Beiträge von wossen

    Absolute Grundvoraussetzung für 'leistungsorientierte' Bezahlung im Lehrerberuf ist zunächst einmal die Abschaffung des Beamtenstatus. Schon allein deshalb, weil es nur ein allgemeines/einheitliches Beamtenrecht gibt, keines speziell für Lehrer.

    Okay, macht man das - THEORETISCH recht einfach machbar für Neueinstellungen, allerdings müssten sich alle 16 Bundesländer einig sein (und das über einen Zeitraum von mehreren Jahrzehnten). Das ist anders als z.B. bei der Postprivatisierung. Da fängt es ja schon an, eigentlich sollten nach der Wende die 5 neuen Bundesländer Vorreiter sein bei der Abschaffung der Verbeamtung von Lehrern - nuja, gegenwärtig verbeamten alle....Da wurde eine historische Chance verpasst...

    Die Rechtsprechung/Richterschaft ist in Deutschland zudem ein absolute Säule des Berufsbeamtentums, das zu dem über eine prächtige Lobby verfügt - da scheut vor einem breitflächigen Parallelbetrieb (neueingestellte tarifbeschäftigte Lehrer/verbeamteter Altbestand) fast jeder zurück (auch Berlin und östliche Bundesländer, die zwischenzeitlich nicht verbeamteten, haben ja z.B. die Rechte. Privilegien, Beschäftigungsbedingungen des verbeamteten Lehreraltbestands in keinster Weise angerührt)

    Leistungsorientierte Bezahlung ist allerdings auch im Tarifbeschäftigtenverhältnis im ÖD fast unmöglich - groß verkauft wurde die Umstellung von BAT zu TVL/TVöD als nunmehriges Tarifsystem mit starken leistungsgerechten Elementen - in der Praxis hat es sich als das leistungsfeindlichstes System erwiesen, dass man sich nur denken kann (wo man sogar durch eine Höhergruppierung mittelfristige Gehaltseinbußen erleiden kann)

    Prinzipiell finde ich das Grundanliegen der Jungen Liberalen völlig korrekt, es ist natürlich bei den gegenwärtigen rechtlich-politischen Grundstrukturen der Bundesrepublik politisch/rechtlich nicht realisierbar (...aber diese Nichtrealisierbarkeit sollte eigentlich sehr zu denken geben!!) -

    - da ein Abstand zwischen den Ämtern und Aufgaben bestehen bleiben muss, kann dies Erhöhungen und Stufungen in den oberen Gruppen nach sich ziehen (man kann wohl nicht beliebig nach oben leiten, da dann höhere Aufgaben entwertet würden - warum kriegt der Pförtner im Bund plötzlich A7 obwohl dies vorher als Aufgabe für einen Kommissar das Gehalt war - das hat Folgen in der Struktur und wird der Zeit beklagt)…

    Das Besoldungsabstandsgebot zwischen den einzelnen Stufen führt übrigens zur absurden Situation, dass die etwaige Einführung einer Grundsicherung zu einem Geldsegen für Beamte im höheren Dienst werden könnte.

    Wer sich etwas einlesen möchte, kann das hier machen: https://forum.oeffentlicher-dienst.info/index.php/topic,114363.0.html (okay, über 3000 Beiträge, etliche davon mit 'Ausarbeitungscharakter - gibt noch andere relevante Threads dort). Zuerst habe ich die Geldrauschstimmung der (zumeist gehobenen und höheren) Beamten in dem Fachforum nicht ernst genommen, aber erste partielle Umsetzungsversuche z.B. in Thüringen oder jetzt vorsichtig beginnend in NRW, haben mich fundamental eines Besseren belehrt (und selbst die großen Verbesserungen haben beim Beamtenbund in Thüringen trotzdem für Empörung gesorgt, die rechtlichen Schritte werden gar nicht aussichtslos sein...)

    Die zukünftige Ausgestaltung der Familienzuschläge wird sich rechtlich primär nach den Entwicklungen im ALG II-Bereich richten - jede Erhöhung dort, wird auf den (gesamten!) Beamtenbereich wahrscheinlich durchschlagen (und der gegenwärtige Zustand ist ja auch schon formalrechtlich sehr fragwürdig). Und dann werden (vereinfacht und zugespitzt gesagt) Positionen vertreten, wie dass ein A10er mit 5 Kindern nicht mehr/ähnlich viel verdienen darf wie ein kinderloser A13 (also ist dessen Besoldung zu erhöhen)

    Übertragungen aus Tarifverhandlungen werden für den Beamtenbereich in den nächsten Jahren völlig irrelevant sein gegenüber den drastisch anstehenden Verbesserungen durch die Umsetzungen von irgendwelchen Gerichtsurteilen auf der Grundlage der (oftmals sehr beamtenfreundlichen und sich strikt an den "alt hergebrachten Grundsätzen" orientierenden) Gerichtsbarkeit...Ursprung der ganzen Entwicklung/Diskussion war übrigens die amtsangemessene Besoldung der Richterschaft selbst..

    Erstaunlich ist, dass die sich anbahnende 'Besoldungsrevolution' fast völlig unter dem Radar der Öffentlichkeit läuft.

    Gehe natürlich davon aus, dass der ihr zugeteilt wird...(bzw. sie in ihrem Fach keine große Auswahl hat).

    Also ich hätte im Ref nicht so ohne weiteres zum Schulleiter gehen können und und lapidar sagen. ich käme mit dem vorgesehenen Mentor nicht zurecht (vor allem hätte der sich dann erstmal an den Mentor gewandt und den befragt)

    Aber vll. sollte man auf weitere Ausführungen der Threaderstellerin warten, so isses doch ein Stochern im Nebel..

    Ja gut aber....man kann nicht alles haben..

    Das Problem ist doch, dass so ein schulintern geäußerter Wunsch leicht als Vorwurf der 'sexuellen Belästigung' ausgelegt/missverstanden werden könnte...(vll. ist das Verhältnis zwischen Schulleitung und Lehrkraft auch angespannt. so dass sie das gegen ihn instrumentalisieren könnte - vielleicht löst die Threaderstellerin bei ihr auch nur Kopfschütteln aus, in der Ref.-Situation auch nicht so toll)

    Wenn das Anliegen der Threaderstellerin so wichtig wäre, würde ich schon schauen VOR dem Refantritt., an eine andere Schule zu kommen...

    Na, das würde ich mir aber sehr überlegen, am Beginn des Referendariats mit Personalrat und Gleichstellungsbeauftragten anzukommen....

    Was ginge, wäre Dich vor (!!) dem Referendariat, vertrauensvoll an die Seminarleiterin (evtl. auch/alternativ Gleichstellungsbeautragte der Bezirksregierung) zu wenden, um eine andere Schulzuweisung zu erreichen, das ist häufig vor (!!) Referendariatsantritt umstandslos möglich.

    Vor dem ref. nie an jemanden wenden, der die Person kennt/identifizieren könnte!

    CDL. Das wird auch innerhalb der Bundeslönder nicht einheitlich gehandhabt.

    In Thüringen und NRW liegt dies z.B. faktisch in der Entscheidungsgewalt der Schulleitung, die kann jemanden freihändig bestimmen oder auch dem LAA eine Wahlfreiheit geben.

    Ist natürlich schon schwierig, zu kommunizieren, dass man einen bestimmten Mentor nicht haben möchte (vor allem mit der Angabe des realen Grundes). Frag doch am besten erstmal andere Referendare an dieser Schule, wie das läuft (bei einem Nischenfach kommt übrigens auch oft nur eine Person infrage)

    Ja, Du musst uns schon etwas mehr zum Kontext verraten für eine sinnvolle Rückmeldung

    Es kann nicht sein, dass Beschäftigte einer Schule in der Mietregion II den Mietzuschuss V bekommen. Es ist nicht nur illogisch, sondern lässt die Kosten gar nicht vorhersehen und macht die ganze Stadtentwicklung von Randstädten kaputt.

    Und die ohnehin doch recht gut situierten verbeamteten Lehrer bekommen Mietzuschüsse - die tarifbeschäftigten Kollegen gehen leer aus...(auch bei den Kinderzuschlägen, die vor einer drastischen Erhöhung stehen)

    Ich weiß, ich weiß: "alt hergebrachte Grundsätze des Beamtentums" (die haben ja so den Rang von 'Naturgesetzlichkeiten', übrigens in der Form ausschließlich in Deutschland),die sich jedem Vergleich entziehen, aber....

    Nuja, nun sind aber eine ganze Menge an Beamten Immobilieneigentümer (ob gekauft oder geerbt)

    Andere einigermaßen relevante Unterschiede in den Lebenshaltungskosten mag ich nicht erkennen (z.B. Lebensmittelpreise usw. überall fast gleich).

    Zu der bayrischen Ballungsraumzulage gibt es übrigens einen entscheidenden Unterschied - diese wird allen im öffentlichen Dienst beschäftigten Menschen gewährt.

    Jetzt sollen ausschließlich Beamte bedacht werden...

    @heliax: darf ich nach Deinem Hintergrund fragen?

    In einer schwierigen Förderschulklasse Lernen (vermutlich mit esE) zu unterrichten ist sicherlich für ein 'Greenhorn' eines der schwierigsten Sachen, die unser Schulsystem zu bieten hat. Ich les da Sachsen als Bundesland, liest sich so an, als ob an Eurer Schule auch jeder für sich kämpft und institutionalisierte kollegiale Kooperationen nur sehr schwach ausgeprägt sind (auch kein Trainingsraum und so). Ist halt v.a. in den östlichen Bundesländern außerhalb von Modellschulen so...

    Klasse 9 auf jeden Fall nicht mit Kinderkram ankommen (die Tipps hier beziehen sich offensichtlich auf untere Jahrgangsstufen, Fabeln in der 9 z.B. nicht mehr richtlinienkonform).

    Das Mathe besser klappt als vieles Andere ist übrigens nicht ungewöhnlich...(liegt an der Struktur der Inhalte)....Tja, konstruktiv werden kann ich jetzt nicht so richtig, ist eine heftige Aufgabe, vor allem, wenn kaum klassenübergreifende Strukturen existieren sollten.

    Edit: Na, doch noch was. In Deiner theoretischen Ausbildung wirst Du vermutlich viel mit Inklusionspädagogik konfrontiert werden. Die ist an Förderschulen 'Lernen' in vielen Fällen kaum anwendbar - Methodenvielfalt und kooperatives Lernen sind oftmals Gift für die SuS (sowas kann vor allem oftmals nur durch die Klassenlehrerin eingeführt werden). Beweg Dich im klassischen Spektrum der Didaktik des FSP Lernen - 'direkte Instruktion'....

    Doch, kann es mittelfristig...(siehe Posting drüber, Erstellung hat sich überschnitten)

    Der Garantiebetrag von 180€ brutto kompensiert in etlichen Fällen nicht den Verlust der Laufzeit innerhalb der Stufe (mittelfristige Perspektive)

    Dadurch, dass man im TVL eine Erfahrungsstufe bei Beförderung verliert und zudem noch die Stufenlaufzeit bei 0 wieder anfängt, sind mittelfristige Gehaltsverluste bei Beförderungen von älteren Tarifbeschäftigten nicht die Ausnahme (entgangener Aufstieg in eine höhere Erfahrungsstufe lohnt sich mehr als Beförderung)

    Die Forderung A13 für alle (entsprechend TVL 13 dann als Folge) ist von daher durchaus für etliche Tarifbeschäftigte mit Gehaltseinbußen verbunden (lebensältere Beschäftigte mit TVL-11 vor dem Erfahrungsstufenaufstieg)

    So ab 55 sollte der Tarifbeschäftigte generell sehr genau nachrechnen, ob mit einer Beförderung nicht ein Gesamtgehaltsverlust bis zur Rente verbunden ist - und damit natürlich auch Rentenhöhenverlust (und auch in jüngeren Jahren anstreben, ausgerechnet dann befördert zu werden, wenn man gerade in eine neue Erfahrungsstufe gekommen ist).

    Ist absurd, aber stört ja niemanden groß außer den direkt Betroffenen....(dabei betrifft das ja den gesamten Tarifbereich im TVL - im TVÖD wird seit einigen Jahren stufengleich höhergruppiert)

    Ähh, es gibt wirklich L-Klassen mit 18 SuS? (die auch wirklich weitgehend präsent sind) Mehr als 14 ist mir noch nicht begegnet (und das ist schon 'Hammer')

    Ja, das Problem in dem Bereich ist, dass die (tradierten) offiziellen Grenzen von einem Bild des traditionellen 'Hilfsschulkindes' geprägt sind, die zunehmenden esE-Problematiken usw. finden da keine Entsprechung. Zudem dann natürlich noch die Inklusion mit ihren Auswirkungen auf die Zusammensetzung der Schülerschaft im Bereich L an Förderschulen(Beschränkung auf SuS, die im Regelschulsystem in seiner gegenwärtigen Form kaum sinnvoll beschult werden können)

    Aber ja, man findet da Wege.....L-Bereich ist aber sicherlich gegenüber (reinem) esE und vor allem GE in Relation personalmäßig ein Stiefkind.

    Man darf ja nicht vergessen, dass Unterrichten wegfällt....Korrekturen, Unterrichtsvorbereitung usw.

    Unterstufenchor auf dem Marktplatz sich anhören...naja, empfindet auch sonntags nicht jeder als härteste Arbeit (mancher vielleicht sogar als Vergnügen..)

    Oh mann, diese 3,5 Regelung gilt doch wirklich nur für Bayern...

    Wurde hier schon x-mal thematisiert....Klar, für eine sehr schnelle Karriere im Schulwesen ist zumindest ein allzu schlechtes 2. Staatsexamen sicher nicht förderlich, aber..

    Als Tarifbeschäftigter lohnt sich Schulleitung sicherlich monetär nicht, als Beamter mit A16 schon (man muss vor allem auch die Pensionsansprüche nach dem Endamt berücksichtigen).

    Von daher muss man schon zwischen monetären Anreizen unterscheiden, die man als Schulleiter generell hat oder als verbeamteter Schulleiter, also in der Sek II als Oberstudiendirektor (okay, scheint man in Bayern nur als Beamter werden zu können, aber überall sonst PRINZIPIELL...)

    Hinsichtlich monetären Anreize für Aufstieg im öD ist die Tätigkeit eigentlich nachgeordnet gegenüber dem Status (Beamter oder Angestellter), mit dem man diese Tätigkeit verrichtet.

    in NRW und Thüringen erhalt jeder Planstellenneuling prinzipiell ein Verbeamtungsangebot, völlig unabhängig von der Examensnote (das sind die beiden Bundesländer, die ich 100% überschauen kann). Natürlich nur bei Erfüllung der beamtenrechtlichen Voraussetzungen (und die sind unabhängig von 1,0 oder 4,4). Der z.B. 48-jährige 1,0-Absolvent wird nicht verbeamtet, die 26jährige 4,4-Planstelleninhaberin schon

    Bayern scheint da DER Sonderfall zu sein, allerdings gilt das ja nur für Schulen des Landes (die haben auch viele Schulen in städtischer Trägerschaft), ob das mit der Verbeamtung da häufig nicht nur hinausgezögert ist, weiß vll. jemand...(Hamburg hab ich vorher noch nicht gehört)

    Im Übrigens gibt es eigentlich im Lehrerbereich nur Planstellen - die sind allesamt Beamtenstellen (müssen aber nicht mit Beamten besetzt werden)

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