Beiträge von PeterKa

    Du musst den Antrag bis zum 31.07 eingereicht haben. Auf dem Antrag kannst du als Wunschtermin angeben, ob du bereits zum 1.2 oder erst zum 1.8 versetzt werden möchtest.
    Auch ohne in Beurlaubung gewesen zu sein, kannst du dich dieses mal zum Februar versetzen lassen.
    Die Versetzung zum 1.8 muss dieses mal also wesentlich früher beantragt werden als zuletzt. Es wird keinen Terminzur Abgabe eines Antrages im Okt/Nov geben.

    Die Versetzungsanträge für den 1.8 2009 mussten letzes Jahr im Okt/Nov abgegeben werden und sonst gibt es 2009 keinen Termin mehr.

    Im Zweifelsfall einfach mal die zuständigen Dezernenten anrufen. Die geben dir auch Tipps, wie man am besten wohin kommt ;)

    Gruß
    Peter

    Du kannst zwar in der Gesetzlichen bleiben, aber da du beihilfeberechtigt bist, bieten die Privaten auch sehr günstige Tarife an. Zumindest wenn du keine medizinisch relevante Vorgeschichte hast und/oder deine Familie mitversichern musst, solltest du dir Angebote von diversen Gesellschaften einholen.

    Grüße
    Peter

    Als gute Quelle gibt es neben den Schulbuchverlagen, die fast alle für Referendare kostenlose Materialien bereitstellen u.a.

    4teachers.de
    lehrer-online.de
    studref.de
    zum.de
    edmond-nrw.de
    grundschulmaterial.de
    http://www.mediator-programme.de/index.htm
    http://www.pollux-lernsoftware.de/download.htm

    Die diversen Bildungsserver der Bundesländer bieten auch viel an.

    Generell solltest du darauf achten möglichst viel zu sammeln und mit deinen Mitreferendaren zu tauschen.
    Auch ein Besuch der Didacta kann sich lohnen.
    In Foren z.B. hier wirst du auch fündig und kannst neue Ideen sammeln.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von CesariaMuscaria

    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.

    Cesaria

    Frag doch mal bei eurem Oberstufenleiter nach. Der wird einen Überblick darüber haben, in welchen Fächern wie oft Punkte abgezogen werden, weil die Sprachrichtigkeit nicht in Ordnung war. Er hat einfach mehr Informationen und mehr Kontakte als du - und ggfs die Möglichkeit an übergeordneter Stelle mal nachzufragen.
    Auch die Englischkollegen an deiner Schule werden dir doch ihre Erfahrunen damit mitteilen können. Dann hast du auf jeden Fall mehr Meinungen und Erfahrungsberichte, als du sie hier erhälst ;)

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Bolzbold

    In NRW dürfen HA auch nicht benotet werden. Entsprechend gibt es bei den von mir "kontrollierten" Aufsätzen statt einer Note ein schriftliches Kurzfeedback, anhand dessen die Schüler dann wissen, was gut und was nicht so gut war.

    Hmm, das Schulministerium sieht das für NRW nicht so klar wie du:
    Aus http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…en/benoten.html


    * Dürfen Hausaufgaben benotet werden? Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben werden deshalb in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden (BASS 12-31 Nr. 1 und Nr. 4).

    Von den pädagogischen Aspekten war ja bereits die Rede, denn dazu gehört die Verbesserung mit Hilfe der Nachhilfe oder der gute Draht zu Mitschülern.
    Zur Hausaufgabe selber gehört aber nicht nur der abgegebene Text, sondern auch die mündliche Überprüfung auf den Inhalt und das Verständnis, wenn es wie hier Probleme gibt.

    [quote ]

    Wir hatten bei uns auch schon Fälle, in denen Schüler durch die Abgabe einer Hausaufgabe auf eine gute Note hofften und die HA dann aus dem Internet abgeschrieben war. Dass wir das nicht akzeptiert (aber auch nicht in Form einer Note sanktioniert) haben, sollte nachvollziehbar sein.

    [/quote]

    Nein, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Abschreiben aus dem Internet, womöglich noch ohne Bekanntgabe der Quelle, sollte auf jeden Fall sanktioniert werden.

    Gruß
    Peter

    Ein Problem ist das wohl nicht bei normalen Abiturklausuren, die nicht außer Haus gehen, sondern bei denen, die extern Zweitkorrigiert werden. Dort hat man ja nicht die Möglichkeit auf dem kleinen Dienstweg Rücksprache mit den Kollegen zu nehmen.
    Einen Schnitt von 10-20% Drittkorrekturen halte ich dabei jedoch für völlig normal. Wesentlich weniger habe habe ich weder als Erst- noch als Zweitkorrektor gehabt. Allerdings gab es in den Klausuren Abweichungen nach oben und nach unten. An deiner Stelle würde ich mir keine Gedanken darüber machen, ob die Gerüchte von "bösen" Zweitkorrekturen wirklich stimmen.


    Gruß
    Peter

    Das du den Personalrat einschalten sollst, wurde ja schon erwähnt.
    Gibt es bei euch keine Richtlinien gegen Mobbing, an denen du dich bezüglich des Vorgehens orientieren kannst und an die die Ämter gebunden sind?

    Eine sachliche Darstellung der Kritikpunkte,erstellt mit Hilfe deiner Kollegen und Kolleginnen, sollte an ihren Vorgesetzten. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was dieser machen soll. Versetzen ohne ihr zumindest die Chance zu geben sich zu ändern dürfte nicht gehen.

    Ansonsten würde ich zum Förderverein nur nach schriftlicher Dienstanweisung gehen und die Stunden dementsprechend auch als Überstunden abrechnen.
    Wenn sie mich unterbrechen auf Elternpflegschaftsabenden unterbrechen würde, würde ich sie darauf hinweisen, dass nicht nur Schüler Gesprächsregeln zu befolgen haben, sondern es auch Erwachsenen gut tut, sich daran zu halten. Dagegen, dass sie bei dir teilnimmt ist ja zunächst mal nichts zu sagen und zu machen.
    Hast du mit ihr darüber gesprochen, warum dein Versetzungsantrag abgelehnt wurde? Dafür kann es auch völlig vernünftige Gründe geben.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von klöni

    Klar, kann deine Einwände verstehen. Denke, es ist v.a. eine Frage des Vertrauens, das sich im Láufe der ARbeit miteinander entwickelt. Auch das kann ja schon Ziel der Supervisionsarbeit sein, nämlich eine Form der Vertrauenskultur im Kleinen zu schaffen, wo vorher in einem Kollegium nur Misstrauen und Gleichgültigkeit vorherrschten.

    Es gibt da durchaus einen kleinen Kreis an Kollegen an meiner Schule, mit denen ich mir das sehr gut vorstellen könnte. Ich erhoffe mir auch ein sich unterstützendes Gegengewicht zu gewissen anderen Tendenzen und Umgangsformen innerhalb meines Kollegiums zu schaffen.

    Hat irgendwer vielleicht schon gute ERfahrungen mit Supervisionsgruppen gemacht?

    Wir haben kollegiale Fallberatung gemacht. Das heißt, wir haben konkrete Fälle aus unserem Schullalltag nach einem bestimmten Schema besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
    Die Gruppe war sehr klein (10 Kollegen), uns allen war klar, dass Vertrauen und Diskretion wichtig ist. Wenn das nicht gegeben ist, dann sollte man eine solche Gruppe nicht aufbauen.
    Obwohl wir in den jeweils 2 Stunden konstruktiv gearbeitet und diskutiert haben, hat sich die Gruppe mittlerweile aufgelöst. Ich würde aber jederzeit wieder in eine neugestartete Gruppe gehen und mitarbeiten.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von sina

    ich hatte heute Post vom LBV im Briefkasten. Als Beamtin habe ich nun eine Erhöhung von 20 € plus 3 % des Bruttogehaltes.

    Die Erhöhung um 20€ ist doch nur die Einmalzahlung (bzw. nur die Hälfte). Die Erhöhung selber beträgt doch nur 3%, so dass wir nächsten Monat wieder etwas weniger erhalten sollten. Oder bin ich da falsch informiert?

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Matula
    Ist auch "bockig" gemeint. Soll ein Signal an meine Klasse sein. Vielfache Maßnahmen bringen nichts, Gespräche Mit Schulleitung, Elterngespräche ... Also scheint es wie bei Bayern und Klinsmann: Ich als Trainer erreiche meine Mannschaft nicht mehr, also trete ich zurück. Dass ich vor der Schulleitung damit nicht durchkomme, ist mir schon klar. Meine Frage ist nur, wie merkt die Klasse das, wenn ich nicht zurücktreten darf. Also komme ich nur meiner Pflicht nach, die Frage ist, welche das sind. Elternanrufe? Elterninformationen? Elternabende? ELtern über Fehlzeiten informieren (wiederholt und mehrfach)....?

    Welche Signale hast du an die Klasse denn bisher geschickt? Geschieht das bei dir nicht zuallerst über die Noten? Damit erreicht man Schüler und Eltern relativ leicht. Was hast du an pädagogischen "Strafmassnahmen" denn bereits versucht?

    Die Eltern brauchst du meiner Meinung nach nicht anrufen. Für den Kontakt zu ihnen gibt es ja deine regelmässige Sprechstunde und den Elternsprechtag. Zur Durchführung der Elternpflegschaft bist du verflichtet, aber nicht zu irgendwelchen Elternabenden darüber hinaus.
    Über Fehlzeiten bekommt du von Eltern doch eine Entschuldigung. Bei häufigerem unentschuldigten Fehlen schlägt sich das ja auf die Noten und wird auf dem Zeugnis vermerkt. Da kann dir dann bestimmt zum Vorwurf gemacht werden, nicht vorher bescheid gesagt zu haben. Du machst dich also selber nur angreifbar.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von E_T
    Generell ist es aber trotzdem interessant, welche Pflichten ein Lehrer hat, und welche Aufgaben einem Lehrer einfach zugewiesen werden, ohne rechtliche Grundlage.

    Es gibt doch an der Schule immer Zusatzaufgaben wie Projekte oder Wandertage organisieren oder gar das Schulnetzwerk warten, obwohl es hier schon an vielen Schulen Azubis gibt.

    Welche Aufgaben muss der Lehrer machen und welche nicht?

    Gibt es eine Aufgaben- oder Arbeitsplatzbeschreibung?

    Niemand kann dich zwingen Projekte oder Wandertage zu organisieren. Teilnehmen wirst du an beiden aber trotzdem müssen, dazu kann man dich ja zwingen. Bei Klassenfahrten sieht es noch anders aus.

    Für Dinge wie die Wartung des Schulnetzwerkes gibt es in der Regel Entlastungsstunden. An welchen Schulen gibt es dafür denn Azubis? Wozu werden die denn dort von wem ausgebildet?

    Gruß
    Peter

    Ich dachte, gerade die Fähigkeit eigenen Unterricht zu reflektieren und auch Kritik und Alternativen zu entwickeln, wääre ein wichtiger Bestandteil der Prüfungsstunden. Hast du irgendwelche Quellen dafür, dass das mittlerweile nicht mehr so ist?

    Grüße
    Peter

    Bei uns würde die Schulleitung bzw. die Abteilungsleitung sagen, dass ich die Entscheidung selber treffen soll, aber in jedem Fall hinter mir stehen würde.
    ABer hier in NRW brauchen wir Noten ja nicht rechnerisch ermitteln und haben bei den Jahresnoten dann einen gewissen pädagogischen Spielraum.

    Gruß
    Peter

    Hallo

    Wenn ihr bei euch tatsächlich so strenge Regeln habt, solltest du sie auch umsetzen und Schüler und Eltern dazu bringen sie zu akzeptieren. Regeln, die man nicht durch- bzw. umsetzt kann man auch direkt in die Tonne legen.
    Was sagen denn deine Kollegen vor Ort zu der Situation?

    Ich würde jedoch auf jeden Fall ein Gespräch mit der Mutter suchen und ihr die Situation erklären und auch zuhören, wie die Kommunikation zwischen Tochter und Mutter abläuft. Es kann durchaus sein, dass die Mutter von der Schulaufgabe nichts wusste und/oder der Termin beim Arzt schon lange vorher feststand, aber die Tochter das nicht wusste.
    Müssen die Kinder bei euch vor und nach dem Arzttermin nicht mehr zur Schule, sondern können den ganzen Tag der Schule fernbleiben?

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von kleiner gruener frosch

    P.S.: Wobei, ich rede nicht mehr mit meinem Bekannten, seitdem er von PalmOS zum iphone gewechselt ist. ;)

    Tja, du hättest ihn einfach mal auf http://www.sciors-software.de/ hinweisen sollen. Die dort erhältliche Software (Schüler Zensuren Manager und Tiny Blue Book) hätten ihn vom Wechsel bestimmt abgehalten.

    Grüße
    Peter

    Du trägst auf jeden Fall deine Ausgaben ein. Liegst du unter 920 € wird das vom Finanzamt erkannt und der Wert entsprechend hochgesetzt.

    Als Lehrer ist es aber ein Leichtes über den Wert zu kommen. Deine ganze Fachliteratur, Pädagogikmaterial, Bastelkram, Büromaterial, Arbeitszimmer (Mietanteil, Heizkostenanteil, Möbel und sonstige Einrichtung), Computer und Zubehör, 30% der Telefon- und Internetkosten, Fahrtkosten usw. sorgen doch dafür, dass du relativ viel Geld ausgibst oder ist das bei dir anders?

    Grüße
    Peter

    Dann hätte jedes Huhn ja maximal ein Küken. Das ist doch etwas wenig für einen Wurf ;)
    Hühner legen nur jeden Tag ein Ei, wenn man ihnen die Eier wegnimmt. Lässt man ihnen die Eier, dann legen sie einige Eier (5-10) und fangen dann an zu brüten.
    "Da die Entwicklung der Küken im Ei erst mit der dauerhaften Wärmezufuhr beginnt, die die Henne mit ihrem Körper abgibt, schlüpfen alle Küken nach 21 Tagen fast gleichzeitig innerhalb von 24 Stunden mit einem Schlupfgewicht von 35 bis 45 Gramm." http://huhn.eltern-flohmarkt.de/
    Beim Brüten ist dem Huhn wichtig, dass die Temperaturen im Ei konstant bleiben, deshalb wird es fast ständig auf dem Ei sitzen, aber doch gelegentlich zum fressen das Nest kurz verlassen. Da der Hahn nicht an der Brutpflege beteiligt ist, muss das Huhn das selber erledigen.

    Hühnerprojekt eines KiGa:
    http://www.sps-wagner.de/ei/index.html

    Viele Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von Koch04

    Ich lege mal los:
    1.) Was besagt der Einstellungserlass vom 20.12.2008 und im folgenden die Punkte 2.5.4. und 2.5.5. bzw wo finde ich den Erlass?

    Den Erlass findest du neben vielen anderen tollen Tipps z.B. bei http://www.tresselt.de/ unter Seiteneinstieg.

    und natürlich gibt es Informationen u.a. eben den Erlass unter
    http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LeoAngebote

    Zitat


    2.) Die Stelle ist für den Seiteneinstieg für FH-absolventen zugelassen. Ich habe im Internet u.a. die Bemerkung gefunden das man dazu dann "nur noch" die pädagogische Einführung in den Schuldienst (einjährig) besuchen muss (von einer Anerkennung des FH-abschlusses bei der Bezirksregierung ist dort nicht mehr die Rede gewesen).
    a) ist das korrekt?
    b) oder muss man trotzdem ein 2.Fach studieren und den Abschluss bei der BZR Köln anerkennen lassen?
    3.) Muss die Anerkennung durch die BZR Köln vor dem Einstellungsgespräch erfolgt sein?

    Wie du unter http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Hi…Absolventen.pdf und unter

    Nachlesen kannst, must du auch in deinem ersten Fach noch etwas studieren und das Referendariat machen, wenn du die vollständige Anerkennung und Bezahlung haben willst. Das kannst du mit Lebensmitteltechnologie aber nach den obigen Texten nicht machen. Genaueres kann dir aber die Bezirksregierung als Zuständige sagen.

    Dir bleibt meiner Meinung nach tatsächlich das auf http://www.schulministerium.nrw.de/BP/LEOTexte/Se…teneinstieg.pdf unter Punkt 3.2 genannte Verfahren. Also einjährige pädagogische Veranstaltung (5 Stunden pro Woche weniger Unterricht) und die Übernahme ins Angestelltenverhältnis im Anschluss daran. Dazu reicht der FH-Abschluss aus, eine Anerkennung als Staatsexamen ist dazu nicht nötig.

    Gruß
    Peter

Werbung