Wenn aber sachlich falsche bzw. irreführende und/oder unvollständige Informationen zur Begründung herangezogen werden, dann ist es sehr im Sinne des auch informierenden Forums, dass darauf hingewiesen wird (etwa die Krankengeldregelung bei TBs als nicht nachteilig gegenüber Beamten dargestellt wird; die Nachteile wegen den Verlusten an Erfahrungsstufen und - zeiten haben übrigens neuerdings eine ungeheure Brisanz aufgrund der allmählichen Umstallung auf A13/TVL-13 für alle - davon profitieren Beamte in weitaus stärkeren Umfange als Angestellte, die dann Stufenverluste hinnehmen müssten, so dass A13/TVL 13 für alle eigentlich ein Projekt ist, die Ungleichheiten zwischen verbamteten und tarifbeschäftigten Lehrkräften weiter zu verschärfen).
Beiträge von wossen
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Das ist übrigens eine absolute Mär, dass Tarifbeschäftigte weniger leicht versetzt werden können als Beamte....Da gelten identische Regelungen (nur hat der Tarifbeschäftigte eine schlechtere Position, da bei hartnäckigem Widerstand durchaus Kündigung droht). Es gibt arbeitsrechtlich auch keinen besonderen Kündigungsschutz mehr für TBs des ÖDs (außer im Bestandsschutz für einige Altbeschäftigte)
Kurzarbeit, Gehaltskürzungen usw. wären übrigens rechtlich problemlos per Tarifvertrag für TBs möglich - der TB ist völlig der im Lehrerbereich beamtendominierten GEW und den Beamtenbundgliederungen ausgeliefert (Beamte sind durch die amtsangemessene Alimentation rechtlich doch recht komfortabel gesichert)
Für Bundeslandwechsel existieren auch identische Regelungen, allerdings fällt der Tarifbeschäftigte dann i.d.R. auf Erfahrungsstufe 3 zurück. Auch bei einer Bewerbung auf eine höher eingruppierte Stelle im selben Bundesland fällt man ja erst einmal um eine Erfahrungsstufe mitsamt Stufenlaufzeit zurück, so dass Karriere eigentlich finanziell für TBs kaum attraktiv ist (eher Selbstausbeutung)
Streikrecht ist auch ein recht zweifelhaftes Privileg, solange die Tarifergebnisse regelmäßig eh auf Beamte voll übertragen werden (und netto bringen z.B. 2% Erhöhung dem Beamten regelmäßig mehr Zuwachs als dem Tarifbeschäftigten) - die persönlichen Kosten eines Arbeitskampfes (Streikgeld deckt nicht gesamtes Gehalt ab, setzt zudem Gewerkschaftsbeitrag voraus; Streikgeld wird teilfinanziert auch aus Beamtenbeiträgen - beim GEW mehr als in den DBB-Gewerkschaften) trägt zudem der Tarifbeschäftigte.
Mit der Pension verliert ein Beamter bei vorzeitigem Ausscheiden halt einen Anspruch, den ein TB nie gehabt hat - von daher kann man da auch nicht so richtig von Nachteil sprechen. Falls das Brutto des Beamten gegenüber einem tätigkeitsgleichen TB niedriger lag (nicht immer der Fall), dann wird das mehr als kompensiert durch den vorherigen Netto-Gehaltsvorteil (VBL ist so zusammengestrichen worden und mit Sozialabgaben belegt worden, dass das auch kein wirklich wichtiges Argument mehr ist). Und in den Ländern mit dem skandalösen Altersgeld für ausgeschiedene Beamte isses eh keine Frage...
Ich vermag wirklich überhaupt keinen Vorteil einer Beschäftigung als Tarifbeschäftigten auf Stellen des gehobenen oder höheren Dienstes erkennen...
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This!

Ich fand die Aussicht bedrückend, permanent krank/in Therapie/teilstationär/whatever zu sein - und mir nur deshalb keine Sorgen machen zu müssen, weil ich als Beamtin ja ganz bequem dauerkrank sein kann und mein Sold weiterläuft.
Ja.
Kann man so machen.
Mit Lebensqualität hat das allerdings (meiner bescheidenen Meinung nach) nichts zu tun.

Nuja, die Lebensqualität ist sicher besser besser mit A13 als mit Hartz IV "bedrückend, permanent krank/in Therapie/teilstationär/whatever zu sein"

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VBL ist für Tarifbeschäftigte eine Zwangsversicherung.
In der Berechnung von Veronica ist die Kirchensteuer nicht enthalten - muss man diese bezahlen, wären es ca. 2325€ netto.
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Man braucht die Besoldung übrigens gar nicht aufzugeben, man kann die Arbeit auch einfach abgeben - oder (für Hartgesottene) diese so ausführen, dass sie einen weggenommen wird (zwangsweise Runterstufungen der Besoldungsgruppe sind quasi unmöglich...,)
Solche Fälle gibt es an Gymnasien einige, wo jemand eine A15-Stelle innehat, aber nicht (mehr) entsprechende Arbeit verrichtet. Okay, ist nicht sehr gut für das Standing derjenigen im Kollegium und so...
Tarifbeschäftigte sollten sowas aber vermeiden, dann droht Änderungskündigung (da ist die Stelle an die AKTUELL ausgeführte Arbeit eng gekoppelt).....aber bei Beamten...(da gilt der alte Lehrsatz 'Unfähigkeit ist kein Dienstververgehen' - und wenn man eine höherwertige Arbeit nicht mehr verrichten will, ist das ja auch eine Art von Unfähigkeit. In dem Falle ist das aber keineswegs automatisch mit einem Verzicht auf die höhere Besoldungsstufe verbunden)
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Kurios, aber ernst...
Was für Spargelesser - Klöckners Rücktritt ist überfallig, inclusive staatsanwaltliche Ermittlungen (habe den Artikel nachgeprüft)
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Catelyn schreibt:
ZitatAls Lehrerin ist es gar nicht unbedingt meine Aufgabe, mich um alle Probleme meiner SuS zu kümmern. Es ist meine Aufgabe, diesen Kindern etwas beizubringen.
Hm, der Schüler hat esE Förderbedarf....mit dem Beibringen muss man da schon auf 'Rahmenbedingungen' als Pädagoge achten
Vermutlich wäre es am Besten gewesen, die beleidigende Anmerkung in der Situation zu überhören, zumal sie ja auch gar nicht richtig zu verstehen war.....(was ich schon alles überhört habe in der Arbeit mit esE-Schülern...). Genau das Verhalten der Threaderstellerin wünschte sich der Schüler, aber das sieht die Thjeaderstellerin ja auch selbst so.
Aber das ist keinerlei 'Vorwurf' - es ist schwierig...und bedarf auch Erfahrung im Umgang mit esE-SuS
Jetzt sehe ich als Option, Karten im Gespräch mit dem Schüler klar auf den Tisch zu legen (ich weiß, warum Du dich jetzt für mich interessiert...) und authentisch zu sein...Auslagerung an Andere (Abteilungsleitung, Sozialarbeiter) erst, wenn das wirklich alles nix bringt (leider ist das ja schon am Anfang geschehen), versuch Du selbst eine Beziehung zum Schüler aufzubauen
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Yepp, deshalb sollte man überlegen, ob man zum 2. Versuch des 2. Stex überhaupt antritt (bzw. sich vorzeitig entlassen lässt), wenn absolut absehbar ist, dass das nix wird (in NRW z.b. kurz vor der offiziellen Verkündung der Vornote im 2. Versuch des 2. Stex, wenn man schon weiß, dass die so ausfallen wird, dass man nicht zur UPP zugelassen wird)
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Zauberwald: als Nichterfüller werden im Allgemeinen Lehrpersonen bezeichnet, die kein 2. Stex besitzen ABER nicht aus dem Grunde, dass sie endgültig das 2. Stex nicht bestanden haben
Vielleicht besteht am ehesten eine Chance, wenn man sich in einer anderen Schulform bewirbt (also z.B. Gym 1. Stex, 2. nicht bestanden - dann Grundschule)
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Selbst wenn Dir das zeitweilig gelingen sollte (dann wäre man ein absoluter Ausnahmefall), was bringt Dir das?
CDL: Nichterfüller zu sein, damit ist was ganz anderes gemeint, als das 2. Stex endgültig nicht bestanden zu haben (das ist leider das endgültig verlorene Finale, okay, vll, gibt es als wirklich überzeugende Persönlichkeit, sehr günstigen Fächern, großer Not der Schule und vll. Beziehungen Chancen an Privatschulen)
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Okay, könnte man je nach Schule ja variabel machen (hier sind Gymnasien häufig personell im Vergleich zu anderen Schulformen sehr gut ausgestattet und auch die Altersstruktur ist günstiger)
Nuja, die Medien vermitteln natürlich schon das Bild, dass wir alle den ganzen Tag online-teaching machen (an Förderschulen z.B. ungemein verbreitet
) .Den Gewerkschaften kämen Arbeitszeitverlängerungen nach Corona ungemein entgegen, weil sie dann was zu protestieren hätten (wäre ja auch der Beamtenbereich betroffen), sicher sehr günstig für Mitgliedergewinnung und Profilierung. Das wäre für die Gewerkschaften ein Traumszenario.. -
Das beträfe dann allerdings nach der geltenden Tarifarbeitszeitautomatik auch die tarifbeschäftigen Lehrer.
Wäre aber eine plausible Idee: Dann würde die Zeit des Schulausfalls praktisch nachgearbeitet werden (allerdings von TBs und Beamten, obwohl TBs womöglich in iKurzarbeit gewesen wären).
Interessanter Beitrag! Stundentafel würde dann befristet auch für die SuS erweitert werden.
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Nuja, in Thüringen (und anderen ostdeutschen Ländern) erinnert man sich noch an die Zwangsteilzeit für (fast alle) tarifbeschäftigte Lehrer vor nunmehr fast 25 Jahren und weiß daher, was so alles möglich ist für angestellte Lehrer.
In allen Beschäftigungsverhältnissen sind Kürzungen rechtlich machbar, auf unterschiedlichen Wegen.
Ist aber im Beamtenbereich schon äußerst schwierig, vor allem, wenn es NUR Lehrer treffen soll (im TB-Bereich reicht einfach: Vereinbarung der Tarifparteien). Wie könnten denn Kürzungen im Beamtenbereich in der Situation der langfristigen Schulschließung monetär aussehen?
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Und jetzt werde ich mal 'apokalyptisch':
Durch einfache Änderungen des Tarifvertrages könnten jetzt die Tarifparteien im Zuge von Corana vereinbaren, die Kündigungsmöglichkeiten zu modifizieren. Unangenehm für so manchen (angeblichen) low-performer im Schuldienst (oder auch einfach einen, der die falschen Fächer hat), der langjährig tarifbeschäftigt ist (okay, da steht der Lehrermangel in vielen Bereichen vor - und dann müssten die Schulen schon längere Zeit geschlossen bleiben)
Als Tarifbeschäftigter im ÖD ist man halt fast völlig den Gewerkschaften (die bekanntlich beamtengeprägt sind) ausgeliefert.
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Der TVöD-S hat aber so viel Sonderregelungen, dass er nur noch dem Namen nach dazugehört (ist übrigens auch viel höher als der normale TVöd oder gar der TVL für Lehrer)
Außerdem wird der nicht direkt von der VKA verhandelt (sondern von einem separiertem Gruppenauschuss) - gehört also (vermutlich) nicht zu dem Bereich, was jetzt verhandelt wird.
Ich bin vor allem durch die Beispielserwähnung von Bibliotheken hellhörig geworden, das ist fast überall fester Bestandteil als Einrichtung der Stadtverwaltung (nicht ausgegliedert, nix - ist wie Einwohnermeldeamt oder Kämmerei)
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Ich gehe stark davon aus, dass den Ländern die paar Euro Ersparnis zu heikel wären (zumindest dort, wo die Angestellten deutlich in der Minderzahl sind). Es wäre auch arbeitsrechtlich problematisch, den Beamten ihre Bezüge zu lassen (was alternativlos wäre) und sie den Angestellten zu kürzen. In einem Betrieb kann ich auch nicht den Einen auf Kurzarbeit setzen und den Anderen nicht.
Wieso sollte das in irgendeiner Form arbeitsrechtlich problematisch sein?
Die unterschiedliche Behandlung der beiden Statusgruppen in vielen anderen Bereichen ist ja auch rechtlich völlig gedeckt.
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Die Stadtwerke oder Theater (z.B Rostock) im Form einer GmbH, Sparkassen, Kindergärten, Gesetzliche Krankenversicherungen ...
Die unterliegen aber häufig doch i.d.R. nicht dem TVöD (Sparkassen z.B. oder GKVs).
Nach den Medienberichten geht es schon um den TVöD
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@Fossi: Nö, flächendeckend ist im ÖD natürlich kein Bedarf an Kurzarbeit da (z.B. nicht in kommunalen Krankenhäuser, Gesundheitsamt oder der Kernverwaltung)
Aber im Bereich der Schulen, wenn es nach den Osterferien mit dem Unterricht nicht weitergeht....(da kann man doch sehr viele Schulen einfach mit den Beamten weiterlaufen lassen, die ja nicht betroffen wären). Das wäre nicht unvorstellbar
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Susannea: ich glaub, das weiß hier jeder, dass Lehrer an öffentlichen Schulen überwiegend Landesangestellte sind (in Bayern gibt es aber recht viele Lehrer an kommunalen Schulen, die könnten jetzt natürlich schon betroffen sein)
Es könnte zweifellos aber ein Dammbruch für den gesamten Bereich des ÖDs sein....
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