(3) Schülerinnen und Schüler haben die Pflicht daran mitzuarbeiten, dass die Aufgabe der Schule erfüllt und das Bildungsziel erreicht werden kann. Sie sind insbesondere verpflichtet, sich auf den Unterricht vorzubereiten, sich aktiv daran zu beteiligen, die erforderlichen Arbeiten anzufertigen und die Hausaufgaben zu erledigen. Sie haben die Schulordnung einzuhalten und die Anordnungen der Lehrerinnen und Lehrer, der Schulleitung und anderer dazu befugter Personen zu befolgen. [Hervorhebung durch mich].
Das bezieht sich aber ja nicht nur auf die Oberstufe, sondern auf alle Jahrgänge, so dass es ggfs so interpretiert werden kann, dass auch die unteren Jahrgänge eine "Bringschuld" haben.