Beiträge von wossen

    Nein, Berlin zahlt nach dem TV Land Berlin, vgl. http://oeffentlicher-dienst.info/tv-l/berlin/

    Der ist angelehnt an den bundesweit (außer Hessen) gültigen Tarifvertrag für den Öffentlichen Dienst der Länder (TV-L) - aber keineswegs identisch.

    Berlin ist zudem ein Sonderfall, weil da ja die tarifbeschäftigten Lehrkräfte (im Zuge des generellen Verzichts auf Neuverbeamtungen) erheblich besser bezahlt werden als im (fast bundesweit gültigen) TVL (durch andere Erfahrungsstufeneinordnung)

    Berlin ist nicht TVL im Lehramtsbereich - überall sonst in Deutschland (de facto nunmehr auch in Hessen mit der Hauptausnahme der Familienzuschläge), gilt der TVL mit dem 1/2 Jahr Anrechnung des Refs auf Stufe 1 (bei Beamten werden die 2 Jahre Ref übrigens voll als Dienstjahre angerechnet - wichtig für Pensionsanspruch und so...)

    Susannea schreibt:

    Zitat

    Naja, es sind ja fast 1700 Euro und soviel ich weiß wird die Ref-Zeit als Erfahrung mit angerechnet.

    Falsch: Ref wird nur mit einem halben Jahr auf die Stufenlaufzeit angerechnet (und dann auch nur auf Stufe 1).

    Der TV-H ist insofern besser als der TVL als es dem Beamtenbund/Philologenverband und Verdi nicht gelungen ist, die Familienzuschläge des BAT abzuschaffen (kein Witz!). Die Beibehaltung der Familienzuschläge musste die hessische Landesregierung gegen den Willen von DBB und Verdi durchsetzen (die wollten den 'Standard TVL' der anderen Bundesländer). Die (von DBB/Verdi 'erkämpfte'!!) sonstige Abschaffung des BATs und Fasteinführung des TVLs bedeutet eine wesentliche Verschlechterung für Neueingestellte (und bald auch für längere Zeit im Tarifbeschätigungsverhältnis stehenden Lehrkräfte) in Hessen.

    Da verdeutlichen DBB und Verdi wieder einmal, was man für sie als Tarifbeschäftigter (für Verdi im gehobenen und höheren Dienst) schlichweg ist: .....(von mir zensiert)

    Bezahlt wird in der Primarstufe nach TVL 11 (nach 2. Staatsexamen) - völlig unabhängig davon, ob man Aushilfskraft ist oder eine Planstelle hat

    Das ist nur eine Bildunterschrift, die doch häufig von den Layoutern gestaltet wird.

    Höchstwahrscheinlich ist doch, dass selbst die textverfassende Journalistin Tina Baier von Beamtenrecht und/oder Beschäftigungsverhältnissen keinerlei Ahnung zu haben scheint, sonst würde so ein Interview doch nicht so viele Unklarheiten aufweisen.

    Tja, 'Qualitätsjournalismus' a la Süddeutscher Zeitung - und Tina Baier ist auch noch auf Bildungsfragen 'spezialisiert' (!!) ;(

    Stimmt. Das hier aus dem Artikel:

    Zitat

    Dazu kommt natürlich, dass es für verbeamtete Lehrer ein gewaltiger Schritt ist, den Arbeitsplatz zu wechseln.

    kann man interpretieren, das sie sich einfach versetzen lässt - und das Beamtendasein dann wieder als normale Lehrerin genießt.

    Wenn dem so wäre, dann müsste man sagen, dass in jeder Privatfirma (auch für Tarifbeschäftigte im ÖD könnte das gelten) ein solches Interview eine fristlose Kündigung zur Folge hätte, aber aus einer evtl. vielfach privilegierten Situation heraus (Beamtin, privat abgesichert), hat man Narrenfreiheit, die dann auch schamlos in Anspruch genommmen wird (naja, vll, Disziplinarverfahren - die will aber eh keine Karriere mehr machen).

    Aber wie gesagt: wir kennen den Fall nicht - nur die sehr unklaren Formulierungen (sowohl der SZ als auch der Interviewten), legen nahe, dass man mit solchen spekulativen 'Verdächtigungen' vielleicht nicht ganz falsch liegt.

    Muss man natürlich auch fragen, warum suedeutsche.de diesen nicht ganz unwichtigen Umstand mit keinem Wort erwähnt..... (hätte Frau Schöffel im Interview auch erwähnen/andeuten können)

    Wirft kein gutes Licht auf die Zeitung (bzw. die Internetredaktion, falls der Artikel nur im Netz erschien)

    Scooby schreibt:

    Zitat

    und vielleicht würden mit der entspr. finanziellen Absicherung hintendran noch viel mehr VS-Rektoren so einen Schritt machen...


    Das trifft sicherlich auf einen Gutteil aller Erwerbstätigen zu

    Hm, im Lebenslauf steht was von Mitarbeit in der Firma Schöffel

    Zudem "kündigt"? Ist die nicht verbeamtet? (geht aus dem Artikel auch nicht ganz direkt hervor). Da wäre dann natürlich auch noch ein krasses Missverhältnis von Arbeitsaufwand als Grundschulrektorin und Gehalt vorhanden (neben der sonstigen Diskriminierung)

    Also: man sollte nie vorschnell urteilen - von Egotrip (den man sich risikolos leisten kann - und vielleicht eh gemacht hätte - so hat man halt die Möglichkeit ein paar Leuten noch 'Einen' mitzugeben) - bis mutig ist alles an Interpretationen drin (auch weil man halt die Lebensverhältnisse und die die Person selbst nicht kennt: sowie die Sichtweisen der Angegriffenen)

    Ja, im gesamten Geltungsbereich des TVL entspricht E 11 der Besoldungsstufe A12

    Fall A: ledige 29 jährige Berufseinsteigerin, Kirchenmitglied ohne Kinder in Rheinland Pfalz (netto)
    E 11 = 1640€
    A 12 = 2550€ (- Krankenversicherung)

    FallB: 31 Jahre (Rest wie oben)
    E11 = 1640€
    A12 = 2639 € (-Krankenversicherung)

    Falls Du verheiratet bist und/oder Kinder hast, vergrößert sich der Unterschied noch.

    Naja, man darf nicht vergessen, dass diejemigen, die ein Referendariat machen und im Angestelltenverhältnis verbleiben, nicht diskriminiert werden sollten.

    Es hat ja schon etwas abstruses an sich, dass dank der Erfahrungsstufen so mancher Seiteneinsteiger schon zu Beginn seiner Ausbildung mehr verdient, als ein tarifbeschäftigter Lehrer mit 2. Staatsexamen.

    Bsp.
    a) SE ohne 2. Stex als absoluter Neuling in der Schule mit vorangehender Tätigkeit: 1 Jahre wissenschaftliche Hilfskraft (oder Nachhilfe) = TVL 13 Erfahrungsstufe 2 (und wie man hier lesen kann, sind ja ohne weiteres sogar 3 oder 4 mit Tätigkeiten erreichbar, deren Schulbezug arg konstruiert zu sein scheint)

    b) Lehrer mit 2. Staatsexamen nach 2jährigen Referendariat = TVL 13 Erfahrungsstufe 1 (die Minizulage nach 2. Stex kompensiert die niedrigere Erfahrungsstufe bei weitem nicht)

    Nuja, wenn man sich die im Netz kursierenden Lebensläufe anschaut, dann ist der Lehrer vermutlich erst vor kurzem lebenszeitverbeamtet worden.

    In Dortmund gibt es da ein prominentes Vorbild, dass ein Auftreten in rechtsextremen Kontexten halt zu einer Suspendierung führt - selbstverständlich bis zur Pensionierung zu (fast) vollen Bezügen.

    Für ne Entfernung aus dem Beamtenverhältnis wird das alles wohl nicht reichen (man achte auf seine Erklärungen) - nuja, als Beamter ist man halt bestens geschützt, mich wundert, dass nicht mehr Leute auf die Idee kommen das zu missbrauchen (wobei ich dem Lehrer nicht unterstellen will, dass er seinen Beamtenstatus vorsätzlich missbraucht).

    Als Tarifbeschäftigter wär er übrigens höchstwahrscheinlich schon längst gekündigt....

    Ps. Die sogenannten Berufsverbote aus den 1970er Jahren bezogen sich fast ausschließlich nicht auf Menschen, die schon verbeamtet waren

    Ja sicher - ist allerdings für einen Angestellten netto völlig uninteressant (mehr Rente gibts dadurch auch kaum. Die Pensionserhöhung bei Beamten ist ja ein erheblicher Anreiz) - und grenzt angesichts des Mehraufwands an entwürdigende Selbstausbeutung.

    Mach lieber einen 400€-Job neben der Schule statt den Stellvertreter - bringt mehr Geld und ist weniger Arbeit.

    Step schreibt:

    Zitat

    aber das einen die Verbeamtung um die 40 teuer zu stehen kommen kann, habe ich nun schon öfter gehört - und da ist die Geschichte mit der privaten Krankenkasse wohl nur eine Zeitbombe ...

    Das ist 'Rumlaberei'. Private Krankenkasse lohnt sich in aller Regel auch noch mit Einstieg ab 40 (freiwillige Öffnungsklausel!), in extremen Ausnahmefällen bleibt man halt in der GKV und zahlt den vollen Satz (und hat netto immer noch weit mehr als der Tarifbeschäftigte - von der Altersversorgung wollen wir gar nicht erst anfangen zu sprechen)

    Vor allem ist bei der Altersversorgungsberechnung die großzügige Anerkennung von förderlichen Zeiten wichtig - das läuft anders als in der Rentenversicherung, so dass man i.d:R. schon am Tag der Verbeamtung einige Dienstjahre auf dem Buckel hat.

    Das ist alles Rumkokettiererei von Leuten, die sich schlussendlich selbstverständlich verbeamten lassen.....(weil alles andere schlichtweg äußerst selbstschädigend wäre)

    Parallelrechner schreibt:

    Zitat

    Auch im TVL gibt es außertarifliche Bezahlung, aber das greift erst ab Positionen jenseits von TVL15. Das Ganze wird genutzt, um Führungskräfte halten zu können.


    Nach dem TVL ist vieles möglich (auch höhere Eingruppierungen bei besonderen Bedarf) - in der Praxis ist das aber reinste Theorie (solche 'Privelegierungen' von Tarifbeschäftigten würden im beamtendominierten Entscheidungsapparat und bei den Personalräten auch nie durchgeführt werden).

    Bei der außertariflichen Bezahlung (jenseits von TVL 15) werden dem Tarifbeschäftigten in NRW (und anderen Bundesländern - ist jede Woche in den Stellenausschreibungen der Zeit nachzulesen) einfach die Bruttogehälter von Beamten angeboten - damit haben dann Tarifbeschäftigte auf einer A16-Stelle ungefähr das Nettoeinkommen von A13 Beamten.

    Wenn sie ablehnen - nuja, dann kriegt halt ein anderer den Job.

    Roof Raider schreibt:

    Zitat

    Außerdem habe ich gehört, dass das mit der Rente auch nicht ganz unproblematisch sein soll, wenn man zwischendurch Beamter war.

    Das ist völlig unproblematisch: Du wirst bei Aufgabe des Beamtenstatus in der GRV nachversichert in Höhe Deines Bruttogehaltes und der Staat übernimmt sowohl die rückliegenden Arbeitgeber als aucg Arbeitnehmeranteile. Du Bist also auch bei Aufgabe des Beamtenstaus weitaus besser gestellt, als wenn Du die ganze Zeit Tarifbeschäftigter gewesen wärst.

    Naja, wenn Du zu bequem bist, ein paar Anträgsformulare auszufüllen - okay, hier will Dich ja keiner überreden.

    Prinz schreibt:

    Zitat

    OB es in deinem Bundesland allerdings unbefriestete Angestelltenverträge gibt, solltest du prüfen. Manche Bundesländer stellen Angestellte nur mit Jahresverträgen ein...

    Häh ?( Welche?? Das ist natürlich Unsinn.

    Zitat

    oder die Probezeit nicht schaffen könnte.

    Naja, wenn Du die Probezeit wirklich endgültig nicht schaffen soltest, dann bist Du in aller Regel auch für ein Tarifbeschäftigtenverhältnis nicht geeignet, In NRW hat Beamter oder Angestellter nach dem 2. Stex und Planstelle nichts, aber auch wirklich gar nichts mit Leistung und Qualifikation zu tun.

    Erlaß:

    Zitat

    "[...] bei Vorliegen der Voraussetzungen erfolgt die Berufung in das Beamtenverhältnis auf Probe."

    Wenn Du z.B. einfach keinen Termin mit dem Amtsarzt vereinbarst, dann liegen die Vorraussetzungen nicht vor. Niemand wird im Schuldienst (außerhalb des Refs.) gezwungen, Beamter zu sein.

    Aber: Ich kann mir keine Konstellation vorstellen, wo es nachteilig sein könnte, Beamter statt Beschäftigter zu sein.

    Nuja, aber wenn sich die Auffassung des Gerichtes durchsetzt, dass Lehrer (nicht zwingend) eine hoheitliche Aufgabe erfüllen - wie ist es dann noch zu rechtfertigen, dass LehrerInnen im Beamtenverhältnis beschäftigt werden ?(

    Insofern: eine ganz zwiespältige Sache.

    Ps rotherstein: Im Tarifbeschäftigtendasein müsstest Du aber noch viel mehr schlucken. Naja gut, Du spielst ja ohne Risiko, weil bestehende Lebenszeitverbeamtungen natürlich bestehen bleiben.....aber die nachfolgende Generation....

    Elternschreck schreibt:

    Zitat

    Ich finde es gut, wenn die jungen Leute künftig einen großen Bogen um den Lehrerberuf machen werden.

    Ich behaupte mal einfach, dass dem nicht so ist, sondern dass im Gegenteil die Zahl der Lehramtsstudenten auf einem Höchststand (insgesamt - allerdings mit Unterschieden zwischen den Fächern) in der näheren Vergangenheit ist (wegen der BA/MA- Umstellung gibt es ja keine zuverlässige Statistik mehr). Einfach mal Praktikanten/Reffis fragen und mit Lehrbeauftragten an der Uni und Seminarleuten sprechen

    Der Beamtenjob mit wirklich ordentlichem Nettoeinkommen und super Altersversorgung und die familienfreundlichen Arbeitszeiten, Ferien usw. werden halt auch angesichts der sonstigen Lage immer attraktiver (das die Vorstellungen hinsichtlich gerade der Arbeitsbealstung, wenn man es ordentlich machen will, etwas naiv sind - okay)

    Der Ersatzbedarf lässt nach, zum nächsten Hallbjahr haben erstmalig seit langen Jahren auch ordentliche Refabsolventen in NRW Probleme gehabt eine Planstelle zu bekommen....(in Bayern ist das ja schon länger so).

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