Der Personalrat schrieb mir folgendes:
Pro Jahr Vollzeitbeschäftigung sammelt ein Beamter 1,79375% für den Ruhegehaltssatz, nach 40 Jahren Vollzeitbeschäftigung sind das 71,75%, das ist zugleich der maximale Ruhegehaltssatz. Bei (auch nur vorübergehender) Teilzeitbeschäftigung wird entsprechend anteilig gezählt. Das Thema Anerkennung von Vordienstzeiten lasse ich hier jetzt mal weg.
Für die Berechnung des Ruhegehaltes (brutto) wird der Ruhegehaltssatz mit der letzten erreichten Bruttogehaltsstufe (Tabellenkästchen) multipliziert, hier bleibt (eine evtl. bestehende) Teilzeitbeschäftigung unberücksichtigt, sonst würde die Teilzeitbeschäftigung ja doppelt gezählt werden.
Wenn also ein Beamter 40 Jahre lang nur 50% Teilzeit arbeitet, bekommt er letztendlich auch nur 50% der Pension eines Beamten, der 40 Jahre lang Vollzeit gearbeitet hat, da der TZ-Beamte pro Jahr nur die Hälfte der 1,79375% gesammelt hat.