Klar gibt es Arbeitsschutzvorschriften bei Lehrern. Kann man auf der Seite der Kultusminister nachlesen, unterscheidet sich teilweise vom betrieblichen Arbeitsschutz und ist föderal geregelt und in Corona-Zeiten in permanentem Wandel durch neue Hygienepläne und Vorgaben. Aber das Kultusministerium Hessen macht es sich bei Masken z.B. sehr einfach: Lehrer sollen FFP2 Masken bekommen, man erklärt, dass eine "große Lieferung" unterwegs sei, aber die Rahmenbedingungen sind gar nicht so, dass man Regeln, die sonst für Menschen gelten, die solche Masken länger tragen müssen, auch umsetzen kann. Das gaukelt etwas vor, das es in der Realität nicht gibt.
Betriebliches Arbeitsschutzgesetz: 1,5 m Abstand muss gewahrt werden, sonst alternative Schutzmaßnahmen wie Plexiglas oder Masken.
Lehrer: 1,5 m Abstand wird aufgehoben. Kein Plexiglas. Masken werden gestellt (fragt sich wie viele). Aber die kann keiner 6 Stunden am Stück aufhaben - und soll es aus gesundheitlichen Gründen auch nicht, deshalb gibt es solche Vorschriften in anderen Bereichen.