Hallo
probier mal
http://www.elterngeld.net/elterngeld-erwerbstaetigkeit.html
Das sollte dir helfen. Zu beachten ist jedoch, dass die dort genannten 30 Stunden bei dir nicht gelten, sondern du 3/4 deiner normalen Stundenzahl arbeiten darfst.
Du kannst mit dem zusätzlichen Geld nicht an dein ursprüngliches Gehalt rankommen, da das ja auf das Elterngeld angerechnet wird.
Von der Differenz zwischem dem Vollzeitgehalt vorher und dem Teilzeitgehalt nach der Geburt bekommst du 67 % als Elterngeld.
Dein Mann kann allerdings auch Elterngeld beantragen, dass musst ja nicht notwendigerweise du machen. Sind immerhin 300 €, die dann ausgezahlt werden.
Für die Mutterschutzzeit geht das natürlich nicht, die musst du als Elternzeit nehmen.
Wichtig ist auch, dass du die einmal getroffenene Entscheidung bezüglich des Zeitraumes deines Elterngeldbezuges nur noch sehr sehr schwer ändern kannst.
Helfen und Beraten sollten die Stellen, an denen du das Elterngeld beantragst auch können. Es kann auch einige Zeit dauern, bis du das Geld bekommst, zu lange würde ich damit also nicht mehr warten.
Gruß
Peter