Beiträge von Matono

    Wenn ich es richtig verstanden habe, dann "filmt" der TE nur den Bildschirm, auf dem gerade ein Computerspiel zu sehen ist, das er spielt. Er filmt also quasi das künstlerische Produkt eines anderen, das er benutzt. Ob das eine künstlerische Tätigkeit ist, ist meiner Meinung nach nicht ganz so eindeutig.

    Das ist grundsätzlich korrekt, allerdings werden diese Livevideos durch eine Webcam und den Kommentar und die Interaktion mit dem "Publikum" / der Zuschauerschaft ergänzt. Vielen Zuschauern ist das Spiel im Hintergrund eher egal, es geht um Unterhaltung. So gesehen kann man einen Twitcher auch als Unterhalter oder Entertainer bezeichnen. Die Frage ist tatsächlich, ob dies dem Kunstbegriff nahekommt. Sind Entertainer / Unterhalter Künstler? Da dieses Feld so neu ist, wird es dazu sicherlich noch keine "Entscheidungen" geben.

    Hallo ihr Lieben,


    vor etwa einem Jahr habe ich bereits in diesem Forum gefragt, wie es sich verhält, wenn ein Lehrer als Hobby im Internet auf Live-Streaming Plattformen sogenannte "Let'sPlays" macht, diese ggf. auch auf Youtube veröffentlicht. Diese Frage hat sich (am Rande) gelöst, da dem Lehrer gegenüber in Absprache mit der Schulleitung keine Bedenken geäußert wurden, solange das "öffentliche Computerspielen" zivilrechtlich einwandfrei geklärt wäre (also z.B. die Einrichtung einer Altersbeschränkung bei Spielen ab 18). So weit, so gut.


    Nun ist es so, dass der Lehrer bereits seit einigen Jahren eine Nebentätigkeitsgenehmigung für die Tätigkeit "selbständige Tätigkeit - Internet" hat, da er nebenher noch einen kleinen Webserver mit Vereinsseiten betreibt und dadurch ein paar zig- bis hundert Euro als angemeldetes Gewerbe verdient. Mal angenommen, dass dieser Lehrer nun durch die Veröffentlichung o.g. "Let'sPlays" und den Verkauf von "Fanartikeln" durchaus mehrere Tausend Euro pro Jahr an Einnahmen für die Ausübung seines Hobbys (!) in der Freizeit erzielen könnte, wie wäre dies dienstrechtlich zu bewerten? Steuerrechtlich wäre es so gesehen ja ok, da die Person mit bis zu 17.500 Euro an Umsatz als Kleinunternehmer gilt.


    Dieser Person ist klar, dass es in NRW Maximalgrenzen für Nebentätigkeiten gibt. Allerdings ist es in diesem Fall so, dass dies aus subjektiver Sicht eigentlich nicht als Nebentätigkeit zu werten wäre, da er es sowieso als Hobby betreiben würde. Die Einnahmen kämen hauptsächlich aus sogenannten "Spenden" (juristisch falscher Begriff!) bzw. "Trinkgeldern", die Zuschauer in einem Livestream versenden. Es handelt sich also um die Bezahlung eines Hobbys, welches allerdings gewerblich betrieben würde, da Einnahmen ja steuerrechtlich angegeben werden müssen. Da diese Person verheiratet ist (Ehepartner nicht im ÖD), stellt sich auch die Frage, ob es ggf. eine Art "work-around" geben könnte, bei dem der Ehepartner eine Firma gründet, bei der der beamtete Lehrer dann als "Minijob" arbeitet, die EInnahmen also über den Ehepartner laufen.


    Auf den Punkt gebracht: Die Person möchte natürlich nicht eine "nebenbei Bezahlung" des Hobbys aufgeben, da er dieses Hobby sowieso betreiben würde. Ich hoffe, das Anliegen ist verständlich erklärt. Was kann die Person also tun?


    Vielen Dank für eure Zeit und eure Antworten.

    Da der channel ja nicht öffentlich ist, sehe ich da gar kein Problem.

    In dem von mir (Threadersteller) geschilderten fiktiven Fall wäre der Channel auf Youtube natürlich in dem Sinne öffentlich, dass jeder Zugang zu ALLEN Videos bekommen könnte, der 18 Jahre alt wäre. Nur die Videos, die nicht mit einer Altersbeschränkung versehen wären, würden komplett öffentlich abrufbar sein (z.B. jugendfreie Spiel-Let's Plays). Dies wäre ja doch ein gewisser Grat der Öffentlichkeit.
    Für den ausgedachten Lehrer wäre es aus seiner Sicht völlig unproblematisch, wenn Schüler solche Videos von ihm konsumierten, die für ihr Alter kein Problem darstellen - das Interesse an der Person des Lehrers würde sicherlich nach einer großen Welle eher abebben, da es sicherlich viele andere Let's Player gäbe, die auf Dauer deutlich interessanter wären. Es wäre natürlich zu erwarten, dass eine Schulgemeinschaft solch einen Lehrer zunächst einmal "hypen" würde - um im Sprachjargon der Schülerschaft zu bleiben. Es wäre halt nur der "bittere Beigeschmack" der, wie oben bereits von philosophus deutlich gemacht, "Killerspiele", die in den Medien oftmals völlig unreflektiert häufig auf das Gewaltelement reduziert werden - Teamplay und Gemeinschaftssinn solcher Spiele werden oftmals ignoriert.
    Frage wäre auch, ob besagter Lehrer ein positives Beispiel für Schüler sein könnte, indem deutlich wird, dass das Spielen eben nicht nur auf diese Elemente von Gewalt zu reduzieren wäre.

    In seiner Freizeit legal erhältliche Spiele zu spielen, die nicht gegen das Grundgesetz verstoßen, verletzt sicherlich nicht deinen Diensteid. Das brauchst du nicht zu verstecken.

    Die Frage ist ja, ob Gewaltdarstellung in Video-/Computerspielen diesen "Tatbestand" eben nicht doch erfüllen. Klar, es ist ein Spiel. Aber das Spiel würde ja dennoch Gewalt zeigen, die strafrechtliche Relevanz besitzt, und gegebenenfalls einen Lehrer, dem diese Gewalt "Freude bereitet" (was ja das erklärte Ziel des Spiels ist). Die Straftaten im Spiel (Mord, Raub etc.) würden in der realen Welt zahlreiche Straftatbestände erfüllen...

    Könnte, hätte, Fahrradkette. Viel schädlicher wäre es, wenn ein Lehrer nicht die Eier in der Hose hätte, seine Leben offen und frei zu leben, egal, ob es der Schulleitung gefällt oder nicht. Dann wäre er nämlich nur noch eine Marionette der Obrigkeit.


    Hast du Bedenken, dass du nicht die Cojones hast, dein eigenes Leben zu leben, oder warum fragst du diese Fragen? Dann solltest du vielleicht einen anderen Beruf als den Lehrerberuf anstreben.


    Nele

    Es ist doch ein fiktiver Fall... ;)


    Grundsätzlich hoffte der ausgedachte Lehrer tatsächlich, ähnliche Reaktionen zu erhalten, da er dies vielleicht schon einige Zeit recht erfolgreich betrieben hat und nun eigentlich mit dem Hobby nicht aufhören möchte. Der fiktive Lehrer muss aber vielleicht auch an seine Familie denken (Frau und kleiner Sohn). An einer Auseinandersetzung mit der "Obrigkeit" wäre ihm da ggf. nicht viel gelegen - wer möchte das schon...


    Wenn das Kind erstmal in den medialen Brunnen gefallen ist, wird es so schnell nicht wieder rauskommen... :tot:

    Die Argumentation der Schulleitung könnte folgende sein:


    Der Lehrer des Kollegiums spielt "Gewaltspiele" (gemeinhin auch gerne Killerspiele genannt) und zeigt sich damit öffentlich im Netz. Selbst wenn er nicht sagt, dass er der Lehrer XYZ ist und an der Schule ABC arbeitet, hat dies dennoch eine öffentliche Wirkung in der Schüler- und Elternschaft der Schule, da diese ihn ja erkennen würden und somit eine Verbindung existiert. Das rechtliche Problem ist keines, da die Spiele legal ab 18 sind, sie nicht auf dem Index stehen. Alle (technisch möglichen) Absicherungsmethoden wurden zwar getroffen, um sich rechtlich davon zu distanzieren, aber dennoch bleibe die Frage, wie die Wirkung der Schule sei: Was tun bei Eltern, die in den Videos eines Lehrers die Motivation für Kinder sehen, für die Inhalte der Videos gezielt solche Barrieren umgehen zu wollen (Motivationsfaktor). Immerhin sei der Lehrer ein VORBILD. Eltern könnten argumentieren, dass der Lehrer diese Funktion nicht erfülle und seine Schüler dazu animiere, solche Spiele zu konsumieren oder anschauen zu können (auch gegen die legalen Grenzen). Wie steht der Dienstherr zu solchen Fragen?


    ^^ Diese Argumentationskette könnte (in diesem fiktiven Fall) entstehen. Wie seht ihr das?

    Dir geht's ja vor allem um die am Ende deines Beitrags formulierten Fragen. Deshalb schreibe ich mal nichts dazu, was ich grundsätzlich davon halte, wenn Menschen ihr Computer Spielen mitschneiden. Geschweige denn, sich anzusehen, wie andere Computer gepielt haben ...


    Ich find's völlig unproblematisch. Siehe auch hier: Dir geht's ja vor allem um die am Ende deines Beitrags formulierten Fragen. Deshalb schreibe ich mal nichts dazu, was ich grundsätzlich davon halte, wenn Menschen ihr Computer Spielen mitschneiden. Geschweige denn, sich anzusehen, wie andere Computer gepielt haben ...


    Ich find's völlig unproblematisch. Siehe auch hier: Sehr spezielles "Problem" - öffentliches Hobby (Musik)Würde dieses Gefühl der Unproblematik daher kommen, dass der Lehrer alle entsprechenden Maßnahmen ergriffen hätte, diese Kanäle entsprechend zu sichern (ab 18)? Was wäre, wenn plötzlich - wie es zu erwarten wäre - die ganze Schule über diese Thematik sprechen würde.


    Ich möchte noch hinzufügen, dass es eventuell möglich wäre, dass - wie es bei solchen "Vorstellungen" heutzutage normal ist - der fiktive Lehrer sich bei dem Spielen auch per Webcam dabei filmt und somit auch als Mensch zu erkennen wäre... Würde diese Auskunft eventuell die Systematik verändern?


    [Zitat repariert, Nele]

    Hi!


    Mal eine Frage, die mich brennend interessiert. Ich würde mich freuen, wenn ihr den folgenden fiktiven Fall bewerten würdet (als Lehrer oder auch als Eltern):


    Angenommen ein verbeamteter Lehrer würde selbst seit zig Jahren Computerspiele spielen und dies sei sein "liebstes Hobby" (solche Menschen mag es ja geben). Angenommen dieser Lehrer würde bei http://www.twitch.tv sogenannte Livestreams laufen lassen, bei denen er mit einer Webcam beim Spielen zu sehen ist. Die Videos würden anschließend z.T. auch auf Youtube veröffentlicht. Er würde dabei auch solche Spieltitel spielen, die erst ab 18 Jahren legal erworben werden dürfen (z.B. Counterstrike, GTA etc.). Der Livekanal bei Twitch sowie alle solchen Videos bei Youtube wären eindeutig "ab 18" eingestellt, also bei Twitch nur mit Altersbestätigung und bei Youtube nur mit Account mit entsprechenden Altersangaben zu sehen und zudem mit Angaben wie "dieses Video ist für Zuschauer unter 18 Jahren nicht geeignet" versehen. Wie würdet ihr dies bewerten? Würde der Lehrer damit gegen seine Amtswürde verstoßen? Wäre diesem Lehrer ein solches Verhalten vorzuwerfen? Wie wäre dieser Vorgang zu bewerten, wenn Schüler durch Zufall Kenntnis von diesen Kanälen erhalten hätten, ggf. auch durch falsche Angaben bei den o.g. Anbietern Zugriff auf diese Videos erhalten könnten?


    Vielen Dank für eure ehrlichen Meinungen!

    Hallo ihr Lieben,


    ich interessiere mich seit geraumer Zeit für den Auslandsschuldienst. Ich habe zwar schon die Informationen auf http://www.bva.bund.de/DE/Orga…rbung/ADLK/adlk-node.html gelesen, bin mir aber bei einigen Dingen noch unsicher. Zu meiner Person:


    Ich bin 33 Jahre alt. Ich bin verheiratet und habe einen Sohn (2,5 Jahre). Ich bin seit mehr als 2 Jahren lebenszeit-verbeamtet in NRW mit einer A13 Stelle an einem Gymnasium. Ich unterrichte Englisch und Geschichte sowie (fachfremd seit 5 Jahren) Politik; Englisch und Geschichte in SekI+II, Politik nur in der Sekundarstufe I. Ich wurde bereits von Klasse 5-7 als Klassenlehrer eingesetzt, habe derzeit wieder eine neue 5. Abiturerfahrung habe ich in Englisch und in Geschichte, sowohl mündlich als auch schriftlich. Zudem habe ich seit rund 2 Jahren einen Lehrauftrag an der Uni Duisburg-Essen im Fachbereich Didaktik der Anglistik. Meine Schulleitung steht meinem Wunsch für den Auslandsschuldienst positiv gegenüber, möchte aber erst die aktuelle Stellensituation für 2015 abwarten, bevor ich meine Unterlagen einreichen soll.


    Nun bin ich in einer Sache etwas verunsichert. Da ich natürlich meine Familie an den neuen Wirkungsort mitnehmen würde, kommen für mich nur die Einsatzorte infrage, die meine Frau unterstützt. Mein Traum-Einsatzort wären alle Deutschen Schulen in den USA oder in Kanada. Zu Australien / Neuseeland könnte ich meine Frau auch noch überzeugen. Meine Schulleitung meinte allerdings letztens, dass ich mit Englisch als Hauptfach wohl eher keine Stelle an einer Schule im englischsprachigen Ausland bekommen könnte. Ist diese Annahme richtig? Begründung soll sein, dass sich diese Schulen in Sachen Englisch eher "native speakers" ins Haus holen.
    Meine zweite Frage geht in Richtung meiner Qualifikationen: Ich habe keine Kenntnisse über DaF. Ich habe weder Kurse an der Uni gemacht, noch irgendwelche Fortbildungen. Wie wirkt sich das auf meine Chancen aus? Kann ich an dieser Stelle "aufsatteln", indem ich Fortbildungen zu DaF besuche? Wo finde ich dazu Informationen und was genau muss ich tun?
    Eine letzte Frage habe ich an dieser Stelle auch noch: Sollte ich tatsächlich eine Schule im Ausland bekommen können, dürfen Ehepartner im Ausland arbeiten gehen? Da meine Frau mitkommen möchte, stellt sich diese Frage natürlich. Sie ist keine Lehrerin, würde aber "so ziemlich jeden Job" machen. Ist das generell verboten? Muss man so etwas parallel klären (Arbeitsvisum)?


    Es würde mich freuen, wenn ich ein paar Antworten bekommen könnte.


    Vielen Dank für Eure Mühe! :D
    Matono

    Hallo liebe Kolleginnen und Kollegen,


    ich weiß, dass die Erteilung von Religionsunterricht aus Gewissensgründen vom Lehrer abgelehnt werden kann. Eine Frage in eine etwas andere Richtung:


    Wie verhält es sich mit Politikunterricht, wenn man selbst für dieses Fach nicht explizit ausgebildet wurde? Ich bin Geschichtslehrer und werde derzeit freiwillig wegen Mangel an Kolleginnen und Kollegen für Politikunterricht eingesetzt. Grundsätzlich mache ich diesen Unterricht sehr gerne, da sich einige Parallelen zum Geschichtsunterricht ergeben.


    Durch einen Rechtsstreit zwischen mir und der Stadt, in der ich wohne (es geht um eine Bußgeldsache), habe ich jeglichen Glauben an Gerechtigkeit in diesem Land verloren. Ich bin durch den Ausgang des Verfahrens so enttäuscht worden, dass ich selbst nicht mehr an das "System" von Justiz und Exekutive glaube und im Moment davon auch nichts mehr wissen will. Ich habe im Moment das Gefühl, dass ich meinen Schülern nicht mehr von fairer "Gewaltenteilung" und "Gerechtigkeit" zwischen Judikative, Exekutive und Legislative erzählen möchte. Daher die Frage: Besteht (theoretisch) die Möglichkeit, dass ein Lehrer die Zuweisung von Politikunterricht ablehnen kann, sofern er nicht in diesem Fach ausgebildet wurde?

    Ich hatte mir 3 Oberstufenklausuren mit insgesamt ca. 75 Stück mit in die Herbstferien genommen. In der ersten Woche hatte meine Verlobte Urlaub und wir haben beide nichts gemacht. In der zweiten Woche habe ich jeden Tag mindestens 5 Stunden korrigiert. Tragisch: Ich starte schon total gefrustet in die erste Woche nach den Ferien, weil ich nix vorbereiten konnte (hatte ich mir eigentlich vorgenommen) und ich immer noch ca. 10 Klausuren habe, die bis Donnerstag fertig sein müssen. Ich muß dazu sagen, dass ich Junglehrer bin und erst seit Sommer meine Planstelle habe. "Freue" mich schon auf Weihnachten, wenn es kurz vor Beginn der Ferien 4 Oberstufenstapel gibt. :(

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