Fossi schreibt:
ZitatEin selbst mandatierter Anwalt ist seinem Mandanten gegenüber verpflichtet, auch zur Haftung bei Fehlberatung.
Na, en Fachanwalt für Verwaltungsrecht deckt z.B. soviele Felder ab, dass er in diesem speziellen Fall i.d.R. allenfalls über Grundlagenwissen verfügen wird.
Das Anliegen des Threadersteller ist ja nun wahrlich nicht sonderlich komplex und Routinefall, das wird ein Gewerkschaftsjurist oder der für Refs zuständige Hauptpersonalrat (Refvertretung im Seminar ist sicherlich nicht geeigneter Ansprechpartner) wesentlich zuverlässiger beantworten können - vor allem verfügen die auch über Verfahrenswissen....(während der niedergelassene Jurist vermutlich schnell nachlesen wird - anders als die anderen hier Genannten hat der übrigens auch prinzipiell ein monetäres Eigeninteresse).
Der Seminarleiter weiß sowas natürlich auch. Genauso wie der Personalrat kann er sich bei Verfahrensfragen (auch 'ungeschriebenen') übrigens direkt auch bei der (wieder-)einstellenden Behörde Im Freistaat Bayern erkundigen - ein Anwalt hat diese Möglichkeit nicht.
Allerdings kann man davon ausgehen, dass sich das Wissen aller genannten primär auf das eigene Bundesland beziehen wird - aber über Wiedereinstiegsmöglichkeiten in anderen Bundesländern kann man sich wirklich selbst mit ein paar Mausklicken informieren