Söders Eigentor - Hamburg macht die Schotten dicht - andere BL ?

  • Bei einem Wechsel vom Angestelltenverhältnis ins Beamtenverhältnis ist das natürlich unproblematisch. Aus verbeamteter Position heraus kündigen die meisten halt nicht, weil das meist mit Nachteilen gegenüber Versetzung oder Ländertauschverfahren einhergeht. Würde man hingehen und als Bundesland garantieren, dass man alle im anderen Bundesland erworbenen Ansprüche bei Neubewerbung behalten kann, könnte ich mir schon vorstellen, dass das ein Grund sein könnte genauer hinzuschauen, welches Bundesland welche Konditionen bietet, und ggf. daraus Konsequenzen zu ziehen.


    Von Raubernennung habe ich im Schulkontext noch nie etwas gehört.

    Du kannst dich ja nicht mal bewerben, wenn du ein unbefristeter Angestellter bist. Sagen wir du arbeitest unbefristet in NRW und möchtest dich in Baden Württemberg bewerben. Dann sagt Baden Württemberg "Nein". Einfach weil die sich nicht gegenseitig die Lehrer abwerben. Du brauchst also ne Freigabe, oder musst arbeitslos werden. Und das machen die 16 größten Arbeitgeber in Deutschland so (für Lehrer).

  • Nein, das genau machen sie nicht alle, du kannst dich sowohl in Berlin als auch Brandenburg problemlos bewerben. Wie gesagt, sie bitten um Freigabebestätigung, wenn es keine gibt, ist es auch kein Problem

  • Susannea: Das ist zumindest im Falle von Berlin nicht ganz richtig:


    https://www.berlin.de/sen/bild…instellung_versetzung.pdf


    Punkt 2.2: Voraussetzung ist Freigabeerklärung oder fristgemäße Kündigung


    Zum Bewerbungsschluss(!!) muss man eine Freigabeerklärung oder eine fristgerechte Kündigung zum Einstellungstermin vorlegen (also man kann sich nur bewerben, wenn man schon gekündigt hat - das ist natürlich höchstriskant, ganz abgesehen von Konstellationen, wo dann eine Erwerbslücke zwischen Eintritt der Kündigung und Einstellung in Berlin existiert)

  • Ich wüsste beim zentralisierten Einstellungsverfahren in Berlin aber nicht, wie solche Absprachen rechtsverbindlich (!!) gestaltet werden könnten (ein etwaiges Risiko würde immer der Arbeitnehmer tragen)

  • Ich wüsste beim zentralisierten Einstellungsverfahren in Berlin aber nicht, wie solche Absprachen rechtsverbindlich (!!) gestaltet werden könnten (ein etwaiges Risiko würde immer der Arbeitnehmer tragen)

    Ich habe mir den Ablauf angesehen, die meisten Stellen werden schulscharf vergeben und da schickst du alle Unterlagen direkt an die Schule, da geht dann einiges nach Absprache. Also keinerlei Problem.

  • In Berlin werden die Stellen regulär über das Casting vergeben - schulscharfe Ausschreibungen gibt es für Planstellen sogar gar nicht.


    Eigeninitiative Bewerbungen an Schulen sind möglich, aber Schulleitungen können eigenständig nur rechtlich absolute unverbindliche Aussagen bei Planstellen dann machen.

  • Ich habe mir den Ablauf angesehen, die meisten Stellen werden schulscharf vergeben und da schickst du alle Unterlagen direkt an die Schule, da geht dann einiges nach Absprache. Also keinerlei Problem.

    Wenn das alles kein Problem wäre, dann würden sie den Teil einfach aus ihrem Merkblatt streichen.
    Edit: Wobei ich es natürlich begrüßen würde, wenn du recht hättest.

  • In Berlin werden die Stellen regulär über das Casting vergeben - schulscharfe Ausschreibungen gibt es für Planstellen sogar gar nicht.


    Eigeninitiative Bewerbungen an Schulen sind möglich, aber Schulleitungen können eigenständig nur rechtlich absolute unverbindliche Aussagen bei Planstellen dann machen.


    Aha, selbst in deinem Merkblatt steht es anders drin.


    Also bei uns werden mehr als 50% der Stellen schulscharf vergeben und ja, einige sind eigeninitiativ, viele aber über den PKB-Pool z.B. und die werden dann in der Regel ganz schnell zu festen Stellen, aber klar, das weißt du sicher für ein dir doch fremdes Bundesland dann auch besser :sterne:

  • Ich schrieb von regulären Planstellen in Berlin - die werden nicht schulscharf öffentlich ausgeschrieben...(Punkt)

    Und ich schrieb, dass darüber die Stellen nicht besetzt werden können, weil die Anzahl an Bewerbern zu gering ist und danach viel geht. Planstellen bleiben es dann aber trotzdem.

    Eben die gängige Berliner Praxis.

  • Definitiv nicht, weil die anderen Bundesländer ihnen dann ja aufs Dach steigen würden, aber was die Schulleiter absprechen mit den Bewerbern ist doch dann eben doch noch mal was anderes ;)

    Klar. Bauen wir die Zukunft auf mündliche Absprachen mit Schulleitern. Was kann da schon schief gehen ;(

  • Klar. Bauen wir die Zukunft auf mündliche Absprachen mit Schulleitern. Was kann da schon schief gehen ;(

    in Berlin nichts, wenn du dann eine Stelle nicht bekommst, hast du sicher 10 weitere zur Auswahl, zumindest in der Grundschule.

    GrundschullehrerInnen sind Goldstaub. Da brauchst du dir keinerlei Sorgen machen.

  • Raubernennungen im schulischen Kontext sind mir auch unbekannt. Das wäre mal was. Wo gibt es das überhaupt?

  • Im universitären Bereich gibt es durchaus Wettbewerb zwischen den Ländern.


    Was mich auch interessieren würde: Verliert Hamburg derart viele Lehrkräfte an andere Bundesländer, oder gleichen sich die Verhältnisse am Ende aus? Wenn letzteres der Fall ist, dann erschließt sich mir der Sinn der maximal restriktiven Regelung nicht.


    Prinzipiell ist es natürlich auch okay, dass man mitunter nicht sofort wechseln darf, aber irgendwann sollte die Freigabe dann doch erfolgen. Mir wurde jetzt zum fünften Mal die Freigabe in Richtung Hessen/NRW verweigert. Es ist ja nun so, dass man im Ländertauschverfahren auch eine Lehrkraft erhält und nicht nur verliert. Am Ende bleibt dann nur die Entlassung aus dem Dienst, um zu wechseln. Mit dem Ergebnis, dass dem aktuellen Dienstherren eine Lehrkraft verloren geht und keine neue hinzukommt.

  • Hamburg ist als Arbeitsort für Lehrkräfte sehr attraktiv.


    Es gibt (noch) keine Mangellage, außer an wenigen einzelnen Punkten. Des wird kaum auf Quereinstieg zurückgegriffen. In Einstellungsstunden können meist annähernd alle Stellen besetzt werden (wenngleich nicht immer am die Schulen mit dem dringendsten Bedarf - aber das ist ein anderes Thema).


    Ich interpretiere die Maßnahme der BSB als vorsorglich, damit erst gar kein Mangel eintritt.

  • Du kannst dich ja nicht mal bewerben, wenn du ein unbefristeter Angestellter bist. Sagen wir du arbeitest unbefristet in NRW und möchtest dich in Baden Württemberg bewerben. Dann sagt Baden Württemberg "Nein". Einfach weil die sich nicht gegenseitig die Lehrer abwerben. Du brauchst also ne Freigabe, oder musst arbeitslos werden. Und das machen die 16 größten Arbeitgeber in Deutschland so (für Lehrer).

    Genau das habe ich vor 20 Jahren aber erfolgreich getan. Unbefristet angestellt in NRW, erfolgreich in Baden-Württemberg beworben und dann erst in NRW gekündigt. Baden-Württemberg hat sogar innerhalb von 48 Stunden das Bewerbungsgespräch durchgeführt, damit ich die Kündigungsfrist einhalten konnte (sie wussten also Bescheid). Sonst hätte ich die Zusage für ein Jahr später erhalten, damit ich rechtzeitig kündigen kann (es ging wirklich um Stunden, 6 Wochen Kündigungsfrist statt 8 Monate). In Baden-Württemberg wurde ich sofort verbeamtet.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Tablets mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • ...... In Baden-Württemberg wurde ich sofort verbeamtet.

    Das ist der Unterschied.....


    Ein Wechsel von Tarifbeschäftigtenverhältnis zu Tarifbeschäftigtenverhältnis ist etwas grundlegend anderes....Das für zur Verbeamtung vorgesehene Tarifbeschäftigte rote Teppiche ausgelegt werden (und auch von der Abgeberseite niemand den 'Aufstieg' verhindern will) ist bekannt - aber von TB-zu TB-Planstellenverhältnis?

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