Beiträge von PeterKa

    Bei uns kam das Elterngeld auch immer Rückwirkend an. Da unser kleiner am 3.12 geboren wurde, bekammen wir das erste Geld ungefähr zu Neujahr usw. Dafür bekommst du aber von der Elterngeldstelle einen entsprechenden Bescheid zu gestellt auf dem zu erkennen ist, was du wann, wofür bekommst.
    Wie schon erwähnt ist Elterngeld unabhängig von der Elternzeit und muss entsprechend beantragt werden. Wenn die bei euch solange brauchen, bitte doch um einen Vorschuss bei der Dienstvorgesetzten deiner Sachbearbeiterin. Das sollte auch funktionieren.

    Gruß
    Peter

    Wenn bei euch die Zuständigen nichts dagegen sagen, ist das doch kein Problem. Hier in NRW machen die Bezirksregierungen Probleme, wenn man so kurz vor oder nach den Ferien aus der Elternzeit wiederkommen will. Ich musste ziemlich intensive Diskussionen führen, bis ich sowas durfte.
    Durch den Bezug des Elterngeldes geht es eben manchmal nicht anders und auf Gels zu verzichten ist ja nicht Sinn der Gesetze.

    Gruß
    Peter

    Natürlich geht es um selbsterstellte Filme, aber eben nicht um selbsterstellte Musik, sondern um Musik die nicht unter einer Creative Commons Lizenz oder ähnlichem veröffentlich wurde.

    Hilfreich wäre vielleicht ein Link zu YouTube oder der Gema, auf der die Gemavereinbarung bezüglich dieses Problems dargestellt wird.

    AFAIK ist die Regelung, die seit 2007 galt, mittlerweile ausgelaufen und noch nicht verlängert worden.

    http://www.gema.de/index.php?id=1153

    Gruß
    Peter

    Meiner Meinung nach darfst du die Filme ohne Genehmigung der Rechteinhaber nicht veröffentlichen.
    Die Verwendung/Veränderung von Musik außerhalb des ursprünglichen Kontextes könnte dem Rechteinhaber nicht gefallen und deshalb von ihm abgelehnt werden.
    Das scheint mir völlig unabhängig von Verträgen zwischen GEMA und YouTube zu sein. .

    Gruß
    Peter

    Klar reden wir von verschiedenen Dingen. Für die vom OP gestellte Frage, ist aber maßgeblich, was wirklich abgerechnet und angerechnet werden kann.

    Die Arbeitszeituntersuchung von Mummert ist immerhin schon sieben Jahre alt. Im Bildungswesen fast eine Ewigkeit, wenn man die Reformen, die seitdem stattgefunden haben betrachtet. Auch ist die Regelarbeitszeit der anderen Beamten in der Zwischenzeit deutlich erhöht worden, so dass die Lehrer im Durchschnitt nicht wesentlich stärker belastet sind.

    AFAIK wollte doch das Ministerium die Ergebnisse dazu nutzen ein Bandbreitenmodell einzuführen und so Entlastung für die zeitaufwendigen Fächer zu schaffen. Das wurde aber von vielen Kollegen leider abgelehnt.

    Eine Studie, die aktuell die Zeitbelastung von Lehrern untersucht, würde mich immer noch sehr interessieren.

    Gruß
    Peter

    BTW die Sockelzahl von 3 Stunden gilt nicht bei Teilzeitkräften. Diese können jede Überstunde abrechnen.

    Zitat

    Original von Mikael

    Also, wie kann man vier aufeinanderfolgende Sätze aufschreiben, von denen jeder einzelne nichts mit der Wirklichkeit zu tun hat?
    Bei einem Nicht-Lehrer könnte ich das ja verstehen, aber so...


    Wie kann man nur vier aufeinanderfolgende Sätze lesen ohne sie zu verstehen. Bei einem Nicht-Lehrere könnte ich das ja verstehen, aber so ...

    Zitat


    Also im Einzelnen:

    Zu Satz 1: Alle Arbeitszeituntersuchungen zeigen, dass Lehrer in der Unterrichtszeit mehr Arbeiten als andere Beschäftigte im öffentlichen Dienst. Diese "Überstunden" werden selbstverständlich in den Ferien "abgebummelt".

    Die Arbeitszeituntersuchungen haben mit dem, was tatsächlich als Überstunde gerechnet wird und abgerechnet werden kann nichts zu tun. Welche aktuelle Arbeitszeituntersuchung legst du bei deiner Argumentation eigentlich zugrunde? Kannst du für das Abbummeln bitte eine Quelle nennen? Wenn dem so wäre, könnte man sich die auszahlen lassen, sofern man sie nicht abbummeln kann.

    Zitat


    Zu Satz 2: Findet praktisch nicht statt, da die Schule genügt Möglichkeiten hat, "gegenzurechnen" (Unterrichtsausfall aus den unterschiedlichsten Gründen).

    Da bist du schlecht informiert oder an einer Schule/Kollegium/Bundesland wo das nicht der Fall ist. Bei uns an der Schule werden von mehreren Kollegen pro Monat Überstunden abgerechnet. Wahrscheinlich könnten sogar noch mehr abrechnen, wenn sie wollten. Alleine ich habe im letzen Jahr in 4 Monaten Überstunden abrechnen können.

    Zitat


    Zu Satz 3: Siehe Satz 1


    Es ging mir darum, dass die wöchentliche Pflichtstundenzahl bei Lehrern eine deutlich andere Zahl als die 40+ aufweist. Sorry, dass dieses missverständlich ausgedrückt war.

    Zitat

    Zu Satz 4: Ich verkneife mit jetzt das Wort, das mit "Schwach" anfängt und mit "sinn" aufhört.

    Wie oft stellen du und deine Kollegen denn objektiv eure Arbeitszeit fest und reden darüber?

    Gruß
    Peter

    Klar bekommst du das Geld in der Mutterschutzzeit normal weitergezahlt. Das ist ein Vorteil der Beamten gegenüber den Angestellten. Bemerkbar macht sich das vor allen Dingen, wenn irgendwas nicht "normal" ist, also du Zwillinge bekommst oder eine Frühgeburt hast und deshalb länger den Mutterschutz geniessen kannst.
    Beantragen musst du bei der Beihilfestelle nach der Geburt dann auch die Erstausstattungszulage (?), zumindest nehme ich an, dass es die nicht nur in NRW gibt.
    Nach der Geburt wirst du übrigens feststellen, dass es schon wieder mehr Geld auf dem Gehaltskonto gibt.

    Gruß
    Peter

    Überstunden, die du in den Ferien ausgeglichen bekommst, sammelst du als Lehrer in der Schulzeit nicht an. Die gehaltenen Überstunden kannst und solltest du monatlich abrechnen und dafür Geld erhalten. Du darfst dabei nicht vergessen, dass andere Beamte 40 Stunden pro Woche arbeiten. Ob, wann und wieviel man als Lehrer ausserhalb der Unterrichtszeit arbeitet ist schwierig festzustellen und außer bei Konferenzen und dergleichen jedem selbst überlassen.

    In NRW hast du eine bestimmt Anzahl Urlaubstage (ca. 30, hängt vom Alter ab), diese musst du als Lehrer in den Ferien nehmen.
    http://www.lexsoft.de/lexisnexis/justizportal_nrw.cgi
    Dort kannst du die Erholungsurlaubsverordnung auch nachlesen.

    Wenn du wegen längerer Krankheit in den Ferien keine Möglichkeit hast 30 Tage Urlaub zu nehmen. Was bei 11 Wochen Urlaub = 55 Tagen pro Jahr eine Krankheit von 25 Tagen erfordert ist in der Tat eine interessante Frage. Ich würde die Frage einfach mal bei der Bezirksregierung stellen. Die dortigen Ansprechpartner sollten rechtskundig sein und in Problemfällen sowieso die richtigen Ansprechpartner.

    Grüße
    Peter

    Du musst den Antrag bis zum 31.07 eingereicht haben. Auf dem Antrag kannst du als Wunschtermin angeben, ob du bereits zum 1.2 oder erst zum 1.8 versetzt werden möchtest.
    Auch ohne in Beurlaubung gewesen zu sein, kannst du dich dieses mal zum Februar versetzen lassen.
    Die Versetzung zum 1.8 muss dieses mal also wesentlich früher beantragt werden als zuletzt. Es wird keinen Terminzur Abgabe eines Antrages im Okt/Nov geben.

    Die Versetzungsanträge für den 1.8 2009 mussten letzes Jahr im Okt/Nov abgegeben werden und sonst gibt es 2009 keinen Termin mehr.

    Im Zweifelsfall einfach mal die zuständigen Dezernenten anrufen. Die geben dir auch Tipps, wie man am besten wohin kommt ;)

    Gruß
    Peter

    Du kannst zwar in der Gesetzlichen bleiben, aber da du beihilfeberechtigt bist, bieten die Privaten auch sehr günstige Tarife an. Zumindest wenn du keine medizinisch relevante Vorgeschichte hast und/oder deine Familie mitversichern musst, solltest du dir Angebote von diversen Gesellschaften einholen.

    Grüße
    Peter

    Als gute Quelle gibt es neben den Schulbuchverlagen, die fast alle für Referendare kostenlose Materialien bereitstellen u.a.

    4teachers.de
    lehrer-online.de
    studref.de
    zum.de
    edmond-nrw.de
    grundschulmaterial.de
    http://www.mediator-programme.de/index.htm
    http://www.pollux-lernsoftware.de/download.htm

    Die diversen Bildungsserver der Bundesländer bieten auch viel an.

    Generell solltest du darauf achten möglichst viel zu sammeln und mit deinen Mitreferendaren zu tauschen.
    Auch ein Besuch der Didacta kann sich lohnen.
    In Foren z.B. hier wirst du auch fündig und kannst neue Ideen sammeln.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von CesariaMuscaria

    Aber trotzdem würde es mich interessieren, ob das schon mal vorgekommen ist.

    Cesaria

    Frag doch mal bei eurem Oberstufenleiter nach. Der wird einen Überblick darüber haben, in welchen Fächern wie oft Punkte abgezogen werden, weil die Sprachrichtigkeit nicht in Ordnung war. Er hat einfach mehr Informationen und mehr Kontakte als du - und ggfs die Möglichkeit an übergeordneter Stelle mal nachzufragen.
    Auch die Englischkollegen an deiner Schule werden dir doch ihre Erfahrunen damit mitteilen können. Dann hast du auf jeden Fall mehr Meinungen und Erfahrungsberichte, als du sie hier erhälst ;)

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Bolzbold

    In NRW dürfen HA auch nicht benotet werden. Entsprechend gibt es bei den von mir "kontrollierten" Aufsätzen statt einer Note ein schriftliches Kurzfeedback, anhand dessen die Schüler dann wissen, was gut und was nicht so gut war.

    Hmm, das Schulministerium sieht das für NRW nicht so klar wie du:
    Aus http://www.schulministerium.nrw.de/BP/Schulrecht/…en/benoten.html


    * Dürfen Hausaufgaben benotet werden? Hausaufgaben ergänzen die schulische Arbeit und können dazu dienen, das im Unterricht Erarbeitete einzuprägen, einzuüben und anzuwenden. Hausaufgaben werden deshalb in der Regel nicht zensiert, sollten jedoch unter pädagogischen Aspekten Anerkennung finden (BASS 12-31 Nr. 1 und Nr. 4).

    Von den pädagogischen Aspekten war ja bereits die Rede, denn dazu gehört die Verbesserung mit Hilfe der Nachhilfe oder der gute Draht zu Mitschülern.
    Zur Hausaufgabe selber gehört aber nicht nur der abgegebene Text, sondern auch die mündliche Überprüfung auf den Inhalt und das Verständnis, wenn es wie hier Probleme gibt.

    [quote ]

    Wir hatten bei uns auch schon Fälle, in denen Schüler durch die Abgabe einer Hausaufgabe auf eine gute Note hofften und die HA dann aus dem Internet abgeschrieben war. Dass wir das nicht akzeptiert (aber auch nicht in Form einer Note sanktioniert) haben, sollte nachvollziehbar sein.

    [/quote]

    Nein, das ist für mich nicht nachvollziehbar. Abschreiben aus dem Internet, womöglich noch ohne Bekanntgabe der Quelle, sollte auf jeden Fall sanktioniert werden.

    Gruß
    Peter

    Ein Problem ist das wohl nicht bei normalen Abiturklausuren, die nicht außer Haus gehen, sondern bei denen, die extern Zweitkorrigiert werden. Dort hat man ja nicht die Möglichkeit auf dem kleinen Dienstweg Rücksprache mit den Kollegen zu nehmen.
    Einen Schnitt von 10-20% Drittkorrekturen halte ich dabei jedoch für völlig normal. Wesentlich weniger habe habe ich weder als Erst- noch als Zweitkorrektor gehabt. Allerdings gab es in den Klausuren Abweichungen nach oben und nach unten. An deiner Stelle würde ich mir keine Gedanken darüber machen, ob die Gerüchte von "bösen" Zweitkorrekturen wirklich stimmen.


    Gruß
    Peter

    Das du den Personalrat einschalten sollst, wurde ja schon erwähnt.
    Gibt es bei euch keine Richtlinien gegen Mobbing, an denen du dich bezüglich des Vorgehens orientieren kannst und an die die Ämter gebunden sind?

    Eine sachliche Darstellung der Kritikpunkte,erstellt mit Hilfe deiner Kollegen und Kolleginnen, sollte an ihren Vorgesetzten. Allerdings ist mir nicht ganz klar, was dieser machen soll. Versetzen ohne ihr zumindest die Chance zu geben sich zu ändern dürfte nicht gehen.

    Ansonsten würde ich zum Förderverein nur nach schriftlicher Dienstanweisung gehen und die Stunden dementsprechend auch als Überstunden abrechnen.
    Wenn sie mich unterbrechen auf Elternpflegschaftsabenden unterbrechen würde, würde ich sie darauf hinweisen, dass nicht nur Schüler Gesprächsregeln zu befolgen haben, sondern es auch Erwachsenen gut tut, sich daran zu halten. Dagegen, dass sie bei dir teilnimmt ist ja zunächst mal nichts zu sagen und zu machen.
    Hast du mit ihr darüber gesprochen, warum dein Versetzungsantrag abgelehnt wurde? Dafür kann es auch völlig vernünftige Gründe geben.

    Grüße
    Peter

    Zitat

    Original von klöni

    Klar, kann deine Einwände verstehen. Denke, es ist v.a. eine Frage des Vertrauens, das sich im Láufe der ARbeit miteinander entwickelt. Auch das kann ja schon Ziel der Supervisionsarbeit sein, nämlich eine Form der Vertrauenskultur im Kleinen zu schaffen, wo vorher in einem Kollegium nur Misstrauen und Gleichgültigkeit vorherrschten.

    Es gibt da durchaus einen kleinen Kreis an Kollegen an meiner Schule, mit denen ich mir das sehr gut vorstellen könnte. Ich erhoffe mir auch ein sich unterstützendes Gegengewicht zu gewissen anderen Tendenzen und Umgangsformen innerhalb meines Kollegiums zu schaffen.

    Hat irgendwer vielleicht schon gute ERfahrungen mit Supervisionsgruppen gemacht?

    Wir haben kollegiale Fallberatung gemacht. Das heißt, wir haben konkrete Fälle aus unserem Schullalltag nach einem bestimmten Schema besprochen und Lösungsmöglichkeiten erarbeitet.
    Die Gruppe war sehr klein (10 Kollegen), uns allen war klar, dass Vertrauen und Diskretion wichtig ist. Wenn das nicht gegeben ist, dann sollte man eine solche Gruppe nicht aufbauen.
    Obwohl wir in den jeweils 2 Stunden konstruktiv gearbeitet und diskutiert haben, hat sich die Gruppe mittlerweile aufgelöst. Ich würde aber jederzeit wieder in eine neugestartete Gruppe gehen und mitarbeiten.

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von sina

    ich hatte heute Post vom LBV im Briefkasten. Als Beamtin habe ich nun eine Erhöhung von 20 € plus 3 % des Bruttogehaltes.

    Die Erhöhung um 20€ ist doch nur die Einmalzahlung (bzw. nur die Hälfte). Die Erhöhung selber beträgt doch nur 3%, so dass wir nächsten Monat wieder etwas weniger erhalten sollten. Oder bin ich da falsch informiert?

    Gruß
    Peter

    Zitat

    Original von Matula
    Ist auch "bockig" gemeint. Soll ein Signal an meine Klasse sein. Vielfache Maßnahmen bringen nichts, Gespräche Mit Schulleitung, Elterngespräche ... Also scheint es wie bei Bayern und Klinsmann: Ich als Trainer erreiche meine Mannschaft nicht mehr, also trete ich zurück. Dass ich vor der Schulleitung damit nicht durchkomme, ist mir schon klar. Meine Frage ist nur, wie merkt die Klasse das, wenn ich nicht zurücktreten darf. Also komme ich nur meiner Pflicht nach, die Frage ist, welche das sind. Elternanrufe? Elterninformationen? Elternabende? ELtern über Fehlzeiten informieren (wiederholt und mehrfach)....?

    Welche Signale hast du an die Klasse denn bisher geschickt? Geschieht das bei dir nicht zuallerst über die Noten? Damit erreicht man Schüler und Eltern relativ leicht. Was hast du an pädagogischen "Strafmassnahmen" denn bereits versucht?

    Die Eltern brauchst du meiner Meinung nach nicht anrufen. Für den Kontakt zu ihnen gibt es ja deine regelmässige Sprechstunde und den Elternsprechtag. Zur Durchführung der Elternpflegschaft bist du verflichtet, aber nicht zu irgendwelchen Elternabenden darüber hinaus.
    Über Fehlzeiten bekommt du von Eltern doch eine Entschuldigung. Bei häufigerem unentschuldigten Fehlen schlägt sich das ja auf die Noten und wird auf dem Zeugnis vermerkt. Da kann dir dann bestimmt zum Vorwurf gemacht werden, nicht vorher bescheid gesagt zu haben. Du machst dich also selber nur angreifbar.

    Grüße
    Peter

Werbung