Beamter-->Angestellter-->Beurlaubung-->Auslandsaufenthalt

  • Liebe Kolleginnen,


    nach vielen verbeamteten Lehrerjahren hatte ich bereits einmal versucht, mich beurlauben zu lassen, um einige Zeit im Ausland zu arbeiten. Als Sonderpädagoge in BW ein aussichtsloses Unterfangen.

    Ich denke mittlerweile ernsthaft darüber nach, das System zu verlassen und mit der Familie auszuwandern.

    Dass dies im Beamtensinne nicht wirklich "vernünftig" ist, ist klar...


    Konkrete Frage:

    Ich hatte irgendwo gelesen, dass es ggf. möglich ist, vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis zu wechseln und sich aus dieser Stelle heraus beurlauben zu lassen, um den Anspruch auf eine Planstelle nach einer Beurlaubung zu wahren. Damit wäre zumindest ein kleines Sicherheitsnetz gespannt...

    Ich habe hierzu nichts finden können, gibt es Foristen, die in dieser Frage helfen können?


    Besten Dank und Gruß von der

    Ortslehrkraft

  • Als Denkanstoß:

    Keine der "beiden Medaillen" (Beamtendasein und Angestelltenverhältnis) ist das "Nonplusultra" für alle Lebenssituationen!


    1. Aber ich wäre da durchaus vorsichtig, von einem Beamtenverhältnis ins Angestelltenverhältnis zu wechseln. Alleine die enormen finanziellen Nachteile einer gesetzlichen Rente im Angestelltenverhältnis gegenüber einer Beamtenpension sind nicht von der Hand zu weisen. Dir würden ja deine bisherigen Ansprüche auf die Pension lediglich in die gesetzliche Rentenkasse übertragen.


    2. Ein Zurück in das Beamtenverhältnis wird es sicherlich nicht mehr geben, wenn du einmal den Schritt getan hast und es dir in vielen Jahren anders überlegen solltest. Auch die Altersgrenze für Verbeamtung würde es sicherlich erneut unmöglich machen wieder zu wechseln.


    Einen solch radikalen Schritt würde ich mir wirklich sehr gut überlegen, gerade im Hinblick auf die Absicherung im Alter!

  • Ich denke mittlerweile ernsthaft darüber nach, das System zu verlassen und mit der Familie auszuwandern.

    Dass dies im Beamtensinne nicht wirklich "vernünftig" ist, ist klar...

    Ich habe nach exakt 20 Jahren im Dienst als Beamtin die Entlassung beantragt und arbeite inzwischen als Angestellte weiter.

    Gerade mit deinen Plänen kann ich nur sagen: Mach es!

    Der Bildungssektor ist sowas von dermaßen an die Wand gefahren, dass du später auf jeden Fall wieder unterkommen wirst.


    Lass dich aber tatsächlich gut beraten, was die Nachversicherung, ein evtl. Altersgeld (gibt's in Bayern nicht) und die Krankenversicherung angeht.

    Viel Glück! :super:

  • Ich hatte irgendwo gelesen, dass es ggf. möglich ist, vom Beamten- ins Angestelltenverhältnis zu wechseln und sich aus dieser Stelle heraus beurlauben zu lassen, um den Anspruch auf eine Planstelle nach einer Beurlaubung zu wahren.

    Ich frage mich gerade, ob man als Angestellter denn so viel einfacher an eine Beurlaubung kommt als Beamte. Ich kenne mich ehrlich gesagt bei Angestellten nicht so aus, weil wir kaum welche im Kollegium haben, aber irgendwie würde mich das überraschen.

  • Für Angestellte auf Planstellen gelten prinzipiell dieselben Voraussetzungen für eine Beurlaubung wie für Beamte (Ausnahmen wie bei Sabbatjahren stellen Tarifbeschäftigte deutlich schlechter).


    Das man als Planstelleninhaber irgendwie mehr Rechte/Möglichkeiten hat als als Beamter gibt es eigentlich auch in kaum einem Bereich (okay, man darf z.B. Arbeitskampf führen, die mit Lohnausfällen verbunden sind - aber das Resultat wird ja regelmäßig auf die zuschauenden Beamten übertragen).


    Also, wenn man das Gesamtsystem sich anguckt, ist das sehr unwahrscheinlich......(mag sein, dass es irgendeinen Trick in irgendeinem Bundesland gibt)


    Es könnte sogar sein, dass die Möglichkeit der Beurlaubung bei Angestellten THEORETISCH prinzipiell einfacher ist (weil die Regulierung im Beamtenrecht stärker ausgeprägt ist), daraus erwächst dann aber kein ANSPRUCH.

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