Ich habe basierend auf der Annahme geantwortet, dass Mrs Pace in BW ist, woran ich mich aus anderen Threads zu erinnern glaube. Aber es würde wirklich helfen, wenn das in der Signatur stünde.
Ich finde gerade online keinen Erlass, in dem die Korrekturtageregelung fixiert ist. Dennoch sind sie kein Hirngespinst; wenn man googelt, findet man Landtagsprotokolle, Zeitungsartikel etc., die den Anspruch darauf erwähnen. Es mag auch Unterschiede zwischen den RPs geben. Hier ein Rundschreiben des BPR Stuttgart, der in Punkt 4 die gängige Regelung nennt und Empfehlungen ausspricht. Darin steht auch, dass Mrs Pace tatsächlich 4 Tage hat.
Bei der Erstkorrektur 1 Tag pro 10 Schüler stimmt nicht ganz. Bei uns bekommt man, wenn ich mich recht erinnere, ab 12 oder 13 Abiklausuren 2 Tage, ich mit 22 Schülern bekomme aber auch nur die Obergrenze von 2 Tagen.
Bei der Erstkorrektur gibt es weniger Tage, weil ja eine reguläre Klausur wegfällt und auch durch die Abiprüfung Unterricht ausgefallen ist.
Also, ja, eine rechtliche Grundlage gibt es. Allerdings liegt die Umsetzung ja erklärtermaßen in Schulleitungshand. Aber ich bin da kein Profi, ob dein SL es verweigern könnte. Personalrat ansprechen!