Hallo!
Zu deinem Punkteschlüssel: Den fände ich für Englisch für eine KA in US und MS eher strenger (bei einem Vokabeltest dagegen recht nett), sofern ich einen ordentlichen Teil freies Schreiben dabeihätte. Gut kommt man klar mit Vielfachen von 6, z.B. 24 Punkte in der KA, dann geht es mit den Viertelnoten gut auf. Wenn es nicht gut aufgeht, achte ich darauf, dass eine breitere Punktespanne bei den ganzen Noten da ist und evtl. auch die 1 noch besser zu erreichen ist. Bei Tests etc. mit wenig Punkten gebe ich z.B. bei ,5 die Viertelnoten. Hier für 50% = Note 4 ein simples Beispiel (du musst dir dann noch überlegen, ob du bei ,5 aufrundest oder nicht):
24 = 1
23 = 1,25
22 = 1,5
21 = 1,75
20 = 2
19 = 2,25
18 = 2,5
17 = 2,75
16 = 3
15 = 3,25
14 = 3,5
13 = 3,75
12 = 4...
In der Kursstufe kannst du natürlich den Abimaßstab als Grundlage nehmen. Bei Notenberechnen am Schuljahresende bitte beachten: Kappen nach der ersten Stelle nach dem Komma, nicht runden.
Im Grunde muss man alle Schülerleistungen den Bereichen Mündliches oder Schriftliches zuordnen. In deinen Fächern sind keine "praktischen Leistungen" vorgesehen. Du hast dabei aber auch gewisse Freiheiten. Ausnahme: GFS = gleichwertige Feststellung von Schülerleistungen. Jede/r S in Kl. 7-10 muss eine pro Schuljahr in EINEM Fach erbringen (jede Schule regelt selbst, wie viele GFS die Fachlehrer annehmen müssen). Die soll gleichwertig wie eine KA sein und zählt deshalb genau so viel wie eine KA, d.h. ein/e S kann also 5 KA-Noten in deinem Fach haben und alle anderen nur 4.
Du als Fachlehrerin kannst darüber hinaus eine "GFS" für die gesamte Klasse ansetzen, die dann auch wie eine weitere KA gezählt wird (zu GFS siehe NVO §9 Absatz 5)
Zur Aufteilung in schriftlich/mündlich:
Ich zähle Tests (offiziell "Schriftliche Wiederholungsarbeiten", NVO §8) auch als 5. KA (Fachschaftsbeschluss in einem meiner Fächer) -- heißen "schriftlich", müssen also Teil der schriftlichen Note sein. Zu "mündlich" zählen z.B. bei mir die klassische Unterrichtsbeitragsnote (bei mir ca. 2 pro Halbjahr), mündliche Abfragen (wo sollen die auch sonst zählen, sind ja mündlich) u.a. mündl. Einzelnoten wie Lesenoten, Vorträge (ist doch beides "mündlich"), auch Referate und Gruppenarbeiten, auch wenn da teils Handouts oder Poster schriftlich angefertigt werden.
Unangekündigte Tests sind rechtlich völlig in Ordnung, so lange die Vorgaben (max. 20min, vorangegangene Stunden bzw. Hausaufgaben, auch Vokabeln) eingehalten werden. Mir erschließt sich übrigens der Sinn nicht, aber egal. Das handhabt bei uns jede/r anders.
Für Unterrichtsbeitragsnoten nehme ich inzwischen ein Raster, das ich im Lauf der Zeit auch noch optimiere. Wurde in einem anderen Thread schon mal diskutiert. Aber frag doch erstmal in deinen Fachschaften nach deren Material und Beschlusslage.