Beiträge von PeterKa

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    Original von silke111
    okay, danke!
    und falls man die filme/dvd von edmon nutzen möchte und bei erteilter lizenz auch herunterladen darf:
    ist es dafür nötig, eine fobi bei edmond zu besuchen oder kann das jeder, der im netz und am oc klarkommt, dvd's brennen kann usw?
    ;)

    Runterladen, brennen, online und offline sehen, den Schülern geben und sogar ver- und bearbeiten darfst du die Filme bei Edmond generell.
    Fortbildungen dafür brauchst du nicht, es sei denn, du möchtest "innovativen" Einsatz von Edmond Materialien in einem Workshop oder den Umgang mit speziellen Programmen kennenlernen. Frag mich aber ruhig mal per PN, da kann ich dir wahrscheinlich helfen.

    Grüße
    Peter

    Edmond hat unter http://www.edmond20.lvr.de gerade einen relaunch gestartet. Im Wesentlichen wurde die Benutzerfreundlichkeit der Suche und der Datenverwaltung erhöht.
    Edmond hat Massen von Material auch für die Grundschule. Grundsätzlich bekommt aber nicht jeder bei Edmond Zugang zu allen Sachen. Du beantragt ja den Zugang bei deinem zuständigen Medienzentrum und das bestimmt, welche Lizenzen es für seine Schulen erwirbt. Je nach finanzieller Lage unterscheiden sich die ziemlich voneinander. Wenn dir also einzelne Filme fehlen frag im Medienzentrum mal nach, ob die dafür keine Lizenz erwerben wollen.

    BTW gute Unterrichtsszenarien mit Edmond Medien finden sich auf der vor einigen Monaten veröffentlichten DVD. Auch für die Grundschule.

    LG
    Peter

    Wende dich auf jeden Fall mal an den Hauptpersonalrat und versuche deren Unterstützung zu gewinnen.
    Auch direkte Gespräche mit den Dezernenten dürften für dich zielführender sein, als die Gespräche mit den untergeordneten Stellen.

    Beide Seiten sollten in der Lage sein, dir vernünftige Auskünfte gebenzu können.

    Viel Erfolg
    Peter

    Hören sich doch beide ok an. Du musst nur wissen, ob du die Rente brauchst oder nicht. Dann kannst du auch noch ein Angebot für zwei getrennte Verträge also DU und RV einholen und dir die beste Kombination aussuchen.

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    Original von Nuffi
    Ich danke euch für eure Meinungen, KollegInnen! :danke:

    Ich darf also selber entscheiden, was ich mache, prima!

    Na ganz so einfach ist es nicht. Nur weil ein Schüler eine Arbeit besser schreibst als du es ihm zutraust, ist das noch kein nachgewiesener Täuschungsversuch. Versuchst du ohne Nachweis die Note oder Bewertung zu ändern, dürfte es einen Widerspruch geben.
    Gehe doch zur Schulleitung und sichere dich dort ab.

    Gruß
    Peter

    Privatschulen stellen doch auch ein, da kann man es versuchen. Auch im Auslandsschuldienst kann man mit dem ersten Staatsexamen Erfahrungen sammeln.
    Nachhilfeinstitute gründen oder dort unterrichten geht wohl auch noch. Internationale Schulen hier in Deutschland suchen doch oft bilinguale Lehrer.

    Versetzung an eine andere Schule im Seminar beantragen geht nicht?

    Grüße
    Peter

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    Original von Sonnenkönigin
    Ich hoffe mal nicht, denn die beschweren sich über ALLES, nur halt nicht über jeden, die wissen schon, wo sie am ehesten noch was reißen können ...

    Wenn sie sich wirklich über ALLES beschweren würden, dann würde dein Schulleiter wohl mal bei dir vorbei kommen und sich von der Situation selber ein Bild machen.
    Wenn du offensiv mit den Eltern umgehen möchtest, lade Sie doch ein deinem Unterricht mal beizuwohnen und sich ein Bild davon zu machen, dadurch wird die Situation eher entspannt als durch Dinge, die die Schülerinnen und Schüler von dir gesagt bekommen und eventuell wieder verfälscht weitergeben.
    Insgesamt solltest du aber entspannter werden, was deine Reaktionen auf Kleinigkeiten angeht. Wenn du einen Folienstift vergessen hast, dann ist das halt passiert, dafür wird niemand "Rechenschaft" verlangen. Wenn deine didaktischen Entscheidungen und Kompetenzen hinterfragt werden, dann solltest du das so wahrnehmen und entsprechend begründen können. Solche engagierte Eltern sind doch wünschenswert - nicht nur weil sie sich um ihre Kinder und deren Bildung kümmern, sondern auch weil man solche Eltern bei Projekten und anderen Dingen immer mal brauchen kann.

    Grüße
    Peter

    Muss es denn ein Uni-Bibliothek sein? Reicht dafür nicht auch oft bereits eine normale Stadtbibliothek oder von dir bereit gestelltes Material aus?
    Aber ich erwarte von meinen Schülern schon, dass sie nicht nur Internetquellen zitieren, sondern auch entsprechende Fachliteratur. Dafür sollte auch ein Nachmittag/Ganztag von den Schülern zur Suche in der Bibliothek eingeplant werden.

    Grüße
    Peter

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    Original von katrin34327

    na, das ist ja echt n ding mit der beihilfe!
    fühle mich im moment aber auch als pkv-mitglied sowieso öfter "benachteiligt". viele sachen, die rund um schwangerschaft und vorsorge sind, werden partout nicht übernommen. alle gesetzlichen kriegen schwangerenfitness, aquagymnastik, entspannungskurs etc. bezahlt.. ich muss alles selbst zahlen. o-ton der pkv: "wir sind ja eine KRANKENversicherung und keine VORSORGEversicherung!" aha, danke fürs gespräch... :evil:

    Die Beihilfeverordnung ist doch eindeutig, darüber muss man sich nicht aufregen. Lesen kann man diese oder die diversen Hilfen und Zusammenfassung der Personalvertretungen und der Beihilfestelle doch als Lehrer wohl selber.
    Pünklich zum neuen Jahr kann man ja auch noch eine entsprechende Rechnung einreichen und kann somit sogar zwei mal in den Genuss der wegfallenden Kostendämpfungspauschale kommen.

    Wieso sollte deine PKV die von dir erwähnten Dinge nicht erstatten, war bei uns vor ca. 3 Jahren überhaupt kein Problem. Kann aber natürlich sein, dass das auch nur der Beihilfeergänzungstarif war, der dann zum Zuge kam.

    Gruß
    Peter

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    Original von Anja82
    Meines Wissens muss bei jeder Konferenz eine Einladung mindestens eine Woche vorher erfolgen.

    Aber wo das im Gesetz steht, kann ich auch gerade nicht sagen.

    Dazu gehört auch eine Entsprechende Tagesordnung.

    Sprich aber doch zunächst mal mit deiner Schulleitung über dein Problem. Vielleicht kannst du die Kinder ja auch mit zur Konferenz bringen oder du kannst nach einer gewissen Zeit gehen.

    Aber auch der Lehrerrat kann ja mal eine Anlaufstelle für dich sein, falls du dich nicht allein zur Shculleitung traust

    Grüße
    Peter

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    Original von sternchen48
    Verbessert sich die Ordungsgruppe, wenn man ein Drittfach hat? Bei mir ev. Religion. Wenn ja in wie weit?

    Du kannst dich damit immerhin auf weit mehr stellen bewerben als die Leute mit zwei Fächern.
    Wenn du dank deine drei Fächer (oder einem Mangelfach) das Interesse bei einem Schulleiter geweckt hast, ist die Ordnungsgruppe eigentlich egal. Er wird Mittel und Wege finden dich auch einzuladen und einzustellen.

    Sie dir doch mal auf tresselt.de die Bemerkungen zur Mehrarbeit und zur Vertretung an :)


    Gruß
    Peter

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    Original von alem2
    Hallo,
    die Schulleitung hat vom Schulamt die Anweisung, dass 4 Stunden Unterricht bzw "Betreuung" gewährleistet sein müssen und nur alles darüber hinaus ausfallen darf. Sie hat mir sozusagen von "oben" bezahlte Überstunden angeordnet (natürlich nur momentan).
    Ich will meine Schule nicht hängen lassen, aber darf man das eigentlich: Eine TZ in Elternzeit "Zwangsüberstunden" anordnen?
    Da das bei uns ständig geschieht in Krank- oder Fortbildungszeiten würde mich das schon einmal interessieren.
    Alema

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    Original von Flipper79

    Diese Unterschrift des Prüflings kann zur Not auch 1 Minute vor dem Zusammentreten der Prüfungskommission oder im Extremfall (wenn Prüfer im Stau steht) 1 Minute vor Stundenbeginn sein.

    Naja ganz so knapp ist es ja nicht. Wenn die Prüfungskommission erst mal zusammengetreten ist, dann kann sie auch nicht mehr geändert werden, selbst wenn der ersetzte Prüfer dann noch auftaucht. Schlesslich hat die Prüfung dann schon begonnen.
    1 Minute vor Stundenbeginn passiert gar nichts mehr in der Richtung. Schliesslich muss die Prüfungskommission vorher ein Gespräch mit einem Lehrer der Schule geführt haben.
    Deshalb muss die entsprechende Zustimmung doch deutlich vorher erteilt werden.
    Im Notfall werden die Stunden doch auch einfach weiter nach hinten geschoben.

    Gruß
    Peter

    Hast du mal den Personalrat oder die BezReg deswegen angesprochen? Die sollten beide bei solchen Entscheidungen ein Wort mitzureden bzw. mitzuhören haben.
    Ausserdem hast du doch bestimmt darauf bestanden, die dienstliche Anordnung schriftlich zu erhalten und erst einmal dagegen remonstriert oder nicht?

    Zitat

    Original von Mayflower24
    Ja, das ist tatsächlich zu weit :-).

    Was meinen denn die anderen so? Über 200 Klicks und sonst noch keine Antwort? ;) Zu diesem Thema müsste doch eigentlich jeder eine kurze Meinung abgeben können, auch wenn er selbst kein Vertretungslehrer ist, oder? :) Würde mich nach wie vor über ein paar Statements freuen. Vielen Dank schon mal.

    Mach das, was du für richtig hälst. Ich glaube, dazu gibt es immer nur eine individuelle Lösung. Ich z.B. würde auf jeden Fall eine feste Stelle suchen und dafür auch umziehen, oder was hält dich dort unten?

    Gruß
    Peter

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    Original von neleabels
    Da der Fall in NRW spielt und wir keine genauen Vorschriften für Entlastung haben, wird das sicherlich nicht der Fall sein.

    Nele

    In NRW gibt es aber Regelungen für den Vorbereitungsdienst. In diesen steht natürlich auch drin, wieviel eigenverantworlicher Unterricht zu geben ist und wieviel Ausbildungsunterricht erwartet wird.

    Wenn man als Referendar freiwillig weitere Stunden unterrichtet, wird darüber nach meiner Erfahrung doch normalerweise eine entsprechender und befristeter Vertrag abgeschlossen. Dadurch ist die Entlohnung dann auch geregelt.

    Gruß
    Peter

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