Xiam schreibt:
Zitat
In Hamburg bekommen Angestellte ab der ersten Stunde im Plus Überstunden ausbezahlt.
Nee Überstunden werden nach dem TV-L wie bei Beamten erst ab der 4. Unterrichtsstunde bezahlt (und zwar netto wesentlich schlechter als bei Beamten, da die Angestellten auch nur das Beamtenbrutto erhalten, wo dann die viel höheren Abzüge gelten).
Altfälle nach dem BAT könnten noch evtl. Bestandsschutz haben - darunter würde die Threaderstellerin nicht fallen.
Leider ist es bei vielen Kollegen noch nicht angekommen, wie sich durch den (von dem Beamtenbund und DGB-Gewerkschaften ja durchaus akzeptierten TV-L) die Beschäftigungsbedingungen für tarifbeschäftigte Lehrer verschlechtert haben 8insbesondere für solche mit 2. Staatsexamen) - viele Beamte gehen noch von Beschäftigungsbedingungen für Tarifbeschäftigte der beginnenden 1990er Jahre aus....(bis zur rot-grünen Zeit war die Zusatzversorgung z.B. wirklich noch richtig gut - heute ist sie nicht annähernd mehr mit Pensionsniveau vergleichbar, aufgrund der Mitfinanzierung durch den Arbeitnehmer in manchen Fäjjen sogar eher ein Zusatzgeschäft - zudem kann sie einfach durch eine Tarifvertragsänderung gekürzt werden).
Wenn man sich aus dem Beamtenstatus verabschiedet, begibt man sich als Lehrer übrigens nicht in die Freiheit, sondern in die Abhängigkeit der Tarifparteien (Gewerkschaften und Arbeitgeber), die über deine Arbeits- und Entlohnungsbedingungen verfügen - und die sind nunmal beide primär beamtenorientiert...