Beiträge von wossen
-
-
Ja, es könnte durchaus sein, dass man im Praktikum am ehesten darauf angesprochen wird, weil die Beziehung 'unverbindlich' ist.
Im Ref. hingegen hat das immer den Hauch eines 'Angriffs' und vor allem könnte der Eindruck entstehen, dass ein Tattoo mit einer Bewertung des Refs zusammenhängt (Voreingenommenheit oder gar 'Befangenheit' usw.) Und nuja, einen Kollegen spricht man nicht drauf an...
-
Verbeamtet oder nicht spielt doch bei der Thematik hier gar keine Rolle...Auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte gelten adäquate Leitsätze (die sogar per Arbeitsrecht leichter durchzusetzen wäre als im doch insgesamt sehr schützenden Verwaltungsrecht)..
Es wird immer so getan, als könnten Tarifbeschäftigte tun und lassen, was sie möchten, das ist im Öffentlichen Dienst aber keinstesfalls der Fall...(gilt auch z.B. bei problematischen politischen Mitgliedschaften oder Äußerungen)
-
Nuja, man kann es so formulieren: es würde dem Betreffenden gegenüber nicht offen kommuniziert werden (jedenfalls nur bei Extremtattoos), von daher wären Interviews nicht sonderlich ertragreich (obwohL...es kommt auf die Fragestellung der Arbeit an)
Eien Masterarbeit zu dem Thema könnte ich aber mir aber sehr gut vorstellen, vor allem unter Berücksichtigung historischer Aspekte (auch Wandel von Verhaltenserwartungen an Lehrkräfte - im Beamtenbereich ist das ja bei Polizisten immer noch ein durchaus kontroverses Thema)
Edit: ahja, Catanias Hinweis auf Schülererwartungen ist auch interessant
-
Ich schrieb jetzt nix von Einstellungschancen, sondern von Sinnhaftigkeit...

Chilli: Ja, ist schon etwas speziell, wenn man sich als 19jähriger oder so entscheidet, sein Leben lang primär Berufsvorbereitungsklassen im schulischen Kontext zu unterrichten....auch dieser ganze esE-Boom.... Traditionell war es eigentlich so, dass der GE-Bereich in der Sonderpädagogik der von den Studierenden nachgefragteste Förderschwerpunkt war...(und an L oder esE Schulen ist man oft 'reingerutscht', da der GE-Bereich halt begehrt ist/war)
Das mit dieser neuen 'Sonderpädagogik als bloßes Fach' statt als eigenes Lehramt, eine Deprofessionalisierung der Sonderpädagogik verbunden ist, ist klar.
Bis vor einigen Jahren war es aber auch äußerst schwer, einen Sonderpädagogik-Studienplatz zu bekommen (das war vll. nicht nur schlecht)
-
Es ist aber nun doch sehr vorteilhaft, wenn man ein Unterrichtsfach hat, dass auch für SuS mit (ehemaligen) Förderbedarf Relevanz hat....
Auch die ganze Didaktik in der allgemeinen Sonderpädagogik (und auch bei L) fixiert sich ja weitgehend auf Deutsch und Mathe...(etwas fachdidaktisches Know-How erleichtert enorm das Verständnis).
Manchmal hab übrigens ich so den Eindruck, dass bei der Wahl eines 'Beifaches Sonderpädagogik' stellenstrategische Überlegungen eine große/dominante Rolle spielen (ist insbesondere bei diesem Lehramt nicht unproblematisch)
-
chili: Nein, esE ist prinzipiell zielgleich (außer der Förderbedarf ist mit anderen Förderschwerpunkten kombiniert).
Aber ist doch eigentlich egal, weil es in NRW doch offiziell gar keinen Förderschwerpunkt mehr an Berufsschulen gibt - oder??
Nein, es gibt m.W. keinerlei Planungen oder Überlegungen (nirgendwo), Grundschullehramt oder Lehramt für Sonderpädagogik in die höhere Beamtenlaufbahn überzuleiten (die Forderung A13 für alle bezieht sich ausschließlich auf die Eingangs- und zumeist auch Endbesoldung, bei der Sonderpädagogik ist das längst überall realisiert)
Deutsch und/oder Mathe als Fach zu haben, wäre natürlich bestimmt auch am Berufskolleg sinnvoll (Sozialpädagogik wird ja bestimmt nur in einigen Bildungsgängen der Berufsschule unterrichtet - vermutlich auch nicht unbedingt in denen der Berufsvorbereitungsklassen)
-
Jo, schrieb ich ja, die haben einen praktische Nutzen für Schulleitungen und so...die haben dann halt welche, denen sie die schwierigen Klassen geben können, ohne dass die maulen könnten....
Damit decken Sie allerdings nur ein Bruchteil der sonderpädagogischen Qualifikationen ab (können ja auch nur FSP L oder esE studieren - selbst allgemeine Sonderpädagogik nur in reduziertem Umfang), auch der sonderpädagogische Ausbildungsumfang ist ja gegenüber dem sonderpädagogischem Lehramt sehr eingeschränkt (absolvieren ja auch am BK-Seminar ihr Ref.).
Aber das grundständige Lehramt für Sonderpädagogik ist schon stark grundschul- und Sek I orientiert, von daher ist eine sonderpädagogische Qualifizierung für Berufsschullehrer sicherlich nicht sinnlos
-
Nuja, vor dem Bewerben muss man halt studieren und Ref machen....(dann kann man sich immer noch drum bekümmern).
Eigentlich ist es relativ einfach: Wenn Du den BK-Studiengang studierst, wirst Du Berufsschullehrer (Sonderpädagogikqualifikation ersetzt ein Unterrichtsfach), wenn Du Sonderpädagogik studierst, wirst Du Sonderpädagoge (na gut, die entsprechenden Berufsschullehrer nennen sich auch so, aber eigentlich...) Wenn Du auf Berufsschullehrer studierst ,hast Du nur eine eingeschränkte Auswahl an Förderschwerpunkten zum Studieren (in Dortmund: L und esE, wenn ich mich richtig erinnere)
Ein wesentlicher Unterschied ist es, dass Du als Berufsschullehrer in dem höheren Dienst bist, als Sonderpädadagoge im gehobenen Dienst (man wird als Sonderpädagoge allerdings im Endamt des gehobenen Dienstes eingeordnet, so dass die Anfangsbesoldungsstufe bei beiden A13 ist, aber als Sopä ist dann halt Schluss, A16 auch mit Schulleitung nicht erreichbar, über A13 i.d.R. nur mit SChulleitung, das sieht in der Berufsschule mit ihrer Unmenge an A 15-Stellen anders aus). Besoldungstechnisch wäre deshalb hinsichtlich Aufstiegschancen BK cleverer...
Studium auf BK ist natürlich 'Sonderpädagogik light', dafür biste halt zusätzlich (eigentlich primär) Berufsschullehrer...
Ich sehe diese ganze Sachen, wo man Sonderpädagogik nur als Ersatz für ein Unterrichtsfach hat, kritisch.....ist schon eine Deprofessionalisierung des Lehramtes (in Berlin jetzt ja der Regelfall). Schulleiter (außerhalb des Förderzentrums) finden das aber bestimmt gut, wegen der flexiblen Einsatzmöglichkeiten dieser Absolventen
-
Nuja, die Aufgaben von Erziehungshilfsschulen haben ja (v.a. dank Schulauflösungen) in weiten Teilen des Landes FZ Lernen übernommen (ohne den entsprechenden Personalschlüssel bzw. die Ausstattung zu haben)
Ahja, Teilung erleichert natürlich erheblich (wenns sich nicht grad um den Klassenteil handelt, der nicht zum Werkunterricht zugelassen wird aus Sicherheitsgründen
)Als Vertretungslehrerin ist man rechtlich einer unbefristeten Lehrerin gleich gestellt - wichtig ist schon, dass man nicht mit 'Betreuern' verwechselt wird. Das würde Unterricht (im Wortsinne) durchführen, meist erschweren.
Jo, die Spannbreite an Erwartungen gegenüber Vertretungslehren variiert sicherlich auch sehr stark. Aber ist ja sehr gut, dass eine Gesprächsmöglichkeit mit einer Lehrkraft vorhanden ist....(auch möglich, dass die Schule eher eine Art 'Betreuung' der SuS will).-Bezugspunkt ist für mich immer noch so ein bissel das sehr optimistische Ausgangsposting
-
Mira: Yepp, hört sich gut an, das Ganze erstmal unfallfrei über die Bühne bringen. mehr verlangt keiner von Dir
Die Spannbreite an L-SuS und auch an Schul- und Klassenkulturen (!) ist so wahnsinnig groß, dass es schwierig ist, Dir auch nur generelle Hinweise zu geben (anders als Karunas Vorschlag, würde ich mich schon eher so darstellen, dass ich neue - 'vollwertige' - Lehrerin wäre, die halt Deutsch jetzt in der Klasse unterrichtet, solange Frau X da ist, kommt halt drauf an, wir hier kennen Klasse und Schule noch weniger als Du)
Ps. Sprich das Wort 'direkte Instruktion' erst aus, wenn Du deine Gesprächspartnerin gescheckt hast (manche verbinden damit noch Drillunterricht, ich meine natürlich neuere Konzeptionen). Deine Schwerpunktformulierung "Unterrichtsführung" ist gut (zusammen mit Klassenmanagement).
Und, wie gesagt, fachlich nicht so ehrgeizig sein (Karunas U-Vorschläge erscheinen in einer 'intakten' Klasse umsetzbar)
-
So ein Einstieg in der allerersten Stunde in einer Lerngruppe, die Du überhaupt nicht kennst, ist viel, viel zu riskant (vor allem, wenn Du allein in der Klasse bist).
Sorry, auch ziemlich Gymnasial-/Regelschule gedacht - 'direkte Instruktion' ist das Mittel der Wahl (und lass Dich nicht irritieren durch die Inklusionspädagogik, die auch Anspruch erhebt, an Förderschulen angewendet zu werden. Unterrichtsanleitend sollte zunächst die alte Hilfsschulpädagogik sein, die sich dann in die SPEZIFISCHE Förderschulpädagogik im FSP Lernen weiterentwickelt hat - und heute leider kaum fortgeführt wird, weil Karrieren nur im Bereich Inklusion gemacht werden können)
Am Anfang auf jeden Fall stringente Unterrichtsführung, für (sinnvolle) Beschäftigung der SuS sorgen mit klar vorgegeben Arbeitsaufträgen - wenn das läuft, kann man auch mit 'Einstiegskunstwerken' anfangen....
Schüler selbst ein Spiel entwickeln lassen, könnte sich übrigens als völlig illusorische Zielsetzung erweisen...(viele Schüler haben halt auch primär Interessen/Stärken im reproduzierenden Bereich, schreiben z.B. am liebsten von der Tafel ab oder füllen gern Arbeitsblätter aus)
Das skizzierte Unterrichtsvorhaben kann man v.a. als Greenhorn an einem FZ Lernen nur machen, wenn man die Klasse kennt (oder vll. auch wenn die Klassenlehrerin hinten drin sitzt)
Ps. Mal generell gesagt: von einer Übernahme einer Vertretungsstelle an einem FZ Lernen als Klassenlehrkraft/Fachlehrerin würde ich generell so zur Überbrückung und Lehramtsfremden eher abraten, vor allem im Mittel-und Oberstufenbereich und natürlich insbesondere, wenn man nicht als 2. Kraft in der Klasse arbeitet. Aber okay, die Threaderstellerin hat sich der Herausforderung gestellt - wenns gut laufen wird - Respekt!
-
Kenne die Verhältnisse in Bayern nicht, aber da würdest Du doch nur Pferde scheu machen...
Wenn es arg kommt, könnte man so eine Nachmeldung gar als Selbstanzeige interpretieren....(und die Lappalien, die Du nicht angeben hast, würden womöglich einen gewaltigen Bedeutungsgewinn erfahren)
-
Plattenspieler: Mit relativen Stärken im Hörverstehen meine ich, kurze Sätze und Dialoge nachsprechen lassen, ergänzen lassen usw. (auch ein wenig an Aussprache feilen). Da kann man halt auch am Einfachsten sinnvolle Erfolgserlebnisse den SuS verschaffen.....(in Deutsch war(ist es bei mir übrigens so, dass Hören fast durchgehend die ausgeprägteste Kompetenz der SuS ist, Hörspiele usw......führe das auch auf Kompensation von schwach ausgeprägten schriftsprachlichen Kompetenzen zurück)
Klick/Deutsch ist in der Tat sehr elementar, bei Klick /Mathe und Englisch siehts schon ein bissel anders aus (und sind in ostdeutschen Ländern, soweit ich das sehe, Standards)
Hab übrigens nicht den Eindruck (unterrichte das allerdings nicht), dass Englisch nun ein Fach sei, dass bei den SuS nun gar keinen Anklang findet - generell muss es natürlich schon deshalb unterrichtet werden, um Entwicklungsoptionen hinsichtlich Hauptschulabschluss offen zu lassen
-
Hm, ich hab den Eindruck, dass Deine Begeisterungsfähigkeit sich sehr auf die Vermittlung von Schulfächern zentriert....
Sonderpädagogische Förderung ist weitaus mehr - und diese Elemente sind erst die Voraussetzung dafür, guten Fachunterricht für diese SuS zu machen (das muss auch miteinander verknüpft sein - mag sein, dass Du bei Deinen sehr erfahrenen Kollegen den Eindruck hast, die würden sich auch auf das fachliche konzentrieren - das ist aber ein Irrtum, da stecken ungemeine - oftmals impilizite - Erfahrungsschätze hinter)
Dein Bereich (FZ Lernen mit esE-Komponente) ist für den Seiteneinstieg (ohne pädagogische Erfahrung/theoretischen Kenntnissen) übrigens sicherlich der denkbar Schwerste überhaupt - nicht wegen der unterrichtfachlichen/stofflichen Herausforderung.
Achja, viel mit Hörverstehen arbeiten (das ist ein Kompetenzbereich, bei dem viele SuS relative Stärken haben); Grundschullehrwerke (mit Medienpaketen) besorgen.
Sorry, für die Deutlichkeit, soll jetzt nicht entmutigen
-
Äh, sorry, was hast Du denn für Schüler an einer Förderschule Lernen?
Der von Dir verlinke Test ist ja nun wirklich völlig jenseits der sehr wahrscheinlichen Kompetenzen Deiner SuS...
-
Nein, unter das Ländertauschverfahren fallen alle Lehrkräfte im unbefristeten Beschäftigungsverhältnis, egal ob verbeamtet oder nicht.
Die Freigabeerklärung benötigst man, weil einen sonst das neue Bundesland nicht anstellt...(bzw. in den Beamtenstatus übernimmt oder neu verbeamtet)
@:s4g4: Das Problem ist nicht, aus dem Beamten- oder unbefristeten TB-Verhältnis im Herkunftsbundesland rauszukommen, sondern in dem Zielbundesland eine neue (Plan-)Stelle zu bekommen
Wie schon geschrieben, das wird teilweise flexibel gehandhabt (sowohl bei Beamten als auch bei TBs), grundsätzlich aber...
Für lebensalte Beamte (so in den 50er und 60er Lebensjahren) ist ein völlig besitzstandswahrender Länderwechsel aber komplex, da es da um die Verteilung der lebenslangen Pensionsansprüche zwischen dem abgebenden und aufnehmenden Bundesland geht (da muss über das Länderaustauschverfahren ein Ausgleich gefunden werden, eigentlich auch der Hauptsinn des Ganzen - das Fallen der TBs unter das Ländertauschverfahren kann man eigentlich nur dadurch legitimieren, dass sie keinstenfalls besser gestellt werden sollen als verbeamtete Lehrkräfte, mit den tarifbeschäftigten Lehrkräften hat das Bundesland mit dem Eintritt in die Rente ja nix mehr zu tun, bei Beamten sieht es wegen Pensionsansprüchen und Beihilfe anders aus)
-
Sissymaus: https://www.kmk.org/fileadmin/Date…ulwesen/D23.pdf
Das ist noch aktuell, wird aber unterschiedlich ausgelegt (Ländern mit Lehrermangel, wie z.B. einige ostdeutsche Bundesländer, legen großzügiger aus - mag auch vom Marktwert des Einstellungsbegehrenden abhängen). Prinzipiell können sich die Länder aber auf die KMK-Beschlüsse zurückziehen (Personalakten usw. werden auch bei Planstelleninhaber im TB-Verhältnis standardmäßig angefordert); die vereinbarte 'Großzügigkeit' ist halt reine Interpretationssache (wenn man z.B. als TB etwa mit Mangelfächern an einer eh nicht doll mit Personalmitteln ausgestatteten Schule ist...oder dort auch nur eine kurze Zeit auf einer Planstelle war, so dass eine erneute Einarbeitung eines Nachfolgers nicht zumutbar ist)
Das Tarifbeschäftigte im öffentlichem Dienst keinen speziellen Kündigungsschutz mehr haben, würde der Betroffene bei größerem Fehlverhalten schon recht schnell merken. Da gibt es prinzipiell schon viele Möglichkeiten (auch wenn man seine Arbeit nicht in der geforderten "mittleren Art und mittleren Güte' verrichtet), sicher, werden selten ausgeschöpft....(aber in Konfliktlagen, z.B. mit Vorgesetzten, wird der TB schon immer im Hinterkopf haben, dass er schlechter abgesichert ist als die verbeamtete Lehrkraft)
-
Sissymaus:
ZitatWenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.
Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)
ZitatIch finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt.
Das kann Dir als Tarifbeschäftigter genauso passieren, sobald man eine Planstelle hat (nur dass man von den Schule, an der man unglücklich ist, dann viel leichter rausgeschmissen werden kann - wenn die einen 'mangelhafte Eignung' bescheinigen, findet man übrigens bundesweit keine Stelle mehr an einer staatlichen Schule, wird genauso behandelt wie Entfernung eines Beamten auf Probe aus dem Dienst, was natürlich ungleich schwerer zu schaffen ist). Siehe Ausführungen in meinen vergangenen Postings..
Tja, aber die Ammenmärchen über die Freiheit des tarifbeschäftigten Lehrers sind wahrlich unausrottbar....(ist ja eigentlich auch ein Unding, dass auch hier die beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend übertragen werden - oder wie man allgemein treffend und pointiert sagt: beim tarifbeschäftigten Lehrer werden die Nachteile des Beamten- und Angestelltenstatus miteinander kombiniert, in der Verwaltung hat der TB wenigstens z.B. noch eine etwas geringere/symbolische Wochenarbeitszeit als der Beamte). Hält man halt nicht für möglich, von daher ist die Persistenz nachvollziehbar...
-
Chilli: Nein, man muss keine Sachgründe haben, wenn man sich auf einer Planstelle nicht verbeamten lässt. Einfach Verbeamtung nicht beantragen (oft: Kreuzchen im Einstellungsbogen nicht machen) bzw., das Verbeamtungsangebot nicht annehmen und auf der Planstelle als TB arbeiten. Den Antrag kannst Du jederzeit nachholen ( in der arbeitsrechtlichen Probezeit, also 3 Monate, kommt man natürlich leichter raus als gleich als Beamter auf Probe, das gilt aber auch erst recht für den Arbeitgeber)
Klar, gibt immer für irgendwas Sonderfälle, Vertretungsstellenhopping setzt freilich eine entsprechende Msrktlage voraus (grad bei Sonderpädagogen ist das auch von der Arbeit her oft eher unbefriedigend und wenig sinnvoll - an Förderschulen oder der Inklusion aber zunächst einen Vertetungsvertrag zu machen, kann sehr sinnvoll sein, egal ob man im Anschlussvertrag auf einer Planstelle im TB - oder Beamten Verhältnis arbeitet
PS. Für die Situation der Threaderstellerin ist halt der Hinweis sinnvoll, dass sie sich vor Annahme einer Planstelle genau informieren soll - zu denken, ich mach das als TB, dann bin ich flexibel, könnte sich als Holzweg erweisen
Werbung