Sissymaus: https://www.kmk.org/fileadmin/Date…ulwesen/D23.pdf
Das ist noch aktuell, wird aber unterschiedlich ausgelegt (Ländern mit Lehrermangel, wie z.B. einige ostdeutsche Bundesländer, legen großzügiger aus - mag auch vom Marktwert des Einstellungsbegehrenden abhängen). Prinzipiell können sich die Länder aber auf die KMK-Beschlüsse zurückziehen (Personalakten usw. werden auch bei Planstelleninhaber im TB-Verhältnis standardmäßig angefordert); die vereinbarte 'Großzügigkeit' ist halt reine Interpretationssache (wenn man z.B. als TB etwa mit Mangelfächern an einer eh nicht doll mit Personalmitteln ausgestatteten Schule ist...oder dort auch nur eine kurze Zeit auf einer Planstelle war, so dass eine erneute Einarbeitung eines Nachfolgers nicht zumutbar ist)
Das Tarifbeschäftigte im öffentlichem Dienst keinen speziellen Kündigungsschutz mehr haben, würde der Betroffene bei größerem Fehlverhalten schon recht schnell merken. Da gibt es prinzipiell schon viele Möglichkeiten (auch wenn man seine Arbeit nicht in der geforderten "mittleren Art und mittleren Güte' verrichtet), sicher, werden selten ausgeschöpft....(aber in Konfliktlagen, z.B. mit Vorgesetzten, wird der TB schon immer im Hinterkopf haben, dass er schlechter abgesichert ist als die verbeamtete Lehrkraft)