Ob die UB_Anzahl verpflichteten ist, kannst du Deiner Ausbildungsverordnung entnehmen (auf 'soll-Formulierungen' achten). Ohne Bundeslandangabe kann Dir da ansonsten niemand etwas sagen.
Wenn Dir da irgendein Kollege etwas sagt, ist das prinzipiell erstmal egal. Richtig sind die Leute, welche das Schulgutachten schreiben. Wie richtig angemerkt wurde, ist krank=krank.
Je nach Verhältnis bietet sich da aber wirklich ein Gespräch mit Deiner Ausbildungsbeauftragten an. Kernseminarleitung (falls Du in NRW bist) wäre auch eine Maßnahme.
Ganz vorsichtig wäre ich übrigens damit, psychische Probleme irgendwo anzusprechen, Du bist krank - und die Art Deiner Krankheit geht niémandem etwas an.
Bei einem Gespräch mit dem Studienseminar käme es natürlich auch drauf an, welches Standing Du dort hast und wie die so drauf sind. Die werden Dir dann auch sagen, ob sie 5 UBS für notwendig halten. Erzähl denen bloß nicht zuviel! Auch so, geistige Folgen von Medikamenten und so - Du warst krank, dir ging es sauschlecht. Punkt. Mehr nicht (außer bei Corona, Krebs oder so was). Die müssen mit Lösungsvorschlägen ankommen.
Ruhig bleiben! Objektiv gesehen, ist doch gar nicht viel passiert. (und guck Dir zur Vorbereitung Deine Ausbildungsverordnung an)