Berlin/Brandenburg ist wieder mal ein Sonderfall...(wie im gesamten TB-Bereich)
Generell ist kein Bundesland verpflichtet, jemanden anzustellen - 'einfach kündigen und neu anfangen in einem neuen Bundesland', darauf hast Du keinerlei Anspruch (begründet wird das mit der fehlenden Freigabeerklärung, da nutzt es auch nix, dass man die 'Bestenauslese' gewonnen hat). Guck Dir die Einstellungsvoraussetzungen der einzelnen Bundesländer für tarifbeschäftigte Lehrkräfte, die schon im Schuldienst eines anderen Landes sind, an....
Der vorgesehene Regelfall ist auch für tarifbeschäftigte Lehrkräfte auf einer Planstelle die Teilnahme an dem Ländertauschverfahren, dies ist analog zu den Beamten.
Übrigens ist es auch prinzipiell möglich, sich in einem Bundesland einfach neu verbeamten zu lassen, dann ist man automatisch aus dem Beamtenverhältnis im bisherigen Bundesland raus und ist bruchlos weiter im Beamtenbereich (sogenannte Raubernennungen). Wird aber selten praktiziert im Lehramtsbereich..(aber durchaus eine Option, wenn man eine sehr, sehr begehrte Lehrkraft ist).
Selbstverständlich geht es prinzipiell auch. einfach in Bundesland A aus dem Dienst auszuscheiden und sich im Bundesland B neu verbeamten zu lassen (wird aber nicht in allen Bundesländern wegen dem Ländertauschverfahren gern gemacht, zudem erfolgt natürlich neue Amtsarztuntersuchung und so)
Das ganze System achtet peinlichst drauf, dass TBs möglichst wirklich nirgendwo irgendwie besser gestellt sind als Beamte.....(völlig schaffen sie es nicht, wegen dem allgemeinen Arbeitsrecht - aber das sind Marginalien)