Beiträge von wossen

    Nuja, wenn die Referendarin halt in ihren UBs digitale Mittel die ja anscheinend vorhanden sind) quasi einsetzen muss....

    Was man von jedem Kollegen verlangen kann, ist, sich mit ihm zur Verfügung gestellten digitalen Geräten auseinanderzusetzen - ob er sie nach Prüfung einsetzt, sollte ihm überlassen sein.

    zum Nebenbei: Nuja, im Bereich des TVLs und TVöDs (das sind ja nach den Prinzipien der freien Wirtschaft ausgehandelte Tarifverträge) gibt es keine familienbezogene Komponenten (Einführung steht auch gar nicht zur Debatte)

    Die Tendenz ist da sogar rückläufig - der alte BAT enthielt noch solche Komponenten.

    Referenzpunkt für irgendwelche Beamtenbesoldungsvergleichsdiskussionen sollte doch nicht eine sehr vielfältige freie Wirtschaft sein, sondern identische Tätigkeiten (im Lehrerbereich auch weitgehend Pflichten), die von beschäftigten mit dem gleichen Ausbildungsqualifikationen verrichtet werden, nur halt im Tarifbeschäftigtenverhältnis.

    Auf Wunsch der Schulleitung ist ja nun schon ein 'gewisser Unterschied'.....;) (zudem gibt es da ganz bestimmt Globalregelungen)

    Eine Tätigkeit in dem Umfange, wie bei der Threaderstellerin, würde übrigens sicherlich auch untersagt werden, wenn sie im Tarifbeschäftigtenverhältnis wäre.

    Der Tarifbeschäftigte muss halt seine Nebentätigkeiten anzeigen (dann können sie vom Arbeitgeber untersagt werden - im Arbeitsrecht gibt es da viele Möglichkeiten, zumal beim öffentlichen Dienst, in dem auch an Tarifbeschäftigte besondere Verhaltensanforderungen gestellt werden), der Beamte muss sie genehmigen lassen. In der Praxis ist das i.d.R. 'gehupft, wie gesprungen'....

    ...... In Baden-Württemberg wurde ich sofort verbeamtet.

    Das ist der Unterschied.....

    Ein Wechsel von Tarifbeschäftigtenverhältnis zu Tarifbeschäftigtenverhältnis ist etwas grundlegend anderes....Das für zur Verbeamtung vorgesehene Tarifbeschäftigte rote Teppiche ausgelegt werden (und auch von der Abgeberseite niemand den 'Aufstieg' verhindern will) ist bekannt - aber von TB-zu TB-Planstellenverhältnis?

    Susannea: Das ist zumindest im Falle von Berlin nicht ganz richtig:

    https://www.berlin.de/sen/bildung/fa…_versetzung.pdf

    Punkt 2.2: Voraussetzung ist Freigabeerklärung oder fristgemäße Kündigung

    Zum Bewerbungsschluss(!!) muss man eine Freigabeerklärung oder eine fristgerechte Kündigung zum Einstellungstermin vorlegen (also man kann sich nur bewerben, wenn man schon gekündigt hat - das ist natürlich höchstriskant, ganz abgesehen von Konstellationen, wo dann eine Erwerbslücke zwischen Eintritt der Kündigung und Einstellung in Berlin existiert)

    https://www.n-tv.de/wirtschaft/Tro…le23909070.html

    Wie es gehen kann, zeigt die Post. Trotz sehr hoher Forderung und einem guten Angebot geht's in den Arbeitskampf.

    Gutes Angebot der Arbeitgeber der Post?

    Für das Jahr 2023 sieht das eine Nullrunde vor...(man darf sich wirklich nicht orientieren an der manipulativen Medienberichterstattung, dies gilt eigentlich für den gesamten Bereich der Berichterstattung über Tarifrunden - ausnahmslos über alle Medien)

    Interessant^^ und wenn man Sonderpädagogik als Fach hat, schreibt man auch Gutachten, macht IQ-Tests usw.?

    Klar, wer soll es denn sonst machen? Grundständige Sonderpädagogen werden in Berlin nicht mehr ausgebildet. (man ist halt Grundschullehrer mit Fach Sonderpädagogik oder Oberschul-/Gymnasiallehrer mit dem Fach Sonderpädagogik)

    Nuja, Sonderpädagogik ist noch etwas spezifischer.....

    Da sind (durchaus auch im Referendariat in etlichen Konstellationen) wichtige Entscheidungen/Einschätzungen zu fällen/zu geben, jetzt auch abseits der ebenfalls spezifischen Unterrichtsgestaltung.

    Das ist jetzt nochmal grundlegend etwas anderes, als wenn man Englisch unterrichtet - aber es nur spricht, aber nicht studiert hat

    @missotmar: Nach der Darstellung ist es ja noch ein bissel härter: zu der man keinerlei Bezug im abgeschlossenen Studium hat!

    Im Bereich Sonderpädagogik (um den geht es hier ja) kann man das gegenüber den SuS übrigens in besonderem Maße für unverantwortlich halten! (zudem auch hochgradig abwertend für die SuS)

    Es ist schon interessant, wie einfach man nunmehr zur Sonderpädagogin werden kann.....(zum Ref zugelassen in dem Fach, ohne anscheinend irgendeinen Bezug vorher dazu gehabt zu haben - und sich dann irgendwie begleitend nachqualifizieren - hm, war mal ein 8semestriges Vollzeitstudium in einem eigenen (!!) Lehramt

    Die Arbeitnehmervertreter wären mit dem Klammerbeutel gepudert, würden die bei über 10% Inflation Einmalzahlungen akzeptieren. Ich denke, daß sie 15% für 12 Monate fordern sollten, um am Ende bei einem Inflationsausgleich von 10-11% zu landen.

    Bei meinem Beitrag ging es darum, dass die am Tisch sitzenden Arbeitnehmervertreter von ihren Organisationen her auch die beamten vertreten (auf der Arbeitgeberseite sitzen sogar fast ausschließlich nur solche). Es könnte Anreize geben für Beamtenvertreter, gar nicht so einen dollen Tarifabschluss zu erreichen.....(um halt mehr Spielraum für Besoldung von Beamten zu haben und nicht Tarifbeschäftigte partizipieren zu lassen - und da spielt die 'Musik' zunehmend außerhalb des Bereichs von Tarifverhandlungen)

    Sockelbeträge wird es in der Tat nicht mehr geben - Einmalzahlungen sind aber für viele Beschäftigte mittel- und langfristig noch viel schädlicher.


    Verbeamtete Lehrkräfte können die Tarifverhandlungen gelassen sehen, der ganze Komplex 'amtsangemessene Besoldung' wird für sehr viele viel relevanter sein (und die Lawine hat ja erst begonnen zu rollen).

    Zudem ist die Beamtenbesoldung ja nicht an Tarifverhandlungsergebnisse gebunden, der Arbeitgeber kann beliebig bei der Besoldung zulegen (wie z.B. gerade in Thüringen).

    Tarifbeschäftigte werden in den Verhandlungen (implizit/indirekt natürlich) damit konfrontiert werden, dass die Arbeitgeber wegen den Rückstellungen für eine 'amtsangemessene Besoldung' ihren Personaletat planerisch mehr als ausgeschöpft haben.

    Die Arbeitgeberseite wird (vermutlich erfolgreich) versuchen, ihre Mehrausgaben im Beamtenbereich über den Tarifbeschäftigtenbereich teilweise zu refinanzieren. Da auf der Arbeitnehmerseite teilweise ja auch Beamtenvertreter sitzen, dürfte sich der Widerstand in Grenzen halten.....(ja, die Interessenkonfliktline wird noch nicht mal offen formuliert werden).

    Beamtenvertreter haben sogar Interesse an einem niedrigen Tarifabschluss (weil über einen anderen Weg Besoldungssteigerungen für Beamte erreicht werden - bei einem niedrigen Tarifabschluss wäre der Spielraum für die Arbeitgeberseite sicherlich größer, da die TBs nicht beteiligt werden brauchen)

    .

    - Was verdient man tatsächlich im Durchschnitt an einer Grundschule, wenn man 3 Kinder hat? (weil Kinderzuschlag im öffentlichen Dienst...)

    -

    Kinderzuschlag gibt es nur für Beamte......(schon seit ca. 20 Jahren nicht mehr für Tarifbeschäftigte)

    Interessant, wie sich solche Zerrbilder von Privilegien (für Nicht-Beamte) im öffentlichen Dienst halten

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