Schulformwechsel?
Beiträge von undichbinweg
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1. Ja
2. Je nach Schulform und Qualifikation.
s. Hier: https://www.schulministerium.nrw.de/BiPo/LOIS/angebote (Allgemeine Informationen ... Vergütung )3. Man hat kaum Chancen, eine PEf oder OBAS Stelle zu bekommen. In deinen Fächern mag es wahrscheinlicher sein, aber in der heutigen Situation sehr schwierig.
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Die Chancen auf die PEf sind fast nicht mehr existent, die gilt zwar auf Papier noch, aber die Wahrscheinlichkeit, die machen zu können, tendiert gen null.
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Ich bin ebenfalls Jahrgang spät 80er, habe auch ein sehr gutes Verhältnis zu meinen Klassen, aber trotzdem muß man eine gewisse Distanz haben.
Man muß ja kein eiskalter Mensch sein, aber sich SO auf einem Level mit den SuS zu setzen, davon halte ich nichts und ist könnte zukünftige Probleme verursachen.
Nett, freundlich, wertschätzend JA, Gleichstellung NEIN!
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Ich habe den Eindruck, wir verstehen uns gerade miss.
Nur als Nebensache: seit wann ist missverstehen trennbar?
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Also, das sollte man natürlich schon vor einem Vorstellungsgespräch erledigen, und nicht alles auf dem letzten Drucker machen !
Der Gehaltsrechner TVöD bringt nichts, denn, man unterliegt dem TV-L.
Ebenfalls, wer schlau ist, findet schnell auf der Verena Webseite, wie er einzugruppieren ist:https://www.schulministerium.n…ena/Hinweise/BASSohne.pdf
Demzufolge wäre E11 Stufe 1 TV-L (Lehrer!) die Berechnungsgrundlage.
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Den schriftlichen Bescheid für die Anerkennung der drei Monate als Berufserfahrung hätte ich gerne - meine Sachbearbeiterin in Düsseldorf hat mir "freundlich" mitgeteilt, dass das selbstverständlich keine Berufserfahrung ist - zumindest wenn es nachher um die Eingrupperung für die Verbeamtung geht. Ich glaube langsam, das wird ausgewürfelt.
1. Eingruppierung gibt es nur bei Angestellten und nicht bei Beamten. Hier spricht man von der der Berücksichtigungsfähige Zeiten für die Stufenfestsetzung.2. Berufserfahrung gibt es nur, nachdem man die erforderlichen Vorraussetzungen erfüllt. Die OBAS Zeit wird weder auf die Probezeit noch auf die Erfahrungsstufen angerechnet, da diese für "den Erwerb der Laufbahnbefähigung" erforderlich sind.
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Welche Fächer sind es denn überhaupt?
Wenn man mit einer bestimmten Fächerkombi gar nicht an der Gesamtschule eingesetzt werden kann, dann ist es halt so. Man kann halt nicht dorthin wechseln.
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Raumanker habe ich auch sehr effektiv gefunden
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Ein Scherz meines ehemaligen Deutsch Professors (ich bin Brite und habe Deutsch erst an der Uni gelernt)
** MIT VORSICHT ZU GENIESSEN **"Aller Verben, die mit einem Gehirnprozeß zu tun haben, sind akkusativ.
ich denke an DICH
ich vertue MICH
ich kenne DICHAUSSER bei Verben, die nichts mit den Deutschen zu tun haben:
ich verzeihe DIR
ich vertraue DIR
ich verspreche DIR"Spaß beiseite, ich kann als nicht Muttersprachler sagen, learning by doing anhand von Floskeln bringt viel mehr, als Sachen "reinzudrillen".
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de inte
Karl-Dieter wie lange war die Kollegin Beamter auf Probe?
Ich weiß ja noch nicht, ob es klappt. Aber mich stört es aus einer gesicherten Position in eine eher ungesicherte Position zu wechseln.
Fossi wie ist das bei dir?
In NRW würde man die Probezeit auf einem Jahr verkürzen, das geht flott
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Arbeitsverträge werden benötigt. Sonst nix.
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Sofort beim Sekretariat bzw. bei der Schulleitung eine Unfallanzeige erstellen.
Sonst gibt es da versicherungstechnische Probleme. -
Erst muß die Bez.Reg. die Ordnungsgruppenliste aller Bewerber erstellen und diese an die Schule schicken. Dann muß die Schule die Bewerbungen durchgehen, je nachdem, wie viele das sind, dauert das auch noch eine Woche.
Also 3/4 Wochen danach ist schon iO.
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Da muß man beim entsprechenden Sachbearbeiter stellen. Einige haben es bei mir anerkannt bekommen, einige nicht.
Eine, die Pädagogik studiert hatte, hat es nicht angerechnet bekommen!
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Tja, dann hoffe ich, daß du einer tollen Schule zugewiesen wirst
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Das ist für Lehrer an Hochschulen und nicht an normalen Schulen relevant!
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Das Referendariat in Hessen als anders gestaltet als in NRW, so daß man hier keine pauschalen Aussagen hier treffen sollte, ob es besser sei oder nicht.
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Wobei es eine Möglichkeit darstellt und kein muß
Edit: habe das hier gerade bei referendar.de gefunden:
Die ursprüngliche Idee war in der Tat, dass diejenigen, die im Rahmen ihres Masterstudiums ein Praxissemester absolviert haben, lediglich noch einen 12-monatigen Vorbereitungsdienst haben:
"Die bis zum Zugang zum Vorbereitungsdienst zu absolvierenden Praxiselemente gewährleisten
in Verbindung mit dem Vorbereitungsdienst nach § 5 eine schulpraktische Ausbildung
von insgesamt mindestens 18 Monaten Dauer (bundesweite Vereinbarung unter den Ländern)."- so heißt es in der Begründung des Gesetzes zur Reform der Lehrerausbildung von 2009.
§ 5 des LABG legt fest:
"Er [der Vorbereitungsdienst] hat eine Dauer von mindestens zwölf Monaten"
In § 20 Abs. 6 (... Übergangsregelungen ...) heißt es:
"Lehramtsanwärterinnen und Lehramtsanwärter, die ihren Vorbereitungsdienst ab dem 1. August 2011 beginnen, leisten einen Vorbereitungsdienst von höchstens 18 Monaten Dauer. Soweit sie bereits ein Praxissemester nach § 12 Abs. 3 oder eine entsprechende schulpraktische Ausbildung in einem anderen Land vor Beginn des Vorbereitungsdienstes absolviert haben, kann diese schulpraktische Ausbildung auf die Dauer des Vorbereitungsdienstes angerechnet werden."
Explizit wird die weitere Verkürzung im Abschnitt "D Kosten" des Gesetzentwurfes angekündigt:
"Im Schuljahr 2015/2016, in dem eine weitere Verkürzung des Vorbereitungsdienstes vorgesehen ist"
http://www.landtag.nrw.de/portal/WWW/dokumentenarchiv/Dokument?Id=MMD14%2F7961|1|0
Entsprechend findet sich in der Rahmenkonzeption für das Praxissemester:
"2.2 Das Praxissemester muss bildungswissenschaftlich und fachdidaktisch curricular eingebunden sein. Es leistet einen Beitrag dazu, die KMK-Norm von 18 Monaten Gesamtumfang der schulpraktischen Ausbildung zu erfüllen."
Und sehr schön auch die Ankündigung am Ende des ersten Kapitels:
"Unter der Voraussetzung, dass unmittelbar mit Aufnahme des Vorbereitungsdienstes
selbstständig unterrichtet werden soll"- Idee war also, nach einem Praxissemester ab dem ersten Tag eines 12-monatigen Vorbereitungsdienstes alleine mit einer Klasse unterwegs zu sein.
https://www.schulministerium.n…axissemester_14042010.pdf
Diese Formulierungen im LABG und der Rahmenkonzeption sind bisher unverändert geblieben.
In der Ordnung des Vorbereitungsdienstes (OVP) 2011 findet sich in § 7 Abs. 1:
"Der Vorbereitungsdienst dauert 18 Monate."
https://www.schulministerium.n…rbereitungsdienst/OVP.pdf
Im rot-grünen Koalitionsvertrag 2010 hieß es: "Der Vorbereitungsdienst umfasst 18 Monate.", in dem von 2012 findet sich nichts dazu.
Eine Evaluation des NRW-Vorbereitungsdienst stellt fest (ohne, dass es politisch tastächlich Relevanz haben müsste):
"Eine weitere Verkürzung des VD scheint unter diesen Umständen nicht machbar."
(S. 7)
http://www.schulministerium.nr…BilWiss-Gesamtbericht.pdf
Soooo weit hergeholt ist die Idee einer Verkürzung auf 12 Monate also nicht. Und der Finanzminister wird vermutlich regelmäßig mit leuchtenden Augen nachrechnen, in welchem Volumen eine solche Verkürzung den Haushalt entlastet. Was interessieren dabei schon die Belastungen, die für die LAAs dadurch entstehen (und für diejenigen ohne Praxissemester schon durch die Verkürzung auf 18 Monate entstanden sind)?
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dass die Einstellung in den Beamtendienst jedes privat-rechtliche Arbeitsverhältnis beendet ?
nur, wenn sie mit dem Land sind (z.B. über die Bez.-Reg.).
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