bereits über 60 jahre alt ist?"

    ich kenne mich nicht aus mit beschwerden etc., weiß auch nicht, in welchen fällen das schulamt einschreitet.

    Kommt wohl auf das Bundesland an ;) Das Alter spielt dabei doch eher eine untergeordnete Rolle, ob und wie eine Abordnung gegen den Willen des Kollegen erfolgen kann, wird man ohne genaueren Einblicvk in dessen persönliche Situation nicht wissen.
    Mir ist auch unklar, warum das Schulamt Vorbereitungen und Klassenarbeiten sehen will und ich glaube nicht, dass dieses etwas gegen den Kollegen unternehmen kann, der ja seid vielen Jahren seinen Unterricht gehalten und vorbereitet hat und dessen Schüler vernünftige Noten schreiben.

    Gruß
    Peter

    Kommt drauf an, wieviel Prozent des Kurses mitgeschrieben haben. Aber Aufgaben auf Folie bzw auf Arbeitsblätter ziehen, verteilen und Stückweise von den Schülern, die die Klausur nicht mitgeschrieben haben bearbeiten lassen, von anderen korrigieren lassen usw. Dabei kann man doch prima Graphen und Diagramme beschreiben über, noch mal auf die Operatoren eingehen, damit die Schüler mal lernen, dass man auch in der Aufgabenstellung Markierungen einbringen könnte, usw.
    Was hat den Schülern denn nicht gefallen, wie hätten die das denn gerne gehabt?

    Die Korrekturzeichen sind nicht einheitlich geregelt, sondern unterscheiden sich je nach Bundesland und nach Fach. Ein kurzes googlen nach den entsprechenden Begriffen sollte aber erstmal weiterhelfen, wenn es ein Blick in die Lehrpläne und Prüfungsordnungen nicht ebenfalls tut.

    Grüße
    Peter

    .
    Im Ernst? Du kannst praktisch bis ans Ende deiner Dienstzeit jeden Urlaub in verschiedene (beim zehnten Mal Italien solltest du dich da ja auskennen....) Länder als "Vorbereitung auf eine Studienfahrt/Klassenfahrt" abrechnen lassen? Das sind ja ungeahnte Möglichkeiten :thumbup:
    Was schickst du da ein? Hotelrechnungen und Tankstellenquittungen?

    Ich glaube ganz so einfach ist es nicht, solche Reisen abzusetzen, da du den dienstlichen Charakter nachweisen musst und der private Anlass nicht überwiegen sollte. Vorbereitungsreisen in Museen und zu Wandertagszielen sollten aber gehen.

    Du hast doch die Tagesordnung erhalten. Wenn dir die dortigen Punkte unwichtig für dich und deine fachliche Zukunft als unwichtig erscheinen, solltest du vielleicht mit der Schulleitung reden und abklären, ob dein Erscheinen wirklich notwendig ist oder ob das Protokoll genug Informationen bereithält.

    Und - das ärgert mich jedes Jahr: meine Handy-Grundgebühr oder die entsprechenden Telefonkosten kann ich nicht von der Steuer absetzen! Hab sogar mit der Begründung Widerspruch eingelegt, aber das Finanzamt sieht nicht die Erforderniss...

    Hmm, seltsam, ich setze jedes Jahr dienstlich angefallene Telefonkosten sowohl des Festnetzanschluss, der Internetkosten und des Handys von der Steuer ab und da gab es noch nie Probleme. Hast du denn einen Einzelverbindungsnachweis und führst eine Telefonatsliste?

    Grüße
    Peter


    Könnt ihr mir außerdem sagen, wie viele Krankheitstage ich als Beamtin im Jahr fürs Kind habe? Als Angestellte (mit Partner) hat man ja zehn Tage pro Jahr und Elternteil. Ich habe allerdings gehört, dass das als Beamtin weniger sind.


    Hier in NRW hast du anrecht auf 10 Tage, sofern du nicht mehr als die jedes Jahr veränderliche Einkommensgrenze (49500) verdienst. Bei Referendarinnen und Teilzeitkräften ist das aber kein Thema.
    Siehe auch http://www.tresselt.de/sonderurlaub.htm zumidnest ist da der Link zum Merkblatt ;) Düfte in anderne Bundeländern aber ähnlich sein.

    Um es genau zusagen, ich bin selbstständig und bin dann in "Elternteilzeit", wenn man es so ausdrücken möchte... auf jeden Fall habe ich bis Juli 2012 Anspruch auf Elternzeit und auch Elterngeld. Wie das alles funktioniert, weiß ich schon, aber ich würde gerne etwas genaueres über den verspäteten Ref-Einstieg wissen. Anscheinend gibt es da keine Erfahrungswerte. Ich warte noch....

    Noch hast du dich nicht einmal für das Ref beworben. Es ist durchaus Möglich das Referendariat auch im August anzufangen. An welchen Seminare und in welchen Fächern das nächstes Jahr stattfindet kann dir bestimmt nur der zuständige Dezernent der BezReg sagen. Ich gehe davon aus, dass die "Elternzeit" nachgeholt werden müsste, dass man dich aber aus organisatorischen Gründen direkt auf den August schiebt und dir einen entsprechenden Platz zuweist.
    Ein Anruf bei der BezReg hilft dir aber definitiv mehr als die Ratschläge und Hinweise hier, da dort Entscheidungen getroffen werden und nicht hier.

    Grüße
    Peter

    Es gibt in fast allen Bundesländern Medienzentren, die den Lehrkräften Filme zum Gebrauch in der Schule kostenlos ausleihen. In vielen Ländern gibt es das sogar schon online, so dass man die Filme bzw. Teile davon jederzeit online herunterladen und im Unterrichtsgeschehen nutzen kann.

    In NRW wäre das z.B. Edmond http://edmond20.lvr.de/

    (3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. [Hervorhebung durch mich].

    Das bezieht sich aber ja nicht nur auf die Oberstufe, sondern auf alle Jahrgänge, so dass es ggfs so interpretiert werden kann, dass auch die unteren Jahrgänge eine "Bringschuld" haben.

    Am Ende der Probzeit bekommst du ein Gutachten vom Schulleiter, Grundlage dafür sind u.a. auch wieder zwei Besuche von ihm bei dir. Meistens ohne alzu ausführlichen Plan, den meisten reicht ein Stundenverlaufsplan. Die Note ist zunächst mal zweitrangig, da es in der Regel immer dazu kommt, dass du die Probezeit bestehst.
    Das selbe ist be Beförderderungen vorgesehen, hier ist die Note und die der älteren Beurteilungen jedoch wichtiger, da sie in Konkurrenzsituationen als Kriterium dient.
    Bewirbst du dich nicht auf eine A14 Stelle, wird dein SL unter Umständen nie mehr bei dir im Unterricht sein.

    Hier unterschiedet sich aber Geburtstmerin und voraussichtlicher Geburttermin um über einen Monat!

    Der Mutterschutz endet frühestens am 14.7.2011. Ich würde mal nachfragen, ob das Kind aber nicht als Frühchen gilt (dazu gibts eine Bescheinigung), dann sogar erst am 11.8. (also jeweils der letzte Tag vom Mutterschutz).

    Ist bei normalen Geburten nicht das errechnete Datum massgebend? Wenn das Kind zu früh geholt wird, wird die Zeit drangehängt, oder gilt das nur bei Frühchen?
    Das Kind ist doch vor der 37ten Woche geholt worden und damit ein Frühchen oder habe ich die Fristen falsch im Kopf? Damit ist der MuSchutz verlängert und es gibt deutlich länger das volle Gehalt statt des Elterngeldes.

    Gruß
    Peter

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