Beiträge von undichbinweg
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Das sowas einfach akzeptiert wird finde ich ein Unding. Das ist höchst unprofessionell.
Richtig. Ich finde es auch ein Unding. Beamte können aber nicht rausgeschmissen werden ...
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Ich kenne einige KollegInnen, die genau so cholerisch sind.
So ist das Leben.
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GymGe ist aber vollkommen was anderes.
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Sie können dich gerne dazu zwingen aber was soll passieren? Arbeitsrechtlich nichts, wenn die Probezeit vorbei ist.
Man kann aber versuchen, dich anderweitig dazu zu zwingen: Unterrichtsverteilung, Stundenplan, Zusatzaufgaben usw. ... das sind alle Mittel, die man nutzen kann, es einem sehr unangenehm zu machen.
Ich bleibe aber dabei: eine neue Schule solltest du auf jeden Fall suchen!
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Ich würde eine neue Schule finden.
Wann und mit wem du lebst/wohnst/Geschlechtsverkehr hast/heiratest/in die Kirche gehst/was auch immer hat keinen, erst recht keinen Arbeitgeber zu interessieren.
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Angenommen man hat bis zu dem Zeitpunkt kein Master, wäre man in E10 eingruppiert.
12 / 28 Stunden --> ca. 42% also 1040€ netto. Die Krankenversicherung läuft über den Arbeitgeber.
Hier mehr Infos:
http://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/tv…0&zkf=0&kk=15.5
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Mit oder ohne Examen?
Für OBASler in der Ausbildung gilt die TV EntgO-L Fallgruppe 2.1, also "Stufe 2 nach 2 Jahren in Stufe 1, Stufe 3 nach 5 Jahren in Stufe 2"
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Nein. Ohne Amtsarzt, nix Verbeamtung. Man bekommt einen Vertrag bis zur Verbeamtung. Eine Verbeamtung löst jegliches privatrechtliches Arbeitsverhältnis automatisch auf.
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Du kannst es versuchen ... ich glaube, die aendern nix mehr ...
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Das ist tatsächlich etwas doof jetzt.
Wäre es eine Neueinstellung, müsste es alles berücksichtigt werden.
Bei einer Höhergruppierung wohl leider nicht
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Wieso?
Der TE war zuerst in E12 und nun in E13. Bei einer Höhergruppierung bzw. ab dem Zeitpunkt, wo E13 die Entgeltgruppe ist, geht die bisherige Stufenlaufzeit flöten.
vgl. TV-L § 17, Abs. 4, Satz 3.
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Es gibt doch kein Grund nachzufragen. Die Antwort ist doch gegeben.
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Ich möchte hier eine Gerechtigkeitsdiskussion hier beginnen, ich möchte nur die tariflichen Tatsachen wiedergeben.
Leider ist es so, dass die Stufenlaufzeit neu beginnt, wenn man höhergruppiert wird.
Die Zeiten (- seit 30.08.2017 Vertretunglehrer SEK II (bis 31.07.2018 E12/1, seit 01.08 E12/2) waren halt in E12 und nicht E13.Seit wann bist du denn in E13? Zwei Jahre nach dem Tag, wo du in E13 begonnen hast, steigst du in E13/2 auf.
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Befindet sich in der ADO.
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TZ wird berücksichtigt. Es wird jedoch höchstens den Mindestversorgungssatz geben.
Im Anhang eine Erläuterung.
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Mit Musik wird keine Einstellung am Gym erfolgen koennen, das Unterrichten waere keine Problem allerdings. Halt nur Sek I.
Bewerben kann man sich nur, wenn die Einstellungsvoraussetzungen vorliegen: die GymGe Befaehigung laege fuer Mathe nicht vor.
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