ZitatOriginal von SunnyGS
Bei der Höhe der Aufwendungen für ein Arbeitszimmer gibt es doch eine Höchstgrenze von 1250 Euro, richtig?Bezieht sich diese nur auf die reinen Miet- und Nebenkosten, oder auch auf Ausstattung?
Meine Aufwendungen für Miete + NK betragen schon knapp über 1100 Euro im Jahr. Können da jetzt auch noch Drucker, Regel und Co hinzukommen, oder darf ich mit den beiden Bereichen zusammen die 1250 nicht überschreiten?Lieben Dank
Sunny
Die 1250€ als Höchstgrenze beziehen sich auf das Arbeitzzimmer (Strom, Wasser, Miete bzw. monatliche Raten) aber nicht auf die Arbeitsmittel. Einen Drucker, Büromaterial, usw. konntest du auch bisher immer problemlos absetzen.Ähnliches gilt für den Schreibtisch und die Regale, auch die setzt du ja als sofort absetzbare Arbeitsmittel immer ab.
Ob du einen Archivraum, also z.B. deinen Kellerraum in dem du nur deine alten Schulsachen lagerst noch absetzen könntest oder nicht, weiss ich jedoch nicht.
Gruß
Peter