Beiträge von wossen

    Sissymaus:

    Zitat

    Wenn der Bedarf da ist, kann man wechseln. Auch als Angestellte. Man kündigt einfach und fängt woanders wieder neu an.

    Nein, das geht ganz und gar nicht so nicht so einfach, sobald man eine Planstelle hat! (siehe vorangehende Ausführungen - z.B. Übertragung der beamtenrechtlichen Regelungen auf den TB-Bereich innerhalb eines Bundeslandes; Freigabeerklärung bei Bundeslandwechsel)

    Zitat

    Ich finde das übrigens den größten Nachteil an der Verbeamtung, dass man womöglich jahrelang unglücklich an einer Schule festsitzt, mit der man nicht klar kommt.

    Das kann Dir als Tarifbeschäftigter genauso passieren, sobald man eine Planstelle hat (nur dass man von den Schule, an der man unglücklich ist, dann viel leichter rausgeschmissen werden kann - wenn die einen 'mangelhafte Eignung' bescheinigen, findet man übrigens bundesweit keine Stelle mehr an einer staatlichen Schule, wird genauso behandelt wie Entfernung eines Beamten auf Probe aus dem Dienst, was natürlich ungleich schwerer zu schaffen ist). Siehe Ausführungen in meinen vergangenen Postings..

    Tja, aber die Ammenmärchen über die Freiheit des tarifbeschäftigten Lehrers sind wahrlich unausrottbar....(ist ja eigentlich auch ein Unding, dass auch hier die beamtenrechtlichen Regelungen weitestgehend übertragen werden - oder wie man allgemein treffend und pointiert sagt: beim tarifbeschäftigten Lehrer werden die Nachteile des Beamten- und Angestelltenstatus miteinander kombiniert, in der Verwaltung hat der TB wenigstens z.B. noch eine etwas geringere/symbolische Wochenarbeitszeit als der Beamte). Hält man halt nicht für möglich, von daher ist die Persistenz nachvollziehbar...

    Chilli: Nein, man muss keine Sachgründe haben, wenn man sich auf einer Planstelle nicht verbeamten lässt. Einfach Verbeamtung nicht beantragen (oft: Kreuzchen im Einstellungsbogen nicht machen) bzw., das Verbeamtungsangebot nicht annehmen und auf der Planstelle als TB arbeiten. Den Antrag kannst Du jederzeit nachholen ( in der arbeitsrechtlichen Probezeit, also 3 Monate, kommt man natürlich leichter raus als gleich als Beamter auf Probe, das gilt aber auch erst recht für den Arbeitgeber)

    Klar, gibt immer für irgendwas Sonderfälle, Vertretungsstellenhopping setzt freilich eine entsprechende Msrktlage voraus (grad bei Sonderpädagogen ist das auch von der Arbeit her oft eher unbefriedigend und wenig sinnvoll - an Förderschulen oder der Inklusion aber zunächst einen Vertetungsvertrag zu machen, kann sehr sinnvoll sein, egal ob man im Anschlussvertrag auf einer Planstelle im TB - oder Beamten Verhältnis arbeitet

    PS. Für die Situation der Threaderstellerin ist halt der Hinweis sinnvoll, dass sie sich vor Annahme einer Planstelle genau informieren soll - zu denken, ich mach das als TB, dann bin ich flexibel, könnte sich als Holzweg erweisen

    Berlin ist halt das einzige Bundesland, dass nicht im Regelfalle auf einer Planstelle verbeamtet - auch bei Versetzungen innerhalb des Bundeslandes verfahren die sehr großzügig...(klar, sonst hauen die Leute ganz ab)

    Aber es ist halt das Einzige....Und mal abwarten, ob sich die Flexibilität von Berlin hinsichtlich tarifbeschäftigten Lehrkräften (die verbeamteten Lehrkräfte können sich da anscheinend auch recht leicht innerhalb des Bundeslandes versetzen lassen) nicht grundlegend ändert, wenn die (wie im Koalitionsvertrag vorgesehen) ab 2023 wieder verbeamten sollten.

    Berlin/Brandenburg ist wieder mal ein Sonderfall...(wie im gesamten TB-Bereich)

    Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch (begründet wird das mit der fehlenden Freigabeerklärung, da nutzt es auch nix, dass man die 'Bestenauslese' gewonnen hat). Guck Dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die schon im Schuldienst eines anderen Landes sind, an....

    Der vorgesehene Regelfall ist auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf einer Planstelle die Teilnahme an dem Ländertauschverfahren, dies ist analog zu den Beamten.

    Übrigens ist es auch prinzipiell möglich, sich in einem Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen, dann ist man automatisch aus dem Beamtenverhältnis im bisherigen Bundesland raus und ist bruchlos weiter im Beamtenbereich (sogenannte Raubernennungen). Wird aber selten praktiziert im Lehramtsbereich..(aber durchaus eine Option, wenn man eine sehr, sehr begehrte Lehrkraft ist).

    Selbstverständlich geht es prinzipiell auch. einfach in Bundesland A aus dem Dienst auszuscheiden und sich im Bundesland B neu verbeamten zu lassen (wird aber nicht in allen Bundesländern wegen dem Ländertauschverfahren gern gemacht, zudem erfolgt natürlich neue Amtsarztuntersuchung und so)

    Das ganze System achtet peinlichst drauf, dass TBs möglichst wirklich nirgendwo irgendwie besser gestellt sind als Beamte.....(völlig schaffen sie es nicht, wegen dem allgemeinen Arbeitsrecht - aber das sind Marginalien)

    @Sussana-Mio. Ja, es ist wenig bekannt, dass man auch als Tarifbeschäftigter auf einer (unbefristeten) Planstelle weitgehend den beamtenrechtlichen Vorschriften hinsichtlich Flexibilität unterliegt.

    Du wirst auch als Angestellte kein Planstellenhopping machen können (und schon gar nicht innerhalb eines Bundeslandes) und auch von Angestellten werden i.d.R. bei Bundeslandwechsel 'Freigabeerklärungen' des abgebenden Landes bei Einstellung verlangt (die freilich etwas einfacher zu erlangen sind als bei verbeamteten Lehrkräften, muss aber keineswegs sein). Zudem hast Du bei jedem Planstellenwechsel bei Bundeslandwechsel das Problem, dass Dir Deine Erfahrungsstufen anerkannt werden müssen (Anerkennungen erfolgen i.d.R. nur bis Erfahrungsstufe 3 - bereits erworbene Laufzeit innerhalb der Stufen entfällt).

    Sorry für den allgemeinen Exkurs - man liest so etwas wie bei dir häufig, es trifft nur leider so generell überhaupt nicht zu.

    Ps. aus einem Beamtenverhältnis kommt man i.d.R. recht prompt wieder heraus, als angestellter Planstelleninhaber hast Du lange Kündigungsfristen.

    Nochwas:

    Zitat

    Nun steht sie aber vor der Frage, wie sie (Ende 40) das Loch in ihrem Rentenanspruch stopft.

    Durch das vorangehenden höhere Nettoeinkommen steht Du auch als ausgeschiedene Beamtin insgesamt IMMER finanziell besser da, als wenn Du die ganze Zeit im Angestelltenverhältnis gearbeitet hättest (das gilt natürlich in einem fast absurden Ausmaße erst recht, wenn Dein Bundesland ein Altersgeldgesetz hat und man die Kriterien erfüllt)

    Ja ließ sich leider nicht vermeiden, generell zu werden

    Nuja, wenn Du dich halt als ungeeignet erweist, bleibst Du halt auf A 15 und erfüllst eine andere Aufgabe (etwa Bücherausgabe oder so).

    Kenne einen Fall an eigener Schule (Gym), wo ein A15er keine Lust mehr auf seine Aufgabe hatte (in NRW) - gibt beamtenrechtlich wenig/keine Möglichkeiten, da viel zu machen, wenn er nicht will (okay, erfordert natürlich ein sehr dickes Fell, direkte Arbeitsverweigerung sollte man natürlich nicht machen..., aber z.B.: Unfähigkeit ist beamtenrechtlich kein Dienstvergehen). Die Arbeit (Stufenleitung) wurde dann halt von jemandem ohne A 15 gemacht...(der natürlich darauf spekulierte, die nächste frei werdende A15er Stelle zu bekommen, geschah dann auch)

    Man muss auch die Perspektive der neu eingestellten Lehrkraft sehen....

    Die hätte dann erst zum 1. August eine Stelle, wäre also 5 Monate ohne Einkommen. Wenn die Schule sie zum 1.8. haben möchte, muss Sie also schon was anbieten (und Ressourcen sind ja offensichtlich im laufenden Schuljahr vorhanden)

    Okay, prima, das ist ja schon mal gut....

    Sorry, man sollte jedesmal vor dem Posten nochmal den ganzen Thread durchlesen, aber...

    Tja, 1 Stex (in anderer Schulform) und dann Quereinstieg - bis vor einiger Zeit waren von den ganzen Quereinstiegsprogramm die Leute mit 1. Stex. ausgeschlossen (die wollte man halt ins Referendariat 'treiben'). Mag halt so sein, dass so eine Einstellung auch noch bei manchem Schulleiter insgeheim vorhanden ist...(ja, Du hast Gründe, aber...)

    Naja, du musst Dich einfach mal in die Lage der Grundschulschulleiter reinversetzen - 1. Staatsexamen Gymnasium (wichtig: anerkannt, ohne Lehramtsstudium!! Hm, übrigens, eigentlich hat man es dann doch gar nicht, sondern nur eine Äquivalenzbescheinigung, oder? Das wäre schon noch ein Unterschied) weckt da halt nicht so große Begeisterung (auch wenn es formal hinreichend sein mag)

    Geht hier ja um Erklärungen, warum die Stellensuche bei Dir noch nicht so auf Anhieb erfolgreich war...(viel Erfolg bei der weiteren Suche!)

    Yo, scheint so, ein (zudem anerkanntes !!) 1. Stex für Gym ist auch nicht so ganz die optimale Voraussetzung für einen Einstieg in die Grundschule..

    Ps. naja, sooo gravierend ist der Unterschied zwischen A 12 und A 13 ja nun wieder auch nicht (vor allem vergleichen mit dem Unterschied: Verbeamtung vs. Tarifbeschäftigter, A 12 ist sicherlich auf jeden Fall TVL 14, aber auch zumeist TVL 15 vorzuziehen)

    50 ;)

    Vorsicht, Hessen soll eine Neigung dazu haben, mit dem Erlangen einer Planstelle, bisweilen nicht unmittelbar zu verbeamten (das ist auch generell bei Altersgrenzen zu beachten, wenn es knapp ist. NRW aber z.B. verbeamtet i.d.R. quasi sofort bei Planstellenerhalt)

    chilipaprika: Nuja, neben Amtsarzt gibt es ja noch die Altersgrenze.

    Die ist starr - die Maßstäbe an gesundheitlichen Voraussetzungen scheinen in den letzten Jahren erheblich gesunken zu sein. Da kann man überhaupt keine gesicherten negativen Vorhersagen mehr machen.....und die Unterschiede in der Entlohnung usw. sind ja so gravierend, dass man selbst jemanden, dem das Durchkommen beim Amtsarzt sehr fraglich erscheint, dringend zum Ref raten muss. Wenn aber die Altersgrenze überschritten ist...

    Tja, mit Erfahrungsstufe 3 bei TVL 11 wird dann der Quereinsteiger besser entlohnt als der vollausgebildete, tarifbeschäftigte Lehrer mit Referendariat (auch bei TVL 13 - nach dem Ref kommt man grundsätzlich in Erfahrungsstufe 1: Erfahrungsstufen sind ja im TB-Verhältnis fast wichtiger als Eingruppierung)

    Im Tarifbeschäftigtenverhältnis gibt es eigentlich sowieso überhaupt keinen Grund, Referendariat zu machen (Aufstiegsmöglichkeiten, die nur mit 2. Stex möglich sind, werden ja nur minimal besser entlohnt). Aus rein finanzieller Sicht, sollte man versuchen, das Ref zu umgehen...(natürlich nur, wenn es trotz 2. Stex nicht zu einem Beamtenverhältnis führen kann)

    Mikelknight: Positive (aber nicht verbindliche) Signale von Schulleitungen nicht überbewerten....ist häufig nur warm halten...(könnte ja passieren, dass z.B. eine Lehrkraft kurzfristig länger krank/schwanger wird - dann hätte man noch eine Bewerberin in der Reserve). Eine direkte Absage wäre zwar fair, aber von Fairness kann man bei Schulleitungen keineswegs per se ausgehen...

    Man muss unterscheiden zwischen irgendwas, was 'oben' verkündet wird (männliche Lehrer an Grundschulen sehr erwünscht) und dem, wie an der Basis (bzw. Schulleitung) gehandelt wird.

    Das man keine Rückmeldung/Absagen auf (zudem von den Schulen unaufgeforderte) Bewerbungen erhält, ist durchaus üblich - auch wenn es sicherlich von 'oben' nicht so vorgesehen ist.

    Man muss einfach sehen, dass Bewerbungen dem Empfänger nie schaden, wenn Sie ihn nicht interessieren, schmeißt er sie nach 10 Sekunden Draufsicht einfach weg...

    In Hessen wirst Du übrigens nach dem TVH bezahlt (nicht nach dem TVöD), wirklich sicher, dass da 2600-2700 netto rauskommen? (das wäre ja Vollzeitstelle, würde voraussetzen, dass Du nicht ledig bist bzw. Du in eine höhere Erfahrungsstufe eingestuft wirst)

    Nuja, wenn man sich Deine "Fallbeschreibung" (insbesondere auch die Qualifikation!) aus Deinem vergangenen Thread durchliest, ist klar, dass die Dir alle Knüppel zwischen die Beine schmeißen werden nach der erfolgreichen (wie haste das geschafft??) Klage. Hm, ob da der Personalrat hinter Dir steht?

    Nach TVL §4 dürfte es übrigens unerheblich sein, ob in dem Arbeitsvertrag nun die Schule angegeben ist oder nicht (notfalls würde man einfach eine Änderungskündigung machen), Arbeitgeber ist ja immer das Land. Auch in Sachen Versetzung sind Tarifbeschäftigte übrigens wesentlich schlechter geschützt als Beamte..,(@Chemicus: Yepp, wirklich eine sehr hartnäckige urban legend)

    Nuja, wenn Du jetzt still hältst und akzeptierst, lassen sie dich vielleicht in Ruhe - wenn Du jetzt da groß mit weiteren Rechtsmitteln anfängst, wird das kaum der Fall sein (selbst wenn Du erfolgreich sein solltest).... Du stehst halt nur unter dem Schutz des Arbeitsrechts, nicht des Verwaltungsrechts

    Stufenvorweggewährungen ist sowohl nach Tarifvertrag als auch im Beamtenstatus prinzipiell möglich (z.B. bei Mangelfächern zwecks Personalgewinnung).

    Dadurch erklären wahrscheinlich auch die unterschiedlichen Erfahrungen hier - hängt oft vom Engagement des Schulleiters ab

    Was denn genau? Das Aufrufen von Pornoseiten während der Arbeit? Das reicht mit Sicherheit für eine Kündigung aus. Ich gehe davon aus, dass es der Kollegin gerade nicht gelungen ist, überzeugend darzustellen, dass sie es nicht selbst war. Und falls doch, hatte sie wahrscheinlich eine Aufsichtspflichtverletzung einzuräumen, die zumindest abmahnungswürdig wäre.

    Also, in der Probezeit bedarf es bei Tarifbeschäftigten keinerlei Begründung....(das ist prinzipiell anders als bei Beamten auf Probe)

    Goldene Zitrone: Naja, da kommt es jetzt auch drauf an, wie lange Du schon an der öffentlichen Schule beschäftigst bist und auch (in der Praxis) mit welchem Qualifikationsniveau Du an der öffentlichen Schule angestellt bist.

    Grundsätzlich haben Tarifbeschäftigte im ÖD schon keinerlei besonderen Kündigungsschutz mehr gegenüber der Privatwirtschaft (außer Altbeschäftigte, die langjährig schon zu BAT-Zeiten angestellt wurden - Besitzstandsregelung). Allerdings hat der Personalrat in der Regel mehr Beteiligungsrechte als dort (die setzt er aber keineswegs immer zu Gunsten des Beschäftigten ein)

    @karuna: ich meinte die Nichtrealisierbarkeit von strukturellen Änderungen von grundlegenden Elementen des Verwaltungsaufbaus in der Bundesrepublik und seinen Ländern generell (als Beispiel: allgemeiner Verzicht auf Verbeamtungen bei Lehrern kaum realisierbar, ein schönes Beispiel ist auch der öffentliche Gesundheitsdient,für dessen generelle Strukturen selbst das Teilversagen bei Corona fast folgenlos sein werden).

    Mit dem Verweis auf das (v.a. im Lehrerbereich) mindestens so leistungsfeindliche Tarifrecht wollte ich ausdrücken, das es auch jenseits des Beamtenrechts große Hürden gibt, Lehrerarbeit leistungsgerecht zu bewerten (und die liegen auch einfach in der Natur der Tätigkeit)

Werbung