Beiträge von PeterKa

    Wenn die Familie des Jungen ihn unter Druck setzt, ist es falsch die Anzeige zurückzuziehen, sondern im Gegenteil auch gegen die Familie sollte er etwas unternehmen.
    Die Signalwirkung die ansonsten gesetzt wird, sorgt dafür, dass die Schüler sonst mit den Lehrern machen, was sie wollen.

    Grüße
    Peter

    Hallo,

    Wie müsste denn eine für die SuS ein transparenter Kriterienkatalog für die Noten aussehen? Qualität und Quantität der mündlichen Leistung usw. wird er ja bestimmt erwähnt haben.

    Noten müssen doch nicht besprochen werden, da sitzt man ja stundenlang dabei. Kurze Mitteilung reicht doch aus, maximal ein, zwei Sätze, die die meisten Schüler nicht interessieren. Auf Nachfrage sollte dann aber schon mehr kommen, wenn nicht kann man doch auch gegen die Noten Widerspruch einlegen. Ist das schon mal passiert?

    Gibt es bei euch die Verpflichtung einen Notenspiegel anzugeben? Wenn nicht, dann ist das Nichtangeben zwar nicht immer gut, aber ok.
    So lange für Klausuren zu brauchen und eventuell weiter zu schreiben ohne die ersten zurückbekommen zu haben oder gar Noten mitgeteilt zu bekommen ohne die Klausuren zu haben, kann aber doch nicht sein. Spätestens dann muss es doch Widersprüche gegen die Noten geben.

    Wogegen und bei wem haben die Eltern (wirklich mehrere?) denn eigentlich Dienstaufsichtbeschwerde eingelegt?

    Als Tutorin kannst du kaum was machen. Der Kollege hat schliesslich eine pädagogische Freiheit.

    Auf jeden Fall aber noch mal das Gespräch mit dem Kollegen und der Schulleitung, eventuell unter Beteiligung eines Moderators und der Schülerins suchen.
    Ansonsten kannst du die Schülerinnen und Schüler über ihre Rechte aufklären und ihnen erklären wie ein Widerspruch formuliert werden sollte und welche Unterlagen im weiteren Verlauf des Verfahrens eine Rolle spielen könnten.

    Grüße
    Peter

    Kannst du dir nicht bei RTLII den Film besorgen, wenn du dir die Freigabe holst, um ihn im überhaupt nutzen zu dürfen?
    Gerade bei Lehramtsstudenten und Referendaren sollte man auf die Einhaltung der Urheber- und Veröffentlichungsrechte eingehen und diese auch beachten.

    Gruß
    Peter

    Hallo,

    warte doch einfach noch ein paar Monate ab und du wirst sehen, dass es dem Kind in der anderen Klasse auch nicht besser geht. Er wird mit dem Stoff weiterhin nicht wie von den Eltern gewünscht zurechtkommen und die dort unterrichtende Lehrerin wird wohl ähnliches berichten wie du.
    Dann kannst du das Gespräch mit der Schulleitung noch einmal suchen und sie und auch die Eltern darauf hinweisen, dass die Versetzung in die Parallelklasse keinen Erfolg hatte.

    Gruß
    Peter

    Du kannst dich auf Laufbahnwechselstellen bewerben. Diese werden online ausgeschrieben http://www.oliver.nrw.de. Aktuell kannst du dich bis zum 23.09 bewerben.

    Aus der Seite:

    Versetzungen von Lehrkräften im öffentlichen Schuldienst des Landes NRW auf ausgeschriebene Stellen


    Laufbahnwechselverfahren

    Lehrkräfte mit der Befähigung für das Lehramt für die Sekundarstufe II und das Lehramt für die Sekundarstufe I, die in einem Dauerbeschäftigungsverhältnis in einer Laufbahn des gehobenen Dienstes beschäftigt sind, haben die Möglichkeit, sich an den speziell für Laufbahnwechsler ausgeschriebenen A 13 Z-Stellen zu bewerben (siehe Termine). Dies gilt auch für Lehrkräfte, die in Schulformen beschäftigt sind, die nicht ihrer Laufbahnbefähigung entsprechen (z. B. Lehrkräfte mit dem Lehramt für Gymnasium/Gesamtschule-(Jahrgangsstufe 11 - 13).

    Bewerberinnen und Bewerber für den Laufbahnwechsel werden mit ihrer Durchschnittsnote aus Erster und Zweiter Staatsprüfung (Ordnungsgruppe) bei der Zulassung zum Auswahlgespräch berücksichtigt.
    Wichtig: Bitte fügen Sie Ihrem Versetzungsantrag einfache Kopien Ihrer Staatsprüfungszeugnisse sowie ggf. einer Anerkennung des Landes NRW bei! Bitte denken Sie daran, sich parallel dazu bis zum Fristende bei der jeweils genannten Schule zu bewerben.


    viel Erfolg
    Peter

    Zitat

    Original von froeken

    zum herbst würde sonst auch der igel passen.

    Wie wäre es denn mit einem Gruppenpuzzle zum Thema Überwinterung von Tieren (Igel, Schnecke, Bär, Reh)
    Geht auch mit Filmmaterial ganz gut. Dann hast du in der Einführung deine Gesprächsphasen, in der du die Methode erklärst, obwohl du sie schon mal gemacht haben solltest und danach eine hohe Schüleraktivität.

    Zitat

    Original von rudolf49
    dann solltest du dir einen Rahmen (Pappa, dünnes Holz) bauen, in den das Lösungspuzzle hineingelegt wir. Anschließend Pappe/dünnes Holz auflegen, zusammendrücken, wenden, Rahmen abheben. Klingt vielleicht kompliziert, sollte aber auch GS-Kindern möglich sein.

    Das ist einfach die günstige Variante der LüK Methode. Die LüK-Kästen kannst du aber auch nutzen, wenn du deine Puzzleteile entsprechend dick laminiert hast.

    Was mir bei der ganzen Entlastungsproblematik auffällt ist, dass sich kein Kollege mit naturwissenschaftlichen Fächern gemeldet hat und von seiner Belastung gesprochen hat.
    Haben nicht die älteren Untersuchungen zur Arbeitszeit der Lehrer gezeigt, dass gerade die versuchsintensiven Naturwissenschaften noch deutlich mehr Arbeitsaufwand mit sich bringen als die Korrekturfächer?

    Gruß
    Peter

    Ich deute das so, dass die beiden Jahrgänge zwar gemeinsame Kurse belegen können, um eben den organisatorischen Aufwand zu verringern, aber dennoch unterschiedlich bewertet/unterrichtet werden müssen, um eben ihrer jeweiligen Prüfungsordnung folgen zu können.
    Ähnlich wie das jetzt bei Huckepackkursen jetzt schon ist.

    Ein weiteres Problem wird noch bei Wiederholern auftauchen, die aus den alten Jahrgängen in die neuen verkürzten hineinfallen, aber auch das wird bestimmt noch geregelt werden.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Leona
    Hallo zusammen!

    Kann mir einer von euch Auskunft geben, ob es als Grundschullehrerin generell möglich wäre, sich auf eine Stelle im Schulamt bzw. in der Bezirksregierung zu bewerben?

    Auf Funktionsstellen sind für Grundschullehrer z.T. zugänglich. Das kommt auf die jeweilige Stelle und die entsprechende Aufgabe an.

    Zitat


    Falls ja, wo kann man sich zu solch einem Wechsel schlau machen!

    Unter anderem interessieren würde mich, wenn es denn gehen würde ...

    Das kommt wie oben dargestellt auf dein Bundesland an.

    Zitat


    ... ob man weiterhin verbeamtet sein würde und ob die Gehaltsstufe A12 erhalten bleibt;

    ... wie ein solcher Wechsel vonstatten geht;

    ... wo man ausgeschrieben Stellen einsehen könnte!

    ... ob man eine Zusatzausbildung oder Umschulung dafür machen müsste.

    Das kommt auf die jeweiligen Stellen an. Bei manchen hast du sogar die Chance befördert zu werden, einige sind in Teilzeit zumachen usw.

    Gruß
    Peter

    Habe ich dich richtig verstanden, dass du die Taschen der Schüler kontrolliert und durchsucht hast?
    Ich wundere mich, dass noch niemand dagegen protestiert hat. Du kannst doch nicht einfach privates Eigentum der Schüler kontrollieren.
    Als betroffenes Elternteil würde ich mir überlegen gegen ein solches Vergehen seitens der Lehrkraft vorzugehen.

    Der korrekte Weg hätte über Schulleitung und Polizei geführt.

    Gruß
    Peter

    Du kannst die Private Versicherung doch ruhend stellen (ca. 1€ pro Monat, und damit um eine etwaige Gesundheitsprüfung herauskommen)
    Die Teilung deiner Kinder verstehe ich aber nicht. Wenn du in die Familienversicherung wechselst, wechseln die Kinder doch auch dorthin mit. Der Kleine hat ja nur wegen dir einen Beihilfeanspruch. Im Prinzip könnt ihr euch, wenn du wieder arbeitest dann aussuchen, ob die in der gesetzlichen bleiben oder privat versichert werden sollen.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Meike.
    Aha. Danke. Aber der Personalrat ist dann nicht an jeder Schule ansässig, oder? Und wenn nicht, wie kümmert der sich dann um die einzelnen Einstellungen an den Schulen?

    Die Personalräte haben die Schulzuständigkeiten untereinander aufgeteilt. Ein Anruf beim Bezirkstpersonalrat genügt um heruaszufinden, wer für dich zuständig ist. Eigentlich sollten die zuständigen Personalräte auch regelmässig in "ihren" Schulen auftauchen um für Fragen und bei Problemen Rede und Antwort stehen zu können. Leider bekommt man das oft gar nicht mit, deshalb würde ich mir die Telefonnummer besorgen und dort einfach mal anrufen.
    Der Personalrat bekommt die entsprechenden Einladungen zu den Vorstellungsgesprächen und Einsicht in die Unterlagen um bei den Gesprächen dabei sein zu können. Die beiden Personalräte, die von meienr Schule kommen, nehmen das auch gerne wahr und sind an ihren zugeteilten Schulen oft in den Vorstellungsgesprächen zu finden.


    Gruß
    Peter

    Schick die Rechnungen doch direkt nach Koblenz zur Zentrale, das sollte dann relativ zügig gehen. Auch Anrufe bei deinen Sachbearbeitern bringen einiges.

    Auch die Sachbearbeiterin bei der Elterngeldstelle kannst du übergehen. Notfalls mit Kind im Amt auftauchen bei der Vorgesetzten und das schreiende Kind als "Druckmittel" für deine schlechte Situation nutzen.

    Gruß
    Peter

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