Beiträge von PeterKa

    Generell sind Enstpannungstechnikten wie autogenes Training und dergleichen vielleicht in der Lage dir Unterstüzung zu geben.

    Ansonsten solltest du die Gliederung der Stunde genau planen und mit Kollegen absprechen.
    Vielelicht hilft dir auch die Darstellungin Form einer Mindmap den Überblick zu behalten und dich nicht von Abweichungen verunsichern zu lassen.

    Ein Handzettel auf dem "Langsam reden" steht ist auch keine schlechte Idee, du kannst auch einen Schüler bitten, dir ein Zeichen zu geben, wenn du zu schnell redest.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Dudelhuhn
    Es ist nicht unwahrscheinlich, dass Du zum Schuljahresbeginn erst wieder bezahlt wirst. Meine Elternzeit endet am ersten Ferientag der NRW-Schulferien und ich werde erst ab dem neuen Schuljahr wieder bezahlt!

    Da läuft was falsch. Du bist schliesslich nach der Elternzeit, die ja von der Bezirksregierung auch genehmigt wurde wieder im Dienst. Deshalb solltest du selbstverständlich die Ferien bezahlt bekommen.

    Hat die Bezirksregierung nichts zum Ende der Eltenrzeit gesagt? Bei mir wurde ein entsprechender Antrag zuerst abgelehnt und erst nach Darstellung des Sachverhaltes (Ende des Elterngeldbezuges usw.) genehmigt.

    Peter

    Hallo

    Zitat

    Original von Britta
    Hm. In NRW steht es den Eltern rechtlich zu, (nach Voranmeldung) im Unterricht zu hospitieren.

    Kannst du mir bitte kurz sagen, wo das rechtlich verankert ist?

    Danke
    Peter

    Zitat

    Original von Tamina
    Hallo!
    Bei uns muss die Kollegin die Stunden mit dem/der LAA vor- und nachbesprechen. Wenn sie das nicht macht, dann steht der LAA ganz alleine da und ich glaube, dass ihm damit nicht geholfen ist. Der Ako ist eigentlich nur da, wenn es Stress mit dem Mentor gibt.

    Klart sollte der Kollege die Stunden nach- und vorbesprechen. Aber wenn er das nicht macht und das zu Lasten des Refs geht, wird dieser sich einen anderen Mentoren suchen. Schlechte/Unlustige Stundenplanung bringen ihm ja auch nichts.

    Gruß
    Peter

    Aus meiner Sicht müsste der Täuschungsversuch irgendwo dokumentiert sein. Schliesslich kann nur der Teil der Klausur nicht bewertet werden bei dem ein Täuschungsversuch nachgewiesen wurde.
    Wenn der Kollege die Schüler während der Klausur kurz darauf hingewiesen hat, leise zu sein und nicht miteinander zu reden, so ist das meiner Meinung nach ein völlig normaler Vorgang und hat nichts mit einem Täuschungsversuch zu tun.
    Im Nachhinein daraus was zu basteln dürfte ein Schuss nach hinten sein und bei Beschwerden der Schülerinnen zu unnötiger Arbeit führen.

    Gruß
    Peter

    Was soll die Kollegin denn mit dem LAA machen? Soll er bei ihr hospitieren oder soll sie ihm Tipps geben? Das sollte doch wohl kein Problem sein und belastet die Kollegin nicht zusätzlich. Sitzt er halt hinten drin und gut ist, wenn sie nicht mag, muss sie die Stunden ja nicht mit ihm vorbesprechen oder nachbesprechen.
    Die AKOs sind doch für die LAAs zuständig und kümmern sich um deren Belange.

    Gruß
    Peter

    Hallo

    probier mal

    http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html

    Das sollte dir helfen. Zu beachten ist jedoch, dass die dort genannten 30 Stunden bei dir nicht gelten, sondern du 3/4 deiner normalen Stundenzahl arbeiten darfst.

    Du kannst mit dem zusätzlichen Geld nicht an dein ursprüngliches Gehalt rankommen, da das ja auf das Elterngeld angerechnet wird.
    Von der Differenz zwischem dem Vollzeitgehalt vorher und dem Teilzeitgehalt nach der Geburt bekommst du 67 % als Elterngeld.

    Dein Mann kann allerdings auch Elterngeld beantragen, dass musst ja nicht notwendigerweise du machen. Sind immerhin 300 €, die dann ausgezahlt werden.
    Für die Mutterschutzzeit geht das natürlich nicht, die musst du als Elternzeit nehmen.

    Wichtig ist auch, dass du die einmal getroffenene Entscheidung bezüglich des Zeitraumes deines Elterngeldbezuges nur noch sehr sehr schwer ändern kannst.

    Helfen und Beraten sollten die Stellen, an denen du das Elterngeld beantragst auch können. Es kann auch einige Zeit dauern, bis du das Geld bekommst, zu lange würde ich damit also nicht mehr warten.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Clementina


    Bezüglich den Infos kann ich nur so viel sagen: Ich müsste mich mit dem Landesprüfungsamt Dortmund in Verbindung setzen und mich dort beraten lassen.

    Ich weiß nur, dass die Prüfung zwei Unterrichtsproblen, in den zwei beantragten Unterrichtsfächern, eine schriftliche Planung für jede der zu haltenden Unterrichtsstunden und eine mündliche Prüfung von mind. 60 max. 120 Minuten Dauer umfasst.

    Das hört sich im wesentlichen so an, als ob du die Prüfung, die hier zum Ende des zweiten Staatsexamens anfällt, machen sollst. Bist du sicher, dass du Unterrichtsstunden halten musst, bevor du ins Referendariat darfst, wo du das ja eigentlich erst lernst?

    Oder wird dir direkt das zweite Staatsexamen anerkannt, so dass du direkt unterrichten kannst?

    Was sagt denn das Amt in Dortmund?

    Gruß
    Peter

    Wenn die Familie des Jungen ihn unter Druck setzt, ist es falsch die Anzeige zurückzuziehen, sondern im Gegenteil auch gegen die Familie sollte er etwas unternehmen.
    Die Signalwirkung die ansonsten gesetzt wird, sorgt dafür, dass die Schüler sonst mit den Lehrern machen, was sie wollen.

    Grüße
    Peter

    Hallo,

    Wie müsste denn eine für die SuS ein transparenter Kriterienkatalog für die Noten aussehen? Qualität und Quantität der mündlichen Leistung usw. wird er ja bestimmt erwähnt haben.

    Noten müssen doch nicht besprochen werden, da sitzt man ja stundenlang dabei. Kurze Mitteilung reicht doch aus, maximal ein, zwei Sätze, die die meisten Schüler nicht interessieren. Auf Nachfrage sollte dann aber schon mehr kommen, wenn nicht kann man doch auch gegen die Noten Widerspruch einlegen. Ist das schon mal passiert?

    Gibt es bei euch die Verpflichtung einen Notenspiegel anzugeben? Wenn nicht, dann ist das Nichtangeben zwar nicht immer gut, aber ok.
    So lange für Klausuren zu brauchen und eventuell weiter zu schreiben ohne die ersten zurückbekommen zu haben oder gar Noten mitgeteilt zu bekommen ohne die Klausuren zu haben, kann aber doch nicht sein. Spätestens dann muss es doch Widersprüche gegen die Noten geben.

    Wogegen und bei wem haben die Eltern (wirklich mehrere?) denn eigentlich Dienstaufsichtbeschwerde eingelegt?

    Als Tutorin kannst du kaum was machen. Der Kollege hat schliesslich eine pädagogische Freiheit.

    Auf jeden Fall aber noch mal das Gespräch mit dem Kollegen und der Schulleitung, eventuell unter Beteiligung eines Moderators und der Schülerins suchen.
    Ansonsten kannst du die Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte aufklären und ihnen erklären wie ein Widerspruch formuliert werden sollte und welche Unterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen könnten.

    Grüße
    Peter

    Kannst du dir nicht bei RTLII den Film besorgen, wenn du dir die Freigabe holst, um ihn im überhaupt nutzen zu dürfen?
    Gerade bei Lehramtsstudenten und Referendaren sollte man auf die Einhaltung der Urheber- und Veröffentlichungsrechte eingehen und diese auch beachten.

    Gruß
    Peter

    Hallo,

    warte doch einfach noch ein paar Monate ab und du wirst sehen, dass es dem Kind in der anderen Klasse auch nicht besser geht. Er wird mit dem Stoff weiterhin nicht wie von den Eltern gewünscht zurechtkommen und die dort unterrichtende Lehrerin wird wohl ähnliches berichten wie du.
    Dann kannst du das Gespräch mit der Schulleitung noch einmal suchen und sie und auch die Eltern darauf hinweisen, dass die Versetzung in die Parallelklasse keinen Erfolg hatte.

    Gruß
    Peter

    Du kannst dich auf Laufbahnwechselstellen bewerben. Diese werden online ausgeschrieben http://www.oliver.nrw.de. Aktuell kannst du dich bis zum 23.09 bewerben.

    Aus der Seite:

    Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen


    Laufbahnwechselverfahren

    Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13).

    Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt.
    Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben.


    viel Erfolg
    Peter

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