Richter sind bewusst keine Beamten, damit sie nicht weisungsgebunden gegenüber ihrem Dienstherrn sind.
Okay, gleichgestellt....beamtenrechtliche Vorschriften finden auf sie weitgehend Anwendung (wichtige Ausnahme ist dienstliches Weisungsrecht). Im Tarifbeschäftigtenverhältnis ist keine (Berufs-)richtertätigkeit möglich (und darauf kommt es hier ja an)
Argumentation in meinem Posting ist durch diese nicht präzise Formulierung aber nicht betroffen (auch im Justizvollzugsdienst ist Verbeamtung schon sinnvoll, wie es ja geschieht)