Beiträge von wossen

    In Thüringen sind übrigens alle Förderzentren (auch Lernen) inzidenzunabhängig geöffnet. Auch in Kommunen mit bundesweiten Spitzenwerten wird im vollem Umfange Präsenzuntericht gegeben.

    Ich finde es immer lustig, dass NRW in so eine 'Buhmannrolle' gerät - dabei sind sie mit Öffnungen in letzter Zeit relativ zurückhaltend (in Thüringen werden zudem noch durch das faktische Aussetzen von Kriterien für Notfallbetreuung Schulschließungen ad absurdum geführt)

    Es kommt wirklich auf dem Kontext und die Lerngruppe an...

    An einer Förderschule Lernen setzte ich die 'Preisgabe' persönlicher Informationen ganz gezielt ein, die SuS wissen immer, was ich am Wochenende oder so gemacht habe (ob es nun stimmt, ist eine andere Sache...) Auch Photos von Einrichtungsgeständen in meiner Wohnung hab ich schon mal gezeigt...(die SuS wissen aber z.B. nicht hausnummerngenau, wo ich wohne)

    Ich hab da teilweise sehr persönliche Informationen über die SuS und ihren häuslichen Kontext und erwarte auch von den SuS relevante Probleme vorzubringen...da kann ich kein Unbekannter bleiben (gibt aber auch Kollege, die machen das so...)

    'Gut ankommen' und auch ein bissel zum Vertrauensverhältnis beitragen tut so eine (kontrollierte!) Offenheit sicherlich, ist aber halt Typ und vor allem auch Schulformsache.

    Als grenznahe Einstellungsbehörde für den Vorbereitungsdienst könnte die Bezirksregierung Düsseldorf oder Münster Erfahrungen mit dem Studiengang haben.

    Einfach da mal anrufen, wie das mit der Zulassung zum Referendariat als Master-Absolvent aussieht....

    Konzentrier Dich bei deinen Auskunftsersuchen auf die Zulassung zum Referendariat.... Könntest du denn nicht auch deinen Bachelor in den Niederlanden machen und dann Master an einer deutschen Uni?

    Ob die UB_Anzahl verpflichteten ist, kannst du Deiner Ausbildungsverordnung entnehmen (auf 'soll-Formulierungen' achten). Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.

    Wenn Dir da irgendein Kollege etwas sagt, ist das prinzipiell erstmal egal. Richtig sind die Leute, welche das Schulgutachten schreiben. Wie richtig angemerkt wurde, ist krank=krank.

    Je nach Verhältnis bietet sich da aber wirklich ein Gespräch mit Deiner Ausbildungsbeauftragten an. Kernseminarleitung (falls Du in NRW bist) wäre auch eine Maßnahme.

    Ganz vorsichtig wäre ich übrigens damit, psychische Probleme irgendwo anzusprechen, Du bist krank - und die Art Deiner Krankheit geht niémandem etwas an.

    Bei einem Gespräch mit dem Studienseminar käme es natürlich auch drauf an, welches Standing Du dort hast und wie die so drauf sind. Die werden Dir dann auch sagen, ob sie 5 UBS für notwendig halten. Erzähl denen bloß nicht zuviel! Auch so, geistige Folgen von Medikamenten und so - Du warst krank, dir ging es sauschlecht. Punkt. Mehr nicht (außer bei Corona, Krebs oder so was). Die müssen mit Lösungsvorschlägen ankommen.

    Ruhig bleiben! Objektiv gesehen, ist doch gar nicht viel passiert. (und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)

    Geht übrigens als Tarifbeschäftigter auch nicht...(einzeln schon gar nicht, aber auch als Kollektiv über eine Gewerkschaft)

    Innenerorganisatorische Regelungen (jedenfalls der zitierten Art) fallen nicht in den Verhandlungsbereich der Tarifparteien, sondern können einseitig vom Arbeitgeber festgelegt werden.

    Nö, es wird nicht einseitig erlassen, sondern muss mit dem bayerischen Beamtengesetz vereinbar sein..(und den Rahmengesetzen des Bundes). Das unterscheidet sich fundamental von einem Tarifvertrag...(der Beamte ist z.B. nicht vom Gutdünken von Gewerkschaften abhängig...)

    Dem jeweiligen Landesbeamtengesetz kann der Threadersteller auch seine gewünschten Infos entnehmen

    Soley. Okay, du redest jetzt in 'wir-Form', da sind also noch andere Personen beteiligt.

    Ob Du die Nebenerwerbsgenehmigung bekommst, kann Dir hier keiner sagen. WEenn Dir die versagt werden sollte, könntest Du da wenig gegen machen - vielleicht rutscht sie auch einfach routinemäßig durch.

    Voranfrage ist sicherlich auch problematisch, da Du dann "die Pferde scheu machen würdest".

    Kannste nicht das Ganze über den Namen des Mannes oder Eltern/Geschwistern und so laufen lassen? (kaufen kann ja auf deinen Namen passieren, Betrieb läft dann formal über deren Namen)

    30??

    Äh, da gibts es aber familiäre Unterstützung oder Du möchtest jemanden einstellen?

    Du kannst doch nicht ALLEIN bis zu 30 Pferde professionell betreuen (+ Immobilie) und eine Vollzeitstelle als Lehrer haben?

    Wenn dir alles klar war, verstehe ich aber das hier nicht:

    Zitat

    In der Urteilsbegründung des BAG wird sehr detailliert aufgeführt, auf welche Rechtsgrundlage sich die Entscheidung, das Land habe Lehrbücher zu stellen, bezieht. Hier bezieht sich das BAG interessanterweise kaum auf Landesrecht, sondern v.a. auf das BGB und zitiert auch einzelne Entscheidung von Landesgerichten. Man kann daher mit hoher Sicherheit annehmen, dass dieses Urteil auch für andere Bundesländer übertragbar ist.

    Arbeitsrecht ist kein Landesrecht (von daher isses nicht so bemerkenswer,t dass das BAG sich darauf nicht bezieht) - Landesgerichte heißen übrigens nicht so, weil sie für Landesrecht zuständig sind...

    Für Angestellte auf Planstellen gelten prinzipiell dieselben Voraussetzungen für eine Beurlaubung wie für Beamte (Ausnahmen wie bei Sabbatjahren stellen Tarifbeschäftigte deutlich schlechter).

    Das man als Planstelleninhaber irgendwie mehr Rechte/Möglichkeiten hat als als Beamter gibt es eigentlich auch in kaum einem Bereich (okay, man darf z.B. Arbeitskampf führen, die mit Lohnausfällen verbunden sind - aber das Resultat wird ja regelmäßig auf die zuschauenden Beamten übertragen).

    Also, wenn man das Gesamtsystem sich anguckt, ist das sehr unwahrscheinlich......(mag sein, dass es irgendeinen Trick in irgendeinem Bundesland gibt)

    Es könnte sogar sein, dass die Möglichkeit der Beurlaubung bei Angestellten THEORETISCH prinzipiell einfacher ist (weil die Regulierung im Beamtenrecht stärker ausgeprägt ist), daraus erwächst dann aber kein ANSPRUCH.

    Wenn ich also in BW erkläre, dass ich in einem anderen Bundesland auch einen Antrag auf Zulassung zum Vorbereitungsdienst gestellt habe, heißt das aber ja noch lange nicht, dass ich dies nicht "darf", oder? Ich lese daraus zumindest nicht, dass man sich nicht in mehreren Bundesländern bewerben kann und sich auf ein BL festlegen muss.

    Einfach unterschreiben, dass man es nicht gemacht hat. Geht die natürlich überhaupt nix an. Wenn man einen Vorbereitungsdienst schon irgendwo angefangen hat, muss man das natürlich unbedingt angeben!!!

    Ist aber nun mal schon besser, als wenn der Umgang mit SuS nun gar nicht gelänge.

    Prüfungsergebnisse anfechten ist übrigens ohne vorherige Rüge kaum erfolgversprechend möglich (Mitwirkungspflicht des Prüflings) - und ja, das System ist so, dass ich so ein 'endgültig nicht bestanden' nicht mit einer generellen Untauglichkeit für ein Lehramt in Verbindung bringen würde (zudem für ein anderes Lehramt: Realschüler oder geistig Behinderte zu unterrichten, macht ja z.B. schon einen Unterschied)

    Ich würde das Durchfallen im neuen Lehramtsreferendariat übrigens verschweigen (wenn es geht - Schule müsste zumindest gehen) - würde man da mit Ausbildern a la Karl-Dieter oder Moebius konfrontiert werden, hätte man bei denen schon eine große Hypothek...

    Ich hab keine Ahnung.

    Möchte aber zu bedenken geben, dass ein solches Vorgehen durchaus auf (auch nicht unberechtigtes) Missfallen bei der Neubewerbung stoßen könnte.

    Hängt sicherlich auch ein wenig von der Attraktivität deiner Fächer und Deinen Noten (auch ggfs. der dienstlichen Beurteilung Deiner dann Ex-Schule) ab, ob das alles dann so völlig reibungslos verliefe...

    JA; 39 Wochen (na, Susannea, wie lang isses bei Beamten?); Wie schaut es denn mit der Bemessungsgrundlage und Kappungsgrenze aus? (bei Beamten und bei Angestellten).

    Okay, wenn das für dich nicht schlechter ist...ist ja überhaupt nicht anzweifelbar, du kannst ja alles Mögliche empfinden. Allerdings könnte es für(unkundige) Leser irreführend sein..und auch Empfindungen sind ob ihrer sachlichen Grundlage diskutierbar.

    Du bist in Berlin - in 15 anderen Bundesländern wäre der Sprung von E11 auf E13 (also 'Ja13') mit Stufen- und Erfahrungsstufenverlusten verbunden.

    In welcher Höhe wird aufgestockt? Wie lange? Entspricht das der unbeschränkten Lohnfortzahlung bei Beamten? Na, also....

    Keiner möchte dich hier an Selbstschädigung hindern - aber schon daran, eine Situation irreführend zu schildern.

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