Sissymaus:
ZitatWenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.
Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)
ZitatIch finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt.
Das kann Dir als Tarifbeschäftigter genauso passieren, sobald man eine Planstelle hat (nur dass man von den Schule, an der man unglücklich ist, dann viel leichter rausgeschmissen werden kann - wenn die einen 'mangelhafte Eignung' bescheinigen, findet man übrigens bundesweit keine Stelle mehr an einer staatlichen Schule, wird genauso behandelt wie Entfernung eines Beamten auf Probe aus dem Dienst, was natürlich ungleich schwerer zu schaffen ist). Siehe Ausführungen in meinen vergangenen Postings..
Tja, aber die Ammenmärchen über die Freiheit des tarifbeschäftigten Lehrers sind wahrlich unausrottbar....(ist ja eigentlich auch ein Unding, dass auch hier die beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend übertragen werden - oder wie man allgemein treffend und pointiert sagt: beim tarifbeschäftigten Lehrer werden die Nachteile des Beamten- und Angestelltenstatus miteinander kombiniert, in der Verwaltung hat der TB wenigstens z.B. noch eine etwas geringere/symbolische Wochenarbeitszeit als der Beamte). Hält man halt nicht für möglich, von daher ist die Persistenz nachvollziehbar...