ZitatOriginal von neleabels
Es gibt in NRW rechtlich im Zweifelsfall die Möglichkeit, schulischerseits eine amtsärztliche Gegendiagnose ausstellen zu lassen - ich habe aber noch niemals davon gehört, dass eine solche Maßnahme tatsächlich durchgeführt worden wäre.
Hast du dazu zufällig die passende Quelle zur Hand?
Meines Wissens nach ist ein amtsärztliches Attest gar nicht so einfach anzufordern, sondern darf nur in ganz wenigen Fällen erbeten werden. Auf jeden Fall nicht, wenn man als Lehrer glaubt ein Arzt hätte ein "Freundschaftsattest" erstellt. Eine Diagnose steht ja sowieso nie auf dem Attest, also wird es mit der Gegendiagnose immer Probleme geben; auch ein Migräneanfall kann nunmal innerhalb weniger Stunden wieder vorbei sein, so dass der Amtsarzt nichts feststellen kann.
Grüße
Peter